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Was kostet der Immobilienverkauf?

Der Verkauf einer Immobilie ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die Verkäufer oft unterschätzen. Dieser Ratgeber beleuchtet transparent alle wesentlichen Posten.

7 min Lesezeit
Was kostet der Immobilienverkauf?

Der Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Transaktionen im Leben. Neben der Freude über einen erfolgreichen Abschluss treten oft Fragen nach den damit verbundenen Kosten auf. Viele Verkäufer unterschätzen die vielfältigen Ausgaben, die von der Vorbereitung bis zum Notartermin anfallen können. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Kostenpunkte beim Immobilienverkauf in Deutschland, damit Sie den Verkaufsprozess transparent und planbar gestalten können.

Maklerprovision: Der größte Kostenfaktor?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist oft der größte einzelne Kostenpunkt beim Immobilienverkauf. Sie wird fällig, wenn der Makler erfolgreich einen Käufer vermittelt hat und der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Seit einer Gesetzesnovelle im Dezember 2020 wird die Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Dies bedeutet, dass Verkäufer und Käufer jeweils maximal die Hälfte der Gesamtprovision tragen müssen.

Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern verhandelbar und regional unterschiedlich. Sie liegt meist zwischen 3 % und 7 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises. In Bundesländern wie Berlin oder Hamburg waren früher auch Provisionen von bis zu 7,14 % (inkl. MwSt.) üblich, die allein vom Käufer getragen wurden. Nun verteilt sich die Last fairer. Wenn Sie einen Makler beauftragen, achten Sie darauf, dass die Konditionen zur Provisionshöhe und zur Teilung schriftlich in einem Maklervertrag festgehalten werden.

  • Provisionshöhe ist regional unterschiedlich und verhandelbar.
  • Übliche Spanne in Deutschland: 3 % bis 7 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Gesetzliche Regelung (seit 2020): Kosten werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (maximal 50/50).
  • Provision wird erst fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Klarstellung der Kostenaufteilung im Maklervertrag ist essenziell.

Kosten für Dokumente und Unterlagen

Ein reibungsloser Verkaufsprozess erfordert eine vollständige und aktuelle Sammlung an Dokumenten. Viele dieser Unterlagen sind kostenpflichtig und müssen bei den jeweiligen Ämtern oder Dienstleistern angefordert werden. Auch wenn einzelne Posten gering erscheinen mögen, summieren sie sich schnell und sollten budgetiert werden. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen beispielsweise der aktuelle Grundbuchauszug, Energieausweis, Bauzeichnungen oder auch Sanierungsnachweise.

Ein aktueller Grundbuchauszug ist obligatorisch und gibt Aufschluss über Eigentumsverhältnisse und Belastungen. Der Energieausweis ist seit 2014 bei Verkauf und Vermietung Pflicht und informiert über die Energieeffizienz der Immobilie. Eventuell sind auch Unterlagen wie Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen oder ein Lageplan sinnvoll. Fehlende oder veraltete Dokumente können den Verkauf verzögern oder sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Aktueller Grundbuchauszug: ca. 10 – 30 Euro.
  • Energieausweis: ab 50 – 500 Euro (je nach Art und Anbieter).
  • Flurkarte / Lageplan: ca. 10 – 60 Euro.
  • Baupläne / Grundrisse: je nach Gemeinde und Archivierung.
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: ca. 10 – 50 Euro.

Notar- und Gerichtskosten

In Deutschland ist der Verkauf einer Immobilie ohne notarielle Beurkundung nicht rechtskräftig. Der Notar ist eine neutrale Instanz, die für die rechtliche Absicherung beider Parteien sorgt und den Kaufvertrag aufsetzt, verliest und beurkundet. Die Kosten dafür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Gerichtskosten, doch es gibt Ausnahmen oder zusätzliche Leistungen, die auch den Verkäufer betreffen können.

Zu den Notarkosten für den Verkäufer gehören beispielsweise die Kosten für die Löschung alter Belastungen im Grundbuch, wie etwa eine alte Hypothek, die bereits abbezahlt ist. Dies ist notwendig, damit die Immobilie lastenfrei an den Käufer übergeben werden kann. Auch die Einholung einer Genehmigung oder die Änderung von Besitzverhältnissen können im Rahmen der Vorbereitung zusätzliche Kosten verursachen, die zunächst vom Verkäufer getragen werden müssen. Im Allgemeinen belaufen sich die Notar- und Gerichtskosten (inklusive der Grundschuldeintragung für den Käufer) auf etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises, wovon der Verkäufer nur einen geringen Teil übernimmt, hauptsächlich für die Lastenfreistellung.

  • Notar ist für die rechtskräftige Beurkundung des Kaufvertrags erforderlich.
  • Kosten sind gesetzlich im GNotKG geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis.
  • Regelfall: Käufer trägt die Hauptlast der Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5 % – 2 % des Kaufpreises).
  • Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung alter Belastungen im Grundbuch.
  • Kosten für die Löschungsbewilligung einer abbezahlten Grundschuld können anfallen.

