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Kaufpreisfälligkeit einfach erklärt

Die Kaufpreisfälligkeit ist ein zentraler Punkt beim Immobilienkauf. Sie regelt den Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis für eine Immobilie von Käuferseite an Verkäuferseite zu zahlen ist und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

8 min Lesezeit
Kaufpreisfälligkeit einfach erklärt

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Ein entscheidender Schritt in diesem Prozess ist die Kaufpreisfälligkeit. Dieser Begriff mag im ersten Moment kompliziert klingen, ist jedoch von immenser Bedeutung für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Er definiert den genauen Zeitpunkt und die notwendigen Bedingungen, unter denen die Zahlung des Kaufpreises erfolgen muss. Eine klare Kenntnis dieser Regelungen schützt vor Missverständnissen und finanziellen Risiken. Wir erläutern Ihnen in diesem Ratgeber umfassend, was hinter dem Begriff Kaufpreisfälligkeit steckt, welche Voraussetzungen hierfür typischerweise erfüllt sein müssen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

Was bedeutet Kaufpreisfälligkeit?

Die Kaufpreisfälligkeit beschreibt den konkreten Zeitpunkt, ab dem der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für eine Immobilie fällig wird und vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist. Es handelt sich um den Moment, in dem die Zahlungspflicht des Käufers eintritt. Dieser Zeitpunkt ist nicht willkürlich, sondern an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft, die im Kaufvertrag detailliert festgelegt sind. Die Fälligkeit dient dem Schutz beider Vertragsparteien: Der Verkäufer erhält die Sicherheit, dass er sein Eigentum erst dann verliert, wenn der Kaufpreis gesichert ist. Der Käufer ist geschützt, da er erst zahlen muss, wenn alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Eigentumsübergang geschaffen wurden.

Üblicherweise wird im Kaufvertrag eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises festgelegt, die ab dem Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen zu laufen beginnt. Diese Frist beträgt typischerweise einige Tage bis wenige Wochen. Die genaue Formulierung im Kaufvertrag ist dabei von entscheidender Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten beider Parteien exakt definiert. Die Notwendigkeit der Fälligkeitsregelungen resultiert auch aus der Komplexität des deutschen Grundstücksrechts, welches eine Vielzahl von Sicherungsinstrumenten und Registereinträgen vorsieht.

Warum ist die Fälligkeit wichtig für Käufer und Verkäufer?

Für beide Vertragsparteien ist die korrekte Abwicklung der Kaufpreisfälligkeit von essenzieller Bedeutung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Wir betrachten die Perspektiven beider Seiten:

  • Sicherheit für den Käufer: Der Käufer stellt sicher, dass er den Kaufpreis erst dann überweisen muss, wenn rechtlich alles dafür getan wurde, dass er unbelastetes Eigentum erhält und der Besitzwechsel reibungslos stattfinden kann. Er vermeidet so das Risiko, Geld zu zahlen, ohne die Immobilie wie vereinbart zu erhalten.
  • Sicherheit für den Verkäufer: Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass er die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch erst beantragen muss, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt oder seine Zahlung unwiderruflich gesichert ist. Er kann seine Immobilie nicht verlieren, bevor er sein Geld erhalten hat.
  • Ausschluss von Zwischenerwerb: Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung wird verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach Vertragsabschluss an eine dritte Person verkauft oder belastet. Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Übereignung.
  • Vermeidung von unnötigen Kosten und Streitigkeiten: Klare Fälligkeitsregelungen reduzieren das Potenzial für Streitigkeiten und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können.

