← Ratgeber

Teilverkauf einer Immobilie: Kosten im Überblick

Beim Teilverkauf einer Immobilie entstehen laufende Nutzungsentgelte und zusätzliche Kosten beim späteren Rück- oder Gesamtverkauf – ein Überblick über die typischen Posten und Fallen.

6 min Lesezeit
Teilverkauf einer Immobilie: Kosten im Überblick

Der Teilverkauf einer Immobilie wird oft als sanfte Alternative zum kompletten Verkauf beworben: Ein Teil des Eigenheims oder der Wohnung wechselt den Eigentümer, der bisherige Besitzer bleibt aber im Haus wohnen und erhält einen einmaligen Kapitalbetrag. Doch hinter dieser scheinbar einfachen Lösung verbergen sich zahlreiche Kosten, die sich über Jahre summieren können. Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick über die typischen Ausgaben beim Immobilien-Teilverkauf – von der anfänglichen Auszahlung bis zum möglichen Rückkauf oder späteren Gesamtverkauf.

Was beim Teilverkauf überhaupt bezahlt wird

Beim Teilverkauf veräußert der Eigentümer einen Anteil an seiner Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, an ein Unternehmen oder einen Investor. Im Gegenzug erhält er einen vereinbarten Kaufpreis, der frei verwendbar ist – etwa für Sanierung, Modernisierung oder den Lebensunterhalt. Gleichzeitig bleibt das Wohnrecht gesichert, häufig über ein grundbuchlich eingetragenes Nießbrauchrecht. Für die weitere Nutzung des verkauften Anteils zahlt der Eigentümer jedoch ein Nutzungsentgelt, das in der Praxis einer Art Miete an den neuen Teilbesitzer gleicht.

Zusätzlich können weitere Entgelte anfallen, wenn die Immobilie später zurückgekauft oder vollständig verkauft wird. Viele Anbieter verlangen beim Gesamtverkauf ein Durchführungsentgelt oder einen Mindesterlösanteil, der unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung vom Verkaufserlös abgezogen wird. Diese Kosten sind oft nicht sofort ersichtlich, können aber den anfänglichen Kapitalvorteil deutlich schmälern.

  • Kaufpreis für den verkauften Anteil (einmalige Auszahlung an den Eigentümer)
  • Monatliches Nutzungsentgelt für den weiteren Wohn- und Nutzungsanspruch
  • Mögliche Service- oder Verwaltungsgebühren des Anbieters
  • Kosten beim späteren Rückkauf des Anteils
  • Entgelte beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie

Nutzungsentgelt: die laufende Hauptkostenposition

Das Nutzungsentgelt ist die zentrale laufende Kostenkomponente beim Teilverkauf. Es wird monatlich an den neuen Teilbesitzer gezahlt und entspricht einer Art Miete für den verkauften Immobilienanteil. Die Höhe orientiert sich an der Summe, die der Käufer für den Anteil ausgezahlt hat, und liegt in der Praxis meist zwischen etwa 3 und 7 Prozent pro Jahr. Je nach Anbieter und Vertrag kann der Satz fester oder variabel sein.

In vielen Fällen wird das Nutzungsentgelt für eine bestimmte Laufzeit – beispielsweise 5 bis 15 Jahre – festgeschrieben und danach neu vereinbart. Teilweise ist es an die Inflationsrate oder andere Indizes gekoppelt und steigt damit automatisch. Ein Beispiel: Wird ein Anteil für 100.000 Euro verkauft und liegt das Nutzungsentgelt bei 5 Prozent pro Jahr, ergeben sich laufende Kosten von rund 5.000 Euro jährlich oder etwa 417 Euro pro Monat. Über 10 Jahre summieren sich diese Zahlungen auf 50.000 Euro – ohne dass der ursprüngliche Anteil zurückgekauft wurde.

  • Berechnung meist als Prozentsatz des ausgezahlten Kaufpreises
  • Typischer Bereich: etwa 3 bis 7 Prozent pro Jahr
  • Fest oder variabel, teilweise an Inflation gekoppelt
  • Laufzeit häufig 5 bis 15 Jahre, danach Neuregelung
  • Kosten steigen bei höherem verkauften Anteil oder höherem Immobilienwert

Kosten beim Rückkauf des verkauften Anteils

Viele Teilverkaufsverträge sehen vor, dass der Eigentümer den verkauften Anteil zu einem späteren Zeitpunkt zurückkaufen kann. Dieser Rückkauf ist jedoch nicht kostenlos. Häufig werden Rückkaufgebühren berechnet, die sich am aktuellen Marktwert der Immobilie oder am ursprünglichen Kaufpreis orientieren. Einige Anbieter verlangen etwa drei Prozent des Wertes als Gebühr, andere kalkulieren mit einem Mindesterlösanteil, der über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt.

Zusätzlich kann eine Wertsteigerungsklausel greifen, die den Rückkaufspreis an eine vereinbarte Wertentwicklung koppelt. Steigt die Immobilie im Wert, muss der Eigentümer beim Rückkauf nicht nur die ursprüngliche Investition des Käufers zurückzahlen, sondern auch einen vereinbarten Zuschlag. In der Praxis bedeutet das, dass der Rückkauf eines Anteils, der ursprünglich 100.000 Euro gekostet hat, später deutlich mehr als diese Summe betragen kann – je nach vereinbarten Konditionen und Marktentwicklung.

