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Was ist Geschossflächenzahl? Einfach erklärt

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine zentrale Kennzahl im Baurecht, die festlegt, wie viel Geschossfläche auf einem Grundstück realisiert werden darf. Wir erklären ihre Bedeutung für Bauherren und Kommunen.

7 min Lesezeit
Was ist Geschossflächenzahl? Einfach erklärt

Die Geschossflächenzahl, kurz GFZ, ist ein fundamentales Steuerungsinstrument im deutschen Bauplanungsrecht. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Bebauungsdichte eines Grundstücks und beeinflusst maßgeblich, welche Größe ein Gebäude in Bezug auf seine Geschossflächen haben darf. Für angehende Bauherren, Investoren und Immobilienentwickler ist ein profundes Verständnis der GFZ unerlässlich, da sie direkt die baulichen Möglichkeiten und damit auch den Wert einer Immobilie beeinflusst. Dieser Ratgeber beleuchtet umfassend, was sich hinter diesem Fachbegriff verbirgt, wie sie berechnet wird und welche praktischen Auswirkungen sie hat.

Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ) überhaupt?

Die Geschossflächenzahl ist ein Verhältniswert, der im Bebauungsplan festgesetzt wird. Sie gibt an, wie viele Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche maximal zulässig sind. Anders ausgedrückt: Wenn man die Grundstücksgröße mit der GFZ multipliziert, erhält man die höchstzulässige Gesamtgeschossfläche aller Gebäude auf diesem Grundstück. Ziel dieser Regelung ist die Steuerung der Bebauungsdichte und die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Die GFZ ist Teil der sogenannten 'Maße der baulichen Nutzung', die in § 16 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt sind. Neben der GFZ gehören dazu auch die Grundflächenzahl (GRZ), die Gebäudehöhe und die Zahl der Vollgeschosse. Alle diese Kennzahlen zusammen definieren den Rahmen, innerhalb dessen ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Sie stellen sicher, dass die Infrastruktur (Straßen, Versorgung, Grünflächen) einer Gemeinde nicht überlastet wird und das Wohnumfeld eine bestimmte Qualität behält.

  • Die GFZ ist ein Faktor, der die auf einem Grundstück zulässige Geschossfläche begrenzt.
  • Sie wird im Bebauungsplan oder durch andere Satzungen festgelegt.
  • Ihr Zweck ist die Regulierung der Bebauungsdichte im Sinne der Stadtplanung.
  • Ein höherer Wert bedeutet eine dichtere Bebauungsmöglichkeit.

Wie wird die Geschossflächenzahl berechnet?

Die Berechnung der maximal zulässigen Geschossfläche ist grundsätzlich unkompliziert. Man multipliziert die Geschossflächenzahl mit der Größe des Baugrundstücks. Schwieriger kann es jedoch sein, genau zu definieren, was alles zur anrechenbaren Geschossfläche zählt, da hier die Landesbauordnungen sowie die Baunutzungsverordnung konkrete Vorgaben machen.

Die anrechenbare Geschossfläche umfasst im Allgemeinen die Flächen aller oberirdischen Geschosse eines Gebäudes, die nach den jeweiligen Bauvorschriften als Vollgeschosse gelten. Dazu gehören typischerweise Wohn- und Nutzflächen. Nicht immer angerechnet werden hingegen Kellergeschosse (sofern sie nicht als Vollgeschosse zählen), nicht ausgebaute Dachgeschosse, Balkone, Loggien und Terrassen. Die genauen Bestimmungen hierzu variieren jedoch leicht je nach Bundesland und sind den jeweiligen Landesbauordnungen zu entnehmen.

  • Formel: Maximale Geschossfläche = Grundstücksfläche x GFZ.
  • Als Geschossfläche gelten die Außenmaße der oberirdischen Vollgeschosse.
  • Keller und nicht ausgebaute Dachgeschosse werden oft nicht berücksichtigt.
  • Balkone und Terrassen zählen in der Regel nicht zur Geschossfläche.