Kosten für Wertgutachten und Gutachter

Auch wenn ein Immobilienmakler eine erste Werteinschätzung bietet, kann es in bestimmten Situationen ratsam oder notwendig sein, ein professionelles Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Preisfindung komplex ist, es sich um eine außergewöhnliche Immobilie handelt oder wenn Erbstreitigkeiten bestehen. Ein detailliertes Wertgutachten untermauert den geforderten Verkaufspreis objektiv und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern.

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, vom Kurzgutachten bis zum Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Die Kosten hierfür variieren stark je nach Art und Umfang des Gutachtens sowie nach Objektart und -größe. Während ein Kurzgutachten oder eine fundierte Wertermittlung mit 500 bis 1.500 Euro zu Buche schlagen kann, liegen die Kosten für ein umfassendes Verkehrswertgutachten, das auch vor Gericht Bestand hat, oft zwischen 1.500 und mehreren tausend Euro. Die Entscheidung für ein solches Gutachten sollte gut abgewogen werden, da es eine Investition darstellt, die sich jedoch durch einen optimierten Verkaufspreis bezahlt machen kann.

  • Kurzgutachten für erste Schätzung: ca. 500 – 1.500 Euro.
  • Umfassendes Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB): ab 1.500 Euro aufwärts.
  • Kosten abhängig von Art des Gutachtens, Objektgröße und Komplexität.
  • Empfehlenswert bei speziellen Immobilien oder komplexer Preisfindung.
  • Schafft Vertrauen und kann Verkaufspreis objektiv untermauern.

Kosten für Instandhaltung, Renovierung und Home Staging

Um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und die Attraktivität der Immobilie zu steigern, sind häufig Vorbereitungsmaßnahmen nötig. Kleine Reparaturen, Schönheitsreparaturen oder eine professionelle Objektpräsentation (Home Staging) können einen großen Unterschied machen. Diese Investitionen in die Immobilie sind zwar optional, zahlen sich aber oft um ein Vielfaches aus, indem sie die Verkaufszeit verkürzen und den Wert steigern.

Typische Maßnahmen reichen vom Streichen der Wände über das Beseitigen von Unordnung bis hin zu kleineren Reparaturen an Sanitäranlagen oder Elektrik. Home Staging, also die professionelle Inszenierung der Wohnräume, hilft potenziellen Käufern, sich das Leben in der Immobilie besser vorzustellen. Die Kosten hierfür sind sehr variabel. Einfache Säuberungs- und Reparaturarbeiten können bereits ab wenigen hundert Euro starten, während umfassende Home Staging Maßnahmen und Renovierungen schnell einige tausend Euro übersteigen können. Eine strategische Investition hier kann zu einem besseren Preis führen.

  • Kleine Reparaturen und Schönheitskorrekturen: wenige hundert bis tausend Euro.
  • Gartenpflege und Außenbereich: variable Kosten.
  • Professionelle Reinigung: einige hundert Euro.
  • Home Staging (Möblierung, Dekoration): ab etwa 1.000 Euro, je nach Umfang.
  • Lichtreparaturen, Streicharbeiten: je nach Aufwand und Eigenleistung.

Spekulationssteuer: Eine mögliche Belastung

Die Spekulationssteuer ist eine in Deutschland relevante Steuer, die beim Verkauf von Immobilien anfallen kann. Sie wird erhoben, wenn eine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf wieder verkauft wird. Diese Frist wird als Spekulationsfrist bezeichnet. Ziel der Steuer ist es, rein spekulativen Handel mit Immobilien zu unterbinden. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die eine Versteuerung verhindern können.

Die Spekulationsfrist beträgt in Deutschland zehn Jahre. Das bedeutet, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkaufen, ist der erzielte Gewinn steuerpflichtig. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Verhindern lässt sich die Steuer, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt wurde, oder wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz war. Dies sind wichtige Kriterien, die vor einem Verkauf abgeklärt werden sollten, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.

  • Spekulationsfrist: 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf.
  • Gewinn ist steuerpflichtig, wenn Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist.
  • Steuerhöhe richtet sich nach dem individuellen Einkommensteuersatz.
  • Ausnahme 1: Eigennutzung (im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren).
  • Ausnahme 2: Veräußerung nach Ablauf der 10-Jahres-Frist.
  • Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.

Fazit

Der Verkauf einer Immobilie ist mit einer Reihe unterschiedlichster Kosten verbunden, die sorgfältig eingeplant werden sollten. Von der Maklerprovision über Notar- und Gerichtskosten bis hin zu möglichen Renovierungen und der Spekulationssteuer summiert sich schnell ein beträchtlicher Betrag. Eine frühzeitige und detaillierte Kostenplanung ist entscheidend für einen erfolgreichen und stressfreien Verkauf. Wir empfehlen Ihnen, alle potenziellen Kostenpunkte im Vorfeld zu recherchieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe, etwa durch einen Makler oder Steuerberater, in Anspruch zu nehmen. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen und können den Verkauf Ihrer Immobilie optimal gestalten.

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