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Was kostet der Untermietvertrag?

Wir beleuchten alle relevanten Kosten rund um den Untermietvertrag und zeigen auf, welche Ausgaben auf Hauptmieter und Untermieter zukommen können. Erfahren Sie alles über Kaution, Nebenkosten und mögliche Gebühren.

8 min Lesezeit
Was kostet der Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag bietet sowohl Hauptmietern als auch Untermietern verschiedene Vorteile, birgt aber auch spezifische Kosten und rechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt. Dieser Ratgeber beleuchtet umfassend, welche finanziellen Aufwendungen mit einem Untermietverhältnis verbunden sein können. Wir gehen detailliert auf die verschiedenen Kostenpositionen ein, erklären deren Zustandekommen und geben Ihnen praktische Hinweise, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und ein faires Miteinander zu gewährleisten. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, ob ein Untermietvertrag für Ihre individuelle Situation die passende Lösung darstellt und welche finanziellen Verpflichtungen damit einhergehen.

Was ist ein Untermietvertrag und welche Rolle spielt er bei den Kosten?

Der Untermietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Hauptmieter und einer dritten Person, dem Untermieter, über die Nutzung eines Teils oder der gesamten gemieteten Wohnung oder Immobilie. Der Hauptmieter bleibt weiterhin direkter Vertragspartner des Vermieters und ist diesem gegenüber für die vollständige Mietzahlung und die Einhaltung der Mietpflichten verantwortlich. Dies bedeutet, dass der Hauptmieter auch für mögliche Zahlungsausfälle oder Schäden, die der Untermieter verursacht, haftbar gemacht werden kann. Das macht die sorgfältige Auswahl des Untermieters und eine klare vertragliche Regelung umso wichtiger.

Die rechtliche Grundlage für die Untervermietung findet sich in den entsprechenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Grundsätzlich ist eine Untervermietung nicht ohne die Zustimmung des Vermieters des Hauptmieters möglich, sofern der Hauptmieter nicht ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen kann. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise ein vorübergehender Auszug wegen beruflicher Gründe oder die Bildung einer Wohngemeinschaft sein. Erteilt der Vermieter die Erlaubnis, ist der Hauptmieter in der Regel berechtigt, eine Untermiete zu verlangen. Die Höhe der Untermiete und die Verteilung der Nebenkosten sind zentrale Aspekte, die im Untermietvertrag präzise geregelt werden sollten.

  • Der Hauptmieter bleibt dem Vermieter gegenüber vollumfänglich verantwortlich.
  • Eine Untervermietung erfordert in der Regel die Zustimmung des Vermieters.
  • Der Untermietvertrag regelt die Beziehung zwischen Haupt- und Untermieter.
  • Klare Vereinbarungen zur Miete und den Nebenkosten sind entscheidend.

Die Untermiete: Was darf verlangt werden?

Die Untermiete ist der offensichtlichste Kostenfaktor für den Untermieter. Aber wie setzen sich diese Kosten zusammen und welche Grenzen gibt es? Der Hauptmieter darf in der Regel nicht beliebig hohe Mieten verlangen. Grundsätzlich soll der Hauptmieter keinen Gewinn aus der Untervermietung ziehen. Das bedeutet, die Untermiete sollte auf die tatsächlichen Kosten, die dem Hauptmieter entstehen, begrenzt sein. Dazu gehören der anteilige Grundmietzins sowie die anteiligen Nebenkosten für den untervermieteten Wohnraum und die gemeinschaftlich genutzten Flächen.

Bei der Berechnung der anteiligen Kosten wird oft die Wohnfläche als Referenz herangezogen. Wenn beispielsweise ein Zimmer von 20 Quadratmetern in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung untervermietet wird, könnte der Hauptmieter ein Viertel der Gesamtmiete und Nebenkosten verlangen. Es ist jedoch auch üblich, einen Aufschlag für die Möblierung oder die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen zu vereinbaren, der jedoch verhältnismäßig sein muss. Insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten kann auch die Mietpreisbremse eine Rolle spielen, die auch für Untermietverhältnisse gelten kann, sofern es sich nicht um eine nur vorübergehende Untervermietung mit geringfügiger Möblierung handelt. Die genaue Auslegung und Anwendung ist hier oft komplex und von Fall zu Fall unterschiedlich.

