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Umschuldung der Baufinanzierung: Wer zahlt was?

Wer zahlt bei der Umschuldung einer Baufinanzierung welche Kosten? Ein Ratgeber zu Vorfälligkeitsentschädigung, Notar- und Grundbuchgebühren sowie typischen Praxislösungen zwischen Banken und Kunden.

7 min Lesezeit
Umschuldung der Baufinanzierung: Wer zahlt was?

Eine Umschuldung der Baufinanzierung kann erhebliche Zinsersparnisse bringen – doch wer trägt eigentlich welche Kosten? Viele Eigentümer fragen sich, ob sie selbst für Notar, Grundbuch und Vorfälligkeitsentschädigung aufkommen müssen oder ob die Banken diese Posten übernehmen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten typischerweise anfallen, wer sie in der Praxis zahlt und wie sich Eigentümer für ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis entscheiden können.

Was eine Umschuldung im Immobilienkontext bedeutet

Unter Umschuldung einer Baufinanzierung versteht man die Ablösung eines bestehenden Immobilienkredits durch ein neues Darlehen, meist bei einem anderen Kreditinstitut. Die Restschuld wird mit dem neuen Kredit beglichen, sodass der alte Vertrag erlischt und die monatlichen Raten künftig an den neuen Darlehensgeber fließen. Häufiges Ziel ist ein niedrigerer Zinssatz oder eine bessere Anpassung der Tilgung an die aktuelle finanzielle Situation.

Im Immobilienbereich ist die Umschuldung eng mit der Grundschuld verknüpft, die als Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist. Beim Wechsel der Bank wird diese Grundschuld entweder übertragen (Grundschuldübertragung) oder gelöscht und neu eingetragen (Grundschuldlöschung mit Neuverpfändung). Beide Varianten erfordern die Beteiligung eines Notars und des Grundbuchamts und verursachen entsprechende Gebühren.

Wann eine Umschuldung rechtlich möglich ist

Eine Baufinanzierung kann in der Regel am Ende der vereinbarten Zinsbindung ohne zusätzliche Kündigungsgründe umgeschuldet werden. Innerhalb der Zinsbindung ist ein Wechsel nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, die den entgangenen Zinsertrag der Bank ausgleichen soll. Nach zehn Jahren besteht für viele Baufinanzierungen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das eine kostenlose Umschuldung unabhängig von der ursprünglichen Zinsbindung ermöglicht.

Praktisch bedeutet das: Wer in einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren oder länger steckt, kann nach Ablauf dieser Frist jederzeit zur neuen Bank wechseln, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Bei kürzeren oder variablen Zinsbindungen gelten die vertraglichen Kündigungsfristen; eine vorzeitige Umschuldung ist dann nur mit entsprechenden Ausgleichszahlungen möglich.

  • Ende der Zinsbindung: Regelmäßige Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
  • Innerhalb der Zinsbindung: Wechsel nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Nach zehn Jahren: Gesetzliches Sonderkündigungsrecht für viele Baufinanzierungen.
  • Variable Zinsen ohne feste Laufzeit: Kündigung nach vertraglichen Fristen möglich.
  • Endfällige oder Sondermodelle: Spezielle Kündigungsregeln beachten.

Typische Kostenblöcke bei der Umschuldung

Bei einer Umschuldung fallen mehrere Kostenblöcke an, die sich auf unterschiedliche Vertragspartner verteilen. Zentral sind die Vorfälligkeitsentschädigung (falls vorzeitig gekündigt wird), die Notarkosten für die Abwicklung des Grundschuldwechsels sowie die Gebühren des Grundbuchamts für Löschung und Neuverpfändung. Hinzu kommen ggf. Beratungs- oder Vermittlungsgebühren, wenn externe Finanzierungsberater oder Makler beteiligt sind.

Die Höhe dieser Kosten hängt von der Restschuld, der Zinsdifferenz, der verbleibenden Laufzeit und den jeweiligen Gebührensätzen ab. Während Vorfälligkeitsentschädigungen oft mehrere Prozent der Restschuld betragen können, liegen Notar- und Grundbuchkosten in der Regel im niedrigen vierstelligen Bereich. Entscheidend ist, ob diese Beträge durch die Zinseinsparung des neuen Darlehens innerhalb einer überschaubaren Zeit kompensiert werden.

  • Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung.
  • Notarkosten für Grundschuldübertragung oder -löschung.
  • Grundbuchgebühren für Eintragung und Löschung.
  • Ggf. Beratungs- oder Vermittlungsgebühren.
  • Eventuelle Bearbeitungsgebühren der neuen Bank.
  • Kosten für neue Gutachten oder Wertermittlungen.

Wer zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in der Regel der größte Kostenblock bei einer vorzeitigen Umschuldung. Sie wird von der bisherigen Bank berechnet und direkt an diese gezahlt. Die neue Bank stellt in der Regel einen Teil des neuen Darlehensbetrag dafür zur Verfügung, sodass der Kreditnehmer die Summe nicht aus laufendem Vermögen aufbringen muss. Die Berechnung orientiert sich an der Restschuld, der verbleibenden Laufzeit und der Differenz zwischen altem und neuem Zinssatz.

In der Praxis entscheidet sich der Eigentümer, ob sich die Umschuldung lohnt, indem er die Vorfälligkeitsentschädigung mit den erwarteten Zinseinsparungen über die nächsten Jahre vergleicht. Beispiel: Bei einer Restschuld von 200.000 Euro und einer Vorfälligkeitsentschädigung von 20.000 Euro (10 Prozent) sollte die neue Finanzierung über mindestens zehn Jahre deutlich niedrigere Zinsen bieten, damit sich der Wechsel rechnet. Die neue Bank kann in solchen Fällen die Entschädigung in die neue Finanzierung einbauen, sodass sie über die Laufzeit getilgt wird.

  • Vorfälligkeitsentschädigung wird an die bisherige Bank gezahlt.
  • Neue Bank stellt den Betrag meist als Teil des neuen Darlehens zur Verfügung.
  • Höhe hängt von Restschuld, Laufzeit und Zinsdifferenz ab.
  • Eigentümer prüft, ob Einsparungen die Entschädigung kompensieren.
  • Nach zehn Jahren entfällt die Entschädigung in vielen Fällen.

Notar- und Grundbuchkosten: Wer trägt sie?

Die Abwicklung des Grundschuldwechsels erfolgt über einen Notar und das Grundbuchamt. Notarkosten entstehen für die Beurkundung der Grundschuldübertragung oder -löschung sowie für die Vorbereitung der Urkunden. Grundbuchgebühren fallen für die Eintragung der neuen Grundschuld und ggf. die Löschung der alten an. Diese Gebühren werden nach gesetzlichen Sätzen berechnet und liegen in der Regel im Bereich weniger Hundert bis wenige Tausend Euro, je nach Grundschuldbetrag.

In der Praxis übernehmen viele Banken die Notar- und Grundbuchkosten als Teil ihres Angebots, um Kunden zu gewinnen. Andere Institute verlangen, dass der Kreditnehmer diese Gebühren selbst trägt. Wichtig ist, dies bereits im Angebot der neuen Bank zu klären. In einigen Fällen können die Kosten auch über die neue Finanzierung finanziert werden, sodass sie nicht sofort aus dem laufenden Vermögen gezahlt werden müssen.

  • Notarkosten für Beurkundung und Urkunden.
  • Grundbuchgebühren für Eintragung und Löschung.
  • Höhe abhängig vom Grundschuldbetrag.
  • Viele Banken übernehmen diese Kosten als Akquisitionskosten.
  • Teilweise Finanzierung über das neue Darlehen möglich.

Banken, Sparkassen und Kostenaufteilung in der Praxis

Die Aufteilung der Kosten zwischen Banken und Eigentümern variiert stark. Manche Institute bieten ein „Rundum-sorglos“-Paket an, bei dem sie Vorfälligkeitsentschädigung, Notar- und Grundbuchkosten übernehmen oder zumindest anteilig finanzieren. Andere Banken verlangen, dass der Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung selbst trägt, während sie die Notar- und Grundbuchkosten übernehmen. Wieder andere lassen alle Kosten beim Kunden liegen.

