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Was kostet die degressive AfA?

Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) bietet Immobilieninvestoren attraktive Steuervorteile. Entdecken Sie, wie diese Methode funktioniert, welche Kosten damit verbunden sind und welche potenziellen Ersparnisse sie bietet.

7 min Lesezeit
Was kostet die degressive AfA?

Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Instrument, das speziell für den Neubau von Mietwohnungen geschaffen wurde, um Anreize für Investitionen in den Wohnungsbau zu schaffen. Sie ermöglicht es Investoren, einen größeren Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie in den ersten Jahren von der Steuer abzusetzen. Dies führt zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung und kann die Rentabilität von Bauprojekten erheblich verbessern. Im Gegensatz zur linearen AfA, bei der die Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer konstant sind, sinken die jährlichen Abschreibungsbeträge bei der degressiven AfA im Laufe der Zeit. Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise, die Berechtigungsvoraussetzungen und die tatsächliche Kostenersparnis durch die degressive AfA.

Was ist die degressive AfA und wie funktioniert sie?

Die degressive AfA ist eine beschleunigte Abschreibungsmethode, die es Immobilieninvestoren erlaubt, in den ersten Jahren nach Fertigstellung einer neuen Mietwohnung höhere Beträge von der Steuer abzusetzen als bei der linearen Abschreibung. Das Kernprinzip besteht darin, dass in jedem Jahr ein fester Prozentsatz des verbleibenden Restwerts der Baukosten abgeschrieben wird. Der Prozentsatz ist dabei höher als bei der linearen AfA. Dies führt zu einer schnelleren Steuerminderung in den Anfangsjahren der Investition, was die Liquidität des Investors verbessert und die Amortisationszeit verkürzt.

Die degressive AfA wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach eingesetzt, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Die aktuell gültige Regelung wurde als Reaktion auf die Herausforderungen im Wohnungsmarkt und die gestiegenen Baukosten eingeführt. Sie richtet sich explizit an Neubauten, die bestimmte Effizienzstandards erfüllen, und soll somit auch nachhaltiges Bauen fördern.

  • Beschleunigte Abschreibung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
  • Prozentsatz wird auf den Restwert der Immobilie angewendet.
  • Höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren.
  • Verbesserung der Liquidität und Senkung der Steuerlast.
  • Ziel: Förderung des Wohnungsbaus und nachhaltiger Investitionen.

Wer kann die degressive AfA in Anspruch nehmen?

Die degressive AfA ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die primär den Neubau von Mietwohnungen betreffen. Die genauen Voraussetzungen können sich je nach Gesetzgebung ändern, daher ist es ratsam, die aktuelle Rechtslage zu prüfen. Grundsätzlich richtet sie sich an natürliche Personen und Unternehmen, die neue Wohngebäude errichten oder erwerben, welche zur Vermietung bestimmt sind.

Ein wesentliches Kriterium ist oft das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige sowie die Fertigstellung der Immobilie. Zudem muss die Immobilie bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen. Dies dient dazu, den Neubau von energieeffizienten und langfristig nutzbaren Wohnungen zu stimulieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Absicht der Vermietung von Beginn an bestehen muss und die Immobilie tatsächlich zu diesem Zweck genutzt wird. Eigengenutzte Immobilien oder Gebäude, die gewerblich, aber nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sind in der Regel ausgeschlossen.

  • Investoren, die neue Mietwohnungen errichten oder erwerben.
  • Immobilie muss zur Vermietung bestimmt sein.
  • Einhaltung bestimmter Bauantrags- und Fertigstellungsfristen.
  • Erfüllung spezifischer Energieeffizienzstandards (z. B. Effizienzhaus 40).
  • Eigennutzung oder rein gewerbliche Nutzung sind meist ausgeschlossen.

Was kann abgeschrieben werden? – Die Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die degressive AfA bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Es ist entscheidend zu verstehen, dass nicht der gesamte Kaufpreis einer Immobilie als Bemessungsgrundlage dient. Der Grundstücksanteil wird grundsätzlich nicht abgeschrieben, da er als nicht abnutzbar gilt. Daher müssen die Kosten für das Grundstück aus den Gesamtkosten herausgerechnet werden.

Bei einem Neubauprojekt umfassen die Herstellungskosten alle Aufwendungen, die direkt mit dem Bau des Gebäudes verbunden sind, wie Materialkosten, Arbeitslöhne und Architektenhonorare. Beim Kauf einer fertiggestellten Neubauwohnung sind es die reinen Gebäudekosten, die der Verkäufer ausweist. Nebenkosten des Erwerbs, wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten, können in der Regel ebenfalls anteilig für das Gebäude berücksichtigt werden. Es ist wichtig, eine genaue Aufteilung der Kosten vorzunehmen, da dies die Höhe der jährlichen Abschreibungsbeträge maßgeblich beeinflusst.

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes.
  • Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar.
  • Direkte Baukosten (Material, Arbeit, Planung).
  • Anteilige Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar).
  • Fahrstühle, Einbauküchen oder fest verbaute Anlagen können ebenfalls Teil der Bemessungsgrundlage sein.

Der Abschreibungssatz und seine Berechnung

Der Abschreibungssatz ist ein zentraler Faktor bei der degressiven AfA. Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung beträgt der Prozentsatz in der Regel einen festen Wert pro Jahr, der auf den jeweiligen Restwert der Bemessungsgrundlage angewendet wird. Dieser Satz ist deutlich höher als die sonst üblichen 2% der linearen AfA für Wohngebäude. Nehmen wir als Beispiel einen Satz von 5% (dieser kann sich je nach konkreter gesetzlicher Regelung ändern). Dieser Satz wird im ersten Jahr auf die gesamten abschreibungsfähigen Kosten angewendet. Im zweiten Jahr wird der gleiche Satz auf den verbleibenden Restwert angewendet, d.h., die Erstjahres-Abschreibung wird von den ursprünglichen Kosten abgezogen, und der Prozentsatz wird auf das Ergebnis angewendet. Dieser Vorgang setzt sich fort.