  • Untermiete sollte sich an den anteiligen Kosten des Hauptmieters orientieren.
  • Gewinnerzielungsabsicht ist in der Regel nicht zulässig.
  • Möblierungszuschläge sind bei entsprechendem Umfang erlaubt.
  • Mietpreisbremse kann unter Umständen auch für Untermieten gelten.
  • Ein Rechenbeispiel: Eine Wohnung kostet 1.000 Euro warm für 100 qm. Ein Zimmer von 25 qm wird untervermietet. Eine faire pauschale Untermiete könnte bei 250 Euro oder einem geringen Aufschlag liegen.

Nebenkosten und Betriebskosten im Untermietvertrag

Neben der reinen Kaltmiete sind die Nebenkosten ein wesentlicher Bestandteil der monatlichen Ausgaben. Diese müssen im Untermietvertrag klar aufgeschlüsselt und ihre Verteilung transparent geregelt werden. Zu den typischen Nebenkosten gehören Kosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen sowie gegebenenfalls auch ein Kabelanschluss oder Internet. Der Hauptmieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar zu gestalten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nebenkosten abzurechnen. Am häufigsten sind die Nebenkostenpauschale oder eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung. Bei einer Pauschale ist ein fester Betrag vereinbart, der die Kosten pauschal abdeckt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Bei einer Vorauszahlung leistet der Untermieter jeden Monat einen festen Betrag, welcher am Ende des Abrechnungszeitraums (meist jährlich) mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird. Eine Nachzahlung oder Rückerstattung ist dann möglich. Bei Einzelzählern für Wasser oder Heizung wird der Verbrauch direkt dem Untermieter zugeordnet, ansonsten erfolgt eine Aufteilung nach einem im Vertrag vereinbarten Schlüssel, zum Beispiel nach Kopfzahl oder Wohnfläche. Eine transparente und detaillierte Abrechnung ist sowohl für den Hauptmieter als auch den Untermieter von größter Bedeutung, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Klare Regelung der Nebenkosten im Vertrag ist essenziell.
  • Mögliche Abrechnungsformen: Pauschale oder Vorauszahlung mit Abrechnung.
  • Verteilungsschlüssel (z.B. Kopfzahl, Wohnfläche) muss vereinbart werden.
  • Hauptmieter muss Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar gestalten.
  • Typische Nebenkosten: Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Strom für Gemeinschaftsflächen.

Die Mietkaution: Sicherheit für den Hauptmieter

Wie bei einem Hauptmietvertrag ist auch im Untermietvertrag die Vereinbarung einer Mietkaution üblich. Die Kaution dient dem Hauptmieter als Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis, die beispielsweise durch Schäden an der Mietsache oder durch ausbleibende Mietzahlungen des Untermieters entstehen können. Die gesetzlichen Regelungen zur Kaution, die für Hauptmietverträge gelten, finden in der Regel auch auf Untermietverträge Anwendung. Das bedeutet, die Kaution darf maximal das Dreifache der Nettokaltmiete betragen und muss vom Hauptmieter getrennt von seinem Vermögen auf einem speziellen Kautionskonto, zum Beispiel einem Sparbuch mit Sperrvermerk, angelegt werden. Dies dient dem Schutz des Untermieters im Falle einer Insolvenz des Hauptmieters.

Der Untermieter hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Ansprüche des Hauptmieters bestehen. Der Hauptmieter hat nach Auszug des Untermieters eine angemessene Frist zur Prüfung und Abrechnung der Kaution, die meist zwischen drei und sechs Monaten liegt. Es ist ratsam, bei Einzug und Auszug ein Übergabeprotokoll zu erstellen und dieses mit Fotos zu dokumentieren, um eventuelle Streitigkeiten bezüglich Schäden zu vermeiden. Dieses Protokoll sollte den Zustand des untervermieteten Zimmers und der gemeinschaftlich genutzten Räume detailliert festhalten.

  • Kaution dient als Sicherheit für den Hauptmieter.
  • Höchstgrenze: Drei Nettokaltmieten.
  • Muss vom Hauptmieter getrennt von seinem Vermögen angelegt werden (z.B. Kautionskonto).
  • Rückzahlung nach Mietende bei beanstandungsfreier Übergabe.
  • Übergabeprotokoll mit Fotos ist dringend zu empfehlen.

