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Was ist die Aufstockung?

Was ist die Aufstockung? Eine verständliche Erklärung, wie Bürgergeld Ihr Einkommen ergänzt und wer Anspruch hat.

5 min Lesezeit
Was ist die Aufstockung?

In Deutschland ist es möglich, ein zu geringes Einkommen durch staatliche Leistungen aufzustocken. Dieser Mechanismus wird umgangssprachlich als „Aufstockung“ bezeichnet. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein komplexes System aus Regelsätzen, Freibeträgen und Bedarfsberechnungen, das sicherstellen soll, dass niemand unterhalb eines gesetzlich festgelegten Existenzminimums leben muss. In diesem Ratgeber wird erklärt, was eine Aufstockung genau ist, wie sie funktioniert und wer Anspruch darauf hat.

Was bedeutet Aufstockung im Alltag?

Im Alltag spricht man von Aufstockung, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen kann der Staat die Lücke zwischen dem vorhandenen Einkommen und dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum schließen. Dies geschieht in der Regel durch Bürgergeld, das als ergänzende Leistung ausgezahlt wird. Aufstockung ist also kein eigenständiges Gesetz, sondern ein Verfahren innerhalb des Sozialsystems.

Die Aufstockung betrifft vor allem Erwerbstätige, deren Lohn trotz Arbeit unterhalb der Bedarfsgrenze liegt. Dazu gehören Geringverdiener, Teilzeitkräfte, Soloselbstständige oder Menschen in Kurzarbeit. Auch Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können in bestimmten Fällen zusätzlich Bürgergeld erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht. Der Begriff „Aufstocker“ wird daher sowohl für Erwerbstätige als auch für Arbeitslose verwendet, die ergänzende Leistungen beziehen.

  • Aufstockung schließt die Lücke zwischen Einkommen und Existenzminimum.
  • Sie erfolgt meist durch Bürgergeld als ergänzende Leistung.
  • Betroffen sind vor allem Geringverdiener und Menschen mit unzureichendem Einkommen.
  • Der Begriff „Aufstocker“ umfasst sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitslose.
  • Die Aufstockung ist Teil des Sozialsystems und kein eigenständiges Gesetz.

Wie funktioniert die Aufstockung mit Bürgergeld?

Die Aufstockung mit Bürgergeld basiert auf einer einfachen Formel: Der Bedarf wird vom Einkommen abgezogen, der verbleibende Betrag wird als Bürgergeld ausgezahlt. Der Bedarf setzt sich aus dem Regelsatz und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Der Regelsatz ist der Betrag, der für den Lebensunterhalt als notwendig gilt und jährlich neu festgelegt wird. Er orientiert sich an den allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Ein wichtiger Aspekt bei der Aufstockung ist der Freibetrag. Ein Teil des Einkommens wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet, um Anreize zur Erwerbstätigkeit zu schaffen. Der Freibetrag beträgt 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 1.000 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro und 10 Prozent bis 1.200 Euro. Bei Alleinerziehenden erhöht sich die Grenze auf 1.500 Euro. Dieser Freibetrag wird von der Berechnung abgezogen, bevor der Bedarf ermittelt wird.

  • Der Bedarf setzt sich aus Regelsatz und Unterkunftskosten zusammen.
  • Der Freibetrag schützt einen Teil des Einkommens vor Anrechnung.
  • Die Aufstockung erfolgt durch Auszahlung der Differenz als Bürgergeld.
  • Der Regelsatz wird jährlich neu festgelegt.
  • Der Freibetrag variiert je nach Einkommenshöhe und Familienstand.

Wer kann eine Aufstockung beantragen?

Grundsätzlich können alle Personen eine Aufstockung beantragen, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Dazu gehören Erwerbstätige, Selbstständige, Arbeitslose und Personen in Kurzarbeit. Entscheidend ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern ob es ausreicht, den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel alle Personen, die in einem Haushalt leben und wirtschaftlich voneinander abhängig sind.

Um eine Aufstockung zu erhalten, muss der Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Dort wird das Einkommen, das Vermögen und die Bedarfsgemeinschaft geprüft. Neben dem Lohn zählen auch andere Einkünfte wie Kindergeld, Elterngeld oder Unterhalt als Einkommen. Diese werden in die Berechnung einbezogen, können aber ebenfalls Freibeträge erhalten. Auch Mehrbedarfe, wie für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung, werden berücksichtigt.

  • Erwerbstätige mit zu geringem Lohn können Aufstockung beantragen.
  • Selbstständige und Personen in Kurzarbeit sind ebenfalls betroffen.
  • Der Antrag erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
  • Alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft werden berücksichtigt.
  • Mehrbedarfe erhöhen die Auszahlung der Aufstockung.

