← Ratgeber

Scheidung und Immobilie: Was mit dem gemeinsamen Haus passiert

Eine Scheidung stellt nicht nur das Privatleben auf den Kopf, sondern wirft auch viele Fragen bezüglich des gemeinsamen Eigentums auf, insbesondere wenn eine Immobilie betroffen ist.

7 min Lesezeit
Scheidung und Immobilie: Was mit dem gemeinsamen Haus passiert

Wenn eine Ehe endet, stehen die ehemaligen Partner vor einer Vielzahl von Entscheidungen. Neben emotionalen Herausforderungen müssen auch praktische und finanzielle Fragen geklärt werden. Eine der komplexesten dabei ist oft die Zukunft des gemeinsamen Hauses oder der Eigentumswohnung. Die Immobilie, die einst als Grundstein für das gemeinsame Leben diente, wird auf einmal zum Streitpunkt. Dieser Ratgeber beleuchtet die verschiedenen Optionen, die sich bei einer Scheidung für die gemeinsame Immobilie bieten, erklärt wichtige rechtliche und finanzielle Aspekte und gibt wertvolle Hinweise, wie Konflikte vermieden oder gelöst werden können.

Die rechtliche Ausgangslage: Wem gehört das Haus?

Bevor über die weitere Verwendung der Immobilie entschieden werden kann, ist es entscheidend zu klären, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dies ist die primäre Grundlage für alle weiteren Schritte. Grundsätzlich gibt es hier mehrere Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Beide Ehepartner sind im Grundbuch eingetragen: Dies ist der häufigste Fall. Beide sind Miteigentümer, meist zu gleichen Teilen (je zur Hälfte). In diesem Fall müssen sich beide Ehepartner über die Zukunft der Immobilie einigen.
  • Nur ein Ehepartner ist im Grundbuch eingetragen: Unabhängig davon, ob die Immobilie vor oder während der Ehe erworben wurde, ist der eingetragene Ehepartner alleiniger rechtlicher Eigentümer. Der andere Ehepartner hat in der Regel keine direkten Eigentumsansprüche, kann aber unter Umständen Ausgleichsansprüche im Rahmen des Zugewinnausgleichs geltend machen.
  • Die Immobilie gehört einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) der Ehepartner: Auch dieser Fall kommt vor. Hier ist die GbR Eigentümerin, und die Anteile an der GbR müssen geregelt werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch unabhängig vom Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft) sind. Der Güterstand beeinflusst zwar die Ausgleichsansprüche bei einer Scheidung, aber nicht die unmittelbare Eigentümerstellung am Haus.

Zugewinngemeinschaft und das Haus

In den meisten Ehen in Deutschland leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbene Vermögenswerte, also auch eine Immobilie, die in diesem Zeitraum angeschafft wurde, bei einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.

  • Definition Zugewinn: Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und dem Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags) jedes einzelnen Ehepartners.
  • Ausgleich des Zugewinns: Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner auszahlen.
  • Immobilie als Teil des Zugewinns: Der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe (oder der Wert der Immobilie selbst, wenn sie während der Ehe erworben wurde und der Eigentümer auch der alleinige Erwerber war) zählt zum jeweiligen Endvermögen des oder der Eigentümer. Hat eine Partei während der Ehe von einem Kredit getilgt oder Modernisierungen finanziert, die den Wert der Immobilie gesteigert haben, so ist dies ebenfalls zu berücksichtigen. Dies kann zu komplexen Berechnungen führen, selbst wenn nur ein Partner im Grundbuch steht.

Es ist entscheidend, den genauen Stichtag der Scheidung für die Bewertung der Vermögenswerte zu kennen. Das ist in der Regel der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird. Eine Wertermittlung der Immobilie zu diesem Stichtag ist daher unerlässlich.

Option 1: Verkauf der Immobilie

Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie ist oft die einfachste und fairste Lösung, um finanzielle Verflechtungen zu lösen. Der Erlös wird nach Abzug aller Verbindlichkeiten (Restschuld des Kredits, Verkaufsnebenkosten) zwischen den Ehepartnern entsprechend ihrer Eigentumsanteile aufgeteilt. Eventuelle Ausgleichszahlungen aus dem Zugewinnausgleich werden dann separat berechnet.

