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Schenkung zu Lebzeiten vs. Vererbung: Vor- und Nachteile im Vergleich

Die Wahl zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung ist entscheidend für Immobilienbesitzer. Wir beleuchten Vor- und Nachteile beider Wege, um Steuervorteile zu nutzen und Streitigkeiten zu vermeiden.

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Schenkung zu Lebzeiten vs. Vererbung: Vor- und Nachteile im Vergleich

Die Übertragung von Immobilienvermögen ist für viele Eigentümer eine wichtige Zukunftsentscheidung. Ob eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach dem Tod vererbt wird, hat weitreichende Konsequenzen – sowohl für den Schenker oder Erblasser als auch für den Empfänger. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die persönliche Situation, sondern auch die steuerliche Belastung. Eine fundierte Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen beider Optionen ist daher unerlässlich, um die individuell beste Lösung zu finden und finanzielle sowie familiäre Konflikte zu vermeiden. Dieser Ratgeber beleuchtet die zentralen Aspekte von Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung von Immobilien, um Ihnen eine klare Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Grundsätzliche Definitionen: Schenkung und Erbschaft

Bevor wir die Vor- und Nachteile Detail beleuchten, ist es hilfreich, die grundlegenden Begriffe zu klären. Eine Schenkung ist die unentgeltliche Zuwendung von Vermögen von einer Person (Schenker) an eine andere Person (Beschenkter) zu Lebzeiten des Schenkers. Sie erfolgt in der Regel sofort und bedarf bei Immobilien der notariellen Beurkundung. Hierbei wird das Eigentum unmittelbar übertragen, und der Beschenkte kann sofort über die Immobilie verfügen. Das Gesetz schützt den Schenker unter Umständen davor, durch die Schenkung bedürftig zu werden oder schränkt dies im Falle von Pflichtteilsergänzungsansprüchen ein.

Im Gegensatz dazu tritt die Erbschaft erst nach dem Tod des Erblassers in Kraft. Das Vermögen, einschließlich Immobilien, geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Dies kann aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrags geschehen, oder, falls keine Verfügung von Todes wegen existiert, nach der gesetzlichen Erbfolge. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder einer Vielzahl von Erben kann die Abwicklung einer Erbschaft zeitaufwendig sein und birgt mitunter Konfliktpotenzial.

Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten

Die Schenkung zu Lebzeiten bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie für viele Immobilienbesitzer attraktiv machen. Einer der Hauptgründe ist die Möglichkeit, steuerliche Freibeträge mehrfach zu nutzen. Diese Freibeträge erneuern sich in der Regel alle zehn Jahre, was bei einer langfristigen Planung eine schrittweise Vermögensübertragung ohne oder mit geringerer Steuerlast ermöglicht. Zudem kann die Schenkung dazu beitragen, den Nachlass zu reduzieren und somit mögliche Pflichtteilsansprüche zu mindern, wobei hier bestimmte Fristen und Regeln beachtet werden müssen.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Verteilung des Vermögens zu nehmen. Der Schenker kann bereits zu Lebzeiten sehen, wie das Vermögen genutzt wird, und gegebenenfalls Bedingungen oder Auflagen an die Schenkung knüpfen. Hierzu gehören beispielsweise ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnrecht, welche dem Schenker weiterhin die Nutzung der Immobilie ermöglichen, obwohl das Eigentum bereits übertragen wurde. Dies schafft Sicherheit für den Schenker und kann gleichzeitig die Beschenkten entlasten, da sie keine Miete zahlen müssen oder Einnahmen aus Vermietung generieren können. Schließlich kann eine Schenkung familiären Frieden stiften, indem sie zukünftige Streitigkeiten unterbunden werden, da die Verteilung vorab klar geregelt ist.

  • Mehrfache Nutzung von steuerlichen Freibeträgen über einen Zeitraum von zehn Jahren.
  • Möglichkeit zur Gestaltung und Sicherung der eigenen Wohnsituation durch Nießbrauch- oder Wohnrecht.
  • Reduzierung des späteren Nachlasses und damit potenzielles Eindämmen von Pflichtteilsansprüchen.
  • Aktive Einflussnahme auf die Verfügbarkeit und Nutzung der Immobilie durch den Beschenkten.
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben durch klare Regelung zu Lebzeiten.

Nachteile der Schenkung zu Lebzeiten

Trotz der zahlreichen Vorteile birgt die Schenkung zu Lebzeiten auch bestimmte Risiken und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Ein wesentlicher Punkt ist die unwiderrufliche Eigentumsübertragung. Sobald die Schenkung vollzogen und notariell beurkundet ist, kann diese grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Schenker die Kontrolle über die Immobilie abgibt und im Falle unvorhergesehener finanzieller Engpässe nicht mehr auf das verschenkte Vermögen zurückgreifen kann. Es gibt zwar das Recht auf Rückforderung bei grobem Undank oder Verarmung des Schenkers, dies ist jedoch an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft und im praktischen Alltag schwer durchzusetzen.

