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Was kostet der Notartermin?

Die Kosten für einen Notartermin beim Immobilienkauf sind gesetzlich geregelt und hängen primär vom Kaufpreis ab. Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet die Zusammensetzung der Notar- und Gerichtskosten.

7 min Lesezeit
Was kostet der Notartermin?

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Eine der notwendigen und rechtlich vorgeschriebenen Stationen auf diesem Weg ist der Notartermin. Viele Kaufinteressenten fragen sich jedoch, welche Kosten dabei auf sie zukommen. Die gute Nachricht: Notarkosten sind in Deutschland nicht willkürlich festgesetzt, sondern basieren auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Dieser Artikel beleuchtet detailliert, wie sich die Kosten für Notar und Grundbuchamt zusammensetzen, welche Faktoren sie beeinflussen und mit welchen Beträgen Sie grob rechnen sollten. Ziel ist es, Ihnen eine transparente Übersicht zu geben, damit Sie die finanziellen Aspekte des Immobilienerwerbs besser planen können.

Die rechtliche Grundlage: GNotKG

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind in Deutschland im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass die Kosten transparent, nachvollziehbar und bundesweit einheitlich sind. Es verhindert, dass Notare ihre Gebühren frei bestimmen können, und schützt somit sowohl Käufer als auch Verkäufer vor überhöhten Forderungen. Die Gebühren richten sich nicht nach dem Aufwand des Notars, sondern primär nach dem Wert des Geschäfts, also dem Kaufpreis der Immobilie. Hinzu kommen Auslagen des Notars und die Kosten für das Grundbuchamt.

  • Das GNotKG regelt die Höhe der Notar- und Gerichtskosten bundesweit.
  • Die Kosten sind wertabhängig, nicht aufwandsabhängig.
  • Transparenz und Schutz vor überhöhten Forderungen sind gewährleistet.

Zusammensetzung der Kosten: Notar und Grundbuchamt

Die Gesamtkosten, die beim Notartermin anfallen, setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: den Gebühren für den Notar und den Gebühren für das Grundbuchamt. Beide Posten sind eng miteinander verknüpft, da der Notar nicht nur den Kaufvertrag beurkundet, sondern auch die für die Eigentumsumschreibung notwendigen Schritte beim Grundbuchamt einleitet und überwacht. Diese Trennung ist wichtig zu verstehen, da man oft von 'Notarkosten' spricht, obwohl ein Teil davon tatsächlich an das Grundbuchamt fließt.

Die Leistungen des Notars umfassen die umfassende Beratung der Parteien, die Entwurfsfertigung des Kaufvertrags, die rechtliche Prüfung, die Beurkundung des Vertrages sowie die Abwicklung der Eigentumsumschreibung. Dazu gehören auch die Einholung notwendiger Genehmigungen (z.B. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen der Gemeinde) und die Überwachung der Kaufpreiszahlung durch die Einrichtung eines Notaranderkontos (falls gewünscht oder erforderlich).

  • Notarhonorar für Beurkundung, Beratung und Abwicklung.
  • Gebühren für das Grundbuchamt für die Eintragung von Eigentümerwechsel und Grundschuld.
  • Beide Posten sind gesetzlich im GNotKG geregelt.

Der Geschäftswert als Basis der Kostenberechnung

Der entscheidende Faktor für die Höhe der Notar- und Gerichtskosten ist der sogenannte Geschäftswert. Beim Immobilienkauf ist dies in der Regel der vereinbarte Kaufpreis. Das GNotKG enthält eine detaillierte Gebührentabelle, die den Notaren und dem Grundbuchamt als Berechnungsgrundlage dient. Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher fallen auch die Notar- und Grundbuchkosten aus. Es gibt jedoch eine degressive Staffelung, das heißt, der prozentuale Anteil der Kosten am Kaufpreis wird mit steigendem Kaufpreis tendenziell geringer.

Neben dem Hauptgeschäft – dem Kaufvertrag – können weitere Geschäftswerte relevant werden. Dazu gehört beispielsweise die Eintragung einer Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises. Die Grundschuld hat einen eigenen Geschäftswert, der meist identisch mit der Höhe des Darlehens ist, und verursacht zusätzliche Notar- und Grundbuchgebühren. Diese werden separat berechnet und sind nicht Teil des Kaufvertragsgeschäftswerts.

