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Was kostet die Umschuldung?

Die Umschuldung eines Darlehens kann erhebliche Vorteile bieten, doch entstehen dabei auch verschiedene Kosten. Dieser Ratgeber beleuchtet transparent alle Posten, die bei einer Umschuldung für Immobilieneigentümer anfallen können.

7 min Lesezeit
Was kostet die Umschuldung?

Eine Umschuldung ist für viele Immobilieneigentümer eine attraktive Option, um ihre Finanzierung zu optimieren. Sei es aufgrund gesunkener Zinsen, einer verbesserten Bonität oder dem Wunsch nach flexibleren Konditionen – die Gründe sind vielfältig. Doch bevor man den Schritt der Umschuldung wagt, ist es essenziell, sich umfassend über alle potenziell anfallenden Kosten zu informieren. Nur so lässt sich beurteilen, ob die Umschuldung tatsächlich eine Ersparnis mit sich bringt und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Kostenpunkte, die bei einer Umschuldung, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung, relevant sein können. Wir erklären, welche Gebühren obligatorisch sind, welche vermieden werden können und wie Sie die Gesamtkosten korrekt einschätzen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Was ist eine Umschuldung und wann ist sie sinnvoll?

Eine Umschuldung bezeichnet im Allgemeinen den Vorgang, ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen, meist bei einem anderen Kreditinstitut, abzulösen. Im Kontext der Immobilienfinanzierung spricht man von einer Anschlussfinanzierung, wenn das Darlehen bei derselben Bank fortgeführt wird, oder eben von einer Umschuldung, wenn zu einer anderen Bank gewechselt wird. Ziel ist es fast immer, bessere Konditionen zu erzielen, in der Regel einen niedrigeren Darlehenszins, eine flexiblere Tilgung oder eine Anpassung der Laufzeit. Dies kann die monatliche Belastung senken oder die gesamte Tilgungsdauer verkürzen.

Eine Umschuldung ist hauptsächlich dann sinnvoll, wenn der aktuelle Marktzins deutlich unter dem Zins des bestehenden Darlehens liegt. Auch eine verbesserte Bonität oder der Wunsch nach einer Sondertilgungsmöglichkeit können gute Gründe sein. Es ist jedoch wichtig, die potenziellen Einsparungen durch den niedrigeren Zins den Umschuldungskosten gegenüberzustellen.

  • Niedrigere Sollzinsen im Vergleich zum Bestandsdarlehen.
  • Anpassung an eine verbesserte Bonität des Darlehensnehmers.
  • Flexiblere Darlehensbedingungen, wie höhere Sondertilgungsoptionen.
  • Verkürzung oder Verlängerung der Laufzeit zur Anpassung der Monatsrate.
  • Zusammenfassung mehrerer Kleinkredite zu einem größeren Darlehen.

Vorfälligkeitsentschädigung – Der größte Kostenfaktor?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist oft der größte und zugleich am meisten gefürchtete Kostenfaktor bei einer vorzeitigen Auflösung eines Darlehens mit fester Zinsbindung. Banken berechnen diese Entschädigung, weil ihnen durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens Zinszahlungen entgehen, mit denen sie ursprünglich kalkuliert hatten. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht pauschal, sondern wird individuell berechnet. Sie hängt maßgeblich von der Restlaufzeit des Darlehens, dem ursprünglichen Zinssatz und dem aktuellen Marktzins ab.

Die Berechnung ist komplex und wird von den Banken nach bestimmten Methoden durchgeführt. Dabei muss die Bank dem Darlehensnehmer einen Nachweis über die korrekte Berechnung erbringen. Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, beispielsweise wenn das Darlehen seit mehr als zehn Jahren läuft (nach Ablauf der Zehnjahresfrist und Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten). Oder bei einer Bankenberechnung, die bereits in dem Kreditvertrag festgelegt wurde und diese Berechnung transparent für den Darlehensnehmer ist. Beim Verkauf der Immobilie ist die Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls zu entrichten, es sei denn, die neue Immobilie wird ebenfalls bei derselben Bank finanziert.