Des Weiteren können durch die Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, falls die Schenkung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgte und dadurch der Pflichtteil eines enterbten Angehörigen gemindert wird. Diese Ansprüche fallen innerhalb des Zehnjahreszeitraums jährlich um 10% ab. Ein weiterer Nachteil kann die Auslösung von Grunderwerbsteuer sein, die zwar in vielen Fällen durch nahe Verwandtschaftsverhältnisse umgangen werden kann, aber dennoch ein potenzielles Kostenrisiko darstellt. Schließlich können bei Schenkungen an Dritte, die nicht eng mit dem Schenker verwandt sind, hohe Schenkungssteuern anfallen, da die Freibeträge hier deutlich geringer sind.

  • Unwiderruflicher Verlust der Kontrolle über die Immobilie und Zugriffsmöglichkeit.
  • Potenzielles Risiko von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Schenkungen innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.
  • Mögliche Auslösung von Grunderwerbsteuer, obwohl in vielen Verwandtschaftsbeziehungen Ausnahmen greifen.
  • Hohe Schenkungssteuer bei Übertragung an nicht-verwandte Personen aufgrund niedrigerer Freibeträge.
  • Eingeschränkte Möglichkeit der Rückforderung, selbst bei Bedarf des Schenkers.

Vorteile der Vererbung

Die Vererbung als Weg der Vermögensübertragung bietet primär die Sicherheit und Flexibilität für den Erblasser, bis zum Lebensende über seine Immobilie verfügen zu können. Der Erblasser behält die volle Kontrolle über sein Eigentum und kann noch kurz vor dem Tod entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. Dies ermöglicht Anpassungen an veränderte Lebensumstände, beispielsweise unerwartete finanzielle Bedürfnisse oder familiäre Veränderungen. So kann die Immobilie bei Bedarf verkauft oder belehnt werden, um das eigene Leben zu finanzieren oder pflegebedingte Kosten zu decken.

Ein weiterer Vorteil liegt in der steuerlichen Bewertung der Immobilie. Während bei Schenkungen oft der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen wird, kann bei der Erbschaft die Bewertung anders ausfallen, falls sich der Wert der Immobilie bis zum Tod des Erblassers verändert hat. Zudem kann die Abwicklung der Erbschaft, insbesondere wenn ein Alleinerbe bestimmt wurde oder ein Erbvertrag vorliegt, relativ geradlinig sein. Das Vermögen geht als Ganzes auf den Erben über, was den Handlungsspielraum des Erblassers bis zum letzten Moment wahrt.

  • Der Erblasser behält die volle Kontrolle und Flexibilität über sein Eigentum bis zum Lebensende.
  • Möglichkeit der Anpassung an unvorhergesehene finanzielle oder familiäre Veränderungen.
  • Potenziell günstigere steuerliche Bewertung bei Wertminderung der Immobilie nach dem Erbfall.
  • Keine frühzeitige Bindung an einen Beschenkten oder die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen.
  • Einfache Abwicklung bei klar geregelter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) und Alleinerben.

Nachteile der Vererbung

Trotz der genannten Vorteile ist die Vererbung nicht frei von Nachteilen. Einer der häufigsten Kritikpunkte sind die potenziell hohen Erbschaftsteuern, insbesondere wenn die Freibeträge der Erben ausgeschöpft sind oder wenn nicht-verwandte Personen erben. Die Erbschaftsteuer wird einmalig fällig, und es gibt keine Möglichkeit, die Freibeträge über einen längeren Zeitraum zu verteilen, wie es bei der Schenkung der Fall ist. Dies kann für die Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die sie möglicherweise nicht aus eigenen Mitteln decken können und somit gezwungen sind, die Immobilie zu verkaufen.

Ein weiterer wesentlicher Nachteil ist das Risiko von Erbstreitigkeiten. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen zu Erben berufen sind, kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen über die Aufteilung des Vermögens oder die Verwaltung der Immobilie kommen. Dies kann nicht nur finanziell belastend sein, sondern auch zu tiefen Zerwürfnissen innerhalb der Familie führen. Die Abwicklung der Erbschaft kann sich zudem über Jahre hinziehen, insbesondere wenn unklare Testamente vorliegen oder gerichtliche Auseinandersetzungen notwendig werden. In dieser Zeit ist die Verfügung über die Immobilie oft eingeschränkt.

