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Wann lohnt sich der Bereitstellungszins?

Bereitstellungszinsen können Baukosten deutlich erhöhen – doch längere bereitstellungszinsfreie Zeiten sind nicht immer günstiger. Wir zeigen, wann sich der Zins lohnt und wann nicht.

5 min Lesezeit
Wann lohnt sich der Bereitstellungszins?

Beim Hausbau oder Immobilienkauf ist der Zinssatz des Darlehens meist das erste Thema. Doch ein weiterer Kostenfaktor kann die Finanzierung spürbar verteuern: Bereitstellungszinsen. Diese fallen an, wenn die Bank das vereinbarte Darlehen bereithält, der Kreditnehmer das Geld aber noch nicht vollständig abruft. Viele Bauherren unterschätzen, wie schnell sich diese Zinsen summieren – vor allem, wenn der Baustart sich verzögert oder der Baufortschritt ins Stocken gerät. Umso wichtiger ist es zu verstehen, wann Bereitstellungszinsen tatsächlich anfallen, wie sich die Kosten berechnen und vor allem: Wann sich der Bereitstellungszins lohnt – und wann eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit die bessere Wahl ist.

Was sind Bereitstellungszinsen und wie entstehen sie?

Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – sind Zinsen, die eine Bank verlangt, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird. Die Bank stellt das Geld für den Kreditnehmer bereit, kann es aber nicht anlegen oder anderweitig nutzen. Für diese Bereithaltung verlangt sie eine Vergütung, die als Bereitstellungszins berechnet wird.

Diese Zinsen fallen erst nach Ablauf einer vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit an. Diese Frist ist vertraglich festgelegt und liegt in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten ab Vertragsbeginn. Innerhalb dieser Zeit kann der Kreditnehmer die Darlehenssumme ohne zusätzliche Kosten abrufen. Erst danach berechnet die Bank Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag, bis das Darlehen vollständig ausgezahlt ist.

  • Bereitstellungszinsen sind Zinsen auf nicht abgerufene Darlehen.
  • Sie fallen erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit an.
  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit liegt meist zwischen 3 und 12 Monaten.
  • Die Zinsen werden auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet.
  • Bereitstellungszinsen können sich bei Verzögerungen schnell zu einem Kostenfaktor entwickeln.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen in der Praxis?

In der Praxis liegen Bereitstellungszinsen meist bei etwa 0,25 Prozent pro Monat, was umgerechnet etwa 3 Prozent pro Jahr entspricht. Dieser Satz ist jedoch nicht fix und variiert je nach Bank und Vertragsbedingungen. Manche Institute verlangen etwas weniger, andere etwas mehr. Wichtig ist, dass die Zinsen nur auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet werden.

Ein Beispiel: Ein Darlehen über 400.000 Euro wird nach 9 Monaten erst zu 200.000 Euro abgerufen. Ab dem 10. Monat berechnet die Bank Bereitstellungszinsen auf die verbleibenden 200.000 Euro. Bei einem Bereitstellungszinssatz von 0,25 Prozent pro Monat ergibt das 500 Euro pro Monat, bis der Restbetrag ausgezahlt wird. Bei einer Verzögerung von mehreren Monaten summieren sich die Kosten schnell.

  • Typischer Bereitstellungszins: etwa 0,25 % pro Monat.
  • Umgerechnet etwa 3 % pro Jahr.
  • Zinsen werden nur auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet.
  • Kosten können sich bei Verzögerungen schnell zu mehreren Tausend Euro summieren.

Wann lohnt sich eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit?

Viele Banken bieten längere bereitstellungszinsfreie Zeiten an, um Bauherren zu entlasten. Allerdings verlangen sie dafür oft einen Zinsaufschlag über die gesamte Laufzeit des Darlehens. Dieser Aufschlag liegt in der Regel zwischen 0,01 und 0,03 Prozent pro verlängerten Monat. Der Aufschlag bezieht sich auf den gesamten noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag.

Ein Beispiel: Ein Kredit von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren, einem Sollzins von 3 Prozent und einer Tilgung von 2 Prozent. Ein Zinsaufschlag von 0,02 Prozent führt lediglich zu rund 180 Euro Mehrkosten über die gesamte Laufzeit. Denn der Aufschlag bezieht sich nur auf die ständig sinkende Restschuld. Wer mit längeren Verzögerungen rechnet, kann also trotz höherem Zinssatz unter dem Strich günstiger fahren.