  • Einvernehmliche Entscheidung: Beide Partner müssen dem Verkauf zustimmen und sich über den Verkaufspreis sowie die Aufteilung des Erlöses einigen.
  • Wertermittlung: Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den aktuellen Marktwert der Immobilie. Dies vermeidet Streitigkeiten über den Wert.
  • Abwicklung des Verkaufs: Die Partner beauftragen gemeinsam einen Makler oder verkaufen die Immobilie privat. Der Verkaufserlös fließt auf ein Treuhandkonto oder wird direkt unter den Parteien aufgeteilt.
  • Steuerliche Aspekte: Beachten Sie mögliche Spekulationssteuern, falls die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde oder die Fristen gemäß Einkommensteuergesetz (in der Regel 3 Jahre der Eigennutzung) nicht eingehalten werden.

Ein Verkauf bietet den Vorteil, dass klare Verhältnisse geschaffen und neue, unbelastete Lebensabschnitte begonnen werden können. Allerdings kann der Prozess des Verkaufs zeitaufwändig sein und mit Kosten (Maklerprovision, Notar, Grunderwerbsteuer für den Käufer) verbunden sein, die den Nettoerlös mindern.

Option 2: Ein Partner übernimmt die Immobilie (Auszahlung)

Alternativ kann ein Ehepartner die Immobilie allein übernehmen und den anderen Ehepartner auszahlen. Dies setzt voraus, dass der übernehmende Partner finanziell in der Lage ist, die Auszahlung zu leisten und gegebenenfalls den bestehenden Immobilienkredit allein zu tragen oder neu zu finanzieren. Diese Lösung wird oft gewählt, wenn einer der Partner mit den Kindern im Haus wohnen bleiben möchte.

  • Wertermittlung: Auch hier ist eine unabhängige Wertermittlung der Immobilie unerlässlich, um den genauen Wert des Anteils zu bestimmen, der ausgezahlt werden muss.
  • Finanzierungsprüfung: Der übernehmende Partner muss nachweisen, dass er die monatlichen Kreditraten alleine stemmen kann. Die Bank muss der Entlassung des anderen Partners aus der Mithaftung für den Kredit zustimmen. Dies ist oft der Hauptknackpunkt.
  • Auszahlungsbetrag: Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem hälftigen Wert der Immobilie (abzüglich bestehender Schulden), multipliziert mit dem Anteil des weichenden Partners, plus/minus gegebenenfalls Zugewinnausgleichsansprüche.
  • Grundbuchänderung: Nach der Auszahlung muss das Grundbuch geändert werden, um den übernehmenden Partner als Alleineigentümer einzutragen. Dies erfolgt notariell, hierfür fallen Notar- und Gerichtskosten an, sowie ggf. Grunderwerbsteuer, wenn sich die Anteile verschieben.

Beispielrechnung: Die Immobilie hat einen Wert von 400.000 Euro. Es besteht ein Restkredit von 100.000 Euro. Der Nettovermögenswert beträgt also 300.000 Euro. Bei hälftigem Eigentum müsste der übernehmende Partner dem anderen 150.000 Euro für dessen Anteil auszahlen. Hinzu kämen gegebenenfalls weitere Ausgleichsansprüche aus dem Zugewinnausgleich.

Option 3: Vermietung der Immobilie

Eine weitere Möglichkeit, die besonders in Phasen hoher Immobilienpreise attraktiv sein kann, ist die Vermietung der gemeinsamen Immobilie an Dritte. Die Mieteinnahmen können dann zur Deckung der Kreditraten und zur Instandhaltung verwendet werden. Ein eventueller Überschuss wird unter den Ehepartnern aufgeteilt.

