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Wann lohnt sich der Notartermin?

Der Notartermin ist ein zentraler Bestandteil vieler rechtlich relevanter Vorgänge im Immobilienbereich. Ob für Kaufverträge, Schenkungen oder die Eintragung im Grundbuch – seine Bedeutung ist unbestreitbar.

7 min Lesezeit
Wann lohnt sich der Notartermin?

Der Notartermin stellt im deutschen Rechtsleben eine unverzichtbare Etappe dar, insbesondere wenn es um Immobilientransaktionen geht. Das deutsche Recht schreibt für eine Vielzahl von Vorgängen, wie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Schenkung von Grundstücken oder die Bestellung von Grundschulden, die notarielle Beurkundung zwingend vor. Diese Formvorschrift dient dem Schutz aller Beteiligten, indem eine fachkundige und neutrale Beratung gewährleistet und die Rechtssicherheit erhöht wird. Die Frage, wann genau ein Notartermin notwendig ist und welche Schritte dabei beachtet werden müssen, ist von großer praktischer Relevanz. Dieser Ratgeber beleuchtet die Kernaufgaben eines Notars, die Anlässe, die einen Notartermin erforderlich machen, und gibt eine detaillierte Übersicht über den Ablauf und die Kosten, damit Immobilieneigentümer und -käufer gut informiert in diese wichtigen Gespräche gehen können.

Die Rolle des Notars: Ein neutraler Mittler

Der Notar nimmt im deutschen Rechtswesen eine besondere Stellung ein. Er ist kein Anwalt einer Partei, sondern ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Rechtspflege zu stärken. Dies geschieht durch die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften. Die notarielle Beurkundung hat eine hohe Beweiskraft vor Gericht und ist in vielen Fällen eine zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts.

Zu den zentralen Aufgaben des Notars gehören die umfassende Belehrung aller Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts, die Prüfung der Identität der Parteien sowie die Überwachung der korrekten Abwicklung, beispielsweise bei der Kaufpreisfälligkeit. Er sorgt dafür, dass insbesondere unerfahrene Parteien nicht benachteiligt werden und dass der Vertrag dem Willen aller Parteien entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

  • Belehrung über die Rechtsfolgen eines Geschäfts
  • Formulierung von rechtlich wasserdichten Verträgen
  • Prüfung der Identität der Vertragsparteien
  • Einholung notwendiger Genehmigungen (z.B. Vorkaufsrechte)
  • Sicherstellung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Wann ist ein Notartermin zwingend erforderlich?

Das deutsche Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung zwingend vor. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Risiken für die Beteiligten hoch sind oder wenn es um die Eintragung von Rechten im öffentlichen Register (Grundbuch) geht. Die Nichteinhaltung dieser Formvorschrift führt zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts.

Die Notwendigkeit eines Notartermins ergibt sich aus verschiedenen Gesetzesvorschriften, die den Schutz des Rechtsverkehrs und der beteiligten Parteien in den Vordergrund stellen. Ohne eine solche Beurkundung können selbst schriftlich getroffene Vereinbarungen, die diese Form erfordern, keinerlei Rechtswirkung entfalten.

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohnungseigentum)
  • Schenkung von Immobilien oder Grundstücksanteilen
  • Bestellung von Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten
  • Gründung und Umwandlung bestimmter Gesellschaftsformen (z.B. GmbH, AG)
  • Erbverträge und Testamente (wenn sie über bestimmte Formen hinausgehen)
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter bestimmten Umständen

Der Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf und Inhalte

Der Immobilienkauf ist der wohl häufigste Anlass für einen Notartermin. Bereits im Vorfeld kümmern sich die Parteien idealerweise um die Zusammenstellung aller relevanten Dokumente und Informationen. Der Notar entwirft auf Basis der von Käufer und Verkäufer bereitgestellten Informationen einen Kaufvertragsentwurf, den die Parteien ausreichend Zeit zur Prüfung erhalten sollten.

Am Notartermin selbst wird der vollständige Vertrag verlesen. Der Notar erläutert dabei jede einzelne Klausel und beantwortet Fragen der Beteiligten. Dies schließt auch die Kosten des Notars und die Grunderwerbsteuer mit ein. Nach dem Verlesen und den Erläuterungen erfolgt die Unterzeichnung des Vertrages durch alle Parteien. Im Anschluss kümmert sich der Notar um die weiteren Schritte, wie die Eintragung der Vormerkung und später des Eigentümerwechsels im Grundbuch sowie die Meldung an das Finanzamt.

  • Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfs durch den Notar
  • Prüfung des Entwurfs durch Käufer und Verkäufer
  • Gemeinsame Besprechung und Verlesung des Vertrages im Beisein des Notars
  • Belehrung über Rechte und Pflichten sowie Kosten
  • Feierliche Unterzeichnung des Kaufvertrags
  • Veranlassung der weiteren Schritte (Grundbuch, Finanzamt)

Kosten und Gebühren eines Notartermins

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind in Deutschland durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest geregelt und basieren auf dem Wert des jeweiligen Geschäfts. Dies bedeutet, dass die Höhe der Notarkosten nicht verhandelbar ist und bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch ausfällt – eine wichtige Tatsache, die zur Transparenz beiträgt. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren (Beurkundungsgebühren, Vollzugs- und Betreuungsgebühren) sowie Auslagen (Porto, Telefon, Schreibauslagen) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen.

