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Schlüsselübergabe: Wer zahlt was?

Bei der Schlüsselübergabe entscheidet oft der Vertrag, wer welche Kosten trägt – Mieter, Vermieter oder beide gemeinsam. Ein Ratgeber mit Beispielen und Checkliste für typische Positionen wie Übergabeprotokoll, Renovierung oder Schlüsselkosten.

7 min Lesezeit
Schlüsselübergabe: Wer zahlt was?

Die Schlüsselübergabe ist ein zentraler Moment beim Einzug in eine neue Wohnung oder beim Auszug aus der alten. Doch hinter dem scheinbar einfachen Akt stecken oft Streitpunkte: Wer zahlt die Schlüsselkosten, wer trägt die Renovierungskosten, wer ist für das Übergabeprotokoll verantwortlich? Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten typischerweise anfallen, wer sie in der Regel trägt und wie sich Mieter und Vermieter rechtlich absichern können.

Was ist die Schlüsselübergabe und warum ist sie wichtig?

Die Schlüsselübergabe ist der formale Akt, bei dem der Vermieter dem Mieter die Schlüssel zur Wohnung übergibt und damit die Nutzung überlässt. Gleichzeitig wird der Zustand der Wohnung dokumentiert, meist in einem Übergabeprotokoll. Dieses Protokoll ist wichtig, weil es später als Beweis dient, wenn es um Schäden, Renovierungsbedarf oder Rückzahlung der Kaution geht.

Für den Mieter markiert die Schlüsselübergabe den Beginn der Mietzeit und damit auch die Pflicht, Miete zu zahlen. Für den Vermieter ist sie der Zeitpunkt, ab dem der Mieter die Wohnung verantwortungsvoll nutzen und pflegen muss. Deshalb sollte die Übergabe sorgfältig vorbereitet und dokumentiert werden.

  • Die Schlüsselübergabe erfolgt meist persönlich vor Ort.
  • Sie wird idealerweise mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
  • Der Zustand der Wohnung wird dabei genau beschrieben und fotografiert.
  • Beide Parteien erhalten eine unterschriebene Kopie des Protokolls.
  • Die Übergabe kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, z.B. durch einen Makler.

Typische Kosten bei der Schlüsselübergabe

Bei der Schlüsselübergabe fallen verschiedene Kosten an, die je nach Vertrag und Vereinbarung unterschiedlich verteilt werden. Häufige Positionen sind Schlüsselkosten, Renovierungskosten, Kosten für das Übergabeprotokoll, Reinigungskosten und gegebenenfalls Maklerkosten.

Schlüsselkosten entstehen, wenn neue Schlüssel angefertigt oder Schließanlagen umgestellt werden müssen. Renovierungskosten betreffen Streichen, Tapezieren oder Bodenbeläge, die der Vermieter oder Mieter vornehmen muss. Reinigungskosten können anfallen, wenn die Wohnung bei Übergabe nicht in einem vertragsgemäßen Zustand ist.

  • Schlüsselkosten für neue Schlüssel oder Schließanlagen.
  • Renovierungskosten für Wände, Decken, Böden.
  • Kosten für das Übergabeprotokoll (ggf. Notar oder Fachkraft).
  • Reinigungskosten für Küche, Bäder, Boden.
  • Maklerkosten, falls ein Makler vermittelt hat.
  • Kosten für eventuelle Reparaturen vor der Übergabe.

Wer zahlt die Schlüsselkosten?

Die Frage, wer die Schlüsselkosten trägt, hängt von der Situation ab. In der Regel zahlt der Vermieter die Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder die Umstellung einer Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Der Mieter trägt in der Regel die Kosten für zusätzliche Schlüssel, die er für sich selbst anfertigen lässt.

Beispiel: Der Vermieter stellt fest, dass die alte Schließanlage unsicher ist und lässt sie umstellen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter. Der Mieter möchte zusätzlich einen Schlüssel für seine Partnerin anfertigen lassen. Diese Kosten trägt der Mieter selbst.

  • Vermieter zahlt in der Regel die Kosten für neue Schlüssel oder Schließanlagen aus Sicherheitsgründen.
  • Mieter zahlt zusätzliche Schlüssel für sich selbst.
  • Kosten können im Mietvertrag geregelt sein.
  • Bei Gewerbeimmobilien gelten oft andere Regelungen.
  • Kosten für Schlüsselverlust trägt in der Regel der Mieter.
  • Kosten für Notöffnungsdienste können je nach Fall unterschiedlich verteilt werden.

Renovierungskosten: Wer ist verantwortlich?

Renovierungskosten sind ein häufiger Streitpunkt. In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für größere Renovierungen, wie das Streichen von Wänden oder das Ersetzen von Bodenbelägen. Der Mieter ist für kleinere Reparaturen und die Pflege der Wohnung verantwortlich.

Beispiel: Der Vermieter hat in der Wohnung vor dem Einzug neue Fußbodenbeläge verlegt. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter. Der Mieter hat während der Mietzeit einen kleinen Riss im Bodenbelag verursacht und lässt diesen reparieren. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

  • Vermieter zahlt in der Regel größere Renovierungen.
  • Mieter zahlt kleinere Reparaturen und Pflege.
  • Kosten können im Mietvertrag geregelt sein.
  • Bei Schäden durch Mieter trägt dieser die Kosten.
  • Bei normaler Abnutzung trägt der Vermieter die Kosten.
  • Kosten für Renovierung vor der Übergabe trägt der Vermieter.

