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Was kostet die Gütertrennung?

Die Gütertrennung ist eine wichtige Regelung für Ehepartner, die ihre Vermögensverhältnisse klar definieren möchten. Dieser Artikel beleuchtet die finanziellen Aspekte einer Gütertrennung und gibt Orientierung zu anfallenden Kosten.

5 min Lesezeit
Was kostet die Gütertrennung?

Eine Heirat ist ein Bund fürs Leben, der nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche und finanzielle Auswirkungen hat. Viele Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt für eine Gütertrennung, um ihre Vermögensverhältnisse klar zu regeln und unabhängig voneinander zu bleiben. Doch welche Kosten sind mit einer solchen Vereinbarung verbunden? Dieser Ratgeber liefert Ihnen einen umfassenden Überblick über alle finanziellen Aspekte, die bei der Gestaltung einer Gütertrennung auf Sie zukommen können. Wir erläutern die verschiedenen Kostenfaktoren, von Notar- und Anwaltsgebühren bis hin zu möglichen indirekten Ausgaben, und geben Ihnen praktische Hinweise, wie Sie den Prozess der Gütertrennung bestmöglich und kosteneffizient gestalten können.

Was ist Gütertrennung?

Bevor wir uns den Kosten widmen, ist es wichtig, das Konzept der Gütertrennung genau zu verstehen. Die Gütertrennung ist ein ehegüterrechtlicher Wahlgüterstand, der durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart wird. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland, bei dem der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn im Falle einer Scheidung ausgeglichen wird, bleiben bei der Gütertrennung die Vermögen beider Ehepartner vollständig voneinander getrennt. Jeder Partner behält sein vor der Ehe erworbenes Vermögen und erwirbt auch während der Ehe Eigentum nur für sich selbst. Es gibt keinen Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod.

  • Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig.
  • Es findet kein Zugewinnausgleich im Scheidungsfall statt.
  • Verbindlichkeiten betreffen nur den jeweiligen Ehepartner.
  • Mögliche steuerliche Nachteile bei Erbschaft oder Schenkung.

Notwendigkeit eines Notars für die Gütertrennung

Eine Gütertrennung kann in Deutschland ausschließlich durch einen notariellen Ehevertrag wirksam vereinbart werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit für beide Ehepartner zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Tragweite der Vereinbarung von beiden Seiten verstanden wird. Der Notar ist dabei eine neutrale und unabhängige Person, die beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen der Gütertrennung aufklärt und den Vertrag formuliert. Ohne notarielle Beurkundung ist eine Vereinbarung über Gütertrennung nichtig und die Eheleute leben weiterhin im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom sogenannten Geschäftswert. Der Geschäftswert entspricht in der Regel dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehepartner, maximal jedoch 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro bei Regelungen, die auch den Scheidungsfall umfassen). Je höher das Vermögen, desto höher fallen die Notarkosten aus. Es gibt feste Gebührensätze, die für jeden Notar bindend sind.

Notarkosten: Berechnungsgrundlagen und Beispiele

Die Notargebühren setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Der Hauptanteil entfällt auf die Beurkundungsgebühr für den Ehevertrag. Hinzu kommen Auslagen für Porto, Telefon und Schreibgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die konkrete Höhe der Gebühr können Notare nicht frei wählen, da sie durch das GNotKG festgelegt ist.

  • Basis: Gesamtwert des Reinvermögens (Aktiva abzüglich Passiva) beider Ehepartner.
  • Anwendung der Gebührentabelle des GNotKG für den entsprechenden Geschäftswert.
  • Zusätzliche Kosten für Entwürfe, Beratungsleistungen und Nebenleistungen.
  • Mehrwertsteuer von derzeit 19% wird auf die Notargebühren aufgeschlagen.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, das gemeinsame Reinvermögen beider Ehepartner beträgt 200.000 Euro. Gemäß der Notarkostentabelle ergibt sich hieraus eine bestimmte Gebühr für die Beurkundung (z.B. ein X-facher Satz für Geschäftswert Y). Hinzu kommen dann die weiteren Positionen und die Mehrwertsteuer. Es ist ratsam, vorab einen Kostenvoranschlag beim Notar einzuholen, um eine genaue Vorstellung der anfallenden Kosten zu erhalten.

