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Was kostet die Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall der Ehe in Deutschland. Doch welche finanziellen Auswirkungen hat sie im Falle einer Scheidung oder im Erbfall? Dieser Ratgeber beleuchtet die Kosten und finanziellen Aspekte.

7 min Lesezeit
Was kostet die Zugewinngemeinschaft?

Viele Ehepaare in Deutschland leben in einer Zugewinngemeinschaft, oft ohne dies aktiv gewählt zu haben. Sie ist die gesetzlich vorgesehene Form des ehelichen Güterrechts, sofern kein Ehevertrag geschlossen wird. Im Alltag hat die Zugewinngemeinschaft nur geringe Auswirkungen auf das Vermögen der Ehepartner. Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen selbstständig. Erst bei Beendigung der Ehe, meist durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners, entfaltet die Zugewinngemeinschaft ihre volle Wirkung und es kann zu finanziellen Ausgleichsansprüchen kommen. Dann stellen sich Fragen nach den damit verbundenen Kosten und dem Verfahren, den sogenannten Zugewinnausgleich. Dieser Ratgeber beleuchtet, welche finanziellen Aspekte im Rahmen der Zugewinngemeinschaft relevant sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Was ist die Zugewinngemeinschaft überhaupt?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch mit der Eheschließung eintritt, wenn die Ehepartner dies nicht durch einen Ehevertrag anders geregelt haben. Sie bedeutet nicht, dass das Vermögen der Ehepartner sofort zu gemeinschaftlichem Eigentum wird. Vielmehr bleiben die Vermögensmassen der Eheleute während der Ehe getrennt. Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen eigenständig und haftet auch nur für die eigenen Schulden. Der Begriff 'Zugewinn' bezieht sich auf das Vermögen, das jeder Ehepartner während der Ehezeit erwirtschaftet oder erhalten hat und das über sein Anfangsvermögen hinausgeht. Bei Beendigung der Ehe wird dieser Zugewinn, falls ungleich hoch, ausgeglichen.

  • Jeder Ehepartner behält sein Vermögen vor und während der Ehe.
  • Anschaffungen werden demjenigen zugeordnet, der sie bezahlt hat.
  • Schulden sind grundsätzlich persönliche Schulden des jeweiligen Ehepartners.
  • Es gibt keine automatische gemeinsame Haftung für Schulden des anderen.
  • Bei Scheidung oder Tod wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen.

Der Zugewinnausgleich: Der zentrale Kostenfaktor

Der Zugewinnausgleich ist der Kern des finanziellen Ausgleichs bei einer Zugewinngemeinschaft. Er wird relevant, wenn die Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners beendet wird. Ziel ist es, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern gerecht aufzuteilen. Jeder Ehepartner berechnet dafür sein Anfangsvermögen (das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung) und sein Endvermögen (das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags oder des Todes). Die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ist der jeweilige Zugewinn. Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn hat dann einen Anspruch auf Ausgleich der Hälfte der Differenz zum höheren Zugewinn des anderen Partners. Dieser Anspruch wird in Geld ausgezahlt.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alles zum Zugewinn zählt. Zum Beispiel werden Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehepartner während der Ehe erhalten hat, nicht dem Zugewinn zugerechnet, sondern dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, da sie nicht aus eigener Leistung erwirtschaftet wurden. Auch Vermögen, das vor der Ehe bestand, wird als Anfangsvermögen berücksichtigt und nicht dem Zugewinn zugerechnet.

Kosten durch den Zugewinnausgleich im Scheidungsfall

Im Falle einer Scheidung können durch den Zugewinnausgleich erhebliche Kosten entstehen, selbst wenn die Ehepartner sich weitestgehend einig sind. Die Hauptkostenpunkte sind Anwalts- und Gerichtskosten, eventuell Bewertungsgutachten sowie im Falle einer Auseinandersetzung über den Zugewinn die damit verbundenen Verfahrenskosten.

  • Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert, der sich aus den zu regelnden Angelegenheiten (Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) zusammensetzt. Ein höherer Zugewinnausgleichsanspruch erhöht den Streitwert und somit die Anwaltsgebühren.
  • Gerichtskosten: Ebenso wie die Anwaltskosten sind die Gerichtskosten vom Streitwert abhängig. Sie werden in der Regel hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt.
  • Sachverständigenkosten: Wenn sich die Ehepartner nicht über den Wert bestimmter Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere) einigen können, kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein. Diese Gutachten können sehr teuer sein, je nach Komplexität des zu bewertenden Vermögens.
  • Kosten für Vermögensforschung: In komplexen Fällen kann es notwendig sein, Vermögenspositionen des anderen Ehepartners zu recherchieren, was Detektivkosten oder Kosten für die Einholung von externen Auskünften verursachen kann.

Beispielrechnung für den Zugewinnausgleich (vereinfacht)

Um das Prinzip des Zugewinnausgleichs zu verdeutlichen, betrachten wir ein stark vereinfachtes Beispiel:

Ehepaar Meier heiratet. Herr Meier besitzt zu diesem Zeitpunkt 10.000 Euro Anfangsvermögen. Frau Meier hat ein Anfangsvermögen von 5.000 Euro. Zehn Jahre später lassen sie sich scheiden. Zu diesem Zeitpunkt hat Herr Meier ein Endvermögen von 60.000 Euro. Frau Meier hat ein Endvermögen von 25.000 Euro.

Berechnung des Zugewinns:

  • Zugewinn Herr Meier: 60.000 € (Endvermögen) - 10.000 € (Anfangsvermögen) = 50.000 €
  • Zugewinn Frau Meier: 25.000 € (Endvermögen) - 5.000 € (Anfangsvermögen) = 20.000 €

Da Herr Meiers Zugewinn (50.000 €) höher ist als der von Frau Meier (20.000 €), muss ein Ausgleich stattfinden.

  • Differenz der Zugewinne: 50.000 € - 20.000 € = 30.000 €
  • Ausgleichsanspruch von Frau Meier: 30.000 € / 2 = 15.000 €

Herr Meier muss somit 15.000 Euro an Frau Meier zahlen, um ihren geringeren Zugewinn auszugleichen. Hinzu kämen dann die eigentlichen Scheidungskosten (Anwalt, Gericht).

Umgang mit Immobilienvermögen im Zugewinnausgleich

Immobilien stellen oft einen zentralen Vermögenswert im Zugewinnausgleich dar und können die Kosten des Verfahrens erheblich beeinflussen. Wenn eine Immobilie während der Ehe angeschafft oder im Wert gesteigert wurde, fließt dieser Wert in den Zugewinn ein. Besonders komplex wird es, wenn die Immobilie einem Ehepartner gehörte und sich ihr Wert während der Ehezeit deutlich verändert hat.

  • Wertermittlung: Der Verkehrswert der Immobilie zum Stichtag (Zustellung Scheidungsantrag) muss ermittelt werden. Dies erfordert meist ein Gutachten eines Sachverständigen, dessen Kosten in der Regel mehrere tausend Euro betragen können.
  • Stichwort Anfangsvermögen: Besaß ein Ehepartner die Immobilie bereits vor der Ehe, wird ihr Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung als Anfangsvermögen angesetzt. Nur die Wertsteigerung während der Ehezeit zählt zum Zugewinn.
  • Tilgung von Darlehen: Wenn während der Ehe ein Immobilienkredit gemeinsam getilgt wurde, kann dies zu einer Wertsteigerung des Vermögens führen, die im Zugewinn zu berücksichtigen ist.
  • Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung: Können sich die Parteien nicht auf einen Wert oder eine Ausgleichszahlung einigen, muss das Gericht entscheiden, was die Verfahrenskosten weiter in die Höhe treiben kann.

