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Teilverkauf einer Immobilie: So funktioniert es in der Praxis

Teilverkauf einer Immobilie: Wie Eigentümer gezielt Anteile abgeben, Kapital freisetzen und trotzdem wohnen bleiben können – erklärt mit Praxisbeispielen und rechtlichen Hinweisen.

7 min Lesezeit
Teilverkauf einer Immobilie: So funktioniert es in der Praxis

Der Teilverkauf einer Immobilie ist für viele Eigentümer eine attraktive Möglichkeit, Kapital zu mobilisieren, ohne das Haus oder die Wohnung komplett aufzugeben. Besonders im Alter, bei der Umstrukturierung des Vermögens oder bei der Finanzierung von Umbauten spielt dieser Weg eine wichtige Rolle. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie ein Teilverkauf in der Praxis funktioniert, welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu beachten sind und wann sich diese Variante wirklich lohnt.

Was ein Teilverkauf von Immobilien konkret bedeutet

Beim Teilverkauf einer Immobilie überträgt der Eigentümer nicht das gesamte Objekt, sondern nur einen Teil – meist einen Miteigentumsanteil – an einen Käufer. Denkbar sind etwa der Verkauf von 25, 50 oder 75 Prozent der Immobilie, während der bisherige Eigentümer den Rest behält und weiterhin wohnen oder die Immobilie nutzen kann. Rechtlich entsteht dadurch eine Miteigentümerschaft, bei der mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung sind.

Ein typisches Beispiel: Eine Familie besitzt ein Mehrfamilienhaus im Alleineigentum. Sie verkauft 50 Prozent der Immobilie an einen Investor, behält aber die Nutzung der eigenen Wohnung und die Verwaltung der übrigen Wohnungen. Der Investor erhält dafür einen Anteil an Mieteinnahmen und Wertsteigerung. So wird Kapital freigesetzt, ohne dass die Familie das Haus verlassen muss.

Wichtig ist der Unterschied zum klassischen Verkauf: Beim Teilverkauf bleibt der ursprüngliche Eigentümer Teilhaber und damit weiterhin in die Immobilie eingebunden. Das hat Auswirkungen auf Entscheidungen wie Modernisierungen, Vermietung oder spätere Veräußerung des Restanteils.

Rechtliche Grundlagen und Formen des Teilverkaufs

Der Teilverkauf einer Immobilie erfolgt in der Regel über die Übertragung eines Miteigentumsanteils am Grundstück oder an der Wohnung. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zum Miteigentum. Jeder Miteigentümer hat einen Bruchteil am gesamten Grundstück, nicht an einem bestimmten Teil. Das bedeutet: Auch wer nur 25 Prozent besitzt, ist formal an der gesamten Immobilie beteiligt.

In der Praxis gibt es verschiedene Konstellationen:

  • Teilverkauf an Familienmitglieder (z.B. Kinder, Eltern), oft mit Nutzungsrecht für den Verkäufer.
  • Teilverkauf an Investoren oder Kapitalgesellschaften, häufig verbunden mit einem Wohn‑ oder Nutzungsrecht für den bisherigen Eigentümer.
  • Teilverkauf im Rahmen von Immobilienfonds oder Co‑Investment‑Modellen, bei denen mehrere Anleger gemeinsam Anteile erwerben.

Unabhängig von der Konstellation ist ein notarieller Kaufvertrag zwingend erforderlich. Nur so wird der Anteil rechtssicher übertragen und im Grundbuch eingetragen. Zudem sollten Vereinbarungen zur Nutzung, zu Modernisierungen und zur späteren Veräußerung des Restanteils schriftlich festgehalten werden.

