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Teilverkauf einer Immobilie: Welche Fristen gelten?

Beim Teilverkauf einer Immobilie gelten zahlreiche Fristen – von der Mindestnutzungszeit über Steuerfristen bis zur Vererbung. Wichtige Punkte im Überblick.

6 min Lesezeit
Teilverkauf einer Immobilie: Welche Fristen gelten?

Der Teilverkauf einer Immobilie bietet Eigentümern die Möglichkeit, einen Teil ihres Eigenheims gegen eine einmalige Auszahlung zu verkaufen und gleichzeitig lebenslang darin zu wohnen. Hinter dieser scheinbar einfachen Konstruktion verbergen sich jedoch zahlreiche Fristen und Zeitabläufe, die für die Planung entscheidend sind. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fristen rund um den Teilverkauf – von der Mindestnutzungszeit über Steuerfristen bis zur Vererbung – verständlich erklärt.

Was ist ein Teilverkauf – und warum spielen Fristen eine Rolle?

Beim Teilverkauf einer Immobilie verkauft der Eigentümer einen Miteigentumsanteil – in der Regel bis zu 50 Prozent – an ein spezialisiertes Unternehmen. Gleichzeitig behält der Verkäufer das lebenslange Wohnrecht, oft über ein Nießbrauchrecht oder ein ähnliches Nutzungsrecht im Grundbuch. Im Gegenzug zahlt der Eigentümer dem Unternehmen ein Nutzungsentgelt, das sich über die Jahre hinweg erhöhen kann.

Fristen spielen in diesem Modell eine zentrale Rolle, weil sie bestimmen, wie lange das Wohnrecht besteht, wie lange das Nutzungsentgelt zu zahlen ist, wann Steuern anfallen können und wie sich der Verkauf auf die Erben auswirkt. Wer diese Zeiträume nicht kennt, riskiert unerwartete Belastungen oder verpasst steuerliche Vorteile.

Mindestnutzungszeit und Vertragslaufzeit

Viele Teilverkaufsmodelle sehen eine Mindestnutzungszeit vor, also eine Frist, bis zu der der Eigentümer die Immobilie nutzen darf, ohne dass der Käufer das Objekt veräußern oder anderweitig nutzen kann. Diese Frist ist in der Regel an das Lebensalter des Eigentümers gekoppelt und endet erst mit dessen Tod. Bis dahin bleibt das Wohnrecht unangetastet, auch wenn der Eigentümer den vertraglich vereinbarten Anteil verkauft hat.

Die Vertragslaufzeit des Nutzungsentgelts kann dagegen begrenzt sein. Häufig wird das Entgelt für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben, zum Beispiel 10 oder 15 Jahre, und danach neu verhandelt. In manchen Modellen steigt das Entgelt automatisch mit der Inflationsrate oder nach festgelegten Prozentpunkten. Wichtig ist, dass die Vertragsdokumente genau prüfen, ob und wie die Fristen für das Nutzungsentgelt verlängert oder angepasst werden können.

  • Mindestnutzungszeit endet in der Regel mit dem Tod des Eigentümers.
  • Vertragslaufzeit des Nutzungsentgelts kann begrenzt sein und wird danach neu vereinbart.
  • In manchen Modellen steigt das Nutzungsentgelt automatisch mit der Inflationsrate.
  • Die genauen Fristen sind im Vertrag festgehalten und sollten vor der Unterzeichnung geprüft werden.
  • Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit kann zusätzliche Kosten verursachen.
  • Die Fristen beeinflussen die langfristige Planung und die finanzielle Belastung des Eigentümers.

Steuerliche Fristen beim Teilverkauf

Beim Teilverkauf einer Immobilie können steuerliche Fristen eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Immobilie nicht mehr als selbstgenutztes Eigenheim gilt oder wenn der Eigentümer die Immobilie nach dem Kauf vermietet hat. In vielen Fällen muss die Immobilie zehn Jahre im Besitz sein, um steuerliche Vorteile zu erhalten. Wer die Immobilie nach dem Kauf vermietet hat, muss zehn Jahre warten, bevor ein Teilverkauf steuerlich vorteilhaft ist.

Haben Sie die Immobilie zunächst vermietet und dann selbst bewohnt, müssen Sie sie im Jahr des Verkaufs oder Teilverkaufs sowie in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben, um keine Steuer zu zahlen. Diese Fristen sind wichtig, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden und die finanzielle Planung zu sichern.

  • Zehn Jahre Besitzfrist für steuerliche Vorteile.
  • Zwei Jahre Selbstnutzung vor dem Verkauf oder Teilverkauf.
  • Fristen gelten auch für Teilverkäufe.
  • Verletzung der Fristen kann zu Steuerlasten führen.
  • Steuerliche Beratung vor dem Teilverkauf empfehlenswert.
  • Fristen können je nach Bundesland variieren.

