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Was kostet die Denkmalimmobilie?

Denkmalgeschützte Immobilien versprechen historischen Charme und steuerliche Vorteile. Doch welche Kosten sind beim Kauf und Erhalt dieser besonderen Objekte zu erwarten?

6 min Lesezeit
Was kostet die Denkmalimmobilie?

Denkmalimmobilien üben eine besondere Faszination aus: Sie sind Ausdruck vergangener Baukunst, zeugen von Geschichte und bieten oft einen unvergleichlichen Wohncharakter. Doch der Erwerb und die Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts sind mit spezifischen Herausforderungen und Kosten verbunden, die sich deutlich von denen einer modernen Immobilie unterscheiden können. Dieser Ratgeber beleuchtet transparent die verschiedenen Kostenfaktoren, die beim Kauf einer Denkmalimmobilie auf Interessenten zukommen, und gibt Einblicke in die finanzielle Planung, um diesen Traum vom historischen Wohnen erfolgreich zu realisieren.

Kaufpreis: Wesentlicher Kostenfaktor mit Besonderheiten

Der Kaufpreis einer Denkmalimmobilie kann stark variieren und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören die Lage, die Größe, der Zustand zum Zeitpunkt des Erwerbs, das Alter des Gebäudes und die architektonische Bedeutung. Oftmals sind die reinen Kaufpreise für sanierungsbedürftige Denkmalobjekte zunächst niedriger als bei vergleichbaren modernen Immobilien in Bestlage. Allerdings verbergen sich hinter einem niedrigen Ausgangskaufpreis oft hohe Sanierungskosten, die es genau zu kalkulieren gilt. Bereits sanierte Denkmalimmobilien, insbesondere in attraktiven Lagen, können wiederum Spitzenpreise erzielen, auch im Vergleich zu neu gebauten Objekten.

  • Lagequalität und Mikrostandort
  • Zustand des Gebäudes (sanierungsbedürftig vs. saniert)
  • Größe der Wohnfläche und die Grundstücksgröße
  • Historische Bedeutung und architektonische Einzigartigkeit
  • Regionale Immobilienpreisentwicklung

Erwerbsnebenkosten: Nicht nur der Kaufpreis zählt

Wie bei jeder Immobilieninvestition fallen auch beim Erwerb einer Denkmalimmobilie sogenannte Erwerbsnebenkosten an. Diese Posten sind in der Regel prozentual vom Kaufpreis abhängig und können einen nicht unerheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen. Es ist wichtig, diese von Anfang an in die Finanzierungsplanung miteinzubeziehen, da sie nicht über einen Immobilienkredit finanziert werden können, sondern aus Eigenkapital zu bestreiten sind.

  • Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Notarkosten: Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch; typischerweise etwa 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises (inklusive Gerichtsgebühren).
  • Maklerprovision: Falls ein Immobilienmakler beauftragt wurde, liegt diese in Deutschland meist zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und wird oft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Sanierungskosten: Der größte Posten bei Denkmalimmobilien

Die Sanierung ist oft der umfangreichste und kostspieligste Posten beim Erwerb einer Denkmalimmobilie. Die Maßnahmen sind nicht nur darauf ausgelegt, die Energieeffizienz zu verbessern oder modernen Wohnkomfort zu schaffen, sondern müssen vor allem den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht werden. Dies bedeutet, dass historische Bausubstanz, Materialien und Techniken so weit wie möglich erhalten oder originalgetreu wiederhergestellt werden müssen. Solche Arbeiten sind oft handwerklich anspruchsvoller, zeitintensiver und erfordern den Einsatz spezialisierter Fachbetriebe, was die Kosten in die Höhe treiben kann.

Die genaue Höhe der Sanierungskosten lässt sich vorab schwer pauschal beziffern. Eine detaillierte Bestandsaufnahme durch einen Architekten oder Bausachverständigen mit denkmalpflegerischer Erfahrung ist unerlässlich. Dieser kann den Zustand des Gebäudes beurteilen, notwendige Maßnahmen identifizieren und eine realistische Kostenschätzung erstellen. Typische Maßnahmen umfassen die Dachsanierung, die Instandsetzung von Fassaden und Fenstern, die Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Elektrik, Sanitär), die Trockenlegung von Kellern sowie die Restaurierung von Innenräumen und historischen Details.

  • Dachsanierung und Dämmung
  • Fassadenrestaurierung unter Beachtung historischer Details
  • Fenstersanierung oder -rekonstruktion (oft teurer als Standardfenster)
  • Erneuerung der gesamten Haustechnik (Heizung, Elektro, Sanitär)
  • Trockenlegung von feuchten Kellerbereichen
  • Restaurierung von Stuck, Holzböden, Türen und anderen historischen Elementen

Steuerliche Vorteile: Ein wesentlicher Anrechnungsfaktor

Die Attraktivität von Denkmalimmobilien rührt nicht zuletzt von den erheblichen steuerlichen Vorteilen her, die der Gesetzgeber zur Förderung des Erhalts kulturellen Erbes geschaffen hat. Diese Abschreibungsmöglichkeiten, bekannt als Denkmal-AfA (§ 7i EStG), können einen Großteil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen und somit die effektiven Kosten über die Jahre deutlich reduzieren. Es ist essenziell, die Voraussetzungen für diese Abschreibungen genau zu kennen und sie fachkundig zu nutzen.

