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Verkauf einer Erbimmobilie: Kosten im Überblick

Beim Verkauf einer Erbimmobilie fallen für Erben und Käufer verschiedene Kosten an – von Maklerprovision über Notar bis zu Steuern. Ein Überblick mit typischen Beispielen.

8 min Lesezeit
Verkauf einer Erbimmobilie: Kosten im Überblick

Der Verkauf einer Erbimmobilie ist für viele Erben eine wichtige finanzielle Entscheidung. Häufig steht nicht nur der Erlös im Vordergrund, sondern auch die Frage, welche Kosten tatsächlich anfallen und wer sie trägt. Im Gegensatz zu einem klassischen Hauskauf kommen beim Verkauf einer Erbimmobilie zusätzliche Punkte hinzu, etwa die Abwicklung des Erbfalls, mögliche Sanierungen oder die Frage der Steuerpflicht. In diesem Ratgeber werden die typischen Kosten beim Verkauf einer Erbimmobilie systematisch aufgeschlüsselt – für Verkäufer (Erben) und Käufer – und mit praxisnahen Beispielen veranschaulicht.

Grundlagen: Was ist eine Erbimmobilie?

Eine Erbimmobilie ist eine Immobilie, die im Rahmen einer Erbschaft an eine oder mehrere Personen übergeht. Das kann ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebauter Grundstücksteil sein. Rechtlich wird die Immobilie zunächst in das Erbe aufgenommen und später entweder behalten, vermietet oder verkauft. Beim Verkauf einer Erbimmobilie gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie beim Verkauf einer „normalen“ Immobilie, allerdings können bestimmte Besonderheiten des Erbfalls die Kostenstruktur beeinflussen.

Wichtig ist, dass Erben zunächst klären, ob sie die Immobilie überhaupt verkaufen wollen oder ob sie sie selbst nutzen oder vermieten. Entscheidend für die Kosten sind unter anderem der Zustand der Immobilie, eventuelle Sanierungsbedarfe, die Höhe des Verkaufspreises sowie die Frage, ob ein Makler beauftragt wird. In der Praxis unterscheiden sich die Kosten beim Verkauf einer Erbimmobilie vor allem durch zusätzliche Aufwendungen wie Gutachten, Vermarktung oder steuerliche Beratung.

Typische Kosten für den Verkäufer (Erben)

Als Verkäufer einer Erbimmobilie fallen für die Erben verschiedene Kosten an, die sich grob in drei Gruppen einteilen lassen: Dokumente und Gutachten, Vermarktung sowie Steuern und sonstige Abgaben. Diese Kosten können je nach Bundesland, Verkaufspreis und individueller Situation stark variieren. In der Regel liegen die Gesamtkosten für den Verkäufer bei etwa 1,5 bis 5 Prozent des Verkaufspreises, wenn Maklerprovision, Gutachten und Vermarktung einbezogen werden.

Zu den typischen Ausgaben zählen beispielsweise die Erstellung eines Energieausweises, die Beschaffung eines aktuellen Grundbuchauszugs, Kosten für ein Wertgutachten sowie eventuelle Aufwendungen für Instandsetzungen oder Modernisierungen, um den Verkaufswert zu steigern. Hinzu kommen je nach Konstellation Maklerprovision, Notarkostenanteile und steuerliche Beratung. Im Folgenden werden die wichtigsten Posten im Detail erläutert.

  • Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Aktueller Grundbuchauszug und weitere Unterlagen
  • Wertgutachten zur realistischen Preisfindung
  • Kosten für Instandsetzungen, Sanierungen oder Modernisierungen
  • Maklerprovision (falls beauftragt)
  • Anteil an Notar- und Grundbuchkosten sowie Steuern

Dokumente und Gutachten: Pflicht und Empfehlung

Bevor eine Erbimmobilie verkauft werden kann, müssen bestimmte Unterlagen vorliegen. Dazu gehört in der Regel ein aktueller Energieausweis, der den energetischen Zustand der Immobilie beschreibt. Ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger, ein Bedarfsausweis aufwendiger und damit teurer, wird aber bei älteren oder unsanierten Gebäuden häufig empfohlen. Die Kosten liegen je nach Art des Ausweises und Größe der Immobilie im Bereich von rund 50 bis 500 Euro.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der aktuelle Grundbuchauszug. Er zeigt, wer Eigentümer ist und welche Belastungen wie Grundschulden oder Rechte Dritter bestehen. Die Gebühren für einen Grundbuchauszug liegen in der Regel bei etwa 10 bis 50 Euro. Zudem kann ein Wertgutachten sinnvoll sein, um den realistischen Marktwert der Erbimmobilie zu ermitteln. Solche Gutachten können je nach Umfang mehrere hundert bis einige tausend Euro kosten, sind aber oft wertvoll, um einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen und Verhandlungen mit Käufern zu erleichtern.