Anwaltskosten bei der Gütertrennung

Während die notarielle Beurkundung obligatorisch ist, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine Gütertrennung nicht zwingend erforderlich. Viele Ehepaare entscheiden sich jedoch dafür, um sich vorab umfassend beraten zu lassen und den Ehevertrag durch einen Experten prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann die individuellen Umstände des Ehepaares berücksichtigen und auf mögliche Fallstricke hinweisen. Insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmenseigentum oder internationalen Bezügen kann anwaltlicher Rat von großem Wert sein.

  • Beratung über die Vor- und Nachteile der Gütertrennung.
  • Entwurf und Prüfung des Ehevertrages.
  • Vertretung der Interessen eines oder beider Ehepartner (bei Einvernehmlichkeit).
  • Aufklärung über steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen.

Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vom sogenannten Gegenstandswert abhängig, der dem Geschäftswert des Notars ähnlich ist. Es kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht, insbesondere bei sehr umfangreicher Beratung. Wenn beide Parteien einen eigenen Anwalt beauftragen, entstehen diese Kosten natürlich doppelt.

Indirekte Kosten und langfristige finanzielle Auswirkungen

Neben den direkten Notar- und Anwaltskosten sollten Ehepaare auch potenzielle indirekte Kosten und langfristige finanzielle Auswirkungen der Gütertrennung bedenken. Diese treten nicht sofort in Erscheinung, können aber über die Zeit erheblich sein.

  • Kein Versorgungsausgleich im Scheidungsfall (sofern dieser nicht separat geregelt wird).
  • Mögliche steuerliche Nachteile bei Erbschaften oder Schenkungen.
  • Komplexere Nachlassabwicklung im Todesfall eines Partners.
  • Keine Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Partners im Scheidungsfall (ohne weitere Regelungen).

Bei der Gütertrennung entfällt der gesetzliche Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Dies kann für den Partner, der beispielsweise aufgrund der Kindererziehung weniger gearbeitet hat, nachteilig sein. Auch erbschaftsteuerlich kann die Gütertrennung ungünstig sein, da keine erhöhten Freibeträge für Ehegatten bei der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer genutzt werden können, die in der Zugewinngemeinschaft gelten. Eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater in Verbindung mit dem Ehevertrag ist daher oft empfehlenswert.

Möglichkeiten zur Kostenreduzierung

Obwohl die Kosten für eine Gütertrennung gesetzlich geregelt sind, gibt es Wege, den finanziellen Aufwand zu minimieren beziehungsweise transparent zu halten.

  • Frühzeitige Klärung der Vermögensverhältnisse und Wünsche beider Partner.
  • Einholen von Kostenvoranschlägen bei mehreren Notaren und Anwälten.
  • Verzicht auf anwaltliche Beratung, wenn die Vermögensverhältnisse einfach und die Partner sich einig sind (Achtung: Risiko beachten!)
  • Genaue Überlegung, welche Regelungen über die reine Gütertrennung hinaus getroffen werden sollen (z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt).

Einigkeit zwischen den Partnern ist der wichtigste Faktor zur Kostenreduzierung. Je weniger strittige Punkte es gibt, desto schneller und effizienter kann der Notar den Ehevertrag aufsetzen. Eine gute Vorbereitung, inklusive einer detaillierten Auflistung des Vermögens beider Seiten, kann ebenfalls wertvolle Zeit und damit Kosten sparen. Zudem ist es wichtig, sich klar darüber zu sein, welche Regelungen wirklich benötigt werden und welche eventuell weggelassen oder anders formuliert werden können, um den Geschäftswert und damit die Gebühren nicht unnötig zu erhöhen.

Fazit

Die Gütertrennung ist eine umfassende und weitreichende Entscheidung, die mit verschiedenen Kosten verbunden ist. Die wesentlichen Ausgaben entstehen durch die obligatorische notarielle Beurkundung, deren Höhe sich nach dem Reinvermögen der Ehepartner richtet. Hinzu kommen können Kosten für anwaltliche Beratung, die insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen sinnvoll ist. Es ist unerlässlich, sich vorab umfassend über alle finanziellen und rechtlichen Konsequenzen zu informieren und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Eine frühzeitige und offene Kommunikation zwischen den Partnern sowie die Inanspruchnahme professioneller juristischer und gegebenenfalls steuerlicher Beratung sind entscheidend, um den Prozess der Gütertrennung transparent und im besten Interesse beider Parteien zu gestalten. Nur so können unerwartete Kosten und langfristige Nachteile vermieden werden.

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