Praxisbeispiel zur Berechnung der Geschossflächenzahl

Um die Anwendung der GFZ zu verdeutlichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Angenommen, Sie besitzen ein Grundstück mit einer Fläche von 800 Quadratmetern. Der Bebauungsplan weist für dieses Gebiet eine Geschossflächenzahl von 0,6 aus.

Die maximal zulässige Geschossfläche berechnet sich wie folgt: 800 m² (Grundstücksfläche) x 0,6 (GFZ) = 480 m². Das bedeutet, die Summe der Geschossflächen aller Gebäude auf diesem Grundstück darf insgesamt 480 Quadratmeter nicht überschreiten. Um dies zu realisieren, könnten Sie beispielsweise ein zweigeschossiges Haus mit jeweils 240 m² Geschossfläche pro Etage bauen oder ein dreigeschossiges Gebäude, in dem jedes Geschoss 160 m² aufweist. Diese zulässige Geschossfläche muss im Bauantrag entsprechend nachgewiesen werden.

  • Grundstücksgröße: 800 m²
  • Festgesetzte GFZ: 0,6
  • Maximal zulässige Geschossfläche = 800 m² * 0,6 = 480 m²
  • Diese 480 m² können auf ein oder mehrere Gebäude verteilt werden.

Unterschiede zwischen GFZ, GRZ und der Zahl der Vollgeschosse

Oftmals werden die GFZ, die Grundflächenzahl (GRZ) und die zulässige Zahl der Vollgeschosse miteinander verwechselt oder nicht klar unterschieden. Es ist jedoch essenziell, die jeweiligen Funktionen genau zu kennen, da sie unterschiedliche Aspekte der Bebauung regeln.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks mit Gebäuden überbaut werden darf. Sie bezieht sich also auf die 'Versiegelung' des Bodens. Eine GRZ von 0,4 würde bedeuten, dass maximal 40% der Grundstücksfläche durch Gebäude (einschließlich Garagen, Zufahrten etc.) belegt werden dürfen. Die Zahl der Vollgeschosse wiederum legt fest, wie viele voll ausgebildete Stockwerke ein Gebäude maximal haben darf, unabhängig von der Geschossfläche. Während die GRZ die horizontale Ausdehnung begrenzt und die Zahl der Vollgeschosse die vertikale Ausdehnung grob umreißt, reguliert die GFZ das Gesamtvolumen der tatsächlich nutzbaren Geschossfläche in Relation zum Grundstück.

  • GFZ: Beschränkt die Summe der Geschossflächen aller Gebäude auf dem Grundstück.
  • GRZ: Beschränkt die Grundfläche, die das Grundstück überbauen darf (Fußabdruck der Gebäude).
  • Zahl der Vollgeschosse: Beschränkt die Anzahl der Geschosse (Höhe des Gebäudes).
  • Alle drei Kennzahlen wirken zusammen, um die Bebauungsdichte zu steuern.

Was gehört zur Geschossfläche und was nicht?

Eine häufige Frage in der Baupraxis ist, welche Flächen bei der Ermittlung der Geschossfläche tatsächlich berücksichtigt werden müssen. Gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO sind dies die Flächen der Vollgeschosse nach den Außenmaßen der Gebäude. Die Definition eines Vollgeschosses ist dabei in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt und kann variieren.

In der Regel gelten Räume im Keller nur als Vollgeschosse, wenn ihre Oberkante der Decke im Mittel mehr als 1,40 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Dachgeschosse sind meist dann Vollgeschosse, wenn sie eine bestimmte lichte Höhe auf einer bestimmten Grundfläche aufweisen. Nicht angerechnet werden in der Regel untergeordnete Bauteile wie Balkone, Loggien (gemäß der letzten Novelle der BauNVO), Terrassen, Dachüberstände und offene Laubengänge. Ebenso zählen Stellplätze und Garagenflächen, die nicht zu den Vollgeschossen gehören, meist nicht zur Geschossfläche.

