Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Wie hoch sie ist und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier im Überblick.

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kauft, steht neben dem Kaufpreis und der Finanzierung auch vor einer weiteren wichtigen Frage: Wie hoch sind die Nebenkosten, insbesondere die Grunderwerbsteuer? Diese Steuer fällt beim Erwerb von Grund und Boden an und kann je nach Bundesland einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. In diesem Ratgeber wird erklärt, was die Grunderwerbsteuer ist, wann sie anfällt, wie sie berechnet wird und welche Besonderheiten und Ausnahmen es gibt.
Was ist die Grunderwerbsteuer genau?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Grundstücksanteils anfällt. Sie wird einmalig erhoben, sobald ein Eigentümerwechsel stattfindet. Rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das festlegt, unter welchen Voraussetzungen die Steuer entsteht, wie sie bemessen wird und welche Ausnahmen gelten. Im Gegensatz zur Grundsteuer, die jährlich auf den Besitz von Grund und Boden erhoben wird, ist die Grunderwerbsteuer eine Einmalabgabe beim Kauf oder einer anderen Form des Erwerbs.
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten und wird vom Käufer an das zuständige Finanzamt gezahlt. Sie ist in der Regel eine der größeren Posten neben Notar- und Grundbuchkosten. Da die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer den Bundesländern zustehen, können diese den Steuersatz selbst festlegen. Das führt dazu, dass die Höhe der Steuer je nach Bundesland unterschiedlich ist.
- —Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien.
- —Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben.
- —Die Steuer entsteht beim Eigentümerwechsel, zum Beispiel beim Kauf.
- —Sie ist eine Verkehrsteuer und gehört zu den Kaufnebenkosten.
- —Die Einnahmen fließen an die Bundesländer, die den Steuersatz selbst festlegen können.
Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Die Grunderwerbsteuer entsteht, wenn ein Grundstück oder ein Grundstücksanteil erworben wird. Das ist vor allem beim Kauf der Fall, kann aber auch bei anderen Erwerbsformen wie Schenkungen, Tauschgeschäften oder Erbübertragungen gelten. Entscheidend ist, dass ein Eigentümerwechsel stattfindet und eine Gegenleistung erbracht wird oder ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Der Erwerb muss in der Regel notariell beurkundet sein, damit die Steuerpflicht entsteht.
Nicht jeder Eigentümerwechsel führt automatisch zur Grunderwerbsteuer. Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa bei Erwerben innerhalb der Familie unter bestimmten Voraussetzungen oder bei bestimmten Unternehmensstrukturen. In diesen Fällen kann die Steuer ganz oder teilweise entfallen. Wichtig ist, dass die Steuerpflicht immer vom Finanzamt geprüft wird, das einen Grunderwerbsteuerbescheid erlässt.
- —Die Steuer entsteht beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils.
- —Sie gilt vor allem beim Kauf, aber auch bei Schenkungen, Tausch oder Erbübertragungen.
- —Entscheidend ist ein Eigentümerwechsel mit Gegenleistung oder wirtschaftlichem Vorteil.
- —Die Steuerpflicht entsteht in der Regel mit der notariellen Beurkundung.
- —Es gibt Ausnahmen, bei denen die Steuer ganz oder teilweise entfällt.
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Grunderwerbsteuer wird in Prozent des Kaufpreises berechnet. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks, also in der Regel der notariell beurkundete Kaufpreis. Dazu gehören auch andere wirtschaftliche Leistungen, etwa eingetragene Grundpfandrechte oder andere Grundstücksbelastungen, die der Käufer übernimmt. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen bewegliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder leicht auswechselbare Einbauküchen, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden.
Die Formel zur Berechnung lautet: Kaufpreis multipliziert mit dem jeweils geltenden Steuersatz des Bundeslandes. Beispiel: In einem Bundesland mit einem Steuersatz von 5,0 Prozent ergibt sich bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro eine Grunderwerbsteuer von 20.000 Euro. In einem anderen Bundesland mit 6,5 Prozent wären es 26.000 Euro. Die genaue Höhe hängt also sowohl vom Kaufpreis als auch vom Bundesland ab.
- —Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis bzw. die Gegenleistung für den Erwerb.
- —Dazu gehören auch eingetragene Grundpfandrechte und andere Grundstücksbelastungen.
- —Bewegliche Einrichtungsgegenstände zählen nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie gesondert ausgewiesen werden.
- —Die Steuer wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
- —Die Formel lautet: Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes = Grunderwerbsteuer.
Unterschiede zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer
Viele Verbraucher verwechseln Grunderwerbsteuer und Grundsteuer, obwohl es sich um zwei völlig unterschiedliche Abgaben handelt. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Erwerb von Grund und Boden, die an das Finanzamt gezahlt wird. Die Grundsteuer hingegen ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien, die an die jeweilige Gemeinde oder Stadt fließt. Sie dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßenbau, Schulen oder andere kommunale Einrichtungen.
Während die Grunderwerbsteuer nur einmal beim Eigentümerwechsel anfällt, wird die Grundsteuer regelmäßig erhoben, solange das Grundstück im Besitz bleibt. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist der Grundsteuerwert, der sich aus dem Einheitswert und einem Hebesatz der Gemeinde ergibt. Die Höhe der Grundsteuer ist daher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und kann im Laufe der Zeit angepasst werden.
- —Grunderwerbsteuer: einmalige Steuer beim Erwerb, an das Finanzamt.
