Vorkaufsrecht des Mieters: Wer zahlt was?
Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Doch wer zahlt den Kaufpreis, Nebenkosten und Maklerprovision? Ein Ratgeber mit Beispielen und Checkliste.

Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, kann das für Mieter ein Wendepunkt sein: Sie können sich mit dem Vorkaufsrecht selbst zum Eigentümer machen – oder das Recht bewusst nicht nutzen. Häufig stellt sich dann die entscheidende Frage: Wer zahlt eigentlich was? Kaufpreis, Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten, eventuelle Renovierungen – all das muss im Vorfeld klar sein. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Kosten auf den Mieter zukommen, was der Vermieter trägt und wie sich das Vorkaufsrecht finanziell konkret auswirkt.
Was ist das Vorkaufsrecht des Mieters?
Das Vorkaufsrecht des Mieters ist ein gesetzlich geregeltes Recht, das Mieterinnen und Mietern eine besondere Chance bietet, ihre Mietwohnung zu kaufen, wenn diese in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft wird. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 577, geregelt und soll verhindern, dass langjährige Mieterinnen und Mieter durch eine Umwandlung in Eigentumswohnungen überraschend vor die Tür gesetzt werden. Das Recht ist kein Automatismus, sondern eine Option: Der Mieter kann es ausüben, muss es aber nicht.
Voraussetzung ist, dass die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs noch vermietet ist und das Eigentum an der Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt wird. Wird ein gesamtes Mehrfamilienhaus verkauft, ohne dass einzelne Wohnungen in Eigentum umgewandelt werden, greift das Vorkaufsrecht in der Regel nicht. Das Vorkaufsrecht gilt also vor allem bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, nicht bei jedem beliebigen Verkauf einer Immobilie.
- —Das Vorkaufsrecht schützt Mieter vor plötzlichen Verdrängungen durch Eigentumsumwandlungen.
- —Es gilt nur, wenn die Wohnung erstmals in Eigentumswohnungen umgewandelt wird.
- —Der Mieter kann das Recht ausüben, muss es aber nicht.
- —Es ist ein gesetzliches Recht, das nicht durch Klauseln im Mietvertrag ausgeschlossen werden darf.
- —Das Recht entsteht, wenn ein Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen wird.
Wer hat Anspruch auf das Vorkaufsrecht?
Das Vorkaufsrecht steht grundsätzlich dem Mieter zu, der die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs bewohnt. Es ist unerheblich, wie lange der Mieter bereits in der Wohnung lebt, solange ein bestehender Mietvertrag vorliegt. Auch bei kurzfristigen Mietverhältnissen besteht das Recht, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Recht ist nicht übertragbar, das heißt, es kann nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es gibt besondere gesetzliche oder vertragliche Regelungen.
Das Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. In solchen Fällen kann der Mieter das Recht nicht geltend machen. Auch bei Verkäufen an Dritte, die nicht im Rahmen einer Eigentumsumwandlung erfolgen, besteht in der Regel kein Vorkaufsrecht. Es ist daher wichtig, die genauen Umstände des Verkaufs zu prüfen, bevor das Recht ausgeübt wird.
- —Der Mieter muss die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs bewohnen.
- —Das Recht steht nur dem Mieter zu, nicht Dritten.
- —Es gilt nicht bei Verkäufen an Familienangehörige oder Haushaltsangehörige.
- —Das Recht ist nicht übertragbar, es sei denn, es gibt besondere Regelungen.
- —Es entsteht nur bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Wie funktioniert das Vorkaufsrecht in der Praxis?
