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Vorfälligkeitsentschädigung: Wer zahlt was?

Vorfälligkeitsentschädigung: Wer zahlt was? Ein Ratgeber zu Fälligkeit, Berechnung und Möglichkeiten, die Kosten zu senken oder zu vermeiden.

6 min Lesezeit
Vorfälligkeitsentschädigung: Wer zahlt was?

Wer eine Immobilie verkauft, umschuldet oder vorzeitig abbezahlt, stößt früher oder später auf den Begriff Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung soll die Bank für entgangene Zinseinnahmen ausgleichen, wenn ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Für viele Eigentümer ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ein unangenehmer Posten im Finanzplan – umso wichtiger ist es, zu verstehen, wann sie fällig wird, wie sie berechnet wird und ob sich Kosten vermeiden oder reduzieren lassen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die ein Kreditnehmer an die Bank zahlt, wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt oder abgelöst wird. Sie dient als Ausgleich für den Zinsschaden, den die Bank erleidet, weil sie die vereinbarten Zinsen für die verbleibende Laufzeit nicht mehr erhält. Typische Situationen sind der Verkauf einer noch nicht abbezahlten Immobilie, eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung oder eine vorzeitige Ablösung des Darlehens.

Rechtlich ist die Vorfälligkeitsentschädigung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie darf nur erhoben werden, wenn der Kreditnehmer den Vertrag einseitig vorzeitig kündigt und die Bank dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet. Die Entschädigung muss angemessen sein und darf den tatsächlichen Schaden nicht übersteigen. Für Darlehensverträge, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gelten zusätzliche Transparenzanforderungen: Die Bank muss die Berechnungsmethode klar und verständlich im Vertrag darlegen.

  • Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen der Bank
  • Fällig bei vorzeitiger Rückzahlung oder Ablösung eines Immobiliendarlehens
  • Rechtlich im BGB geregelt und muss angemessen sein
  • Besondere Transparenzanforderungen für Verträge ab 2016

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung tritt in der Regel bei Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung auf. Wenn der Kreditnehmer das Darlehen vor Ablauf dieser Bindung zurückzahlt, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Das gilt sowohl für den Verkauf einer Immobilie, bei dem der Käufer den Restkredit ablöst, als auch für eine Umschuldung, bei der ein neuer Kredit aufgenommen wird, um den bestehenden abzulösen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Nach Ablauf von zehn Jahren kann ein Immobiliendarlehen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Zudem entfällt die Entschädigung, wenn die Bank den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, etwa wegen Zahlungsverzug des Kreditnehmers. Auch bei Bauspardarlehen, deren Auszahlung abgeschlossen ist, kann das Darlehen in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden.

  • Vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindung
  • Verkauf einer noch nicht abbezahlten Immobilie
  • Umschuldung innerhalb der Zinsbindung
  • Keine Entschädigung nach 10 Jahren Laufzeit
  • Keine Entschädigung bei Kündigung durch die Bank
  • Keine Entschädigung bei Bauspardarlehen nach Auszahlung

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Bank. Es haben sich jedoch zwei Methoden durchgesetzt: die Aktiv-aktiv-Methode und die Aktiv-passiv-Methode. Beide Methoden berücksichtigen die Restschuld, den vereinbarten Zinssatz, die Restlaufzeit und die aktuellen Marktzinsen.

Bei der Aktiv-aktiv-Methode wird der Zinsschaden berechnet, den die Bank erleidet, weil sie das zurückgezahlte Kapital nicht mehr zum vereinbarten Zinssatz anlegen kann. Die Bank vergleicht die ursprünglichen Zinseinnahmen mit den Einnahmen, die sie durch eine Neuveranlagung am Kapitalmarkt erzielen würde. Die Differenz ergibt die Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Aktiv-passiv-Methode berücksichtigt zusätzlich die Refinanzierungskosten der Bank. Hier wird der Zinsschaden aus der Differenz zwischen den ursprünglichen Zinseinnahmen und den zukünftigen Zinseinnahmen des neuen Darlehensvertrages berechnet. Die Bank legt dar, wie viel Geld sie verliert, wenn sie das vom Kreditnehmer zurückgezahlte Geld neu in Wertpapiere anlegt.

  • Aktiv-aktiv-Methode: Vergleich ursprüngliche Zinseinnahmen mit Neuveranlagung am Kapitalmarkt
  • Aktiv-passiv-Methode: Berücksichtigung der Refinanzierungskosten der Bank
  • Berechnung basiert auf Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und Marktzinsen
  • Keine einheitliche Formel, Banken haben eigene Berechnungsmethoden

Beispielrechnung zur Veranschaulichung

Ein Beispiel kann die Berechnung veranschaulichen: Angenommen, ein Immobiliendarlehen hat eine Restschuld von 200.000 Euro, einen festen Zinssatz von 3 Prozent und eine Restlaufzeit von fünf Jahren. Die aktuellen Marktzinsen liegen bei 2 Prozent. Die Bank berechnet den Zinsschaden, der entsteht, weil sie das Kapital nicht mehr zum ursprünglichen Zinssatz anlegen kann.