Für Eigentümer ist es sinnvoll, mehrere Angebote zu vergleichen und explizit nach der Kostenaufteilung zu fragen. Entscheidend sind nicht nur der neue Zinssatz, sondern auch, wer welche Kosten trägt. Ein Angebot mit leicht höherem Zinssatz, aber vollständiger Übernahme der Umschuldungskosten, kann unter dem Strich günstiger sein als ein niedriger Zinssatz mit hohen Eigenkosten.

  • Manche Banken übernehmen alle Umschuldungskosten.
  • Andere übernehmen nur Notar- und Grundbuchkosten.
  • Wieder andere lassen alle Kosten beim Kunden.
  • Vergleich mehrerer Angebote ist entscheidend.
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis über die gesamte Laufzeit prüfen.

Beispielrechnung: Lohnt sich die Umschuldung?

Ein Beispiel kann die Entscheidung erleichtern: Ein Eigentümer hat eine Restschuld von 250.000 Euro mit einem Zinssatz von 3,5 Prozent und einer verbleibenden Laufzeit von zehn Jahren. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 25.000 Euro (10 Prozent). Eine neue Bank bietet 2,0 Prozent Zinsen über zehn Jahre an, übernimmt die Notar- und Grundbuchkosten und stellt die Vorfälligkeitsentschädigung als Teil des neuen Darlehens zur Verfügung.

Rechnet man die Zinsersparnis über zehn Jahre durch, ergibt sich eine deutliche Ersparnis gegenüber dem alten Vertrag, selbst wenn die Vorfälligkeitsentschädigung über die neue Laufzeit getilgt wird. Die monatliche Belastung sinkt, und die Gesamtkosten über die Laufzeit sind niedriger. In diesem Fall lohnt sich die Umschuldung, da die neuen Konditionen die zusätzlichen Kosten kompensieren.

  • Restschuld: 250.000 Euro.
  • Alter Zinssatz: 3,5 Prozent.
  • Neuer Zinssatz: 2,0 Prozent.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: 25.000 Euro.
  • Notar- und Grundbuchkosten: von neuer Bank übernommen.
  • Zinsersparnis über zehn Jahre deutlich höher als Entschädigung.

Wann Eigentümer selbst zahlen müssen

Es gibt Situationen, in denen Eigentümer die Kosten der Umschuldung selbst tragen müssen. Das gilt insbesondere, wenn die neue Bank keine Übernahme der Vorfälligkeitsentschädigung oder der Notar- und Grundbuchkosten anbietet. Auch bei sehr hohen Restschulden oder komplexen Finanzierungsmodellen kann es vorkommen, dass die Bank nur einen Teil der Kosten übernimmt und der Kreditnehmer den Rest aus Eigenmitteln zahlt.

In solchen Fällen sollten Eigentümer genau prüfen, ob sich die Umschuldung trotzdem lohnt. Dazu gehören eine detaillierte Berechnung der Zinsersparnis, die Berücksichtigung der Laufzeit und die Einbeziehung eventueller Steuervorteile oder Förderprogramme. Wenn die Einsparungen die Eigenkosten nicht kompensieren, kann es sinnvoll sein, mit der Umschuldung zu warten oder alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen.

  • Keine Übernahme der Vorfälligkeitsentschädigung durch neue Bank.
  • Keine Übernahme von Notar- und Grundbuchkosten.
  • Hohe Restschuld oder komplexe Finanzierungsmodelle.
  • Eigenmittel müssen für Kosten eingesetzt werden.
  • Umschuldung nur lohnend, wenn Einsparungen Kosten übersteigen.

Fazit

Bei der Umschuldung einer Baufinanzierung entscheidet sich, wer welche Kosten trägt, im Wesentlichen aus den Verhandlungen zwischen Eigentümer und Banken. Vorfälligkeitsentschädigungen gehen in der Regel an die bisherige Bank und werden oft über das neue Darlehen finanziert. Notar- und Grundbuchkosten werden je nach Angebot von der neuen Bank übernommen oder vom Eigentümer selbst gezahlt. Ein sorgfältiger Vergleich mehrerer Angebote und eine detaillierte Berechnung der Zinsersparnis über die gesamte Laufzeit sind entscheidend, um zu prüfen, ob sich die Umschuldung wirklich lohnt und wer letztlich welche Kosten trägt.

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