← Ratgeber

Was kostet der Architektenvertrag?

Der Architektenvertrag ist die Grundlage jeder Bauplanung. Wir beleuchten, welche Kosten dabei auf Bauherren zukommen und welche Faktoren die Höhe des Honorars bestimmen.

7 min Lesezeit
Was kostet der Architektenvertrag?

Der Bau oder die umfassende Sanierung einer Immobilie ist für die meisten Menschen das größte Projekt ihres Lebens. Ein zentraler Partner in diesem Vorhaben ist der Architekt. Seine Expertise ist entscheidend für eine gelungene Planung, die Einhaltung von Bauvorschriften und oft auch für die Überwachung der Bauausführung. Doch mit der Beauftragung eines Architekten entstehen Kosten, deren Struktur und Zusammensetzung für Laien oft unübersichtlich erscheinen. Dieser Ratgeber beleuchtet die Kosten eines Architektenvertrags, erklärt die Faktoren, die das Honorar beeinflussen, und gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Leistungsphasen, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihr Bauprojekt zu bieten.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Bis zum Jahr 2020 waren die Architektenhonorare in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) weitestgehend verbindlich geregelt. Seit einer Neuregelung sind die Honorarsätze der HOAI nicht mehr zwingend einzuhalten; sie dient jedoch weiterhin als anerkannte Orientierungshilfe für die Bemessung angemessener Architektenleistungen. Die HOAI bietet eine Systematik, die unterschiedliche Leistungen und deren Vergütung transparent darstellt. Sie gliedert Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen und bewertet diese nach dem Schwierigkeitsgrad des Projekts und den anrechenbaren Kosten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die HOAI als 'Objektvertrag' konzipiert ist, das heißt, sie bezieht sich auf die Leistung am Bauobjekt selbst und nicht direkt auf die Arbeitszeit des Architekten. Die HOAI-Sätze dienen als Anhaltspunkt für Verhandlungen, und es ist nun möglich, Honorare frei zu vereinbaren. Eine Unterschreitung oder Überschreitung der ehemaligen Mindest- und Höchstsätze ist gestattet, solange dies im Vertrag transparent festgehalten wird. Bei fehlender Honorarvereinbarung wird vermutet, dass die Basissätze der HOAI als vereinbart gelten.

Faktoren, die das Architektenhonorar beeinflussen

Mehrere Schlüsselparameter bestimmen die Höhe des Architektenhonorars. Ein tiefes Verständnis dieser Faktoren ermöglicht es Bauherren, die Angebote besser einzuschätzen und gegebenenfalls gezielt zu verhandeln. Die wichtigsten Einflussgrößen sind die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der Leistungsumfang.

  • Anrechenbare Kosten: Dies sind die Kosten des Bauwerks, die der Architekt unmittelbar beeinflusst. Sie umfassen in der Regel die Kosten für Baukonstruktion und technische Anlagen, jedoch typischerweise nicht die Kosten für Grundstück, Außenanlagen (es sei denn, sie sind explizit Teil des Architektenauftrags) sowie Finanzierungskosten oder Nebenkosten der Baufinanzierung. Je höher die anrechenbaren Kosten, desto höher ist in der Regel auch das Architektenhonorar.
  • Honorarzone: Die HOAI ordnet Bauprojekte in fünf Honorarzonen (I bis V) ein, die den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen widerspiegeln. Zone I steht für sehr einfache Projekte (z.B. ein einfaches Lagergebäude), Zone V für sehr komplexe Projekte (z.B. ein Krankenhaus). Die meisten Wohngebäude fallen in der Regel in die Honorarzonen II oder III.
  • Leistungsumfang: Ein Architekt kann mit einzelnen Leistungen oder dem gesamten Spektrum der Leistungsphasen beauftragt werden. Der Umfang der tatsächlich beauftragten Leistungen hat direkten Einfluss auf das Honorar. Werden beispielsweise nur die Planung und Genehmigungsplanung beauftragt und die Bauüberwachung selbst übernommen, reduziert sich das Honorar entsprechend.

