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Wie funktionieren Bereitstellungszinsen?

Erfahren Sie, wie Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung entstehen, welche Kosten sie verursachen und wie sich diese Mehrkosten vermeiden oder minimieren lassen.

7 min Lesezeit
Wie funktionieren Bereitstellungszinsen?

Wenn der Traum vom Eigenheim Gestalt annimmt, stehen Bauherren oder Käufer vor einer Vielzahl von Entscheidungen. Eine der wichtigsten betrifft die Finanzierung. Dabei schließen die meisten Immobilieninteressenten einen Darlehensvertrag ab, der die gesamte benötigte Summe für den Hausbau oder den Immobilienkauf bereitstellt. Doch die Auszahlung dieses Darlehens erfolgt in der Regel nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Teilbeträgen, passend zum Baufortschritt oder nach Fälligkeit des Kaufpreises. Genau hier setzen Bereitstellungszinsen an – eine Gebühr, die viele im Finanzierungsplan zunächst übersehen, die aber erhebliche Mehrkosten verursachen kann. Wir beleuchten, warum Banken diese Zinsen erheben, wie sie berechnet werden und welche Strategien es gibt, um deren Einfluss auf das persönliche Budget zu minimieren.

Was sind Bereitstellungszinsen eigentlich?

Bereitstellungszinsen sind eine Art Kompensationszahlung, die Banken ordern, wenn ein genehmigter Darlehensbetrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist vollständig abgerufen wird. Sie werden auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil erhoben. Die Bank hält das Geld für den Darlehensnehmer bereit und kann es in dieser Zeit nicht anderweitig gewinnbringend anlegen. Für diesen „Reservierungsdienst“ verlangt sie eine Gebühr. Es handelt sich hierbei nicht um die eigentlichen Darlehenszinsen, sondern um einen zusätzlichen Kostenfaktor, der bei längeren Bau- oder Abwicklungszeiten relevant wird.

Diese Zinsen sind im Grunde eine Absicherung für das Kreditinstitut. Sie stellen sicher, dass die Bank für die bereitgestellten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Kreditmittel entschädigt wird. Das Konzept ist vergleichbar mit einer Gebühr für das Reservieren eines Platzes oder eines Produkts, das zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt wird.

  • Gebühr für noch nicht abgerufene Darlehensteile
  • Wird nach Ablauf einer zinsfreien Frist fällig
  • Dient der Kompensation für die Bank
  • Unabhängig vom regulären Darlehenszins
  • Relevant bei langen Bau- oder Abwicklungszeiten

Warum erheben Banken diese Zinsen?

Der Hauptgrund für die Erhebung von Bereitstellungszinsen liegt im Geschäftsmodell der Banken. Sobald ein Darlehensvertrag geschlossen ist, reserviert die Bank die entsprechende Summe für den Darlehensnehmer. Dies bedeutet, dass dieses Kapital für die Bank fest eingeplant ist und nicht für andere Geschäfte verwendet oder angelegt werden kann. Obwohl das Geld noch nicht ausgezahlt wurde, ist die Bank bereits das Risiko einer zukünftigen Auszahlung eingegangen und hat entsprechende Refinanzierungsmaßnahmen getroffen.

Würden Banken keine Bereitstellungszinsen verlangen, könnten Darlehensnehmer Kredite langfristig vorab zusagen lassen und die Abrufung beliebig lange verzögern. Dies würde die Liquiditätsplanung der Banken erheblich erschweren und zu unerwarteten Kosten für die Kapitalvorhaltung führen. Die Banken sichern sich mit der Erhebung dieser Zinsen gegen solch ein Verhalten ab und stellen sicher, dass der Darlehensnehmer einen Anreiz hat, das Darlehen zeitnah vollständig abzurufen.

Die zinsfreie Zeit: Karenzfrist verstehen

Bevor Bereitstellungszinsen anfallen, gewähren die meisten Banken eine sogenannte zinsfreie Karenzzeit. Dies ist ein Zeitraum, in dem das Darlehen abgerufen werden kann, ohne dass zusätzliche Bereitstellungszinsen fällig werden. Die Länge dieser Frist variiert je nach Kreditinstitut und der Art des Darlehens. Standardmäßig beträgt diese Frist oft sechs Monate, kann aber auch bis zu zwölf oder in Ausnahmefällen sogar 24 Monate reichen.

Es ist entscheidend, diese Frist genau zu kennen und in den Zeitplan für Bau oder Kauf mit einzukalkulieren. Werden Darlehensteile erst nach Ablauf dieser Karenzzeit abgerufen, beginnen die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Betrag zu laufen. Eine längere Karenzzeit kann die Finanzierung attraktiver machen, da sie mehr Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen bietet. Daher sollte dieser Punkt aktiv bei den Verhandlungen mit der Bank angesprochen werden.

  • Festgelegter Zeitraum ohne Bereitstellungszinsen
  • Variiert zwischen 6 und 24 Monaten je nach Anbieter
  • Startet mit dem Abschluss des Darlehensvertrags
  • Entscheidend für die Kostenplanung
  • Verhandelbar bei Vertragsabschluss

Berechnung der Bereitstellungszinsen – ein konkretes Beispiel

Die Berechnung der Bereitstellungszinsen ist relativ geradlinig, aber die Auswirkungen können erheblich sein. Meist liegen die Bereitstellungszinsen zwischen 0,15 % und 0,25 % pro Monat des nicht abgerufenen Darlehensteils. Dies entspricht einem effektiven Jahreszins von 1,8 % bis 3 % p.a. auf den nicht ausgezahlten Betrag. Das klingt zunächst nicht viel, kann sich aber bei hohen Kreditsummen und langer Verzögerung summieren.