  • Fällt an bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens mit Zinsbindung.
  • Dient dem Ausgleich entgangener Zinsgewinne der Bank.
  • Höhe ist abhängig von Restlaufzeit, Zinssatz und Marktzins.
  • Kann unter bestimmten Umständen entfallen (z.B. nach 10 Jahren Laufzeit).
  • Prüfung der Berechnungg durch Verbraucherzentralen oder Anwälte ratsam.

Kosten für den Grundbucheintrag und Notar

Wenn Sie für die Umschuldung zu einem neuen Kreditinstitut wechseln, ist in der Regel eine Änderung im Grundbuch erforderlich. Das neue Darlehen muss durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden. Dies bedeutet, dass die alte Grundschuld gelöscht und/oder eine neue Grundschuld für das neue Darlehen eingetragen werden muss. Dieser Vorgang ist mit Kosten verbunden, die sich aus Notar- und Gerichtskosten zusammensetzen. Der Notar ist für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung der alten Grundschuld und die Beurkundung der neuen Grundschuldbestellung zuständig. Das Grundbuchamt nimmt die eigentlichen Eintragungen vor.

Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Wert der Grundschuld, also der Höhe des Darlehens, das durch die Grundschuld gesichert wird. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und können einen nicht unerheblichen Betrag ausmachen. Ein Beispiel: Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro können die Notar- und Gerichtskosten insgesamt im Bereich von ca. 1.000 bis 1.500 Euro liegen, je nach Bundesland und individueller Fallkonstellation. Eine genaue Auskunft erteilt der Notar vorab.

  • Notarkosten für die Beglaubigung und Beurkundung.
  • Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuchamt.
  • Kosten sind gesetzlich nach der Höhe der Grundschuld gestaffelt.
  • Die alte Grundschuld kann unter Umständen direkt an die neue Bank abgetreten werden (Grundschuldabtretung), was zu geringeren Kosten führen kann.
  • Auskunft über genaue Kosten durch den Notar.

Kosten für die Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung, auch als Ratenschutzversicherung oder Kreditversicherung bekannt, ist eine freiwillige Absicherung, die bei Darlehen eine Rolle spielen kann. Sie springt ein, wenn der Darlehensnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall die Raten nicht mehr zahlen kann. Bei einer Umschuldung muss geprüft werden, ob eine bestehende Restschuldversicherung fortgeführt oder eine neue abgeschlossen werden muss.

Wurde zum alten Darlehen eine Restschuldversicherung abgeschlossen, ist diese an das spezifische Darlehen gebunden. Bei einer Umschuldung wird das alte Darlehen abgelöst, wodurch auch die alte Restschuldversicherung in der Regel endet. In diesem Fall müsste für das neue Darlehen eine neue Versicherung abgeschlossen werden, was erneut mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind abhängig vom versicherten Betrag, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Restschuldversicherung in den meisten Fällen keine Pflicht ist und deren Sinnhaftigkeit sorgfältig abgewogen werden sollte.

  • Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Darlehensnehmers.
  • Bestehende Versicherungen enden oft mit dem Altdarlehen.
  • Neuabschluss für das Umschuldungsdarlehen verursacht neue Kosten.
  • Kosten abhängig von Versicherungsumfang, Darlehenshöhe und individuellem Risiko.
  • Immer eine freiwillige Leistung, deren Notwendigkeit zu prüfen ist.

Bearbeitungsgebühren und Schätzkosten

In Deutschland sind Bearbeitungsgebühren für Immobilienkredite seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2014 unzulässig. Kunden sollten daher keine solchen Gebühren von neuen Kreditinstituten akzeptieren. Dennoch können indirekt Kosten für die Bearbeitung entstehen, etwa über höhere Zinsen oder andere Gebühren. Es lohnt sich, das Kleingedruckte des neuen Darlehensangebots genau zu prüfen.

Ein weiterer Punkt können Schätzkosten sein. Viele Banken verlangen bei einer neuen Immobilienfinanzierung eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie, um ihre Sicherheit adäquat einschätzen zu können. Die Kosten für ein solches Gutachten können je nach Umfang und Art der Immobilie variieren. Manchmal übernimmt die Bank diese Kosten, manchmal werden sie dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt. Klären Sie diesen Punkt unbedingt vorab mit dem potenziellen neuen Finanzierungspartner.

