Was kostet die Elternbürgschaft?
Die Elternbürgschaft kann bei der Immobilienfinanzierung helfen, birgt aber finanzielle Risiken für Bürgen. Wir erklären die potenziellen Kosten und worauf Sie achten sollten.

Eine Immobilienfinanzierung ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Oft reicht das eigene Einkommen oder Eigenkapital nicht aus, um die gewünschte Immobilie zu erwerben. In solchen Fällen kann eine Elternbürgschaft, auch bekannt als Ausfallbürgschaft, eine wichtige Rolle spielen. Sie kann den Erwerb des Eigenheims für die Kinder überhaupt erst ermöglichen. Doch was genau verbirgt sich hinter einer Elternbürgschaft und welche finanziellen Konsequenzen können sich daraus für die Bürgen ergeben? Dieser Ratgeber beleuchtet die Kosten und Risiken, die mit einer solchen Bürgschaft verbunden sind, und gibt Ihnen wichtige Hinweise für Ihre Entscheidung.
Was ist eine Elternbürgschaft?
Eine Elternbürgschaft ist eine Form der Kreditsicherung, bei der die Eltern (oder andere nahestehende Personen) die Haftung für einen Kredit ihrer Kinder übernehmen. Im Kontext einer Immobilienfinanzierung bedeutet dies, dass die Bank auf die Eltern als zusätzliche Sicherheit zurückgreifen kann, falls die Kinder ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen können. Die Eltern verbürgen sich dabei in der Regel für einen Teilbetrag des Darlehens oder für das gesamte Darlehen inklusive Zinsen und Nebenkosten. Die Bürgschaft ist ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Kreditgeber und existiert neben dem Hauptkreditvertrag.
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, wobei in der Praxis bei Immobilienfinanzierungen meistens die selbstschuldnerische Bürgschaft verwendet wird. Bei dieser Form verzichtet der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass die Bank nicht zuerst versuchen muss, die Forderungen beim Hauptschuldner (den Kindern) einzutreiben, sondern sich direkt an die Bürgen wenden kann, sobald die Hauptschuldner in Zahlungsverzug geraten. Dies erhöht die Sicherheit für die Bank erheblich und ist der Hauptgrund, warum sie in vielen Fällen überhaupt eine Bürgschaft akzeptiert.
Keine direkten Kosten bei der Bürgschaftsabgabe
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die Übernahme einer Elternbürgschaft selbst in der Regel keine direkten Kosten verursacht. Es fallen keine Gebühren oder Entgelte an, die an die Bank oder andere Institutionen für die Ausstellung der Bürgschaft zu zahlen wären. Die Bürgschaft wird als schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen, oft im Rahmen des Hauptdarlehensvertrags oder als eigenständiges Dokument.
Allerdings gibt es indirekte Kosten und weitreichende finanzielle Konsequenzen, die Bürgen unbedingt berücksichtigen müssen. Diese entstehen nicht bei der Abgabe der Bürgschaft, sondern im Falle eines Problems mit der Rückzahlung des Darlehens durch die Hauptschuldner. Die 'Kosten' einer Bürgschaft manifestieren sich also im schlimmsten Fall durch die Inanspruchnahme der Bürgschaft und die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen.
Potenzielle finanzielle Belastungen im Fall der Inanspruchnahme
Die größte und wichtigste „Kostenposition“ einer Elternbürgschaft ist die potenzielle Verpflichtung, für die Schulden der Kinder einzustehen. Wenn die Kinder ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen können – beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung – kann die Bank die Eltern als Bürgen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, die Eltern müssen die ausstehenden Raten, Zinsen, gegebenenfalls Verzugszinsen und weitere Nebenforderungen der Bank aus ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Diese Verpflichtung kann für die Bürgen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und im Extremfall existenzbedrohend sein. Die Bank kann auf das gesamte Vermögen des Bürgen zugreifen, einschließlich Sparguthaben, Wertpapierdepots, Immobilien (außer gegebenenfalls selbst bewohnter Immobilien bis zu einem gewissen Schutzgrad) und Einkommen. Es ist daher unerlässlich, dass Bürgen sich über die mögliche Höhe der Forderung im Klaren sind und prüfen, ob sie dieser im Ernstfall gewachsen wären.
- —Begleichung ausstehender Kreditraten und Zinsen
- —Übernahme von Verzugszinsen und Mahngebühren
- —Mögliche Kosten für Rechtsberatung bei Streitigkeiten
- —Im Extremfall: Verlust des eigenen Vermögens, z.B. Ersparnisse oder Immobilien
- —Herabsetzung der eigenen Kreditwürdigkeit (Schufa-Eintrag)
Auswirkungen auf die eigene Kreditwürdigkeit und zukünftige Finanzierungen
Eine Bürgschaft hat nicht nur direkte finanzielle Auswirkungen, sondern kann auch die eigene Kreditwürdigkeit der Bürgen beeinträchtigen. Die Bürgschaft wird in der Regel bei Auskunfteien wie der Schufa vermerkt. Dies kann die Fähigkeit der Eltern, selbst Kredite aufzunehmen (z.B. für eine eigene Renovierung oder ein neues Auto), negativ beeinflussen. Banken sehen eine bestehende Bürgschaft als potenzielle Verbindlichkeit an, die die finanzielle Belastbarkeit des Bürgen mindert. Selbst wenn die Bürgschaft nie in Anspruch genommen wird, kann sie als Risikofaktor bewertet werden.