  • Kaufpreis der Immobilie ist der primäre Geschäftswert.
  • Grundschuld dient als separater Geschäftswert für die Finanzierungsurkunde.
  • Die Gebühren werden anhand einer gesetzlichen Tabelle berechnet und sind degressiv gestaffelt.

Typische Notargebühren im Detail

Für die Beurkundung eines Kaufvertrages berechnet der Notar in der Regel eine volle Gebühr (1,0 Gebühr) nach Tabelle A des GNotKG. Hinzu kommt eine meist hälftige Gebühr (0,5 Gebühr) für die Betreuung des Vertrags, also die Abwicklung und Überwachung der Eigentumsumschreibung.

Des Weiteren entstehen Kosten für die Beurkundung oder Beglaubigung der Löschungsbewilligung für alte Belastungen (sofern noch im Grundbuch eingetragen und vom Verkäufer zu tragen), für die Einholung nötiger Dokumente und eventueller Genehmigungen. Sollte ein Notaranderkonto zur Abwicklung des Kaufpreises genutzt werden, fallen auch hierfür zusätzliche Gebühren an. Diese sind ebenfalls wertabhängig und werden separat in Rechnung gestellt.

  • Beurkundung des Kaufvertrags (1,0 Gebühr).
  • Treuhandtätigkeit/Betreuung (0,5 Gebühr).
  • Beglaubigungen und weitere Erklärungen (teilweise zusätzliche Gebühren).
  • Kosten für ein Notaranderkonto (falls benötigt/gewünscht).

Kosten für das Grundbuchamt

Parallel zu den Notarkosten fallen Gebühren für das Grundbuchamt an. Diese sind ebenfalls im GNotKG geregelt und dienen der Eintragung und Löschung von Rechten im Grundbuch. Die beiden wichtigsten Posten sind hierbei die Kosten für die Eigentumsumschreibung und die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld.

Für die Umschreibung des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer wird in der Regel eine 0,5 Gebühr des Kaufpreises erhoben. Für die Eintragung einer Grundschuld, die der Sicherung eines Bankdarlehens dient, fällt ebenfalls eine 0,5 Gebühr an, basierend auf dem Nennbetrag der Grundschuld. Sollten vor dem Kauf alte Grundschulden oder Hypotheken gelöscht werden müssen, fallen hierfür ebenfalls Gebühren an, die meist der Verkäufer trägt.

  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch (0,5 Gebühr auf den Kaufpreis).
  • Eintragung einer Grundschuld zur Finanzierung (0,5 Gebühr auf den Darlehensbetrag).
  • Löschung alter Belastungen (sofern erforderlich).

Nebenkosten und Auslagen

Zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren fallen sogenannte Auslagen an. Diese dienen der Deckung von Kosten, die dem Notar im Rahmen seiner Tätigkeit entstehen. Typische Auslagen sind:

  • Porto- und Kommunikationskosten (z.B. für die Versendung von Unterlagen und Bescheiden).
  • Kopier- und Schreibauslagen (für die Erstellung von Vertragsentwürfen und Kopien).
  • Gebühren für die Einholung von Genehmigungen (z.B. Negativattest der Gemeinde).
  • Auslagen für die Einsichtnahme in das Grundbuch oder andere Register.
  • Kosten für Datenabrufe (z.B. aus dem Handelsregister).

Auf die gesamten Notar- und Gerichtskosten sowie die Auslagen wird zusätzlich die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben. Dies ist ein wichtiger Faktor, der bei der Gesamtberechnung nicht übersehen werden darf und die Gesamtkosten nochmals erhöht.

Beispielrechnung zur Veranschaulichung

Um die Komplexität der Kostenberechnung zu verdeutlichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Bitte beachten Sie, dass dies eine grobe Schätzung ist und die tatsächlichen Kosten je nach individuellen Umständen leicht abweichen können. Die Notar- und Gerichtskosten werden meist als Prozentsatz des Kaufpreises angegeben und liegen in der Regel zwischen 1,5 % und 2,0 % des Kaufpreises der Immobilie. Dabei entfällt der größere Anteil auf den Notar und der kleinere auf das Grundbuchamt.