Wann sich ein Teilverkauf lohnt

Ein Teilverkauf ist nicht für jede Immobilie sinnvoll. Er kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Eigentümer Kapital benötigt, aber die Immobilie nicht komplett verlassen möchte. Typische Motive sind:

  • Finanzierung von Umbau, Modernisierung oder Sanierung (z.B. Aufstockung, Anbau, barrierefreier Umbau).
  • Freisetzung von Kapital für den Ruhestand, ohne das Haus zu verkaufen.
  • Vermögensaufteilung innerhalb der Familie (z.B. schrittweiser Übergang an Kinder).
  • Reduzierung von Finanzierungslasten, etwa durch Rückzahlung von Krediten oder Tilgung von Schulden.
  • Sicherung eines lebenslangen Wohnrechts bei gleichzeitiger Kapitalisierung des Immobilienwerts.

Ein Beispiel: Eine Eigentümerin besitzt ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 600.000 Euro. Sie verkauft 50 Prozent an einen Investor für 300.000 Euro, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht. Mit dem Erlös tilgt sie einen Kredit und finanziert eine barrierefreie Modernisierung. So bleibt sie im Haus, reduziert ihre Schulden und erhöht den Komfort – ohne die Immobilie komplett aufzugeben.

Wohnrecht, Nutzungsrecht und Miteigentum

Ein zentraler Punkt beim Teilverkauf ist die Regelung, wie der bisherige Eigentümer weiterhin in der Immobilie wohnen oder diese nutzen kann. Häufig wird ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vereinbart. Beides sichert dem Verkäufer die Nutzung, ohne dass er weiterhin Eigentümer ist.

Ein Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das dem Berechtigten das Wohnen in einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teil der Immobilie erlaubt. Es kann zeitlich begrenzt oder lebenslang vereinbart werden. Ein Nießbrauchrecht geht weiter: Der Nießbraucher darf die Immobilie nutzen und die Erträge (z.B. Mieteinnahmen) einbehalten, während der Eigentümer nur den reinen Eigentumsstatus behält.

Wichtige Punkte bei der Vereinbarung:

  • Dauer des Wohn‑ oder Nießbrauchrechts (z.B. lebenslang oder bis zu einem bestimmten Alter).
  • Höhe der Nutzungsentgelte oder Miete, falls der neue Miteigentümer eine Entschädigung verlangt.
  • Regelung zu Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung (wer trägt welche Kosten?).
  • Rechte bei Veräußerung des Restanteils (z.B. Vorkaufsrecht des bisherigen Eigentümers).

Steuerliche Aspekte beim Teilverkauf

Der Teilverkauf einer Immobilie hat steuerliche Folgen, die sorgfältig geprüft werden sollten. Entscheidend ist, ob die Immobilie zum privaten oder zum betrieblichen Vermögen gehört und wie lange sie bereits im Besitz ist. Im privaten Bereich spielt die Spekulationsfrist eine Rolle, im betrieblichen Bereich können Abschreibungen und Entnahmegewinne relevant werden.

Bei einem privaten Eigentum gilt in der Regel: Liegt die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz, ist der Verkaufserlös aus dem Teilverkauf in der Regel steuerfrei, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Wird die Immobilie dagegen früher verkauft, kann ein Veräußerungsgewinn entstehen, der der Einkommensteuer unterliegt. Beim Teilverkauf wird nur der Anteil besteuert, der tatsächlich übertragen wird.

Beispielrechnung (vereinfacht): Eine Immobilie im privaten Vermögen hat einen Verkehrswert von 800.000 Euro und wurde vor 12 Jahren erworben. Der Eigentümer verkauft 40 Prozent für 320.000 Euro. Da die Spekulationsfrist überschritten ist, bleibt der Verkaufserlös in der Regel steuerfrei. Wäre die Immobilie dagegen erst vor fünf Jahren gekauft worden, könnte ein Teil des Erlöses als Spekulationsgewinn besteuert werden.

Bei betrieblich genutzten Immobilien (z.B. Praxisgebäude, vermietete Wohnungen) kann zusätzlich ein Entnahmegewinn entstehen, wenn Teile der Immobilie aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen übergehen. In solchen Fällen kann eine vermögensverwaltende Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) helfen, die Immobilie steuerlich im Betriebsvermögen zu belassen.