  • Energieausweis: 50–500 Euro je nach Art und Größe
  • Grundbuchauszug: ca. 10–50 Euro
  • Wertgutachten: mehrere hundert bis einige tausend Euro
  • Kosten für weitere Unterlagen (z.B. Bauunterlagen, Sanierungspläne)

Vermarktung und Maklerprovision

Die Vermarktung einer Erbimmobilie kann entweder in Eigenregie oder über einen Makler erfolgen. Wer selbst vermarktet, spart in der Regel die Maklerprovision, investiert dafür aber Zeit und möglicherweise Werbekosten für Anzeigen, Fotos oder Exposés. Wer einen Makler beauftragt, profitiert von dessen Netzwerk und Erfahrung, muss dafür aber eine Provision zahlen. In Deutschland liegt die Gesamtprovision in der Regel zwischen etwa 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises, je nach Bundesland und Vereinbarung.

Seit der Reform der Maklerprovision teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerkosten in der Regel zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass der Verkäufer (also die Erben) in vielen Fällen etwa die Hälfte der Gesamtprovision trägt. In einigen Bundesländern wie Bremen oder Niedersachsen sind Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent üblich, sodass der Verkäuferanteil bei rund 3,57 Prozent liegen kann. Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro und einer Gesamtprovision von 6 Prozent würden die Erben etwa 9.000 Euro Maklerprovision zahlen (50 % von 18.000 Euro).

  • Maklerprovision: in der Regel 3–7 % des Verkaufspreises
  • Aufteilung: Verkäufer und Käufer teilen die Provision meist zu gleichen Teilen
  • Eigenvermarktung: keine Maklerprovision, aber Zeit- und Werbekosten
  • Vermarktungskosten (Fotos, Anzeigen, Exposés) können mehrere hundert Euro betragen

Notar, Grundbuch und Löschung der Grundschuld

Beim Verkauf einer Erbimmobilie spielt der Notar eine zentrale Rolle. Er beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für die rechtlich korrekte Abwicklung. Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. In der Praxis liegen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt in der Regel bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. In der Regel trägt der Käufer den größten Teil dieser Kosten.

Als Verkäufer (Erben) fallen vor allem die Kosten für die Löschung einer eventuell bestehenden Grundschuld im Grundbuch an. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 0,2 bis 0,4 Prozent der eingetragenen Grundschuldsumme. Beispiel: Steht eine Grundschuld von 150.000 Euro im Grundbuch, können die Löschungskosten bei etwa 300 bis 600 Euro liegen. Zusätzlich können Gebühren für die Beschaffung von Unterlagen oder die Eintragung neuer Rechte anfallen, die je nach Fall mehrere hundert Euro betragen können.

  • Notarkosten: etwa 1,5–2 % des Kaufpreises
  • Grundbuchkosten: Teil der Notarkosten, meist vom Käufer getragen
  • Löschung der Grundschuld: ca. 0,2–0,4 % der Grundschuldsumme
  • Gebühren für Unterlagen und zusätzliche Eintragungen

Steuern beim Verkauf einer Erbimmobilie

Beim Verkauf einer Erbimmobilie können verschiedene Steuern anfallen, vor allem Einkommensteuer und gegebenenfalls Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer und beträgt je nach Bundesland zwischen etwa 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Erben als Verkäufer ist die Einkommensteuer auf eventuelle Veräußerungsgewinne relevant. Hier greift die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren.

Liegt die Immobilie seit mehr als zehn Jahren im Eigentum des Erblassers oder wurde sie in diesem Zeitraum selbst genutzt, sind Veräußerungsgewinne in der Regel steuerfrei. Wird die Erbimmobilie dagegen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, können Gewinne aus dem Verkauf steuerpflichtig sein. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von Anschaffungskosten, Nutzung und Verkaufspreis ab. Daher ist eine steuerliche Beratung in vielen Fällen sinnvoll, um die eigene Situation genau zu klären.