Kosten im Todesfall eines Ehepartners

Auch im Todesfall hat die Zugewinngemeinschaft finanzielle Auswirkungen, die jedoch anders gehandhabt werden als bei einer Scheidung. Der überlebende Ehepartner hat hier keinen direkten Zugewinnausgleichsanspruch im klassischen Sinne. Stattdessen erhöht sich sein gesetzlicher Erbteil. Dies wird als 'pauschalierter Zugewinnausgleich' bezeichnet.

Konkret bedeutet dies, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein Viertel der Erbschaft erhöht. Dies erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde oder nicht. Es ist eine pauschale Erhöhung, die den Zugewinnausgleich abgelten soll. Diese pauschale Erhöhung führt nicht zu direkten Kosten im Sinne von Gebühren, beeinflusst aber die Verteilung des Nachlasses und damit die Erbquoten und eventuell anfallende Erbschaftssteuer.

  • Pauschalierter Zugewinnausgleich: Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners erhöht sich um ein Viertel.
  • Keine individuelle Berechnung: Es wird nicht nach dem tatsächlichen Zugewinn beider Ehepartner im Todesfall gefragt oder dieser berechnet.
  • Einfluss auf die Erbschaftssteuer: Eine höhere Erbquote kann die Höhe der Erbschaftssteuer beeinflussen, wobei Freibeträge und Steuerklassen zu beachten sind.
  • Alternative: Ausschlagung der Erbschaft und Geltendmachung des konkreten Zugewinnausgleichs: Der überlebende Ehegatte kann die Erbschaft ausschlagen und stattdessen den konkreten Zugewinnausgleich sowie den 'kleinen Pflichtteil' fordern. Dies ist oft der Fall, wenn der Zugewinn des verstorbenen Partners deutlich höher war als der eigene. Hier entstehen dann Kosten für die Ermittlung des konkreten Zugewinns (Anwalt, ggf. Gutachter).

Möglichkeiten zur Kostenreduzierung und Vorbeugung

Um die potenziellen Kosten im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft zu minimieren, gibt es verschiedene Vorbeugemaßnahmen. Die proaktivste Lösung stellt ein Ehevertrag dar. Dieser bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Regelung an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und somit spätere Streitigkeiten und hohe Kosten zu vermeiden.

  • Ehevertrag: Hier können Regelungen zum Zugewinnausgleich getroffen werden, beispielsweise der vollständige Ausschluss des Zugewinnausgleichs (Gütertrennung) oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag erspart im Scheidungs- oder Todesfall oftmals langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen.
  • Fortlaufende Vermögensdokumentation: Das Führen von detaillierten Aufzeichnungen über das Anfangsvermögen und dessen Entwicklung während der Ehezeit kann später die Beweisführung erleichtern und somit Kosten für Sachverständige reduzieren.
  • Einvernehmliche Scheidung: Wenn sich die Ehepartner einvernehmlich über alle Scheidungsfolgen, inklusive des Zugewinnausgleichs, einigen können, können Kosten erheblich gesenkt werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann notariell beurkundet werden und so rechtliche Sicherheit schaffen.
  • Mediation: Eine Mediation kann helfen, bei Uneinigkeiten zu einer außergerichtlichen Lösung zu finden und so Gerichtskosten zu vermeiden.

Fazit

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall für Ehen in Deutschland. Solange die Ehe besteht, fallen in der Regel keine spezifischen Kosten an, die direkt auf die Zugewinngemeinschaft zurückzuführen wären. Die finanziellen Auswirkungen und damit verbundenen Kosten treten vor allem bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod in Erscheinung. Hier können insbesondere durch den Zugewinnausgleich beträchtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen. Eine frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit den Regelungen der Zugewinngemeinschaft sowie die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen, können dabei helfen, spätere Konflikte und damit verbundene hohe Kosten zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Wir empfehlen, bei Fragen zum Zugewinnausgleich stets rechtlichen Rat durch einen Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um die individuelle Situation korrekt bewerten und die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können.

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