Die Berechnung ist somit relativ einfach, erfordert aber eine genaue Führung der Restwerte. Ein Vorteil der degressiven AfA ist die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt zur linearen AfA zu wechseln, sobald der lineare Abschreibungssatz (berechnet auf den dann verbleibenden Restwert über die Restnutzungsdauer) höher ist als der degressive Betrag. Dieser Wechsel kann strategisch sinnvoll sein, um über die gesamte Nutzungsdauer einen möglichst hohen Abschreibungsbetrag zu sichern.

  • Jährlicher Prozentsatz wird auf den Restwert angewendet.
  • Startwert ist die gesamte Bemessungsgrundlage (Gebäudekosten).
  • Jeder Abschreibungsbetrag mindert den Restwert für das Folgejahr.
  • Der Abschreibungsbetrag sinkt somit von Jahr zu Jahr.
  • Möglichkeit zum Wechsel zur linearen AfA bei Vorteilhaftigkeit.

Beispielrechnung: Was kostet die degressive AfA – oder besser, was spart sie?

Um die Auswirkungen der degressiven AfA zu verdeutlichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Angenommen, ein Investor lässt eine neue Mietwohnung bauen, deren abschreibungsfähige Herstellungskosten (ohne Grundstück) 500.000 Euro betragen. Der angenommene degressive AfA-Satz beträgt 5% pro Jahr.

  • Jahr 1: 500.000 € * 5% = 25.000 € Abschreibung. Restwert: 475.000 €.
  • Jahr 2: 475.000 € * 5% = 23.750 € Abschreibung. Restwert: 451.250 €.
  • Jahr 3: 451.250 € * 5% = 22.562,50 € Abschreibung. Restwert: 428.687,50 €.
  • Jahr 4: 428.687,50 € * 5% = 21.434,38 € Abschreibung. Restwert: 407.253,12 €.

Im Vergleich dazu würde bei einer linearen AfA von 2% pro Jahr die Abschreibung konstant 10.000 Euro pro Jahr (500.000 € * 2%) betragen. Der Unterschied in den ersten Jahren ist signifikant. Die degressive AfA ermöglicht in den ersten vier Jahren Gesamtabschreibungen von 92.746,88 Euro, während die lineare AfA nur 40.000 Euro betragen würde. Dieser Überschuss von über 50.000 Euro mindert das zu versteuernde Einkommen (aus Vermietung und Verpachtung oder im Rahmen des Betriebs) entsprechend.

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz des Investors ab. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 35% würde die zusätzliche Abschreibung in den ersten vier Jahren zu einer Steuerersparnis von rund 18.000 Euro führen. Diese Liquiditätsvorteile in den Anfangsjahren können für Investoren entscheidend sein, um weitere Projekte zu finanzieren oder die anfängliche Belastung der Investition zu mindern. Die degressive AfA 'kostet' also nicht, sondern sie 'spart' Steuern im Zeitverlauf.

Potenzielle Fallstricke und zu beachtende Punkte

Obwohl die degressive AfA attraktive Vorteile bietet, gibt es auch Aspekte, die sorgfältig geprüft werden sollten. Einer der wichtigsten Punkte ist die Notwendigkeit, alle Voraussetzungen exakt zu erfüllen. Abweichungen, etwa bei den Energieeffizienzstandards oder der nicht nachweisbaren Vermietungsabsicht, können zum Verlust der Förderberechtigung führen. Die Einhaltung der Fristen für Bauantrag und Fertigstellung ist ebenfalls kritisch.

Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Rückwirkung bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie, insbesondere wenn die Nutzungsdauer der degressiven AfA noch nicht lange ausgeschöpft wurde. Zudem sollte der Investor die Wechselmöglichkeit zur linearen AfA genau im Blick behalten, um keine potenziellen Abschreibungsvorteile zu verschenken. Eine frühzeitige und detaillierte Planung mit einem Steuerberater ist hier unerlässlich, um die optimale Strategie für die individuelle Investition zu entwickeln und alle steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

  • Exakte Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Beachtung der Fristen für Bauantrag und Fertigstellung.
  • Potenzielle Rückwirkungen bei vorzeitigem Verkauf.
  • Strategischer Zeitpunkt für den Wechsel zur linearen AfA.
  • Korrekturen bei der Bemessungsgrundlage durch die Finanzverwaltung möglich.
  • Notwendigkeit einer präzisen Dokumentation aller Kosten.

Fazit

Die degressive AfA stellt ein wirksames Instrument zur Förderung des Wohnungsneubaus in Deutschland dar. Sie ermöglicht Investoren erhebliche Liquiditätsvorteile in den Anfangsjahren einer Investition durch beschleunigte Abschreibungen. Während sie selbst keine 'Kosten' im herkömmlichen Sinne verursacht, mindert sie die Steuerlast und verbessert die Rentabilität von Neubauprojekten. Die genaue Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen, eine präzise Kostenaufteilung und eine vorausschauende Planung sind jedoch unerlässlich, um die Vorteile der degressiven AfA voll auszuschöpfen. Es ist ratsam, sich bei der Nutzung dieses Steuervorteils von einem qualifizierten Steuerberater begleiten zu lassen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und die maximale Steuerersparnis zu realisieren.

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