  • Rückkaufgebühren in Prozent des Anteilswerts
  • Mindesterlösanteil über dem ursprünglichen Kaufpreis möglich
  • Wertsteigerungsklauseln erhöhen den Rückkaufspreis
  • Kosten können den anfänglichen Kapitalvorteil deutlich schmälern
  • Rückkauf oft erst nach bestimmter Mindestlaufzeit möglich

Kosten beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie

Wird die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt vollständig verkauft, entstehen weitere Kosten. Zwar erhält der bisherige Eigentümer den Erlös entsprechend seinem verbliebenen Anteil, doch Anbieter verlangen häufig ein Durchführungsentgelt oder Serviceentgelt. Dieses liegt in vielen Angeboten bei etwa 3 bis 3,3 Prozent des Gesamtverkaufspreises und wird zusätzlich zu den üblichen Makler- und Notarkosten fällig.

Alternativ können Mindesterlösregelungen greifen, nach denen der Anbieter mindestens sein investiertes Kapital plus ein festgelegter Zuschlag – beispielsweise 17 Prozent – zurückbekommt. Bleibt der Verkaufspreis hinter dieser Summe zurück, wird der Unterschied vom Verkaufserlös des Eigentümers abgezogen. Das bedeutet, dass selbst bei einem Gesamtverkauf der Immobilie der Eigentümer nicht automatisch den vollen Erlös behält, sondern einen Teil davon an den Teilkäufer abführen muss.

  • Durchführungsentgelt oder Serviceentgelt beim Gesamtverkauf
  • Typischer Bereich: etwa 3 bis 3,3 Prozent des Verkaufspreises
  • Mindesterlösanteil (z.B. 117 Prozent des investierten Betrags)
  • Abzug vom Verkaufserlös des Eigentümers
  • Zusätzlich zu Makler-, Notar- und Grundbuchkosten

Weitere Nebenkosten und versteckte Posten

Neben Nutzungsentgelt, Rückkaufs- und Gesamtverkaufsgebühren können weitere Kosten anfallen. Dazu gehören beispielsweise Service- oder Verwaltungsgebühren, die einige Anbieter als fester Prozentsatz des Kaufpreises oder als jährliche Pauschale berechnen. Auch Gutachterkosten für die Wertermittlung der Immobilie werden je nach Vertrag entweder vom Eigentümer oder vom Anbieter getragen, können aber indirekt in die Konditionen einfließen.

Zudem gehen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten in der Regel vollständig zu Lasten des Eigentümers. Das bedeutet, dass Reparaturen, Sanierungen oder Umbauten – etwa an Dach, Fassade oder Heizung – allein vom Eigentümer finanziert werden müssen, obwohl ein Teil der Immobilie bereits verkauft ist. Werden später Rückabwicklungs- oder Zusatzgebühren für die Auflösung des Teilverkaufsvertrags fällig, summieren sich diese ebenfalls zu einem erheblichen Betrag.

  • Service- oder Verwaltungsgebühren des Anbieters
  • Gutachterkosten für die Wertermittlung
  • Instandhaltungs- und Modernisierungskosten vollständig beim Eigentümer
  • Rückabwicklungs- oder Zusatzgebühren bei Vertragsauflösung
  • Mögliche Zins- oder Verzugszinsen bei Zahlungsverzug

Wie sich die Kosten über die Zeit summieren

Um die Tragweite der Kosten zu erkennen, hilft ein Blick über mehrere Jahre. Ein Beispiel: Ein Eigentümer verkauft 30 Prozent eines Hauses für 150.000 Euro und zahlt dafür ein Nutzungsentgelt von 5 Prozent pro Jahr. Das ergibt laufende Kosten von 7.500 Euro jährlich. Über 10 Jahre sind das 75.000 Euro. Kommt ein Rückkauf des Anteils hinzu, bei dem zusätzlich 3 Prozent Rückkaufgebühr und eine Wertsteigerungsklausel greifen, kann der Gesamtaufwand deutlich über 100.000 Euro liegen – ohne dass der ursprüngliche Kapitalvorteil in dieser Größenordnung bleibt.

Beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie werden dann noch einmal Durchführungsentgelte und Mindesterlösanteile fällig. In der Summe können die laufenden und einmaligen Kosten den anfänglichen Kapitalzufluss weitgehend aufzehren. Daher ist es wichtig, die Gesamtkosten über die gesamte geplante Nutzungsdauer zu kalkulieren und nicht nur den einmaligen Kaufpreis im Blick zu haben.

  • Langfristige Betrachtung der Nutzungsentgelte über 10–20 Jahre
  • Einbeziehung von Rückkaufs- und Gesamtverkaufsgebühren
  • Berücksichtigung von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten
  • Vergleich mit alternativen Finanzierungs- oder Verrentungsformen
  • Kalkulation mit verschiedenen Szenarien (Wertsteigerung, Wertverlust, früher Rückkauf)

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie bietet die Möglichkeit, Kapital zu erhalten und gleichzeitig im eigenen Haus zu wohnen bleiben. Doch die damit verbundenen Kosten – vor allem das laufende Nutzungsentgelt sowie Gebühren beim Rückkauf oder Gesamtverkauf – können sich über die Jahre deutlich summieren. Wer einen Teilverkauf in Betracht zieht, sollte daher alle Entgelte transparent aufgeschlüsselt erhalten, die Gesamtkosten über die geplante Nutzungsdauer kalkulieren und die Optionen mit anderen Finanzierungs- oder Verrentungsformen vergleichen. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Teilverkauf tatsächlich eine sinnvolle Lösung ist oder ob andere Modelle langfristig günstiger und transparenter sind.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München