Mögliche zusätzliche Kosten und Gebühren

Neben den offensichtlichen Kosten wie Miete, Nebenkosten und Kaution können unter Umständen weitere Kostenpunkte im Zusammenhang mit einem Untermietvertrag entstehen, die man nicht außer Acht lassen sollte. Diese sind zwar nicht in jedem Fall relevant, sollten aber im Vorfeld abgeklärt werden, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Haushaltsversicherung. Der Hauptmieter sollte prüfen, ob seine Hausratversicherung auch den Schutz für das Mobiliar des Untermieters umfasst oder ob eine separate Regelung getroffen werden muss. Manch ein Hauptmieter verlangt, dass der Untermieter eine eigene Haftpflichtversicherung nachweist, um sich im Falle von Schäden durch den Untermieter abzusichern.

Des Weiteren können unter Umständen kleinere Verwaltungsgebühren anfallen, etwa für die Erstellung eines maßgeschneiderten Untermietvertrages, wenn man dafür juristische Hilfe in Anspruch nimmt. Dies ist jedoch eher eine Investition in die Rechtssicherheit als eine fortlaufende Kostenart. Gelegentlich wird auch über eine pauschale Abnutzungsgebühr für Möbel diskutiert, dies muss jedoch klar im Vertrag geregelt und darf nicht überzogen werden. Hauptmieter sollten hier Vorsicht walten lassen, um nicht gegen das Verbot der Gewinnerzielung zu verstoßen. Ein transparenter und fairer Umgang mit allen möglichen Kosten hilft, ein gutes Mietverhältnis zu pflegen.

  • Haushaltsversicherung: Klärung des Versicherungsschutzes für Untermieter-Besitz.
  • Haftpflichtversicherung: Ggf. Nachweis einer solchen vom Untermieter fordern.
  • Verwaltungsgebühren: Kosten für Vertragserstellung (Rechtsberatung).
  • Möbelnutzungsgebühr: Muss angemessen und transparent geregelt sein.

Verständliche Regelungen im Untermietvertrag sind entscheidend

Um spätere Missverständnisse oder gar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist ein klar formulierter und umfassender Untermietvertrag das A und O. Der Vertrag sollte alle relevanten Punkte schriftlich festhalten – von der Höhe der Miete und Nebenkosten bis hin zu Regelungen bezüglich der Kaution und der Nutzung gemeinschaftlicher Räume. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Nebenkostenpositionen und des verwendeten Umlageschlüssels schafft Transparenz und Vertrauen. Es ist ratsam, Musterverträge als Grundlage zu verwenden und diese an die spezifischen Gegebenheiten anzupassen.

Darüber hinaus sollten auch Details zur Erlaubnis des Vermieters, zur Dauer des Mietverhältnisses, zu Kündigungsfristen und zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche, Bad und gegebenenfalls Waschmaschine oder Garten festgehalten werden. Ein Übergabeprotokoll, das bei Einzug erstellt wird und den Zustand des Zimmers sowie der überlassenen Möbel und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche dokumentiert, ist ebenfalls von unschätzbarem Wert. Dies minimiert das Risiko von Streitigkeiten bei Auszug des Untermieters und der Rückzahlung der Kaution. Im Zweifelsfall ist die Konsultation eines Fachmanns oder einer Mieterorganisation empfehlenswert, um rechtliche Fallstricke zu umgehen.

  • Alle finanziellen Details (Miete, Nebenkosten, Kaution) schriftlich festhalten.
  • Nebenkosten detailliert aufschlüsseln und Umlageschlüssel definieren.
  • Dauer des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen klar regeln.
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen vereinbaren.
  • Einzugsprotokoll zur Dokumentation des Wohnungszustandes erstellen.

Fazit

Die Kosten eines Untermietvertrags sind vielfältig und umfassen in der Regel die Untermiete, anteilige Nebenkosten und die Mietkaution. Während der Hauptmieter die Wohnung an den Untermieter überlässt, trägt er weiterhin die Hauptverantwortung gegenüber seinem Vermieter. Eine klare und detaillierte vertragliche Regelung aller Kostenpunkte, die faire Berechnung der Anteile und eine transparente Kommunikation sind entscheidend, um ein reibungsloses und konfliktfreies Untermietverhältnis zu gewährleisten. Durch sorgfältige Planung und die Berücksichtigung aller finanziellen und rechtlichen Aspekte können sowohl Hauptmieter als auch Untermieter von diesem Wohnmodell profitieren und unerwartete Kosten vermeiden.

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