Das Übergabeprotokoll: Wer zahlt die Kosten?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Übergabe. In der Regel entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten, da es von den Parteien selbst erstellt wird. In manchen Fällen wird ein Fachmann oder Notar hinzugezogen, dessen Kosten je nach Vereinbarung getragen werden.

Beispiel: Der Vermieter und der Mieter erstellen gemeinsam das Übergabeprotokoll und unterschreiben es. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. In einem anderen Fall wird ein Fachmann hinzugezogen, der den Zustand der Wohnung begutachtet. Die Kosten hierfür können im Vertrag geregelt sein.

  • In der Regel entstehen keine Kosten für das Übergabeprotokoll.
  • Kosten für Fachmann oder Notar können im Vertrag geregelt sein.
  • Beide Parteien erhalten eine Kopie des Protokolls.
  • Das Protokoll sollte detailliert und mit Fotos dokumentiert werden.
  • Kosten für Fotodokumentation können je nach Fall unterschiedlich verteilt werden.
  • Das Protokoll dient als Beweis bei Streitigkeiten.

Reinigungskosten: Wer ist verantwortlich?

Reinigungskosten hängen vom Zustand der Wohnung ab. In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für die Grundreinigung vor der Übergabe. Der Mieter ist für die Reinigung während der Mietzeit und bei Auszug verantwortlich.

Beispiel: Der Vermieter lässt die Wohnung vor dem Einzug gründlich reinigen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter. Der Mieter zieht aus und hinterlässt die Wohnung in einem sauberen Zustand. Die Kosten für die Reinigung trägt der Mieter.

  • Vermieter zahlt in der Regel die Grundreinigung vor der Übergabe.
  • Mieter zahlt Reinigung während der Mietzeit und bei Auszug.
  • Kosten können im Mietvertrag geregelt sein.
  • Bei Schäden durch Mieter können zusätzliche Reinigungskosten anfallen.
  • Kosten für professionelle Reinigung können je nach Fall unterschiedlich verteilt werden.
  • Reinigungskosten sollten im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

Maklerkosten: Wer zahlt?

Maklerkosten entstehen, wenn ein Makler die Wohnung vermittelt. In Deutschland gilt in der Regel, dass der Vermieter die Maklerkosten trägt. Der Mieter zahlt in der Regel keine Maklerkosten, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich geregelt.

Beispiel: Ein Makler vermittelt die Wohnung an den Mieter. Die Maklerkosten trägt der Vermieter. In einem anderen Fall ist im Vertrag geregelt, dass der Mieter die Maklerkosten trägt. Diese Regelung ist jedoch umstritten und kann rechtliche Probleme verursachen.

  • In der Regel trägt der Vermieter die Maklerkosten.
  • Mieter zahlt in der Regel keine Maklerkosten.
  • Kosten können im Mietvertrag geregelt sein.
  • Regelungen, die den Mieter die Maklerkosten tragen lassen, sind umstritten.
  • Maklerkosten sollten im Vertrag klar geregelt sein.
  • Kosten für Maklerdienstleistungen können je nach Fall unterschiedlich verteilt werden.

Kosten bei Schäden und Reparaturen

Schäden und Reparaturen können bei der Schlüsselübergabe zu Streitigkeiten führen. In der Regel trägt der Mieter die Kosten für Schäden, die er verursacht hat. Der Vermieter trägt die Kosten für Schäden, die auf normale Abnutzung oder Alterung zurückzuführen sind.

Beispiel: Der Mieter verursacht einen Riss in der Wand. Die Kosten für die Reparatur trägt der Mieter. Der Vermieter hat eine alte Heizung, die ausfällt. Die Kosten für den Austausch trägt der Vermieter.

  • Mieter zahlt Schäden, die er verursacht hat.
  • Vermieter zahlt Schäden durch normale Abnutzung oder Alterung.
  • Kosten können im Mietvertrag geregelt sein.
  • Bei Streitigkeiten kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
  • Kosten für Reparaturen sollten im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
  • Kosten für Schäden können von der Kaution abgezogen werden.

Kosten bei Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien gelten oft andere Regelungen als bei Wohnimmobilien. In der Regel trägt der Mieter die Kosten für Renovierungen, Reparaturen und Reinigung. Der Vermieter trägt in der Regel die Kosten für größere Investitionen, wie den Austausch von Heizungen oder Fenstern.

Beispiel: Ein Unternehmen mietet ein Bürogebäude. Der Mieter trägt die Kosten für die Renovierung der Büroräume. Der Vermieter trägt die Kosten für den Austausch der Heizung.

  • Mieter trägt in der Regel Renovierungs- und Reparaturkosten.
  • Vermieter trägt größere Investitionen.
  • Kosten können im Mietvertrag geregelt sein.
  • Bei Gewerbeimmobilien gelten oft andere Regelungen als bei Wohnimmobilien.
  • Kosten für Gewerbeimmobilien sollten im Vertrag klar geregelt sein.
  • Kosten für Gewerbeimmobilien können je nach Fall unterschiedlich verteilt werden.

Fazit

Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Moment, der sorgfältig vorbereitet und dokumentiert werden sollte. Wer welche Kosten trägt, hängt von der Situation und den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für größere Renovierungen, Reparaturen und die Grundreinigung, während der Mieter die Kosten für zusätzliche Schlüssel, kleinere Reparaturen und die Reinigung während der Mietzeit trägt. Maklerkosten trägt in der Regel der Vermieter. Bei Gewerbeimmobilien gelten oft andere Regelungen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten alle Kosten im Mietvertrag klar geregelt und im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

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