Fristen für die Auszahlung und die Nutzung des Geldes

Die Auszahlung des Teilverkaufs erfolgt in der Regel nach der Vertragsunterzeichnung und der Eintragung im Grundbuch. Die Fristen für die Auszahlung sind im Vertrag festgelegt und können je nach Anbieter variieren. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Wochen nach dem Notartermin.

Die Nutzung des ausgezahlten Geldes ist in der Regel frei, es gibt jedoch keine Fristen, innerhalb derer das Geld ausgegeben werden muss. Eigentümer können das Geld für Renovierungen, Sanierungen, Modernisierungen oder andere Zwecke verwenden. Wichtig ist, dass die Fristen für die Auszahlung im Vertrag klar geregelt sind, um unerwartete Verzögerungen zu vermeiden.

  • Auszahlung erfolgt nach Vertragsunterzeichnung und Grundbucheintragung.
  • Fristen für die Auszahlung im Vertrag festgelegt.
  • Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen.
  • Nutzung des Geldes frei, keine Fristen für die Ausgabe.
  • Fristen im Vertrag prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Auszahlung kann für Renovierungen, Sanierungen oder Modernisierungen verwendet werden.

Fristen für die Vererbung und den späteren Verkauf

Nach dem Tod des Eigentümers erben die Erben den verbliebenen Anteil der Immobilie. Der Käufer des Teilverkaufsanteils kann die Immobilie dann zu seinen Bedingungen verkaufen oder verwerten. Die Fristen für die Vererbung sind im Erbrecht geregelt und können je nach Bundesland variieren.

Wird die Immobilie später verkauft, wird in der Regel ein Durchführungsentgelt oder ein Serviceentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises fällig. Alternativ verlangen Anbieter zum Teil auch einen Mindesterlösanteil von 117 Prozent des eigenen Immobilienanteils, der bei ausbleibenden Wertsteigerungen vom Verkaufserlös abgeht. Diese Fristen und Kosten sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

  • Vererbung des verbliebenen Anteils nach dem Tod des Eigentümers.
  • Käufer kann die Immobilie nach dem Tod des Eigentümers verkaufen.
  • Durchführungsentgelt oder Serviceentgelt bei späterem Verkauf.
  • Mindesterlösanteil von 117 Prozent des eigenen Immobilienanteils.
  • Fristen und Kosten im Vertrag prüfen.
  • Erben erhalten den Verkaufserlös entsprechend ihres Anteils.

Fristen für die Anpassung des Nutzungsentgelts

Das Nutzungsentgelt kann sich im Laufe der Zeit erhöhen, je nach Vertrag. In manchen Modellen steigt das Entgelt automatisch mit der Inflationsrate oder nach festgelegten Prozentpunkten. Die Fristen für die Anpassung sind im Vertrag festgelegt und sollten vor der Unterzeichnung geprüft werden.

Wichtig ist, dass die Fristen für die Anpassung des Nutzungsentgelts klar geregelt sind, um unerwartete Belastungen zu vermeiden. Eigentümer sollten die Fristen und die Höhe der Anpassung im Vertrag genau prüfen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

  • Anpassung des Nutzungsentgelts im Vertrag festgelegt.
  • Anpassung kann automatisch mit der Inflationsrate erfolgen.
  • Fristen für die Anpassung im Vertrag prüfen.
  • Höhe der Anpassung im Vertrag festgelegt.
  • Steuerliche Beratung bei Anpassung empfehlenswert.
  • Unklare Fristen können zu unerwarteten Belastungen führen.

Fristen für die Kündigung des Vertrags

Die Kündigung des Teilverkaufsvertrags ist in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen möglich. In vielen Fällen kann der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestnutzungszeit gekündigt werden. Die Fristen für die Kündigung sind im Vertrag festgelegt und sollten vor der Unterzeichnung geprüft werden.

Wichtig ist, dass die Fristen für die Kündigung klar geregelt sind, um unerwartete Belastungen zu vermeiden. Eigentümer sollten die Fristen und die Bedingungen für die Kündigung im Vertrag genau prüfen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

  • Kündigung des Vertrags nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Fristen für die Kündigung im Vertrag festgelegt.
  • Mindestnutzungszeit kann die Kündigung einschränken.
  • Bedingungen für die Kündigung im Vertrag prüfen.
  • Steuerliche Beratung bei Kündigung empfehlenswert.
  • Unklare Fristen können zu unerwarteten Belastungen führen.

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie bietet Eigentümern die Möglichkeit, einen Teil ihres Eigenheims gegen eine einmalige Auszahlung zu verkaufen und gleichzeitig lebenslang darin zu wohnen. Hinter dieser scheinbar einfachen Konstruktion verbergen sich jedoch zahlreiche Fristen und Zeitabläufe, die für die Planung entscheidend sind. Von der Mindestnutzungszeit über Steuerfristen bis zur Vererbung – wer diese Zeiträume nicht kennt, riskiert unerwartete Belastungen oder verpasst steuerliche Vorteile. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsdokumente und gegebenenfalls steuerliche Beratung sind daher unerlässlich, um den Teilverkauf erfolgreich zu gestalten.

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Michael Freitag
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