Typische Fälligkeitsvoraussetzungen im Kaufvertrag

Um die Fälligkeit des Kaufpreises herbeizuführen, müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, die der Notar im Kaufvertrag präzise formuliert und deren Eintritt er überwacht. Die genauen Bedingungen können je nach Einzelfall variieren, umfassen aber meist die folgenden Punkte:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Eine der wichtigsten Sicherungen für den Käufer ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie nach Unterzeichnung des Kaufvertrags anderweitig veräußert, belastet oder dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Immobilie erfolgen. Sie sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung.
  • Lastenfreistellung: Der Verkäufer muss die Zustimmung zur Löschung aller nicht übernommenen Belastungen (z.B. alte Hypotheken, Grundschulden) der Immobilie im Grundbuch herbeiführen. Die Banken, die diese Löschungsbewilligungen ausstellen, werden oft vom Notar kontaktiert.
  • Notarbestätigung: Der Notar muss bestätigen, dass alle zur Fälligkeit erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind. Er informiert die Parteien schriftlich über den Eintritt der Fälligkeit.
  • Verzicht auf Vorkaufsrechte: Falls Vorkaufsrechte Dritter (z.B. der Gemeinde oder Erbbauberechtigten) bestehen, müssen diese geprüft und gegebenenfalls ausgeübt oder von den Berechtigten die Nichtausübung erklärt werden.
  • Baugenehmigung/Abgeschlossenheitserklärung: Bei Neubauprojekten oder dem Kauf von Eigentumswohnungen kann die Vorlage einer gültigen Baugenehmigung oder der bereits erteilten Abgeschlossenheitserklärung eine Fälligkeitsvoraussetzung darstellen.
  • Vorliegen aller Genehmigungen: Neben den Baugenehmigungen können weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, wie sie beispielsweise bei landwirtschaftlichen Grundstücken oder bestimmten Nutzungsarten erforderlich sind, als Fälligkeitsvoraussetzung definiert werden.

Der Ablauf der Kaufpreisfälligkeit in der Praxis

Der Prozess der Kaufpreisfälligkeit ist straff geregelt und wird maßgeblich vom Notar begleitet. Hier skizzieren wir den typischen Ablauf:

Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, beginnt der Notar unverzüglich mit der Umsetzung der im Vertrag festgelegten Vereinbarungen. Er beantragt beim Grundbuchamt die Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers. Gleichzeitig fordert er, falls erforderlich, von den Banken des Verkäufers Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden oder Hypotheken an, die im Zuge des Verkaufs getilgt und gelöscht werden sollen. Des Weiteren prüft er mögliche Vorkaufsrechte Dritter und holt gegebenenfalls die entsprechenden Verzichtserklärungen ein.

Sobald alle im Kaufvertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar beide Vertragsparteien schriftlich über den Eintritt der Kaufpreisfälligkeit und die nunmehr zu leistende Zahlung. Dies geschieht in der Regel durch ein sogenanntes Fälligkeitsschreiben. In diesem Schreiben wird dem Käufer eine konkrete Frist – meist 10 bis 14 Tage – für die Überweisung des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers genannt. Erst ab diesem Moment ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet und der Verkäufer kann die Zahlung fordern.

Finanzierung und Kaufpreisfälligkeit

Die meisten Immobilienkäufer finanzieren einen Großteil des Kaufpreises über ein Bankdarlehen. Dies hat Auswirkungen auf die Kaufpreisfälligkeit, da die Bank des Käufers das Darlehen erst auszahlt, wenn ihre eigene Sicherheit, typischerweise eine Grundschuld an der Immobilie, im Grundbuch eingetragen ist oder zumindest eine Notarbestätigung über die spätere Eintragung vorliegt. Der Notar koordiniert in diesen Fällen eng mit der finanzierenden Bank des Käufers.

Die grundbuchliche Absicherung der Käuferbank ist dabei oft eine weitere Fälligkeitsvoraussetzung. Das bedeutet, dass der Kaufpreis erst dann fällig wird, wenn die Grundschuld zugunsten der Käuferbank im Grundbuch eingetragen ist – oder zumindest alle für die Eintragung erforderlichen Schritte durch den Notar eingeleitet und bestätigt wurden. So wird sichergestellt, dass die Bank ihr Darlehen nur auszahlt, wenn ihre Sicherheiten gewährleistet sind, und der Käufer gleichzeitig nicht in Vorleistung gehen muss, bevor die Finanzierung gesichert ist. Dies erfordert eine gute Kommunikation zwischen Käufer, finanzierender Bank und Notar.

Verzug und seine Folgen bei der Kaufpreisfälligkeit

Sollte der Käufer den Kaufpreis nach Eintritt der Fälligkeit und Ablauf der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig leisten, gerät er in Zahlungsverzug. Dies hat ernste rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Käufer, aber auch den Verkäufer.