  • Gemeinsame Verwaltung: Diese Option erfordert weiterhin eine enge Zusammenarbeit und Vertrauen zwischen den geschiedenen Partnern, da sie gemeinsam als Vermieter auftreten und Entscheidungen treffen müssen.
  • Einnahmen und Ausgaben: Ein klarer Plan für die Aufteilung der Mieteinnahmen und die Verteilung der Kosten (Reparaturen, Nebenkosten, Steuern) ist unerlässlich.
  • Langfristiger Plan: Die Vermietung sollte nicht nur als Übergangslösung, sondern als langfristige Strategie betrachtet werden. Was passiert, wenn einer der Partner das Geld zu einem späteren Zeitpunkt benötigt?
  • Steuerliche Aspekte: Mieteinnahmen sind zu versteuern. Es können jedoch auch abzugsfähige Kosten (z.B. Zinsen, Instandhaltung) geltend gemacht werden.

Die Vermietung kann eine gute Lösung sein, wenn beide Partner auf die Immobilie nicht umgehend verzichten müssen und eine Wertsteigerung der Immobilie in der Zukunft erwarten. Sie erfordert jedoch auch ein hohes Maß an Kooperation.

Gerichtliche Auseinandersetzung: Teilungsversteigerung

Wenn sich die Ehepartner nicht einvernehmlich auf eine Lösung einigen können, bleibt als letzter Ausweg oft nur die sogenannte Teilungsversteigerung. Dies ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Immobilie öffentlich versteigert wird.

  • Antragsstellung: Jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beantragen, auch gegen den Willen des anderen.
  • Verfahren: Das Gericht setzt den Verkehrswert der Immobilie fest und bestimmt einen Versteigerungstermin. Die Immobilie wird meistbietend versteigert.
  • Nachteile: Eine Teilungsversteigerung erzielt in der Regel selten den vollen Marktwert der Immobilie. Es entstehen hohe Verfahrenskosten, die den Erlös weiter mindern. Zudem ist der Prozess emotional sehr belastend und zieht sich oft über einen langen Zeitraum hin.
  • Erlösverteilung: Der Erlös wird nach Abzug der Verfahrenskosten und bestehender Schulden zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt.

Die Teilungsversteigerung ist eine ultima Ratio, die möglichst vermieden werden sollte, da sie für beide Parteien in der Regel nachteilig ist und erhebliche finanzielle Verluste bedeuten kann. Eine außergerichtliche Einigung ist fast immer die bessere Wahl.

Wichtige Schritte und Tipps für den Umgang mit der Immobilie

Unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden, gibt es einige wichtige Schritte und Grundsätze, die Sie beachten sollten, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

  • Frühzeitige Beratung: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachreferent für Familienrecht) und notfalls auch einem Steuerberater. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und die beste Strategie zu entwickeln.
  • Wertermittlung: Lassen Sie den Wert der Immobilie von einem unabhängigen Gutachter ermitteln. Dies schafft Transparenz und eine neutrale Basis für Verhandlungen.
  • Klare Finanzplanung: Klären Sie Ihre individuelle finanzielle Situation. Was kann ich mir alleine leisten? Welche Belastungen kommen auf mich zu?
  • Kommunikation: Versuchen Sie, so sachlich und konstruktiv wie möglich mit Ihrem ehemaligen Partner zu kommunizieren. Eine Mediation kann helfen, festgefahrene Situationen zu lösen.
  • Schriftliche Vereinbarungen: Halten Sie alle Absprachen und Entscheidungen schriftlich fest, am besten in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung. Dies schafft Rechtssicherheit und vermeidet zukünftige Streitigkeiten.

Denken Sie auch an die emotionalen Aspekte. Eine Immobilie ist oft mehr als nur ein Vermögenswert, sondern auch ein Ort voller Erinnerungen. Eine klare Trennung auf der Sachebene hilft, diese emotionale Last zu bewältigen.

Fazit

Die Regelung der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung ist eine der größten Herausforderungen. Eine frühzeitige Klärung der Eigentumsverhältnisse, eine objektive Wertermittlung und eine fundierte rechtliche sowie finanzielle Beratung sind unerlässlich. Eine einvernehmliche Lösung, sei es durch Verkauf, Auszahlung oder Vermietung, ist fast immer der gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen. Mit Sorgfalt und Besonnenheit kann auch dieser schwierige Abschnitt erfolgreich gemeistert und ein guter Start in einen neuen Lebensabschnitt ermöglicht werden.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München