← Ratgeber

Was ist der Grundstückskauf?

Ein Grundstückskauf ist ein komplexer Prozess mit vielen rechtlichen und finanziellen Aspekten. Dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Schritte, Kosten und Überlegungen für einen erfolgreichen Erwerb.

6 min Lesezeit
Was ist der Grundstückskauf?

Der Erwerb eines Grundstücks ist für viele Menschen ein großer Schritt auf dem Weg zum Eigenheim oder einer Investition. Er unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Kauf einer Bestandsimmobilie oder einer Eigentumswohnung. Während bei einer bereits bebauten Immobilie oft der Zustand des Gebäudes im Vordergrund steht, konzentriert sich der Grundstückskauf auf das unbebaute Land, dessen Baupotenzial, Lage und rechtliche Beschaffenheit. Dieser Ratgeber soll Ihnen einen umfassenden Überblick über den gesamten Prozess geben, von der ersten Idee bis zur schlussendlichen Eigentumsübertragung.

Was ist ein Grundstück und welche Arten gibt es?

Ein Grundstück ist rechtlich definiert als ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer laufenden Nummer geführt wird. Es ist somit eine eigenständige, buchungsfähige Einheit im Grundbuch. Die Art des Grundstücks hat maßgeblichen Einfluss auf seine Nutzbarkeit und den Wert.

  • Baureifes Land: Sofort bebaubar, da alle planungs- und erschließungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bauerwartungsland: Flächen, die aufgrund ihrer Lage und des absehbaren Bedarfs voraussichtlich in absehbarer Zeit als Bauland ausgewiesen werden.
  • Rohbauland: Flächen, die nach den jeweiligen Bebauungsplänen für eine Bebauung vorgesehen sind, deren Erschließung aber noch nicht oder nicht vollständig gesichert ist.
  • Grünland/Ackerland/Wald: Flächen, die primär für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und in der Regel nicht sofort bebaubar sind.

Die Suche nach dem passenden Grundstück

Die Suche nach dem idealen Grundstück erfordert Geduld und eine klare Vorstellung von Ihren Bedürfnissen. Es ist entscheidend, nicht nur die Größe und Lage zu berücksichtigen, sondern auch das Baupotenzial. Hierbei spielen Bebauungspläne und die örtlichen Bauvorschriften eine zentrale Rolle.

Neben der Online-Suche auf Immobilienportalen kann es sich lohnen, lokale Zeitungen und Anzeigenblätter zu durchforsten oder Gemeinden direkt zu kontaktieren. Manchmal bieten sie eigene Baugrundstücke an oder können Auskunft über geplante Erschließungsgebiete geben. Auch Makler, die auf Grundstücksverkauf spezialisiert sind, können eine wertvolle Hilfe sein.

Prüfung des Baurechts: Bebauungsplan und Bauvoranfrage

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, ist die Prüfung des Baurechts unerlässlich. Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er legt fest, was auf dem Grundstück gebaut werden darf und was nicht. Dazu gehören unter anderem die Art der Bebauung (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet), die maximale Geschosszahl, die Bauhöhe, die überbaubare Fläche sowie Abstandsflächen und Dachformen.

Gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan für das gewünschte Gebiet, richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hierbei muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Um Planungssicherheit zu erhalten, ist in solchen Fällen eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde ratsam. Mit dieser können Sie vorab klären lassen, ob Ihr geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

  • Einsicht in den Bebauungsplan bei der Kommune oder online.
  • Prüfung der zulässigen Gebäudeart und -größe.
  • Klärung von Abstandsflächen und Baulinien.
  • Bei fehlendem B-Plan: Bauvoranfrage bei der Baubehörde einreichen.
  • Konsultation eines Architekten für eine erste Machbarkeitsstudie.

Erschließung und Erschließungskosten

Ein wesentlicher Faktor beim Grundstückskauf sind die Erschließungskosten. Diese umfassen die Anbindung des Grundstücks an öffentliche Versorgungsnetze und Verkehrswege. Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an das Trinkwasser-, Abwasser- und Stromnetz angeschlossen ist und eine Zufahrt über eine öffentliche Straße besteht. Auch die Gas-, Telekommunikations- und Wärmeversorgung kann Teil der Erschließung sein.

Die Kosten für die Erschließung können erheblich sein und den Gesamtpreis eines Grundstücks maßgeblich beeinflussen. Sie werden oft anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Es ist wichtig zu klären, ob ein Grundstück bereits vollständig erschlossen ist (voll erschlossen), teilweise erschlossen ist oder die Erschließung noch komplett aussteht (unerschlossen). Bei bereits erschlossenen Grundstücken sind die Erschließungsbeiträge in der Regel bereits im Kaufpreis enthalten oder vom Verkäufer bereits beglichen. Bei nicht oder teilweise erschlossenen Grundstücken müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese können je nach Lage und Umfang der Arbeiten variieren und einen beträchtlichen fünfstelligen Betrag erreichen.