  • Mahnung und Verzugszinsen: Der Käufer wird in der Regel zunächst vom Verkäufer oder Notar gemahnt. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs können Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben werden. Der Zinssatz ist oft im Kaufvertrag festgehalten oder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Schadensersatzansprüche: Der Verkäufer kann unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für den Mehraufwand, der durch die erneute Vermarktung der Immobilie entsteht oder für entgangenen Gewinn.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Unter bestimmten Umständen kann der Verkäufer bei erheblichem und dauerhaftem Zahlungsverzug vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies ist jedoch ein sehr weitreichender Schritt, der meist eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraussetzt.
  • Löschung der Auflassungsvormerkung: Im Falle eines Rücktritts wird die zugunsten des Käufers eingetragene Auflassungsvormerkung im Grundbuch wieder gelöscht. Der Verkäufer kann dann die Immobilie an einen anderen Käufer veräußern.
  • Kosten und Gebühren: Unabhängig von den oben genannten Punkten trägt der säumige Käufer oft auch die zusätzlichen Kosten, die durch den Verzug entstehen, wie z.B. Anwaltsgebühren oder weitere Notarkosten.

Sonderfälle und Besonderheiten

Neben dem Standardablauf der Kaufpreisfälligkeit gibt es Situationen, die besondere Regelungen erfordern oder den Prozess beeinflussen können. Wir beleuchten einige dieser Sonderfälle:

  • Kauf über ein Notaranderkonto: In manchen Fällen, besonders bei komplexen Transaktionen oder im Falle von Unsicherheiten zwischen den Parteien, kann die Einrichtung eines Notaranderkontos sinnvoll sein. Hierbei zahlt der Käufer den Kaufpreis auf ein spezielles Treuhandkonto des Notars. Der Notar überweist das Geld erst an den Verkäufer, wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt und der Eigentumsübergang gesichert ist. Dies bietet eine erhöhte Sicherheit für beide Parteien, ist jedoch mit zusätzlichen Gebühren verbunden und wird nicht standardmäßig angewendet.
  • Kauf von Projektentwicklungen/Neubauobjekten: Bei Neubauprojekten oder dem Kauf von noch nicht fertiggestellten Immobilien erfolgt die Zahlung des Kaufpreises in der Regel nach Baufortschritt, gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die Kaufpreisfälligkeit bezieht sich hier auf einzelne Raten, die fällig werden, sobald bestimmte Bauabschnitte abgeschlossen und vom Käufer abgenommen wurden. Im Vertrag sind die genauen Raten und die korrespondierenden Baufortschritte detailliert aufgeführt.
  • Zahlung vor Fälligkeit: Eine Zahlung des Kaufpreises vor Eintritt der Fälligkeit ist grundsätzlich möglich, birgt jedoch das Risiko, dass der Käufer in Vorleistung tritt, bevor alle Sicherheiten für ihn geschaffen wurden. Dies ist in der Regel nicht zu empfehlen und sollte nur nach eingehender Beratung mit dem Notar und bei vollem Verständnis der Risiken erfolgen.
  • Anzahlung/Bereitstellungsgebühr: Manchmal wird im Kaufvertrag eine Anzahlung vereinbart, die bereits vor der eigentlichen Kaufpreisfälligkeit fällig wird. Diese dient meist der Absicherung des Verkäufers und wird dann auf den Gesamtkaufpreis angerechnet. Auch die Frage eventueller Bereitstellungszinsen der finanzierenden Bank sollte in die Planung einbezogen werden, da diese anfallen können, wenn das Darlehen nach einer bestimmten Zeit nicht abgerufen wird, obwohl die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind.

Fazit

Die Kaufpreisfälligkeit ist ein zentraler und komplexer Bestandteil jedes Immobilienkaufvertrags, der dem Schutz von Käufer und Verkäufer dient. Ein tiefgehendes Verständnis der darin festgelegten Bedingungen und des Ablaufs ist für alle Beteiligten unerlässlich. Die Arbeit des Notars als neutrale Instanz, die die Einhaltung der Fälligkeitsvoraussetzungen überwacht und den Prozess koordiniert, ist dabei von größter Bedeutung. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation zwischen Käufer, Verkäufer, finanzierender Bank und Notar minimiert Risiken und leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem reibungslosen und sicheren Immobilienkauf. Eine genaue Lektüre des Kaufvertrags und das Klären aller offenen Fragen mit dem Notar sind vor Vertragsunterzeichnung dringend angeraten.

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