Beispiel: Kauf einer Immobilie für 300.000 Euro

  • Kaufpreis: 300.000 Euro
  • Beurkundung Kaufvertrag: ca. 1.270 Euro (1,0 Gebühr)
  • Betreuung/Abwicklung: ca. 635 Euro (0,5 Gebühr)
  • Grundbuchänderung (Eigentumsumschreibung): ca. 635 Euro (0,5 Gebühr)
  • Eintragung Grundschuld (angenommen 250.000 Euro Finanzierung): ca. 1.070 Euro (1,0 Notar + 0,5 Grundbuch)
  • Auslagen (Porto, Kopien, etc.): ca. 100-300 Euro
  • Summe der reinen Gebühren und Auslagen: ca. 3.710 – 3.910 Euro
  • Zzgl. 19% Mehrwertsteuer auf Notarkosten und Auslagen: ca. 700 – 740 Euro
  • Gesamtkosten (geschätzt): ca. 4.410 – 4.650 Euro

In diesem Beispiel bewegen sich die Kosten also ungefähr zwischen 1,47 % und 1,55 % des Kaufpreises der Immobilie, wobei ein Großteil der Grundschuldeintragung zuzurechnen ist. Die Notargebühren sind meist der größere Anteil, da sie neben der Beurkundung auch Beratungsleistungen umfassen.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages und für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch trägt. Dies schließt auch die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises ein. Der Verkäufer ist in der Regel nur für die Kosten der Löschung alter, nicht mehr benötigter Eintragungen (z.B. eigene Grundschulden) verantwortlich. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann im Kaufvertrag anders vereinbart werden, was aber in der Praxis eher selten vorkommt.

  • Käufer trägt Notar- und Grundbuchkosten für Kaufvertrag und Finanzierung.
  • Verkäufer trägt Kosten für die Löschung eigener alter Belastungen.
  • Abweichende Regelungen im Kaufvertrag sind möglich, aber unüblich.

Möglichkeiten zur Kostenreduktion

Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Notar- und Gerichtskosten sind begrenzt, da die Gebühren gesetzlich festgeschrieben sind. Es gibt jedoch einige Aspekte, die indirekt Einfluss nehmen können oder die als potentielle Fallstricke vermieden werden sollten:

  • Vermeidung eines Notaranderkontos: Wenn der Kaufpreis direkt vom Käufer auf den Verkäufer überwiesen werden kann und keine besonderen Sicherheiten (z.B. Lastenfreistellung) erforderlich sind, können die Kosten für ein Notaranderkonto gespart werden. Dies sollte jedoch stets in Absprache mit dem Notar und der finanzierenden Bank erfolgen.
  • Prüfung der Grundschuldhöhe: Tragen Sie nur die tatsächlich benötigte Darlehenssumme als Grundschuld ein. Eine Sicherungseintragung in deutlich höherer Höhe als das Darlehen ist grundsätzlich nicht notwendig und erhöht die Gebühren unnötig.
  • Separate Beurkundung: Manchmal versuchen Käufer, den Kaufpreis zu splitten (z.B. geringerer Kaufpreis für das Grundstück, separater Vertrag für das Inventar). Davon ist dringend abzuraten, da dies zu rechtlichen Problemen und im schlimmsten Fall zur Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrags führen kann. Der Notar ist hier zur vollständigen Beurkundung verpflichtet.
  • Umfassende Vorbereitung: Eine gute Vorbereitung auf den Notartermin, das Bereithalten aller notwendigen Dokumente und die Klärung von Fragen im Vorfeld können unnötige Zusatzarbeit und damit verbundene Kosten vermeiden.

Fazit

Die Kosten für einen Notartermin beim Immobilienkauf sind ein unvermeidbarer Teil des Prozesses, aber sie sind klar definiert, transparent und gesetzlich geregelt durch das GNotKG. Sie setzen sich aus den Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt zusammen, welche sich in erster Linie am Kaufpreis der Immobilie sowie der Höhe eventueller Grundschulden orientieren. Es ist ratsam, diese Kosten von Anfang an in die Gesamtfinanzierung des Immobilienkaufs einzuplanen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die frühzeitige Information über die zu erwartenden Gebühren ermöglicht eine solide finanzielle Planung und trägt zu einem reibungslosen Ablauf des Immobilienerwerbs bei.

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