Was kostet die BEG-Förderung?
Die “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) bietet attraktive Zuschüsse und Kredite für Sanierungen. Doch welche Kosten fallen bei der Beantragung und Durchführung der BEG-Förderung an?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik. Sie unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien dabei, durch energetische Sanierungen oder den Neubau energieeffizienter Gebäude sowohl das Klima zu schützen als auch langfristig Energiekosten zu sparen. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten in Anspruch genommen werden. Doch auch wenn die BEG attraktive finanzielle Anreize bietet, sind mit der Beantragung und Durchführung solcher Maßnahmen verschiedene Kosten verbunden, die es zu überblicken gilt. Wir beleuchten in diesem Ratgeber, welche Ausgaben im Rahmen der BEG-Förderung auf Sie zukommen können und wie Sie diese realistisch einschätzen.
Was ist die BEG-Förderung überhaupt?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein umfassendes Förderprogramm des Bundes. Sie ist in verschiedene Bereiche unterteilt, die unterschiedliche Maßnahmen adressieren. Grundsätzlich werden zwei große Bereiche unterschieden: Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden und umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard sowie der Bau von Effizienzhäusern. Ziel ist es, den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen von Gebäuden deutlich zu senken. Die Förderung wird dabei von staatlichen Banken oder in Form von direkten Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Es ist wichtig zu verstehen, dass die BEG-Förderung nicht alle Kosten einer Sanierung deckt, sondern lediglich einen Teil davon als Anreiz übernimmt.
Die BEG-Förderung richtet sich an eine breite Zielgruppe, von privaten Hausbesitzern über Wohnungseigentümergemeinschaften bis hin zu Unternehmen und Kommunen. Die Förderkonditionen können je nach Art der Maßnahme und des Antragsstellers variieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist die Anforderung, dass die Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden und bestimmte technische Standards erfüllen müssen. Dadurch soll die Qualität der Sanierungen sichergestellt und der langfristige Erfolg der Maßnahmen gewährleistet werden.
- —Ziel: Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen.
- —Förderung von Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungstausch, Dämmung).
- —Förderung von umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus.
- —Zuschüsse über das BAFA oder Kredite über die KfW.
Kosten für die Energieberatung
Ein unverzichtbarer erster Schritt für viele BEG-Förderungen ist die Energieberatung durch eine qualifizierte Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese Expertinnen und Experten erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder eine ausführliche Energieverbrauchs- und -bedarfsanalyse. Die Kosten hierfür sind nicht unerheblich, werden jedoch wiederum zu einem großen Teil gefördert. Die Energieberatung ist entscheidend, um den energetischen Zustand des Gebäudes zu erfassen, potenzielle Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren und die optimale Förderstrategie zu entwickeln. Ohne die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist die Beantragung vieler Förderkredite oder Zuschüsse gar nicht erst möglich.
Die Beauftragung eines Energieberaters kostet in der Regel mehrere hundert bis weit über tausend Euro, je nach Aufwand und Größe des Objekts. Ein iSFP kann beispielsweise je nach Leistungsumfang 1.500 bis 2.500 Euro oder mehr kosten. Der Bund beteiligt sich jedoch mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent an den Beratungskosten, wodurch der Eigenanteil deutlich reduziert wird. Für Ein- und Zweifamilienhäuser kann der Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel 1.300 Euro betragen, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bis zu 1.700 Euro. Es ist wichtig, den Energieberater frühzeitig einzubinden, da er auch bei der Antragstellung und der Bestätigung der Maßnahmen eine entscheidende Rolle spielt.
- —Kostenpunkt: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Energiebedarfsanalyse.
- —Kosten: Typischerweise 1.500 bis 2.500 Euro (abhängig vom Objekt).
- —Förderung: Bis zu 80% der Beratungskosten (z.B. max. 1.300€ für EFH).
- —Zwingend erforderlich für viele BEG-Förderungen.