Wir nehmen an, ein Darlehen von 300.000 Euro wurde bewilligt. Die zinsfreie Zeit beträgt 6 Monate. Nach 9 Monaten, also 3 Monate nach Ablauf der Karenzzeit, sind noch 100.000 Euro des Darlehens nicht abgerufen. Die Bereitstellungszinsen belaufen sich auf 0,25 % pro Monat. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:

  • Nicht abgerufener Betrag: 100.000 Euro
  • Bereitstellungszins pro Monat: 0,25 %
  • Anzahl der Monate mit Bereitstellungszinsen: 3 Monate
  • Monatliche Kosten: 100.000 Euro * 0,25 % = 250 Euro
  • Gesamtkosten für 3 Monate: 250 Euro * 3 = 750 Euro

Dieses Beispiel zeigt, wie schnell sich selbst kleine Prozentsätze zu spürbaren Beträgen addieren können. Stehen größere Summen über einen längeren Zeitraum aus, vervielfachen sich die Kosten entsprechend.

Strategien zur Vermeidung oder Minimierung von Bereitstellungszinsen

Da Bereitstellungszinsen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, ist es ratsam, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Eine vorausschauende Planung ist dabei der Schlüssel.

  • Verhandlung über die Karenzzeit: Versuchen Sie, eine möglichst lange zinsfreie Frist mit der Bank auszuhandeln. Insbesondere bei Neubauprojekten, die oft unvorhergesehene Verzögerungen mit sich bringen, ist ein längerer Puffer Gold wert.
  • Realistische Zeitplanung: Erstellen Sie einen detaillierten Zeitplan für Bau oder Kauf und addieren Sie einen großzügigen Puffer für Verzögerungen durch schlechtes Wetter, Materialknappheit oder Handwerkermangel. Teilen Sie diesen Plan auch mit Ihrer Bank.
  • Staffelung der Darlehensauszahlung: Planen Sie die Abrufung der Darlehenstranchen so, dass sie dem tatsächlichen Bedarf und Baufortschritt entsprechen und möglichst frühzeitig erfolgen, um den ungenutzten Betrag gering zu halten.
  • Abschluss mehrerer Darlehen: Bei sehr langen Projekten oder um die Flexibilität zu erhöhen, könnte es sinnvoll sein, das Gesamtdarlehen in kleinere Einheiten aufzuteilen und diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Bedingungen (insbesondere Karenzzeiten) abzuschließen.
  • Kombination mit Eigenkapital: Nutzen Sie zuerst Ihr Eigenkapital, um die ersten Bauabschnitte zu finanzieren. So können Sie den Abruf des Darlehens hinauszögern und die zinsfreie Frist optimal nutzen.
  • Kommunikation mit der Bank: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, wenn sich abzeichnet, dass Sie die Fristen nicht einhalten können. Manchmal können individuelle Lösungen oder Anpassungen der Konditionen gefunden werden.

Wann sind Bereitstellungszinsen besonders kritisch?

Bereitstellungszinsen werden besonders kritisch in Situationen, die eine längere Verzögerung der Darlehensabrufung nach sich ziehen. Dies ist vor allem bei Neubauprojekten der Fall. Hier können unvorhergesehene Schwierigkeiten wie Lieferengpässe, Fachkräftemangel, schlechtes Wetter oder behördliche Genehmigungsverfahren den Baufortschritt erheblich beeinflussen. Jede Woche oder jeder Monat, den der Bau über den ursprünglichen Plan hinausgeht, kann das Auslaufen der zinsfreien Frist bedeuten und somit Bereitstellungszinsen nach sich ziehen.

Auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie können Bereitstellungszinsen relevant werden, wenn sich der Notartermin oder die Grundschuldbestellung verzögert. In solchen Fällen ist es entscheidend, die Vertragsfristen genau im Blick zu behalten und auf eine zügige Abwicklung zu drängen. In Zeiten hoher Auslastung bei Ämtern und Handwerkern nehmen diese Risiken zu.

Rechtliche Aspekte und Verbraucherschutz

Bereitstellungszinsen sind in Deutschland grundsätzlich zulässig und werden von der Rechtsprechung anerkannt, sofern sie transparent in den Darlehensverträgen ausgewiesen sind. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Höhe der Bereitstellungszinsen, allerdings müssen sie dem Gebot der Angemessenheit entsprechen, um nicht als sittenwidrig eingestuft zu werden. Die konkrete Höhe wird von der Bank im Darlehensvertrag festgelegt. Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass Darlehensnehmer die Konditionen genau prüfen und gegebenenfalls verhandeln sollten.

Darlehensverträge unterliegen dem Widerrufsrecht für Verbraucher. Dies bezieht sich jedoch auf den Abschluss des Darlehensvertrags selbst und nicht direkt auf die Bereitstellungszinsen, sobald der Vertrag in Kraft getreten ist. Es ist wichtig, alle Vertragsdetails vor der Unterschrift genau zu verstehen und sich bei Unklarheiten an einen unabhängigen Finanzberater oder die Verbraucherzentrale zu wenden.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein oft unterschätzter Kostenfaktor bei der Immobilienfinanzierung, insbesondere bei Neubauvorhaben oder komplexen Kaufprozessen. Sie dienen den Banken als Kompensation für die Bereithaltung von Kreditmitteln und können bei Ablauf der zinsfreien Frist zu erheblichen Mehrkosten führen. Eine sorgfältige Planung, eine realistische Einschätzung der Projektlaufzeiten und das aktive Verhandeln mit der Bank über die Länge der Karenzzeit sind entscheidend, um diese zusätzlichen Ausgaben zu vermeiden oder zu minimieren. Ein umfassendes Verständnis dieser Thematik trägt maßgeblich zu einer stabilen und planbaren Finanzierung Ihres Eigenheims bei.

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