  • Längere bereitstellungszinsfreie Zeit kann bei Verzögerungen Kosten sparen.
  • Zinsaufschlag für längere Frist liegt meist zwischen 0,01 und 0,03 % pro Monat.
  • Aufschlag bezieht sich auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
  • Bei längeren Verzögerungen kann der Zinsaufschlag trotzdem günstiger sein als Bereitstellungszinsen.

Wie berechnet man Bereitstellungszinsen?

Die Berechnung von Bereitstellungszinsen ist relativ einfach. Zuerst wird der noch nicht abgerufene Betrag ermittelt. Dann wird der Bereitstellungszinssatz auf diesen Betrag angewendet. Die Zinsen werden monatlich berechnet, bis das Darlehen vollständig ausgezahlt ist.

Ein Beispiel: Ein Darlehen über 300.000 Euro wird nach 6 Monaten erst zu 100.000 Euro abgerufen. Der Bereitstellungszinssatz beträgt 0,2 Prozent pro Monat. Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit von 3 Monaten müssen 3 Monate lang Bereitstellungszinsen gezahlt werden. Der noch nicht abgerufene Betrag beträgt 200.000 Euro. Die Bereitstellungszinsen betragen 0,2 Prozent von 200.000 Euro, also 400 Euro pro Monat. Insgesamt fallen 1.200 Euro an Bereitstellungszinsen an.

  • Ermitteln des noch nicht abgerufenen Betrags.
  • Anwendung des Bereitstellungszinssatzes auf diesen Betrag.
  • Monatliche Berechnung der Zinsen.
  • Zinsen bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens.

Wie kann man Bereitstellungszinsen vermeiden oder minimieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist eine sorgfältige Planung des Baufortschritts. Je schneller das Darlehen abgerufen wird, desto weniger Bereitstellungszinsen fallen an. Auch die Wahl einer ausreichend langen bereitstellungszinsfreien Zeit kann helfen.

Ein weiterer Tipp ist, die Auszahlung des Darlehens an den Baufortschritt zu koppeln. Viele Banken zahlen das Darlehen in Raten aus, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. So wird das Geld nur dann ausgezahlt, wenn es tatsächlich benötigt wird. Dadurch wird der noch nicht abgerufene Betrag reduziert und die Bereitstellungszinsen sinken.

  • Sorgfältige Planung des Baufortschritts.
  • Wahl einer ausreichend langen bereitstellungszinsfreien Zeit.
  • Kopplung der Auszahlung an den Baufortschritt.
  • Regelmäßige Überprüfung der Auszahlungspläne.
  • Vergleich verschiedener Bankangebote.

Steuerliche Absetzbarkeit von Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen können steuerlich abgesetzt werden, wenn der Kredit genutzt wird, um Einnahmen zu erzielen. Das ist der Fall, wenn eine Wohnung vermietet wird. Dann zählen die Zinsen zu den Werbungskosten und senken die Steuer. Bei selbst genutzten Immobilien ist das nur bei doppelter Haushaltsführung möglich.

Falls aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort gearbeitet wird und dort eine zweite Wohnung mit einem Kredit finanziert wird, erkennt das Finanzamt die Bereitstellungszinsen in der Regel als Werbungskosten an. In allen anderen Fällen sind Bereitstellungszinsen für selbst genutzte Immobilien nicht steuerlich absetzbar.

  • Absetzbar bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten.
  • Bei selbst genutzten Immobilien nur bei doppelter Haushaltsführung.
  • Nicht absetzbar bei selbst genutzten Immobilien ohne doppelte Haushaltsführung.

Fazit

Bereitstellungszinsen können die Finanzierung eines Hausbaus oder Immobilienkaufs spürbar verteuern, vor allem wenn der Baustart sich verzögert oder der Baufortschritt ins Stocken gerät. Eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit kann helfen, diese Kosten zu vermeiden, ist aber nicht immer die günstigste Option. Ein Zinsaufschlag über die gesamte Laufzeit des Darlehens kann sich bei längeren Verzögerungen trotzdem lohnen. Wichtig ist, die Kosten genau zu berechnen und verschiedene Bankangebote zu vergleichen, um die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.

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