- —Grundsteuer: jährliche Steuer auf den Besitz, an die Gemeinde.
- —Grunderwerbsteuer entsteht beim Eigentümerwechsel, Grundsteuer bei laufendem Besitz.
- —Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer: Kaufpreis; Grundsteuer: Grundsteuerwert.
- —Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, Grundsteuer eine Besitzsteuer.
Höhe der Grunderwerbsteuer in den Bundesländern
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich, sondern je nach Bundesland unterschiedlich. Die Bundesländer dürfen seit 2006 den Steuersatz selbst festlegen, weshalb die Sätze zwischen rund 3,5 und 6,5 Prozent liegen. In einigen Bundesländern liegt der Satz bei 3,5 Prozent, in anderen bei 5,0 oder 6,5 Prozent. Diese Unterschiede können bei der Wahl des Kaufortes eine Rolle spielen, insbesondere bei größeren Kaufpreisen.
Für Käufer ist wichtig, sich vor dem Kauf über den aktuellen Steuersatz im jeweiligen Bundesland zu informieren. Die Höhe der Grunderwerbsteuer fließt direkt in die Finanzierungsplanung ein, da sie eine erhebliche Nebenkostenposition darstellt. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergibt sich bei 3,5 Prozent eine Grunderwerbsteuer von 17.500 Euro, bei 6,5 Prozent hingegen 32.500 Euro – ein Unterschied von 15.000 Euro.
- —Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersache, die Bundesländer legen den Steuersatz fest.
- —Die Sätze liegen derzeit zwischen etwa 3,5 und 6,5 Prozent.
- —Einige Bundesländer haben niedrigere Sätze, andere höhere.
- —Die Höhe wirkt sich direkt auf die Gesamtkosten des Immobilienkaufs aus.
- —Bei größeren Kaufpreisen können Unterschiede von mehreren Tausend Euro entstehen.
Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer
Nicht jeder Erwerb von Grund und Boden führt zur Grunderwerbsteuer. Es gibt bestimmte Ausnahmen und Befreiungen, die in besonderen Fällen gelten. Beispielsweise können Erwerbe innerhalb der Familie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein, etwa bei Schenkungen oder Erbübertragungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auch bestimmte Unternehmensstrukturen oder Umstrukturierungen können zu Befreiungen führen.
Zudem gibt es Fälle, in denen die Steuer ganz oder teilweise entfallen kann, etwa bei bestimmten gemeinnützigen Zwecken oder bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensgründungen. Die Prüfung, ob eine Befreiung greift, erfolgt durch das Finanzamt. Es ist daher ratsam, in unsicheren Fällen frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
- —Es gibt gesetzliche Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer.
- —Erwerbe innerhalb der Familie können unter bestimmten Bedingungen befreit sein.
- —Bestimmte Unternehmensstrukturen oder Umstrukturierungen können zu Befreiungen führen.
- —Gemeinnützige Zwecke oder bestimmte Unternehmensgründungen können Ausnahmen begründen.
- —Die Prüfung erfolgt durch das Finanzamt, steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Praktische Hinweise für Käufer und Verkäufer
Für Käufer ist die Grunderwerbsteuer ein wichtiger Faktor bei der Finanzierungsplanung. Sie sollte frühzeitig in die Budgetierung einbezogen werden, da sie neben Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklerprovisionen zu den wesentlichen Nebenkosten gehört. Eine genaue Berechnung der Steuerhilft, Überraschungen zu vermeiden und die Finanzierung realistisch zu kalkulieren. Es ist sinnvoll, den Kaufpreis und den Steuersatz des Bundeslandes klar zu trennen und im Kaufvertrag transparent darzustellen.
Für Verkäufer spielt die Grunderwerbsteuer in der Regel keine direkte Rolle, da sie vom Käufer getragen wird. Dennoch kann die Höhe der Steuer den Verkaufspreis beeinflussen, da Käufer die Gesamtkosten im Blick haben. In Verhandlungen kann daher die Grunderwerbsteuer ein Thema sein, etwa wenn der Verkäufer bereit ist, Teile der Nebenkosten zu übernehmen oder wenn der Kaufpreis entsprechend angepasst wird. Beide Seiten sollten sich über die Steuerpflicht und die möglichen Ausnahmen informieren.
- —Käufer sollten die Grunderwerbsteuer frühzeitig in die Finanzierungsplanung einbeziehen.
- —Die Steuer ist eine wesentliche Nebenkostenposition neben Notar- und Grundbuchkosten.
- —Kaufpreis und Steuersatz sollten klar im Kaufvertrag dargestellt werden.
- —Verkäufer können die Steuer indirekt beeinflussen, etwa durch Preisgestaltung.
- —Beide Seiten sollten sich über Ausnahmen und Befreiungen informieren.
Fazit
Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige und nicht zu unterschätzende Kostenposition beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Sie ist eine einmalige Verkehrsteuer, die beim Eigentümerwechsel anfällt und je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Die Berechnung erfolgt in der Regel auf Basis des Kaufpreises, wobei bestimmte Leistungen und Belastungen mit einbezogen werden. Für Käufer ist es entscheidend, die Steuer frühzeitig zu berücksichtigen und sich über den aktuellen Steuersatz im jeweiligen Bundesland zu informieren. Wer die Zusammenhänge versteht und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nimmt, kann die Finanzierung sicherer planen und mögliche Ausnahmen oder Befreiungen nutzen.