In der Praxis läuft das Vorkaufsrecht so ab: Der Vermieter sucht einen Käufer für die Wohnung und schließt mit diesem einen Kaufvertrag ab. Sobald dieser Vertrag zustande gekommen ist, muss der Vermieter den Mieter unverzüglich schriftlich über den Inhalt des Kaufvertrags informieren. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. In dieser Frist kann der Mieter entscheiden, ob er die Wohnung zu den gleichen Bedingungen wie der Käufer erwerben möchte.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter. Der Mieter tritt damit in den Kaufvertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten des Käufers. Der Kaufpreis bleibt unverändert, ebenso wie die übrigen Vertragsbedingungen. Der Mieter muss also den gleichen Preis zahlen wie der ursprüngliche Käufer und die gleichen Nebenkosten tragen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Kaufvertrag entsprechend anzupassen und den Mieter als neuen Eigentümer einzutragen.
- —Der Vermieter schließt einen Kaufvertrag mit einem Dritten.
- —Der Mieter wird schriftlich über den Vertrag informiert.
- —Der Mieter hat zwei Monate Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben.
- —Die Ausübung erfolgt durch schriftliche Erklärung.
- —Der Mieter tritt in den Kaufvertrag ein und übernimmt alle Bedingungen.
Wer zahlt den Kaufpreis?
Der Kaufpreis für die Wohnung wird in der Regel vom Mieter getragen, wenn er das Vorkaufsrecht ausübt. Der Preis ist identisch mit dem, der im Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart wurde. Der Vermieter darf den Mieter nicht mit einem höheren Preis belasten, ebenso wenig darf der Mieter einen niedrigeren Preis verlangen. Der Kaufpreis ist also fix und wird nicht verhandelt.
In der Praxis kann der Kaufpreis je nach Lage, Größe und Zustand der Wohnung stark variieren. Beispiel: Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einer guten Lage könnte einen Kaufpreis von 300.000 Euro haben. Der Mieter müsste diesen Betrag zahlen, wenn er das Vorkaufsrecht ausübt. Es ist wichtig, dass der Mieter die Finanzierung im Vorfeld klärt, etwa durch eine Baufinanzierung oder Eigenkapital. Ohne sichere Finanzierung kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.
- —Der Kaufpreis wird vom Mieter getragen.
- —Der Preis ist identisch mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis.
- —Der Vermieter darf den Preis nicht erhöhen.
- —Der Mieter muss die Finanzierung im Vorfeld klären.
- —Der Kaufpreis ist nicht verhandelbar.
Wer zahlt die Kaufnebenkosten?
Neben dem Kaufpreis fallen weitere Kosten an, die als Kaufnebenkosten bezeichnet werden. Dazu gehören Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer und eventuell Maklerprovision. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer, also auch der Mieter, wenn er das Vorkaufsrecht ausübt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
Die Höhe der Kaufnebenkosten kann je nach Bundesland und Umfang der Transaktion variieren. Beispiel: Bei einer Wohnung mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro könnten die Kaufnebenkosten etwa 10–15 Prozent des Kaufpreises betragen, also 30.000 bis 45.000 Euro. Diese Summe muss der Mieter zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen. Es ist ratsam, die Kosten im Vorfeld genau zu kalkulieren und in die Finanzierungsplanung einzubeziehen.
- —Kaufnebenkosten umfassen Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision.
- —Diese Kosten trägt der Käufer, also auch der Mieter.
- —Die Höhe der Kosten beträgt in der Regel 10–15 Prozent des Kaufpreises.
- —Der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
- —Die Kosten müssen im Vorfeld genau kalkuliert werden.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist ein weiterer wichtiger Kostenfaktor. In der Regel wird die Provision vom Verkäufer gezahlt, wenn ein Makler den Verkauf vermittelt hat. Allerdings kann der Vermieter die Provision im Kaufvertrag auf den Käufer umlegen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In solchen Fällen müsste der Mieter die Maklerprovision zusätzlich zum Kaufpreis und den anderen Nebenkosten tragen.