Finanzierung, Kredite und Teilverkauf

Bestehende Kredite und Hypotheken müssen beim Teilverkauf berücksichtigt werden. In der Regel bleibt die Finanzierung an die Immobilie gebunden, unabhängig davon, ob ein Teil verkauft wird. Der Käufer des Anteils muss daher wissen, ob noch Schulden auf der Immobilie lasten und wie diese verteilt werden.

Mögliche Varianten:

  • Teilverkauf mit vollständiger Rückzahlung eines Kredits aus dem Verkaufserlös.
  • Teilverkauf mit Fortführung des bestehenden Kredits; der Käufer übernimmt einen Anteil der Kreditlast.
  • Teilverkauf mit Umschuldung, etwa durch neue Finanzierung, um den bisherigen Eigentümer von Schulden zu entlasten.

Wichtig ist, dass Banken und Kreditgeber in die Planung einbezogen werden. Oft ist eine Zustimmung zur Änderung der Eigentümerstruktur oder zur Umschuldung erforderlich. Zudem sollten die Auswirkungen auf die Tilgung, die Zinsbelastung und die Liquidität des Eigentümers genau geprüft werden.

Risiken und typische Fallstricke

Ein Teilverkauf bietet viele Vorteile, birgt aber auch Risiken. Häufig unterschätzt werden die Folgen einer langfristigen Miteigentümerschaft und die Komplexität von Nutzung und Entscheidungsrechten.

Typische Probleme:

  • Uneinigkeit bei Modernisierungen oder Sanierungen (z.B. Aufstockung, Anbau, barrierefreier Umbau).
  • Schwierigkeiten bei der späteren Veräußerung des Restanteils, wenn der Miteigentümer nicht kooperiert.
  • Unklare Regelungen zu Instandhaltungskosten, die zu Streit führen können.
  • Unzureichende steuerliche Planung, die zu unerwarteten Steuerlasten führt.
  • Überbewertung der Immobilie, die den Verkaufspreis verzerrt und spätere Probleme verursacht.

Um solche Risiken zu minimieren, sollte ein Teilverkauf immer mit einem Notar, einem Steuerberater und gegebenenfalls einem Immobilienfachanwalt vorbereitet werden. Eine klare, schriftliche Vereinbarung zu allen relevanten Punkten ist unverzichtbar.

Schritt-für-Schritt: So läuft ein Teilverkauf ab

Ein Teilverkauf einer Immobilie ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältig geplant werden sollte. Die folgenden Schritte geben einen Überblick über den typischen Ablauf.

  • 1. Bewertung der Immobilie: Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts durch einen Sachverständigen oder eine seriöse Immobilienplattform.
  • 2. Klärung der Motive und Ziele: Warum soll ein Teil verkauft werden? Welche Nutzung soll der bisherige Eigentümer behalten?
  • 3. Prüfung von Krediten und Belastungen: Einbindung der Banken und Klärung der Finanzierungsstruktur.
  • 4. Suche nach einem Käufer: Direktkontakt, Makler oder spezialisierte Anbieter für Teilverkäufe.
  • 5. Verhandlung der Konditionen: Höhe des Anteils, Kaufpreis, Nutzung, Instandhaltung, spätere Veräußerung.
  • 6. Notarielle Vorbereitung: Erstellung des Kaufvertrags, Eintragung im Grundbuch und ggf. Eintragung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs.

Nach der notariellen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch ist der Teilverkauf rechtlich vollzogen. Der bisherige Eigentümer bleibt Eigentümer eines Anteils und nutzt die Immobilie gemäß der vereinbarten Rechte weiter.

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie ist eine flexible Möglichkeit, Kapital zu mobilisieren, ohne das Haus oder die Wohnung komplett aufzugeben. Er eignet sich besonders für Eigentümer, die in der Immobilie wohnen bleiben möchten, aber Geld für Modernisierung, Sanierung oder den Ruhestand benötigen. Wichtig sind eine realistische Bewertung, eine klare rechtliche Struktur und eine sorgfältige steuerliche Planung. Mit professioneller Beratung kann ein Teilverkauf ein sinnvoller Baustein im Vermögensaufbau und in der Altersvorsorge sein.

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