Renovierung bei Auszug: Muss ich streichen und tapezieren?
Renovierung bei Auszug: Muss ich streichen und tapezieren? Ein Ratgeber klärt, was rechtlich Pflicht ist und was nur Wunsch des Vermieters ist.

Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich kurz vor dem Auszug: Muss ich die Wohnung noch streichen und tapezieren? Die Antwort ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Entscheidend sind vor allem der Mietvertrag, der Zustand der Wohnung und die Dauer der Mietzeit. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was unter Schönheitsreparaturen fällt, wann eine Renovierung bei Auszug tatsächlich Pflicht ist und welche Arbeiten Sie selbst sinnvoll übernehmen können – und welche besser ein Fachbetrieb erledigt.
Was sind Schönheitsreparaturen?
Unter Schönheitsreparaturen versteht man kleinere, dekorative Arbeiten an der Wohnung, die vor allem das Aussehen verbessern sollen. Sie dienen dazu, normale Gebrauchsspuren und leichte Abnutzungserscheinungen zu beseitigen, ohne die Substanz der Wohnung zu verändern. Typische Beispiele sind das Streichen von Wänden und Decken, das Tapezieren oder das Lackieren von Türen und Heizkörpern.
Im Gegensatz dazu fallen größere Instandhaltungsarbeiten wie der Austausch von Böden, die Reparatur von Heizkörpern oder die Erneuerung von Sanitäreinrichtungen nicht unter Schönheitsreparaturen. Diese Aufgaben liegen in der Regel beim Vermieter, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vandalismus des Mieters entstanden sind. Schönheitsreparaturen sind also eher kosmetischer Natur und sollen die Wohnung in einem ordentlichen, aber nicht unbedingt neuwertigen Zustand übergeben.
- —Streichen von Wänden und Decken
- —Tapezieren oder Überstreichen von Tapeten
- —Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
- —Entfernen von Dübeln und Verspachteln von Bohrlöchern
- —Reinigung und Pflege von Fußbodenbelägen
Gibt es eine gesetzliche Renovierungspflicht?
Im deutschen Mietrecht gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, die Wohnung beim Auszug zu streichen oder zu tapezieren. Die Übernahme der Schönheitsreparaturen muss daher im Mietvertrag geregelt sein. Steht dort keine wirksame Renovierungsklausel, muss der Mieter die Wände in der Regel nicht neu streichen, auch wenn der Vermieter dies wünscht.
Wichtig ist, dass die Wohnung besenrein und in einem ordentlichen Zustand übergeben wird. Das bedeutet, dass Schmutz entfernt, kleine Schäden ausgebessert und die Wohnung gründlich gereinigt sein sollte. Farbliche Abweichungen oder leichte Gebrauchsspuren sind in der Regel akzeptabel, solange sie nicht über das normale Maß hinausgehen. Eine Renovierungspflicht entsteht also nur durch vertragliche Vereinbarung, nicht automatisch durch das Gesetz.
Wann muss ich streichen?
Eine Pflicht zum Streichen besteht in der Regel nur, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Typischerweise werden in solchen Klauseln bestimmte Zeitabstände genannt, nach denen die Wände neu gestrichen werden müssen. Zum Beispiel könnte im Vertrag stehen, dass die Wände alle fünf Jahre oder beim Auszug neu gestrichen werden müssen.
Auch wenn keine explizite Renovierungsklausel existiert, kann eine Pflicht zum Streichen entstehen, wenn der Mieter die Wände in stark auffälligen oder unüblichen Farben gestrichen hat. In diesem Fall kann der Vermieter verlangen, dass die Wände wieder in eine neutrale Farbe gebracht werden, um die Wohnung für neue Mieter attraktiver zu machen. Hier geht es weniger um die Pflicht zur Renovierung, sondern um die Wiederherstellung eines normalen Zustands.
- —Prüfung des Mietvertrags auf Renovierungsklauseln
- —Berücksichtigung der Mietdauer und der vereinbarten Renovierungsintervalle
- —Überprüfung, ob die Wände in unüblichen Farben gestrichen wurden
Wann muss ich tapezieren?
Ähnlich wie beim Streichen hängt die Pflicht zum Tapezieren von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Wenn der Vertrag vorsieht, dass die Wände beim Auszug neu tapeziert werden müssen, ist der Mieter dazu verpflichtet. Andernfalls ist eine Renovierung nicht zwingend erforderlich.
Beim Tapezieren ist darauf zu achten, dass die Tapeten sauber und faltenfrei angebracht werden. Blasen, lose Ecken oder unsaubere Übergänge können vom Vermieter beanstandet werden. In vielen Fällen reicht es aus, bestehende Tapeten zu überstreichen, sofern sie in gutem Zustand sind. Dies spart Zeit und Kosten und ist oft ausreichend, um die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.
- —Überprüfung des Mietvertrags auf Tapezierpflichten
- —Entscheidung zwischen Neu-Tapezieren und Überstreichen
- —Sicherstellung einer sauberen und faltenfreien Verarbeitung
Was gehört nicht zur Renovierung?