Die neun Leistungsphasen der HOAI

Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in neun detaillierte Leistungsphasen. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und wird mit einem bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar bewertet. Bauherren können einzelne Phasen oder das gesamte Paket beauftragen.

  • Phase 1: Grundlagenermittlung (ca. 2% des Gesamthonorars) – Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum Leistungsumfang.
  • Phase 2: Vorplanung (ca. 7% des Gesamthonorars) – Erarbeitung erster Planungskonzepte, Kostenschätzung.
  • Phase 3: Entwurfsplanung (ca. 15% des Gesamthonorars) – Erstellung der vollständigen Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276.
  • Phase 4: Genehmigungsplanung (ca. 3% des Gesamthonorars) – Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag, Einreichung bei den Behörden.
  • Phase 5: Ausführungsplanung (ca. 25% des Gesamthonorars) – Erstellung detaillierter Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen.
  • Phase 6: Vorbereitung der Vergabe (ca. 10% des Gesamthonorars) – Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholung von Angeboten.
  • Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe (ca. 4% des Gesamthonorars) – Prüfung und Wertung der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
  • Phase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) (ca. 32% des Gesamthonorars) – Überwachung der Bauausführung, Termin- und Kostenkontrolle.
  • Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation (ca. 2% des Gesamthonorars) – Mängelbeseitigung nach der Abnahme, Zusammenstellung von Revisionsunterlagen.

Diese prozentualen Anteile sind als Richtwerte zu verstehen und können im Einzelfall vertraglich angepasst werden. Die Objektüberwachung (Phase 8) ist mit dem höchsten Anteil am Gesamthonorar die aufwändigste und oft auch wichtigste Phase, da hier die Qualität der Ausführung entscheidend beeinflusst wird.

Berechnung des Architektenhonorars – Ein Beispiel

Um die Komplexität greifbarer zu machen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Beachten Sie, dass es sich hierbei um eine vereinfachte Darstellung handelt und die tatsächlichen Honorare stark variieren können.

Beispielrechnung (vereinfacht):

  • Projekt: Neubau eines Einfamilienhauses
  • Anrechenbare Kosten (geschätzt): 400.000 Euro
  • Honorarzone: III (durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad)
  • Beauftragte Leistungsphasen: 1-8 (alle bis auf die Objektbetreuung)
  • Angenommener HOAI-Basissatz für diese Kosten und Zone (vereinfacht): Angenommen, der Basissatz für 400.000 Euro anrechenbare Kosten in Honorarzone III liegt bei ca. 12% der Baukosten, also 48.000 Euro für alle Phasen 1-9. Da nur Phase 1-8 beauftragt sind (98% der Gesamtleistung), beträgt das Honorar 48.000 Euro * 0,98 = 47.040 Euro.

Auf dieses Honorar käme zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer. Das Architektenhonorar in diesem Beispiel läge somit bei etwa 47.040 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, also rund 56.077 Euro. Die genaue Bestimmung des Honorars erfolgt mittels Honorartafeln, die in der HOAI früher enthalten waren und nun als Referenzpunkte dienen. Architekten nutzen spezielle Software oder Honorarrechner, um detaillierte Angebote zu erstellen.

Zusatzleistungen und Sonderfachleute

Neben den Grundleistungen des Architekten können im Laufe eines Bauprojekts auch zusätzliche Leistungen oder die Einschaltung von Sonderfachleuten notwendig werden. Diese sind in der Regel nicht im Grundhonorar des Architekten enthalten und müssen gesondert vergütet werden.

  • Sonderleistungen: Dazu gehören beispielsweise besondere Visualisierungen, detaillierte Modellbauten, die Erstellung von Mietflächenberechnungen, Gutachten bei Bauschäden oder spezielle denkmalpflegerische Leistungen. Diese Leistungen werden üblicherweise nach Aufwand, Stundensätzen oder Pauschalen abgerechnet.
  • Sonderfachleute: Für specialized Aufgaben wie Statik (Tragwerksplanung), Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz), Bodengutachten oder die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) werden gesonderte Ingenieurbüros beauftragt. Der Architekt koordiniert deren Leistungen, die Honorare dieser Sonderfachleute sind jedoch eigenständige Posten und müssen vom Bauherrn separat beglichen werden.