  • Unterscheidung zwischen öffentlicher (Straßen, Kanalisation) und privater Erschließung (Hausanschlussleitungen).
  • Einsicht in den Erschließungsbeitragsbescheid oder Auskunft der Gemeinde.
  • Kosten für Wasser-, Abwasser-, Strom- und eventuell Gasanschluss einplanen.
  • Berücksichtigung von Telekommunikations- und eventuell Fernwärmeanschluss.
  • Achtung bei sogenannten 'fiktiv erschlossenen' Grundstücken, bei denen Beiträge noch ausstehen können.

Der Grundstückskaufvertrag und der Notar

Der Kauf eines Grundstücks muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Der Notar ist eine unparteiische Person, die sowohl die Interessen des Käufers als auch des Verkäufers wahrt. Er entwirft den Kaufvertrag, informiert über die rechtlichen Konsequenzen, liest den Vertrag vor und ist für die Abwicklung der Eigentumsübertragung zuständig.

Im Kaufvertrag werden alle relevanten Details festgehalten: Kaufpreis, genaue Bezeichnung des Grundstücks, Zahlungsmodalitäten, Fristen, und eventuelle Gewährleistungen. Der Notar beantragt nach der Beurkundung eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Sie als künftigen Eigentümer sichert und verhindert, dass das Grundstück in der Zwischenzeit an Dritte verkauft oder mit Belastungen versehen wird. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern.

  • Beurkundungspflicht des Kaufvertrages beim Notar.
  • Notar prüft das Grundbuch auf Belastungen (Grundschulden, Wegerechte etc.).
  • Inhalt des Kaufvertrags genau prüfen und gegebenenfalls Fragen stellen.
  • Beantragung der Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers.
  • Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch nach vollständiger Zahlung.

Nebenkosten beim Grundstückskauf

Über den reinen Kaufpreis hinaus fallen beim Grundstückskauf erhebliche Nebenkosten an. Diese sollten Sie unbedingt in Ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen, da sie schnell 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Die wichtigsten Posten sind die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie eventuell eine Maklerprovision.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und variiert je nach Bundesland (derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises). Die Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch liegen in der Regel bei etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Wird ein Makler beauftragt, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an, deren Höhe und Verteilung je nach Vereinbarung und Bundesland variieren kann, oft zwischen 3 % und 7 % zzgl. Mehrwertsteuer.

  • Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland): 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.
  • Notar- und Gerichtskosten: ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision (falls zutreffend): oft 3,57 % bis 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises.
  • Kosten für behördliche Gebühren (z.B. Baulastenauskunft, Bodenrichtwertauskunft).
  • Eventuelle Kosten für Bodengutachten oder Vermessung.

Finanzierung des Grundstückskaufs

Die Finanzierung eines Grundstücks erfolgt in der Regel über ein langfristiges Darlehen bei einer Bank. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Grundstückskredite oft etwas anders strukturiert sein können als Immobiliendarlehen für bereits bestehende Gebäude. Da ein Grundstück alleine keinen direkten Sachwert in Form eines Gebäudes darstellt, können Banken unter Umständen strengere Anforderungen an Bonität und Eigenkapital stellen.

Planen Sie den Grundstückskauf gemeinsam mit dem anschließenden Bauvorhaben, ist es ratsam, frühzeitig mit Ihrer Bank über eine Gesamtfinanzierung zu sprechen. Viele Banken bieten sogenannte Baufinanzierungen an, die sowohl den Grundstückskauf als auch die Baukosten abdecken. In diesem Fall wird oft eine Grundschuld auf das Grundstück eingetragen, die als Sicherheit für das Darlehen dient. Eine solide Eigenkapitalquote erleichtert die Kreditvergabe und kann die Konditionen verbessern. Experten raten häufig zu einem Eigenkapitalanteil von mindestens 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten, um gute Zinskonditionen zu erhalten.

Fazit

Der Kauf eines Grundstücks ist eine weitreichende Entscheidung, die eine sorgfältige Planung und Prüfung erfordert. Von der Suche über die Klärung baurechtlicher Fragen und der Erschließung bis hin zur notariellen Abwicklung und Finanzierung gibt es zahlreiche Schritte zu beachten. Eine umfassende Due Diligence, d.h. die sorgfältige Prüfung aller relevanten Informationen und Dokumente, ist dabei unerlässlich, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Mit dieser strukturierten Herangehensweise schaffen Sie eine solide Basis für Ihr Bauvorhaben und den erfolgreichen Erwerb Ihres Wunschgrundstücks.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München