Nicht alle Arbeiten, die der Vermieter gerne sehen würde, fallen unter Schönheitsreparaturen. Größere Instandhaltungsmaßnahmen wie der Austausch von Böden, die Reparatur von Heizkörpern oder die Erneuerung von Sanitäreinrichtungen liegen in der Regel beim Vermieter. Auch die Erneuerung von Elektroinstallationen oder die Beseitigung von Schäden, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, sind keine Schönheitsreparaturen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten und Schäden, die er selbst verursacht hat, zu beheben. Allerdings muss er nicht für alle Mängel aufkommen, die durch normale Abnutzung oder Alterung entstanden sind. Hier ist eine klare Unterscheidung zwischen Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten wichtig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
- —Austausch von Böden
- —Reparatur von Heizkörpern
- —Erneuerung von Sanitäreinrichtungen
- —Erneuerung von Elektroinstallationen
- —Beseitigung von Schäden durch normale Abnutzung
Wie fachgerecht muss die Renovierung sein?
Wenn der Mietvertrag eine Renovierungspflicht vorsieht, muss diese fachgerecht ausgeführt werden. Das bedeutet, dass die Arbeiten sauber und ordentlich durchgeführt werden müssen. Flecken, Streifen, Schmutzpartikel oder Farbverläufe sind nicht akzeptabel. Auch die Verarbeitung von Tapeten muss sauber sein, ohne Blasen oder lose Ecken.
Der Vermieter kann verlangen, dass die Renovierung durch einen Fachbetrieb durchgeführt wird, wenn dies im Vertrag geregelt ist. In vielen Fällen ist es jedoch ausreichend, wenn der Mieter die Arbeiten selbst sorgfältig ausführt. Wichtig ist, dass die Ergebnisse den üblichen Standards entsprechen und keine Beanstandungen möglich sind. Eine fachgerechte Renovierung vermeidet Nachbesserungen und mögliche Abzüge von der Kaution.
- —Saubere und gleichmäßige Streicharbeiten
- —Faltenfreie und blasenfreie Tapeten
- —Vermeidung von Farbverläufen und Flecken
- —Sorgfältige Vorbereitung der Oberflächen
- —Verwendung geeigneter Materialien und Werkzeuge
Praktische Tipps für die Renovierung
Bevor mit dem Streichen oder Tapezieren begonnen wird, sollte die Wohnung gründlich gereinigt werden. Staub und Schmutz müssen entfernt werden, damit die Farbe oder Tapete gut haftet. Kleine Löcher oder Risse sollten mit Spachtelmasse ausgebessert werden, um eine glatte Oberfläche zu erhalten.
Beim Streichen ist es sinnvoll, von oben nach unten zu arbeiten, um Farbspritzer zu vermeiden. Steckdosen, Lichtschalter und Türbeschläge sollten abgeklebt werden, um Beschädigungen zu vermeiden. Nach dem Streichen sollten alle Farbtropfen auf dem Boden entfernt werden. Bei Tapeten ist darauf zu achten, dass die Bahnen sauber aneinanderstoßen und keine Überschneidungen entstehen.
- —Gründliche Reinigung der Oberflächen vor dem Streichen
- —Ausfüllen von Löchern und Rissen mit Spachtelmasse
- —Arbeiten von oben nach unten beim Streichen
- —Abkleben von Steckdosen und Lichtschaltern
- —Saubere Anbringung der Tapetenbahnen
Kosten und Zeitplanung
Die Kosten für eine Renovierung können je nach Umfang und Materialien stark variieren. Ein Beispiel: Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung könnten Materialkosten für Farbe und Tapeten zwischen 200 und 400 Euro liegen, wenn man selbst streicht und tapeziert. Lässt man die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchführen, können die Kosten deutlich höher sein, je nach Region und Aufwand.
Wichtig ist, die Renovierung rechtzeitig zu planen, um Stress zu vermeiden. In der Regel sollte mit mindestens ein bis zwei Wochen Vorlauf gerechnet werden, je nach Größe der Wohnung und den gewünschten Arbeiten. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, Materialien rechtzeitig zu besorgen und eventuelle Probleme zu lösen, bevor der Auszugstermin näher rückt.
- —Einschätzung der Materialkosten im Voraus
- —Berücksichtigung von Arbeitszeit und eventuellen Fachbetriebskosten
- —Frühzeitige Planung der Renovierung
- —Pufferzeit für unvorhergesehene Arbeiten einplanen
Fazit
Eine Renovierung bei Auszug ist nicht automatisch Pflicht, sondern hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Schönheitsreparaturen wie das Streichen und Tapezieren dienen dazu, normale Gebrauchsspuren zu beseitigen und die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Größere Instandhaltungsarbeiten liegen in der Regel beim Vermieter. Eine fachgerechte und sorgfältige Renovierung vermeidet Beanstandungen und sichert die Rückzahlung der Kaution. Mit einer guten Planung und den richtigen Materialien kann die Renovierung effizient und kostengünstig durchgeführt werden.