  • Vollgeschosse nach Außenmaßen sind maßgeblich.
  • Definition eines Vollgeschosses ist in Landesbauordnungen geregelt.
  • Keller und nicht ausgebaute Dachgeschosse zählen meist nicht dazu.
  • Balkone, Loggien, Terrassen und offene Stellflächen sind in der Regel befreit.

Bedeutung der GFZ für die Immobilienbewertung und Stadtentwicklung

Die Geschossflächenzahl ist nicht nur für Bauherren relevant, sondern auch für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien sowie für die allgemeine Stadtentwicklung. Ein Grundstück mit einer hohen GFZ bietet die Möglichkeit, mehr Wohn- oder Nutzfläche zu realisieren, was sich positiv auf den potenziellen Ertrag und damit auf den Wert des Grundstücks auswirken kann. Umgekehrt begrenzt eine niedrige GFZ das Bauvolumen und kann den Wert entsprechend mindern oder höhere Grundstückspreise pro Quadratmeter nutzbarer Fläche bedingen.

Für Kommunen ist die GFZ ein wichtiges Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Dichte. Sie ermöglicht die Anpassung der Bebauung an die vorhandene Infrastruktur und die Sicherstellung einer lebenswerten Umgebung. Durch die Festsetzung der GFZ können Gemeinden entscheiden, ob ein Gebiet eher locker als Einfamilienhausgebiet oder dichter als Mehrfamilienhausgebiet bebaut werden soll. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Verkehrsdichte, die Verfügbarkeit von Grünflächen und die soziale Struktur eines Viertels.

  • Höhere GFZ bedeutet mehr Baupotenzial und potenziell höheren Grundstückswert.
  • Niedrige GFZ sichert oft lockere Bebauung und viel Freifläche.
  • Kommunen steuern damit die Bevölkerungsdichte und Infrastrukturnutzung.
  • Die GFZ ist ein Indikator für die Intensität der baulichen Nutzung eines Grundstücks.

Ausnahmen und Besonderheiten der Geschossflächenzahl

Es gibt bestimmte Situationen oder Bauteile, die bei der Berechnung der Geschossfläche eine Sonderbehandlung erfahren können. Manchmal können bestimmte untergeordnete Anbauten oder gemeinschaftliche Einrichtungen, wie z.B. Fahrradabstellräume oder Technikräume im Keller, unter Umständen von der Anrechnung ausgenommen werden. Auch die genaue Definition, was ein Vollgeschoss ist, variiert wie erwähnt. Diese Details sind in den Landesbauordnungen und der Baunutzungsverordnung präzise geregelt.

In Einzelfällen kann es auch Ausnahmen oder Abweichungen von der im Bebauungsplan festgesetzten GFZ geben. Solche Ausnahmen sind jedoch nur unter eng gefassten Voraussetzungen und bei Vorliegen besonderer städtebaulicher Gründe möglich und erfordern eine gesonderte Genehmigung durch die zuständige Baubehörde. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden ist hierbei ratsam, um Planungsunsicherheiten zu vermeiden und die Machbarkeit eines Bauvorhabens realistisch einschätzen zu können.

  • Definition des Vollgeschosses variiert je nach Bundesland.
  • Manche untergeordnete Räume können von der Anrechnung ausgenommen sein.
  • Abweichungen von der GFZ sind nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung möglich.
  • Frühzeitige Konsultation der Baubehörde wird dringend empfohlen.

Fazit

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine fundamentale Kenngröße im deutschen Baurecht, die die maximale Bebauungsdichte eines Grundstücks hinsichtlich der Geschossfläche regelt. Ein klares Verständnis dieser Kennzahl ist für jeden, der in den Bau oder Erwerb einer Immobilie involviert ist, unerlässlich. Sie beeinflusst nicht nur die baulichen Möglichkeiten, sondern auch den Wert eines Grundstücks und die städtebauliche Entwicklung ganzer Regionen. Wer sich mit den regionalen Bestimmungen und baurechtlichen Vorgaben vertraut macht, kann Bauvorhaben effizienter planen und rechtliche Fallstricke vermeiden.

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