  • Unzulässigkeit direkter Bearbeitungsgebühren für Immobiliendarlehen.
  • Prüfung des Angebots auf versteckte Kosten oder höhere Zinsaufschläge.
  • Schätzkosten für die Immobilienbewertung können anfallen.
  • Kosten für Gutachten variieren je nach Immobilie und Gutachter.
  • Verhandlung über die Übernahme der Schätzkosten durch die Bank ist möglich.

Potenzielle Kosten bei Bauspardarlehen

Bauspardarlehen weisen eine besondere Struktur auf, die auch bei einer Umschuldung berücksichtigt werden muss. Die meisten Bausparverträge sind so konzipiert, dass sie nach einer Sparphase ein zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen. Eine vorzeitige Ablösung eines bereits zugeteilten Bauspardarlehens kann unter Umständen mit bestimmten Kosten verbunden sein, auch wenn die Situation hier anders ist als bei regulären Annuitätendarlehen.

Oft sind Bauspardarlehen durch vergleichsweise niedrige Zinsen gekennzeichnet, die über die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind. Eine vorzeitige Umschuldung ist daher selten aus Zinsgründen attraktiv, es sei denn, man benötigt eine deutlich höhere Flexibilität oder die Ratenstruktur passt nicht mehr. Bei einigen Bausparkassen kann es sogenannte Nichtabnahmeentschädigungen oder Gebühren für die vorzeitige Ablösung geben, auch wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung in der klassischen Form meist nicht anfällt.

  • Bauspardarlehen haben oft feste und niedrige Zinsen.
  • Umschuldung meist nur bei Flexibilitätsbedarf sinnvoll.
  • Klassische Vorfälligkeitsentschädigung fällt selten an.
  • Mögliche Gebühren für vorzeitige Vertragsauflösung bei Bausparkassen.
  • Individuelle Vertragsprüfung für Bauspardarlehen ist essentiell.

Berechnung der Gesamtkosten und Vergleich von Angeboten

Um zu entscheiden, ob eine Umschuldung finanziell vorteilhaft ist, müssen alle anfallenden Kosten den potenziellen Einsparungen gegenübergestellt werden. Erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller Posten: die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung (erfragen Sie diese schriftlich bei Ihrer alten Bank), die Notar- und Gerichtskosten, eventuelle Schätzkosten und die Kosten für eine mögliche neue Restschuldversicherung.

Vergleichen Sie diese Gesamtkosten mit der Zinsersparnis, die Sie durch das neue, günstigere Darlehen erzielen würden. Berücksichtigen Sie dabei die gesamte Restlaufzeit. Ein Kreditrechner kann hierbei helfen, die monatliche Ersparnis über die gesamte Laufzeit zu summieren. Nur wenn die Zinsersparnis die gesamten Umschuldungskosten übersteigt, ist die Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll. Holen Sie immer mehrere Angebote verschiedener Banken ein, um die besten Konditionen zu finden.

  • Einen detaillierten Kostenplan aller potenziellen Gebühren erstellen.
  • Vorfälligkeitsentschädigung schriftlich von der bestehenden Bank anfordern.
  • Notar- und Gerichtskosten präzise kalkulieren lassen.
  • Die Summe der Umschuldungskosten der Zinsersparnis gegenüberstellen.
  • Angebote mehrerer Kreditinstitute vergleichen.
  • Auf den effektiven Jahreszins achten, da dieser alle Kosten berücksichtigt.

Fazit

Die Umschuldung eines Immobiliendarlehens kann eine lohnende Strategie sein, um die eigene Finanzierung zu optimieren und die finanzielle Belastung zu senken. Die Aussicht auf niedrigere Zinsen ist verlockend, doch es ist entscheidend, alle anfallenden Kosten sorgfältig zu kalkulieren und den potenziellen Einsparungen gegenüberzustellen. Von der Vorfälligkeitsentschädigung über Notar- und Gerichtskosten bis hin zu möglichen Gebühren für Schätzungen oder Restschuldversicherungen – jeder Posten muss beachtet werden. Eine umfassende Planung und der Vergleich verschiedener Angebote sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Umschuldung tatsächlich zu dem gewünschten finanziellen Vorteil führt.

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