Bei einem Immobilienkauf belaufen sich die Notar- und Gerichtskosten in der Regel auf etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Ein konkretes Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro wären dies Notarkosten von etwa 1.500 bis 2.000 Euro, zuzüglich Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch in ähnlicher Höhe, insgesamt also 4.500 bis 6.000 Euro für Notar und Gericht (ohne Grunderwerbsteuer). Es ist üblich, dass der Käufer die Notar- und Gerichtskosten trägt, es sei denn, es wird im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart.

  • Kosten sind gesetzlich im GNotKG festgelegt und nicht verhandelbar.
  • Berechnungsgrundlage ist der Geschäftswert (z.B. Kaufpreis der Immobilie).
  • Typischerweise 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuchamt.
  • Zusätzlich fallen Auslagen und Mehrwertsteuer an.
  • Der Käufer trägt in der Regel die Kosten für Notar und Grundbuch.
  • Kosten für die Grundschuldbestellung sind separat zu betrachten.

Notartermin bei Schenkungen und Erbschaften

Auch bei Schenkungen, insbesondere von Immobilien oder größeren Vermögenswerten, ist der Weg zum Notar oft unerlässlich. Eine notarielle Schenkungsurkunde ist notwendig, um die Schenkung rechtlich bindend zu machen und später mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Schenkungsversprechen zu Lebzeiten abgegeben wird, die Leistung (z.B. die Übertragung der Immobilie) aber erst später erfolgen soll.

Im Bereich des Erbrechts spielen Notare ebenfalls eine wichtige Rolle. Während ein einfaches Testament privatschriftlich verfasst werden kann, ist für einen Erbvertrag oder ein öffentliches Testament (das vom Notar beurkundet wird) der Notartermin zwingend. Dies stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich einwandfrei dokumentiert und seine Wirksamkeit somit garantiert ist. Außerdem kann der Notar dabei helfen, komplexe erbrechtliche Fragestellungen zu klären und passende Lösungen zu finden, die den Wünschen des Erblassers entsprechen und gleichzeitig steuerlich optimiert sind.

  • Schenkungsversprechen über Immobilien erfordern notarielle Beurkundung.
  • Notarstellung beim Erbvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Öffentliches Testament zur Erhöhung der Rechtssicherheit
  • Beratung zu erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Hilfestellung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Spezialfälle: Notartermin bei Grundschulden und Firmen.

Neben Kauf und Schenkung sind auch die Bestellung und Änderung von Grundschulden, die oft im Rahmen einer Immobilienfinanzierung erfolgen, notariell zu beurkunden. Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für das Darlehen und wird im Grundbuch eingetragen. Ohne notarielle Beurkundung kann keine Grundschuld bestellt und somit in der Regel keine entsprechende Finanzierung gewährleistet werden.

Auch im Gesellschaftsrecht ist der Notar ein unverzichtbarer Akteur. Die Gründung einer GmbH oder AG, Kapitalerhöhungen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Verkauf von Geschäftsanteilen müssen notariell beurkundet werden. Hierbei stellt der Notar sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Änderungen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen werden können. Seine Expertise ist hier entscheidend, um Formfehler zu vermeiden und die gesellschaftsrechtliche Struktur rechtlich zu sichern.

  • Bestellung und Abtretung von Grundschulden bei Darlehensfinanzierungen sind notariell.
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erfordert Notar.
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder Kapitalmaßnahmen.
  • Verkauf oder Übertragung von Geschäftsanteilen.
  • Anmeldung von Gesellschaften zum Handelsregister.

Vorbereitung auf den Notartermin: Wichtige Dokumente und Tipps

Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu einem reibungslosen Notartermin. Bereits im Vorfeld sollten alle relevanten Dokumente zusammengetragen und dem Notariat zur Verfügung gestellt werden. Dies beschleunigt den Prozess erheblich und vermeidet unnötige Rückfragen oder Verzögerungen. Dazu gehören beispielsweise Ausweispapiere, Grundbuchauszüge, Baupläne, Energieausweise, Vollmachten und, falls vorhanden, der bisherige Kaufvertrag.

Es ist zudem ratsam, den Entwurf des Notars rechtzeitig und gründlich zu prüfen. Fragen oder Unklarheiten sollten vor dem Termin geklärt werden. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine Vertrauensperson oder einen sachkundigen Berater zum Notartermin mitzunehmen, insbesondere wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Offenheit und die Bereitschaft, Fragen zu stellen, tragen maßgeblich zum Erfolg des Termins bei.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten.
  • Aktueller Grundbuchauszug des Objekts.
  • Ggf. Baupläne, Energieausweis, Teilungserklärung bei Wohneigentum.
  • Finanzierungsbestätigung der Bank (bei Kauf mit Darlehen).
  • Vollmachten, falls eine Partei nicht persönlich erscheinen kann.
  • Bankverbindung für die Abwicklung des Kaufpreises.

Fazit

Der Notartermin ist weit mehr als eine reine Formalität; er ist ein zentraler Baustein der Rechtssicherheit in Deutschland, insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Er schützt die Beteiligten vor rechtlichen Fallstricken, gewährleistet eine faire und transparente Abwicklung und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die Kosten und der Aufwand, die mit einem Notartermin verbunden sind, stehen im Verhältnis zum hohen Maß an Sicherheit und Klarheit, das er bietet. Ein Notar berät umfassend und sorgfältig, um rechtsgültige und zukunftssichere Vereinbarungen zu schaffen, die für alle Parteien Bestand haben.

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