Kosten für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen
Der größte Kostenblock bei der BEG-Förderung sind natürlich die Investitionskosten für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen. Hierunter fallen alle Ausgaben für Material, Handwerksleistungen und erforderliche Nebenkosten, die direkt mit der energetischen Verbesserung des Gebäudes zusammenhängen. Die Art und der Umfang der Maßnahmen bestimmen hierbei maßgeblich die Höhe der Gesamtkosten. Beispiele hierfür sind der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern oder die Installation einer Lüftungsanlage. Eine pauschale Aussage über die Kosten ist nicht möglich, da diese stark vom Gebäudetyp, dem energetischen Ausgangszustand und den gewählten Materialien abhängt.
Die förderfähigen Kosten sind nicht unbegrenzt. Für Einzelmaßnahmen gibt es in der Regel Höchstgrenzen, die förderfähigen Ausgaben sind meist auf Beträge wie beispielsweise 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Bei Effizienzhaus-Sanierungen können die förderfähigen Kosten je nach Effizienzhaus-Niveau und Gebäudetyp auf Beträge wie beispielsweise bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit steigen. Es ist entscheidend, sich vor Beginn der Maßnahmen über die genauen Bedingungen und Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten zu informieren und diese in der Kostenplanung zu berücksichtigen. Die tatsächlich entstehenden Kosten können diese Höchstgrenzen übersteigen, wobei der überschießende Betrag dann nicht förderfähig ist und vollständig vom Eigentümer getragen werden muss.
- —Materialkosten für Dämmstoffe, Fenster, Heizungsanlagen etc.
- —Kosten für Handwerksleistungen (Arbeitszeit, Anfahrt etc.).
- —Nebenkosten (z.B. Gerüstbau, Entsorgung alter Materialien).
- —Förderfähige Kosten sind gedeckelt (z.B. 30.000€ für Einzelmaßnahmen, 150.000€ für Effizienzhaus-Sanierung pro Wohneinheit).
Beträge für die Baubegleitung und Qualitätssicherung
Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist bei vielen BEG-Förderungen, insbesondere bei der Sanierung zum Effizienzhaus-Standard, verpflichtend. Diese Person überwacht die Umsetzung der Maßnahmen, stellt sicher, dass die technischen Anforderungen der Förderung eingehalten werden, und dokumentiert den Fortschritt. Die Baubegleitung ist entscheidend, um die Qualität der Sanierung zu sichern und mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen. Die Kosten für die Baubegleitung sind – ebenso wie die Energieberatung – förderfähig und werden meist zu einem Prozentsatz bezuschusst, oft bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Die Kosten für die Baubegleitung können variieren, liegen aber typischerweise im Bereich von einigen Prozentpunkten der Gesamtinvestition oder werden als Pauschalen angesetzt, beispielsweise einige tausend Euro. Auch hierfür gibt es eine Förderung, die in der Regel bis zu 50 Prozent der Kosten abdeckt. Die förderfähigen Kosten sind dabei oft auf 5.000 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser beziehungsweise 20.000 Euro für Mehrfamilienhäuser begrenzt. Es ist ratsam, bereits bei der Auswahl des Energieberaters die Kosten für die Baubegleitung zu erfragen und in die Gesamtplanung einzubeziehen.
- —Überwachung der Durchführung und Einhaltung der technischen Standards.
- —Kosten: Typischerweise einige Prozent der Gesamtkosten der Maßnahmen.
- —Förderung: Oft bis zu 50% der Kosten (z.B. max. 5.000€ für EFH).
- —Zwingend bei Effizienzhaus-Sanierungen und oft empfohlen bei Einzelmaßnahmen.
Antragsgebühren und Gutachten
Direkte Antragsgebühren für die BEG-Förderung fallen in der Regel nicht an. Die Beantragung erfolgt kostenlos über das Online-Portal des BAFA oder über die Hausbank bei Krediten der KfW. Allerdings können indirekte Kosten entstehen, beispielsweise wenn für spezielle Nachweise oder Gutachten externe Dienstleister beauftragt werden müssen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nur bei sehr komplexen Sanierungsvorhaben der Fall. Es ist wichtig, sich hierzu frühzeitig mit dem Energieberater abzustimmen.