Beispielrechnung zur Aufstockung

Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Aufstockung berechnet wird. Angenommen, eine alleinstehende Person verdient 1.000 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleiben 800 Euro netto. Der Regelsatz beträgt 500 Euro, die Unterkunftskosten 400 Euro. Der Bedarf liegt also bei 900 Euro. Der Freibetrag beträgt 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent von 700 Euro (800 minus 100), also 140 Euro. Insgesamt werden 240 Euro nicht angerechnet.

Vom Einkommen von 800 Euro werden 240 Euro Freibetrag abgezogen, verbleiben 560 Euro. Der Bedarf von 900 Euro minus 560 Euro ergibt eine Aufstockung von 340 Euro Bürgergeld. Die Person erhält also 800 Euro Einkommen plus 340 Euro Bürgergeld, insgesamt 1.140 Euro. Dieses Beispiel zeigt, dass die Aufstockung sicherstellt, dass das Gesamteinkommen über dem Existenzminimum liegt.

  • Einkommen: 800 Euro netto.
  • Bedarf: 900 Euro (Regelsatz plus Unterkunft).
  • Freibetrag: 240 Euro.
  • Aufstockung: 340 Euro Bürgergeld.
  • Gesamteinkommen: 1.140 Euro.

Welche Rolle spielt das Vermögen?

Neben dem Einkommen spielt das Vermögen eine wichtige Rolle bei der Aufstockung. Personen mit hohem Vermögen haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, da sie ihr Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nutzen können. Das Jobcenter prüft daher das Vermögen, bevor eine Aufstockung bewilligt wird. Vermögen umfasst Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien und andere Vermögenswerte.

Es gibt jedoch Freibeträge beim Vermögen, die nicht berücksichtigt werden. Diese Freibeträge dienen dazu, Menschen mit geringem Vermögen nicht zu benachteiligen. Wer über ein Vermögen verfügt, das unterhalb der Freibeträge liegt, kann trotzdem Aufstockung beantragen. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob das Vermögen ausreicht, um den Bedarf zu decken, oder ob ergänzende Leistungen notwendig sind.

  • Vermögen wird bei der Aufstockung geprüft.
  • Hohe Vermögenswerte schließen Anspruch aus.
  • Freibeträge schützen geringes Vermögen.
  • Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
  • Vermögen umfasst Bargeld, Bankguthaben und Immobilien.

Wie wirkt sich die Aufstockung auf die Erwerbstätigkeit aus?

Die Aufstockung soll Anreize zur Erwerbstätigkeit schaffen, indem ein Teil des Einkommens geschützt wird. Durch den Freibetrag bleibt ein Teil des Lohns unberücksichtigt, sodass Arbeit sich lohnt. Ohne diesen Freibetrag könnten Menschen durch Arbeit ihren Anspruch auf Bürgergeld verlieren, was als „Arbeitslosigkeit lohnt sich mehr“-Effekt bezeichnet wird. Die Aufstockung verhindert diesen Effekt und unterstützt die Integration in den Arbeitsmarkt.

Gleichzeitig stellt die Aufstockung sicher, dass Erwerbstätige nicht unterhalb des Existenzminimums leben müssen. Dies ist besonders wichtig für Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die Aufstockung kann auch dazu beitragen, Armut zu reduzieren und soziale Ungleichheit zu verringern. Sie ist jedoch kein Dauerzustand, sondern soll als Übergangslösung dienen, bis das Einkommen ausreicht, um den Bedarf zu decken.

  • Freibetrag schützt Teil des Einkommens.
  • Arbeit lohnt sich trotz Bürgergeld.
  • Aufstockung unterstützt Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Sie verhindert Armut und soziale Ungleichheit.
  • Aufstockung ist Übergangslösung, kein Dauerzustand.

Fazit

Die Aufstockung ist ein zentrales Element des deutschen Sozialsystems, das sicherstellt, dass niemand unterhalb des Existenzminimums leben muss. Sie erfolgt meist durch Bürgergeld als ergänzende Leistung und berücksichtigt Einkommen, Vermögen und Bedarfsgemeinschaft. Der Freibetrag schützt einen Teil des Einkommens und schafft Anreize zur Erwerbstätigkeit. Wer sein Einkommen aufstocken möchte, sollte beim zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen und alle relevanten Unterlagen einreichen. Die Aufstockung ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit zu geringem Einkommen und trägt zur sozialen Sicherheit bei.

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