Mit der Aktiv-aktiv-Methode würde die Bank die Differenz zwischen den ursprünglichen Zinseinnahmen und den Einnahmen aus einer Neuveranlagung am Kapitalmarkt berechnen. Die Vorfälligkeitsentschädigung könnte in diesem Fall etwa 10.000 Euro betragen. Mit der Aktiv-passiv-Methode könnte der Betrag höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wie die Bank ihre Refinanzierungskosten berechnet.

  • Restschuld: 200.000 Euro
  • Zinssatz: 3 Prozent
  • Restlaufzeit: 5 Jahre
  • Marktzinsen: 2 Prozent
  • Vorfälligkeitsentschädigung: ca. 10.000 Euro (Beispiel)

Wie hoch sind die typischen Kosten?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Restschuld, die Restlaufzeit, der vereinbarte Zinssatz und die aktuellen Marktzinsen. In der Vergangenheit mussten Kreditnehmer durchschnittlich rund 10 bis 11 Prozent der Restschuld als Vorfälligkeitsentgelt zahlen. In den letzten Jahren sind die Kosten jedoch deutlich gesunken, in vielen Fällen liegt die Entschädigung sogar bei 0 Euro, wenn die Bank keinen Schaden erleidet oder sogar einen Vorteil durch die vorzeitige Kündigung erzielt.

Für Darlehensverträge, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gelten zusätzliche Transparenzanforderungen. Die Bank muss die Berechnungsmethode klar und verständlich im Vertrag darlegen. Kreditnehmer sollten daher den Vertrag sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls von einem Fachanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

  • Hängt von Restschuld, Restlaufzeit, Zinssatz und Marktzinsen ab
  • Durchschnittlich 10 bis 11 Prozent der Restschuld in der Vergangenheit
  • Kosten sind in den letzten Jahren gesunken
  • In vielen Fällen 0 Euro, wenn kein Schaden entsteht
  • Transparenzanforderungen für Verträge ab 2016

Wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder senken?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder zu senken. Eine Option ist die Wartezeit bis zum Ablauf der Zinsbindung. Nach zehn Jahren kann das Darlehen ohne Entschädigung gekündigt werden. Zudem kann eine Umschuldung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein, wenn die Marktzinsen niedriger sind und die Entschädigung dadurch geringer ausfällt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Sondertilgungen, die im Vertrag vereinbart sind. Viele Banken erlauben jährliche Sondertilgungen von bis zu 5 Prozent der Restschuld, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Diese Sondertilgungen können genutzt werden, um die Restschuld zu reduzieren und die Entschädigung bei einer späteren vorzeitigen Rückzahlung zu senken.

  • Warten bis zum Ablauf der Zinsbindung nach 10 Jahren
  • Umschuldung zu einem späteren Zeitpunkt mit niedrigeren Marktzinsen
  • Nutzung von Sondertilgungen bis zu 5 Prozent der Restschuld
  • Prüfung des Vertrags auf besondere Kündigungsrechte
  • Beratung durch Fachanwalt oder Verbraucherzentrale

Steuerliche Aspekte und Vermietung

Bei vermieteten Immobilien kann die Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, wenn die Entschädigung im Zusammenhang mit der Vermietung steht, etwa bei einer Umschuldung zur Finanzierung einer Modernisierung oder Sanierung. Die genauen steuerlichen Regelungen sollten jedoch mit einem Steuerberater geklärt werden.

Für Eigentümer von vermieteten Immobilien kann die Vorfälligkeitsentschädigung ein relevanter Faktor bei der Planung von Modernisierungen oder Sanierungen sein. Eine vorzeitige Umschuldung kann sinnvoll sein, um niedrigere Zinsen zu nutzen und die Immobilie zu modernisieren. Die Entschädigung sollte dabei in die Gesamtkostenplanung einbezogen werden.

  • Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei vermieteten Immobilien
  • Nutzung bei Modernisierungen oder Sanierungen
  • Klärung der steuerlichen Aspekte mit Steuerberater
  • Einbeziehung der Entschädigung in die Gesamtkostenplanung

Fazit

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein wichtiger Aspekt bei der Immobilienfinanzierung, der bei Verkauf, Umschuldung oder vorzeitiger Rückzahlung berücksichtigt werden muss. Die Berechnung ist nicht einheitlich und variiert je nach Bank, hängt jedoch von Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und Marktzinsen ab. In den letzten Jahren sind die Kosten gesunken, in vielen Fällen liegt die Entschädigung sogar bei 0 Euro. Durch Wartezeit bis zum Ablauf der Zinsbindung, Nutzung von Sondertilgungen und sorgfältige Prüfung des Vertrags können die Kosten reduziert oder vermieden werden. Bei vermieteten Immobilien kann die Entschädigung unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine Beratung durch Fachanwalt oder Verbraucherzentrale kann zusätzliche Sicherheit bieten.

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