Darüber hinaus können bei der Kreditbeantragung für BEG-Kredite bei der KfW über die Hausbank gegebenenfalls Kosten für die Kreditbearbeitung oder Bereitstellungszinsen anfallen, falls der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Diese Konditionen sind jedoch bankindividuell und sollten im Vorfeld mit der finanzierenden Bank besprochen werden. Für die direkten Zuschussanträge beim BAFA fallen solche zusätzlichen Gebühren in der Regel nicht an.
- —Keine direkten Antragsgebühren für die BEG-Förderung selbst.
- —Ggf. Kosten für besondere Nachweise oder Gutachten (selten).
- —Zusätzliche Kosten wie Bereitstellungszinsen bei KfW-Krediten möglich.
- —Bankindividuelle Konditionen bei Kreditvergabe beachten.
Indirekte Kosten und Eigenleistungen
Neben den direkt förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten gibt es auch indirekte Kosten, die bei einer Sanierung anfallen können. Dazu gehören beispielsweise temporäre Umzugskosten, wenn das Gebäude während der Sanierungsphase nicht bewohnbar ist, oder Kosten für die vorübergehende Lagerung von Möbeln. Solche Ausgaben sind in der Regel nicht TEil der BEG-Förderung und müssen vollständig vom Eigentümer getragen werden. Es ist wichtig, diese potenziellen Ausgaben bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen, um unnötige finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Eigenleistungen können die Gesamtkosten einer Sanierung reduzieren, werden aber im Rahmen der BEG-Förderung nur in Ausnahmefällen anerkannt. Materialkosten für Eigenleistungen können unter Umständen förderfähig sein, der Wert der selbst erbrachten Arbeitszeit jedoch in der Regel nicht. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist es meistens erforderlich, dass die Arbeiten von Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden. Planen Sie daher lieber mit der Beauftragung von Handwerksbetrieben, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.
- —Temporäre Umzugskosten oder Lagerungskosten.
- —Kosten für nicht-förderfähige Begleitmaßnahmen.
- —Wert der eigenen Arbeitsleistung ist nicht förderfähig.
- —Nur Materialkosten für Eigenleistungen ggf. förderbar, aber komplex in der Abwicklung.
Kosten-Nutzen-Rechnung und Amortisation
Obwohl mit der BEG-Förderung Kosten verbunden sind, sollte die langfristige Perspektive nicht außer Acht gelassen werden. Energetische Sanierungen führen in der Regel zu einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zu niedrigeren Heiz- und Stromkosten. Diese Einsparungen tragen dazu bei, die anfänglichen Investitionskosten über die Zeit zu amortisieren. Zudem steigert eine hohe Energieeffizienz den Wert der Immobilie und verbessert den Wohnkomfort.
Ein guter Energieberater kann Ihnen nicht nur bei der Beantragung der Förderung helfen, sondern auch eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, die die Amortisationszeit der verschiedenen Maßnahmen aufzeigt. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur die reinen Investitionskosten, sondern auch die zukünftigen Einsparungen und den gesteigerten Wert Ihrer Immobilie. Die BEG-Förderung soll dabei helfen, die Anfangsinvestition zu minimieren und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verbessern.
- —Langfristige Senkung der Energiekosten.
- —Steigerung des Immobilienwerts.
- —Verbesserter Wohnkomfort.
- —Amortisation der Investition über die Zeit durch Einsparungen.
Fazit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet attraktive finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen und Neubauten. Trotz der Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite sind mit der Inanspruchnahme der Förderung verschiedene Kosten verbunden. Dazu zählen in erster Linie die Honorare für Energieberatende und Baubegleitende, aber natürlich auch die Investitionskosten für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen. Es ist unerlässlich, diese Kostenpunkte frühzeitig und transparent in die Finanzplanung zu integrieren. Eine sorgfältige Planung unter Einbeziehung eines qualifizierten Energieberaters hilft, die Kosten zu optimieren, die Förderchancen zu maximieren und die langfristigen Vorteile der energetischen Sanierung voll auszuschöpfen. Der vermeintliche Aufwand in der Planungsphase zahlt sich durch eine erfolgreiche Förderung und langfristige Energieeinsparungen vielfach aus.