Sollten die Bürgen aufgrund der Bürgschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann dies zu negativen Schufa-Einträgen führen, welche die Kreditwürdigkeit über Jahre hinweg stark einschränken. Auch dies ist in gewisser Weise eine indirekte „Kostenposition“, da sie den finanziellen Handlungsspielraum der Bürgen erheblich einschränkt und zukünftige Vorhaben erschwert oder unmöglich macht.
Steuerliche Aspekte der Bürgschaft
Grundsätzlich hat die Abgabe einer Elternbürgschaft keine unmittelbaren steuerlichen Konsequenzen, solange die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen wird. Die Bürgschaft selbst ist keine steuerlich relevante Transaktion.
Sollte die Bürgschaft jedoch in Anspruch genommen werden und die Eltern die Schulden ihrer Kinder begleichen müssen, kann dies unter bestimmten Umständen steuerliche Auswirkungen haben. Wenn die geleisteten Zahlungen als Schenkung an die Kinder gewertet werden, könnten je nach Höhe Schenkungssteuerpflichten entstehen. Dies ist jedoch eine komplexe Materie und hängt stark vom Einzelfall und den jeweiligen Freibeträgen ab. Eine detaillierte Beratung durch einen Steuerberater ist in solchen Fällen dringend anzuraten, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
- —Keine direkten Steuern auf die Bürgschaftsabgabe.
- —Potenzielle Schenkungssteuer im Falle der Inanspruchnahme und tatsächlicher Zahlungen an die Kinder (Oberhalb der Freibeträge).
- —Schuldendienlichkeit an die Bank ist in der Regel nicht als Ausgabe absetzbar.
- —Komplexe Einzelfallbetrachtung bei steuerlichen Auswirkungen.
Kosten bei der Immobilienbewertung durch Bürgschaft
In einigen Fällen, insbesondere wenn die Beleihungsgrenze der Immobilie sehr hoch ist oder die Kreditwürdigkeit der Hauptschuldner als kritisch eingestuft wird, kann eine Bank zusätzliche Sicherheiten wie eine Bürgschaft fordern. Die Konditionen des Darlehens – also der Zinssatz – hängen maßgeblich von der Bonität des Kreditnehmers und der Sicherheit ab. Eine Bürgschaft verbessert die Gesamtsicherheit für die Bank.
Man könnte argumentieren, dass die Bürgschaft indirekt zu 'günstigeren' Zinsen führen kann, als wenn diese Sicherheit fehlen würde. Wäre die Immobilienfinanzierung ohne Bürgschaft gar nicht möglich oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen, so sind die potenziellen Zinskosten, die durch die Bürgschaft vermieden werden konnten, ein indirekter finanzieller Vorteil. Dies ist jedoch keine direkte Kostenersparnis für den Bürgen, sondern eine Verbesserung der Konditionen für den Hauptschuldner.
Alternative Absicherungsmöglichkeiten und deren Kosten
Bevor man eine Bürgschaft eingeht, sollte man prüfen, ob es andere Möglichkeiten der Absicherung gibt, die möglicherweise weniger riskant für die Bürgen sind oder deren Risiken besser kalkulierbar machen. Dazu gehören zum Beispiel die Darlehensabsicherung durch eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall des Hauptschuldners die Restschuld deckt, oder Bausparverträge, die als Eigenkapitalersatz dienen können. Auch eine Beleihung von vorhandenem Eigenkapital der Eltern (z.B. durch eine zweite Hypothek auf deren eigene schuldenfreie Immobilie) könnte eine Option sein, die jedoch ähnliche Risiken wie eine Bürgschaft birgt.
Diese Alternativen verursachen in der Regel eigene Kosten (z.B. Versicherungsprämien oder Zinsen für ein neues Darlehen), die aber oft planbarer und begrenzter sind als die potenziellen unbegrenzten Risiken einer Bürgschaft. Die Abwägung zwischen den Risiken einer Bürgschaft und den Kosten und Risiken alternativer Finanzierungs- oder Sicherungsformen ist entscheidend.
- —Risikolebensversicherung: Regelmäßige Prämienzahlungen
- —Wohn-Riester oder Bausparverträge: Ansparphase und gegebenenfalls Gebühren
- —Sicherheiten aus anderen Vermögenswerten (z.B. Wertpapiere): Opportunitätskosten oder Verzicht auf eigene Liquidität
- —Verzicht auf die Bürgschaft kann zu höheren Kreditzinsen für die Kinder führen.
Fazit
Die Elternbürgschaft ist ein starkes Instrument, um die Immobilienfinanzierung der Kinder zu ermöglichen. Direkte Kosten fallen bei der Abgabe der Bürgschaft für die Eltern nicht an. Die eigentlichen „Kosten“ und Risiken manifestieren sich jedoch erst im Ernstfall der Inanspruchnahme. Dann können sie für die Bürgen durch die Verpflichtung zur Schuldentilgung, den Verlust von Vermögen und die Beeinträchtigung der eigenen Kreditwürdigkeit erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen finanziellen Situation, eine umfassende Aufklärung über alle Risiken und gegebenenfalls eine Rechtsberatung sind für Bürgen, bevor sie eine solche immense Verpflichtung eingehen, absolut unerlässlich. Die potenziellen Folgen einer Inanspruchnahme sollten stets realistisch eingeschätzt und abgewogen werden.