  • Einmalige, potenziell hohe Erbschaftsteuerlast bei Überschreitung der Freibeträge.
  • Keine Möglichkeit der mehrfachen Nutzung von Freibeträgen über einen Zeitraum hinweg.
  • Hohes Risiko von Erbstreitigkeiten, insbesondere bei Erbengemeinschaften und komplexen Testamentsregelungen.
  • Langwierige Abwicklung des Erbfalls mit möglichen Einschränkungen der Verfügbarkeit über die Immobilie.
  • Erhöhte psychische Belastung für die Erben durch den Tod des Erblassers und gleichzeitige Verwaltungsaufgaben.

Steuerliche Aspekte im Detail

Die steuerliche Behandlung ist ein zentrales Kriterium bei der Entscheidung zwischen Schenkung und Erbschaft. Die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und weisen die gleichen Steuersätze und Freibeträge auf. Die Freibeträge sind jedoch entscheidend für die Gestaltung. Sie stehen dem Beschenkten bzw. Erben je nach Verwandtschaftsgrad zum Schenker/Erblasser zu und erneuern sich bei Schenkungen alle zehn Jahre. Dies ermöglicht bei einer Schenkung, größere Vermögenswerte schrittweise und steuerfrei oder mit geringerer Steuerlast zu übertragen.

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Freibeträge (Stand meist):

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Schenkung): 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern: 20.000 Euro
  • Sonstige Erben und Beschenkte: 20.000 Euro

Ein Beispiel: Vater V möchte seinem Sohn S eine Immobilie im Wert von 1,2 Millionen Euro übertragen. Bei einer einmaligen Schenkung oder Erbschaft müsste S für den Betrag über 400.000 Euro (also 800.000 Euro) Erbschaft-/Schenkungsteuer zahlen. Entscheidet sich V jedoch für eine Schenkung zu Lebzeiten und teilt diese in drei Schenkungen über 20 Jahre auf (z.B. alle 10 Jahre 400.000 Euro), würde jede Schenkung innerhalb des Freibetrags liegen und somit steuerfrei sein. Dieses Splitting ist bei einer Erbschaft nicht möglich, da der gesamte Nachlasswert zum Todeszeitpunkt einmalig versteuert wird. Zudem gibt es bei der Schenkung von selbstgenutzten Immobilien an Kinder oder Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Freistellungen, wenn der Beschenkte nach dem Erwerb für eine bestimmte Zeitdauer in der Immobilie wohnt.

Wichtige Zusatzregelungen: Nießbrauch und Wohnrecht

Um die Nachteile einer Schenkung abzumildern und gleichzeitig die Vorteile zu nutzen, können Schenkungen mit sogenannten Gegenleistungen oder Nutzungsrechten verbunden werden. Die häufigsten Varianten sind das Nießbrauchsrecht und das Wohnrecht. Ein Nießbrauchsrecht ermöglicht es dem Schenker, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder die Mieteinnahmen aus der Vermietung zu behalten, obwohl er nicht mehr der Eigentümer ist. Das bedeutet, dass der Schenker weiterhin die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie innehat, während das bloße Eigentum bereits auf den Beschenkten übergegangen ist. Der Wert des Nießbrauchs mindert dabei oft den Schenkungswert und somit die potenzielle Schenkungsteuer.

Das Wohnrecht ist eine weniger umfassende Form. Es erlaubt dem Schenker, bestimmte Räume oder die gesamte Immobilie weiterhin bewohnen, jedoch ohne das Recht auf Vermietung oder andere wirtschaftliche Nutzung. Auch das Wohnrecht mindert den Wert der Schenkung. Beide Rechte werden in der Regel im Grundbuch eingetragen und schützen den Schenker vor dem Verlust des Zuhauses und dienen der Absicherung. Sie sind wichtige Gestaltungsinstrumente, um die Übergabe generationsübergreifend und bedürfnisgerecht zu realisieren, ohne dass der Schenker seine Lebensgrundlage verliert.

Fazit

Die Entscheidung zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten und einer Vererbung von Immobilien ist komplex und sollte nicht überstürzt getroffen werden. Beide Optionen bieten spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Während die Schenkung vor allem steuerliche Vorteile durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen bietet und dem Schenker die Möglichkeit gibt, die Verteilung des Vermögens aktiv zu gestalten, bietet die Vererbung dem Erblasser bis zum Schluss volle Flexibilität. Wesentlich ist die frühzeitige und umfassende Beratung durch Steuerberater und Notare, um die individuell passende Strategie zu entwickeln und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Eine vorausschauende Planung ermöglicht es, Vermögen effizient und harmonisch an die nächste Generation weiterzugeben.

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