Es ist wichtig, den Kaufvertrag genau zu prüfen, um zu sehen, wer die Maklerprovision trägt. Wenn der Vermieter die Provision übernimmt, entlastet das den Mieter erheblich. Wenn der Mieter die Provision zahlen muss, kann das die Gesamtkosten deutlich erhöhen. Beispiel: Bei einer Provision von 3 Prozent des Kaufpreises von 300.000 Euro wären das 9.000 Euro, die zusätzlich anfallen.
- —Die Maklerprovision wird in der Regel vom Verkäufer gezahlt.
- —Der Vermieter kann die Provision auf den Käufer umlegen, wenn im Vertrag vereinbart.
- —Der Mieter muss die Provision zahlen, wenn sie auf ihn umgelegt wird.
- —Die Höhe der Provision beträgt in der Regel 3–6 Prozent des Kaufpreises.
- —Die Provision muss im Kaufvertrag genau geregelt sein.
Wer zahlt Renovierungen und Instandhaltung?
Nach dem Erwerb der Wohnung ist der neue Eigentümer, also der Mieter, für Renovierungen und Instandhaltung verantwortlich. Das bedeutet, dass alle laufenden Kosten für Reparaturen, Wartung und Modernisierungen vom Eigentümer getragen werden. Der Vermieter ist nach dem Verkauf nicht mehr für diese Kosten verantwortlich.
Es ist wichtig, den Zustand der Wohnung vor dem Kauf genau zu prüfen, um mögliche Renovierungs- und Instandhaltungskosten einzuplanen. Beispiel: Wenn die Heizung erneuert werden muss oder die Bäder modernisiert werden sollen, können diese Kosten schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Der Mieter sollte diese Kosten in die Finanzierungsplanung einbeziehen, um Überraschungen zu vermeiden.
- —Der Eigentümer ist für Renovierungen und Instandhaltung verantwortlich.
- —Der Vermieter trägt nach dem Verkauf keine Kosten mehr.
- —Der Zustand der Wohnung sollte vor dem Kauf genau geprüft werden.
- —Mögliche Renovierungs- und Instandhaltungskosten müssen eingeplant werden.
- —Die Kosten können schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.
Wer zahlt die laufenden Nebenkosten?
Nach dem Erwerb der Wohnung übernimmt der Eigentümer auch die laufenden Nebenkosten. Dazu gehören Hausgeld, Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und andere Gemeinschaftskosten. Diese Kosten werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich abgerechnet und müssen vom Eigentümer gezahlt werden.
Es ist wichtig, die Höhe der laufenden Nebenkosten im Vorfeld zu klären, um die finanzielle Belastung zu planen. Beispiel: Wenn das Hausgeld 200 Euro pro Monat beträgt, sind das 2.400 Euro pro Jahr. Diese Summe muss zusätzlich zu den laufenden Mietzahlungen oder anderen Kosten berücksichtigt werden. Der Mieter sollte diese Kosten in die Finanzierungsplanung einbeziehen, um Überraschungen zu vermeiden.
- —Der Eigentümer zahlt die laufenden Nebenkosten.
- —Dazu gehören Hausgeld, Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und andere Gemeinschaftskosten.
- —Die Kosten werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich abgerechnet.
- —Die Höhe der Nebenkosten sollte im Vorfeld geklärt werden.
- —Die Kosten müssen in die Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Fazit
Das Vorkaufsrecht des Mieters bietet eine wertvolle Chance, die eigene Mietwohnung zu kaufen und sich langfristig zu sichern. Allerdings ist es wichtig, die finanziellen Aspekte genau zu verstehen: Der Kaufpreis, die Kaufnebenkosten, die Maklerprovision, Renovierungen und laufende Nebenkosten müssen alle vom Mieter getragen werden, wenn er das Recht ausübt. Eine sorgfältige Planung und Kalkulation ist daher unerlässlich, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Wer sich im Vorfeld gut informiert und die Kosten genau prüft, kann das Vorkaufsrecht nutzen, um sich ein stabiles Zuhause zu sichern.