Es ist entscheidend, im Architektenvertrag klar zu definieren, welche Leistungen durch das Grundhonorar abgedeckt sind und welche als Zusatzleistungen gesondert vergütet werden müssen. Dies verhindert Überraschungen im weiteren Projektverlauf.

Verhandlung des Architektenhonorars

Da die HOAI-Sätze nicht mehr bindend sind, haben Bauherren und Architekten nun die Möglichkeit, das Honorar frei zu verhandeln. Dies erfordert jedoch ein gutes Verständnis der Leistungsphasen und der zu erbringenden Leistungen, um ein faires und angemessenes Honorar zu vereinbaren.

  • Transparenz: Bitten Sie den Architekten um ein detailliertes Angebot, das alle beauftragten Leistungsphasen, die anrechenbaren Kosten und die zugrunde gelegten Honorarzonen transparent ausweist.
  • Vergleich: Holen Sie idealerweise mehrere Angebote von verschiedenen Architekten ein. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Erfahrung des Architekten, Referenzen und die Chemie.
  • Leistungsumfang: Überlegen Sie genau, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen. Möglicherweise können Sie bestimmte Phasen, wie beispielsweise die Objektbetreuung, weglassen oder in Eigenregie übernehmen, wenn Sie über die notwendige Expertise verfügen.
  • Sicherheiten: Klare Vertragsregelungen sind essenziell. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag eine genaue Beschreibung der Leistungen, die Höhe des Honorars und Zahlungsmodalitäten enthält.
  • Pauschalhonorare: Alternativ zum Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten können auch Pauschalhonorare vereinbart werden. Diese bieten Planungssicherheit für den Bauherrn, sollten aber sorgfältig kalkuliert und alle Leistungen präzise beschrieben sein.

Tipps für den Architektenvertrag

Ein solider Architektenvertrag ist das Fundament für ein erfolgreiches Bauprojekt. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vertragsgestaltung und lassen Sie sich gegebenenfalls juristisch beraten. Hier sind einige wichtige Punkte, die ein Architektenvertrag beinhalten sollte:

  • Klare Leistungsbeschreibung: Präzise Auflistung der beauftragten Leistungsphasen und deren Inhalte.
  • Honorarvereinbarung: Feste Honorarhöhe, Art der Berechnung (z.B. nach HOAI-Basissätzen, Pauschalhonorar, Stundenhonorar bei Zusatzleistungen) und Zahlungsplan.
  • Anrechenbare Kosten: Definition der anrechenbaren Kosten und gegebenenfalls Obergrenzen für Baukosten (Kostenrahmen).
  • Terminplan: Wichtige Meilensteine und Fertigstellungstermine für Planungsphasen und gegebenenfalls den Bau.
  • Haftung und Versicherung: Regelungen zur Haftung des Architekten für Planungsfehler und seine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Kündigungsklauseln: Bedingungen und Fristen für eine mögliche Kündigung des Vertrages durch beide Parteien.
  • Nutzungsrechte an Plänen: Klärung, inwieweit der Bauherr die erstellten Pläne nutzen darf.

Fazit

Die Kosten für einen Architektenvertrag sind eine Investition, die sich in der Regel durch eine professionelle Planung, Kostenkontrolle und qualitativ hochwertige Ausführung auszahlt. Auch wenn die Honorare nicht mehr zwingend durch die HOAI vorgegeben sind, bietet sie nach wie vor eine wertvolle Orientierung. Transparenz, eine präzise Definition des Leistungsumfangs und eine klare vertragliche Regelung sind entscheidend, um den Architektenvertrag erfolgreich zu gestalten und unliebsame Überraschungen während des Bauvorhabens zu vermeiden. Engagieren Sie einen Architekten, der zu Ihrem Projekt und Ihren Bedürfnissen passt, und klären Sie alle Honorarfragen im Vorfeld detailliert, um eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München