Grundsätzlich werden nur die Kosten für Maßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Baudenkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, begünstigt. Diese müssen vor Beginn der Maßnahmen schriftlich mit der Denkmalbehörde abgestimmt und von dieser bescheinigt werden. Für eigengenutzte Immobilien können innerhalb von zehn Jahren 90 % der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden (10 % pro Jahr). Bei vermieteten Denkmalimmobilien sind es sogar 100 % der Sanierungskosten, die über zwölf Jahre abgeschrieben werden können (8 Jahre lang 9 % p.a. und 4 Jahre lang 7 % p.a.). Diese hohen Abschreibungssätze sind ein großer Vorteil und sollten bei der Gesamtkostenbetrachtung unbedingt berücksichtigt werden.

  • Abschreibung nach § 7i EStG für Sanierungskosten
  • Für Eigennutzer: 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre (10 % p.a.)
  • Für Kapitalanleger/Vermieter: 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre (8 x 9 % und 4 x 7 %)
  • Notwendige Maßnahmen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein
  • Kaufpreis des Gebäudes selbst kann ebenfalls abgeschrieben werden (linear, meist 2,0 % p.a. über 50 Jahre, für Gebäude nach 1924)

Finanzierung: Spezielle Anforderungen und Fördermöglichkeiten

Die Finanzierung einer Denkmalimmobilie erfordert oft eine spezielle Herangehensweise. Banken sehen Denkmalprojekte aufgrund der potenziell höheren Sanierungskosten und der Auflagen des Denkmalschutzes manchmal als komplexer an. Es ist ratsam, einen Finanzierungsberater mit Erfahrung in diesem Bereich zu konsultieren. Neben herkömmlichen Immobiliendarlehen gibt es auch spezifische Fördermittel, die die Finanzierung erleichtern können.

  • Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente Sanierungen oder Baudenkmale.
  • Förderprogramme einzelner Bundesländer oder Kommunen für Denkmalschutzmaßnahmen.
  • Zuschüsse von Stiftungen für denkmalschutzwürdige Projekte.
  • Darlehen mit längeren Laufzeiten, um die hohen Investitionen zu strecken.

Laufende Kosten: Auch nach der Sanierung zu beachten

Nach dem Kauf und der Sanierung fallen laufende Kosten an, die im Wesentlichen denen anderer Immobilien ähneln, jedoch in manchen Bereichen höher ausfallen können. Die Instandhaltung einer Denkmalimmobilie kann aufgrund der speziellen Materialien und Handwerkstechniken aufwendiger und teurer sein. Heizkosten können trotz Sanierung höher sein, da moderne Isolierstandards oft nicht vollständig erreicht werden dürfen oder können.

  • Grundsteuer und weitere Abgaben (Müll, Wasser, Abwasser)
  • Versicherungen (Wohngebäudeversicherung, ggf. Elementarversicherung)
  • Betriebskosten (Heizung, Strom, ggf. Schornsteinfeger)
  • Instandhaltungsrücklagen für künftige Reparaturen und Wartungen
  • Verwaltungskosten (bei Vermietung oder externer Hausverwaltung)

Beispielrechnung: Die Kosten im Überblick

Um die verschiedenen Kostenfaktoren greifbarer zu machen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Bitte beachten Sie, dass dies eine stark vereinfachte Darstellung ist und die tatsächlichen Kosten je nach Projekt erheblich abweichen können.

Nehmen wir an, eine Denkmalimmobilie in einer mittleren Lage soll erworben werden:

  • Kaufpreis: 400.000 Euro
  • Grunderwerbsteuer (z.B. 5 %): 20.000 Euro
  • Notar- und Gerichtskosten (z.B. 1,8 %): 7.200 Euro
  • Maklerprovision (z.B. 3,57 %): 14.280 Euro
  • Gesamte Erwerbsnebenkosten: 41.480 Euro
  • Angenommene Sanierungskosten (genehmigt nach Denkmalschutz): 300.000 Euro
  • Gesamtinvestition (ohne laufende Kosten): 400.000 + 41.480 + 300.000 = 741.480 Euro

Wenn diese Immobilie eigengenutzt werden soll, könnten von den Sanierungskosten (300.000 Euro) 90 % über zehn Jahre abgeschrieben werden, also 27.000 Euro pro Jahr. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerlast. Für Vermieter wären es sogar 100 % der Sanierungskosten über zwölf Jahre, was noch höhere Steuervorteile bedeuten würde.

Expertenrat ist entscheidend

Aufgrund der Komplexität von Denkmalimmobilien ist es ratsam, sich von Beginn an professionelle Unterstützung zu holen. Ein auf Denkmalschutz spezialisierter Architekt, ein erfahrener Bautechniker, ein Steuerberater mit Expertise in der Denkmal-AfA und ein Finanzierungsberater, der die Besonderheiten kennt, sind unverzichtbare Partner. Sie können nicht nur bei der Kostenabschätzung und -kontrolle helfen, sondern auch bei der Beantragung von Genehmigungen und Fördermitteln unterstützen.

Fazit

Der Erwerb einer Denkmalimmobilie ist eine Investition, die sorgfältige Planung und eine realistische Einschätzung der Kosten erfordert. Neben dem reinen Kaufpreis spielen insbesondere die Sanierungskosten und die Erwerbsnebenkosten eine entscheidende Rolle. Die Möglichkeit, hohe Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen, bildet jedoch einen erheblichen Anreiz und kann die Gesamtinvestition über die Zeit attraktiv gestalten. Wer bereit ist, den Aufwand und die spezifischen Anforderungen zu akzeptieren, wird mit einem einzigartigen Zuhause belohnt, das Geschichte und Moderne auf besondere Weise vereint und oft auch einen stabilen Wertzuwachs verspricht.

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