  • Grunderwerbsteuer: in der Regel vom Käufer getragen, 3,5–6,5 % je nach Bundesland
  • Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne möglich, wenn Spekulationsfrist von 10 Jahren nicht erfüllt
  • Steuerfreie Veräußerung bei selbstgenutzter Immobilie nach 10 Jahren Nutzung
  • Steuerliche Beratung empfehlenswert, insbesondere bei hohen Verkaufserlösen

Kosten für den Käufer einer Erbimmobilie

Auch für den Käufer einer Erbimmobilie fallen erhebliche Nebenkosten an. Neben dem Kaufpreis müssen in der Regel Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie der eigene Anteil an der Maklerprovision gezahlt werden. In der Summe liegen diese Nebenkosten in Deutschland häufig bei etwa 8 bis 15 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland und Vereinbarung.

Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Posten und richtet sich nach dem Kaufpreis. Notar- und Grundbuchkosten entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Hinzu kommen in vielen Fällen die Kosten für ein Gutachten, falls der Käufer eine zusätzliche Bewertung wünscht, sowie eventuelle Finanzierungskosten, wenn ein Darlehen aufgenommen wird. Für Erben, die selbst Käufer werden (z.B. bei Teilungsversteigerungen), gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Käufer.

  • Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland
  • Notar- und Grundbuchkosten: etwa 1,5–2 % des Kaufpreises
  • Anteil an der Maklerprovision: in der Regel 50 % der Gesamtprovision
  • Kosten für Gutachten, Finanzierung und sonstige Nebenkosten

Praxisbeispiel: Kostenübersicht für eine Erbimmobilie

Ein Beispiel kann die Kostenstruktur beim Verkauf einer Erbimmobilie veranschaulichen. Angenommen, eine Erbimmobilie wird für 300.000 Euro verkauft, die Gesamtprovision beträgt 6 Prozent, Notar- und Grundbuchkosten liegen bei 1,8 Prozent des Kaufpreises, und die Grunderwerbsteuer beträgt 5 Prozent. Die Erben (Verkäufer) tragen die Hälfte der Maklerprovision, die Kosten für Energieausweis, Grundbuchauszug und ein Wertgutachten sowie die Löschung der Grundschuld.

Rein rechnerisch ergibt sich für die Erben: Maklerprovision 9.000 Euro (50 % von 18.000 Euro), Notarkostenanteil etwa 2.700 Euro (50 % von 5.400 Euro), Löschungskosten rund 450 Euro bei einer Grundschuld von 150.000 Euro, plus etwa 500 Euro für Energieausweis, Grundbuchauszug und Gutachten. Insgesamt liegen die Kosten für die Erben in diesem Beispiel bei etwa 12.650 Euro, also rund 4,2 Prozent des Verkaufspreises. Für den Käufer summieren sich Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Makleranteil auf etwa 11,8 Prozent des Kaufpreises, also rund 35.400 Euro.

  • Verkaufspreis: 300.000 Euro
  • Maklerprovision (Gesamt): 6 % = 18.000 Euro
  • Verkäuferanteil: 9.000 Euro
  • Notar- und Grundbuchkosten (Gesamt): 1,8 % = 5.400 Euro
  • Verkäuferanteil: 2.700 Euro
  • Löschungskosten: ca. 450 Euro
  • Dokumente und Gutachten: ca. 500 Euro

Fazit

Der Verkauf einer Erbimmobilie ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die sowohl für Erben als auch für Käufer zu berücksichtigen sind. Für die Erben sind vor allem Dokumente, Gutachten, Vermarktung, Maklerprovision, Notarkostenanteile und steuerliche Aspekte relevant. Für Käufer dominieren Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie der eigene Anteil an der Maklerprovision. Eine realistische Einschätzung dieser Kosten hilft, den Verkaufspreis sinnvoll festzulegen und die finanzielle Situation nach dem Verkauf besser einzuschätzen. Wer die einzelnen Posten im Blick behält und sich gegebenenfalls beraten lässt, kann den Verkauf einer Erbimmobilie planvoll und wirtschaftlich gestalten.

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