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Ratenanpassung der Baufinanzierung: Welche Fristen gelten?

Welche Fristen gelten, wenn Sie die Raten Ihrer Baufinanzierung anpassen wollen? Ein Ratgeber zu Tilgungssatzwechsel, Sondertilgung und Prolongation.

6 min Lesezeit
Ratenanpassung der Baufinanzierung: Welche Fristen gelten?

Die monatliche Rate der Baufinanzierung ist für viele Immobilieneigentümer ein zentraler Punkt im Haushaltsbudget. Steigen Einkommen oder Vermögen, wünschen sich viele, schneller schuldenfrei zu werden. Sinken Einkommen oder entstehen unerwartete Ausgaben, kann eine Entlastung der Rate wichtig sein. In beiden Fällen stellt sich die Frage: Welche Fristen gelten, wenn die Raten der Baufinanzierung angepasst werden sollen? Dieser Ratgeber erklärt, welche rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen bei Tilgungssatzwechsel, Sondertilgung, Prolongation und Sonderkündigung zu beachten sind – und wie sich Fristen auf die Planung einer Immobilienfinanzierung auswirken.

Wann beginnt die Rückzahlung der Baufinanzierung?

Bevor es um die Anpassung der Raten geht, ist entscheidend, ab wann überhaupt Raten fällig sind. Bei einem Immobilienkauf wird die Darlehenssumme in der Regel auf einen Schlag ausgezahlt, sobald Kaufvertrag, Grundschuld und Finanzierung vereinbart sind. Danach beginnt in vielen Fällen die Rückzahlung innerhalb weniger Wochen. Beim Hausbau erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen nach Baufortschritt; die erste Rate wird typischerweise nach der ersten oder letzten Auszahlung fällig.

Häufig vereinbaren Bank und Kunde eine tilgungsfreie Zeit, in der nur Zinsen für das bereits abgerufene Kapital gezahlt werden. Diese Karenzzeit kann beispielsweise 12 Monate betragen und gilt oft auch nach vollständiger Auszahlung. Erst danach startet die reguläre Rückzahlung mit Tilgung. Die genauen Fristen – also wann die erste Rate fällig ist – stehen im Finanzierungsvertrag und können von Bank zu Bank variieren.

  • Die erste Rate wird in der Regel wenige Wochen nach Auszahlung des Darlehens fällig.
  • Beim Kauf einer fertigen Immobilie beginnt die Rückzahlung meist nach vollständiger Auszahlung.
  • Beim Hausbau erfolgt die Auszahlung in Tranchen; die erste Rate folgt nach der ersten oder letzten Auszahlung.
  • Eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 12 Monaten ist häufig vereinbart.
  • Die exakten Fristen sind im Darlehensvertrag festgehalten und individuell verhandelbar.

Tilgungssatzwechsel: Wann und wie oft?

Ein Tilgungssatzwechsel bedeutet, dass während der Laufzeit des Darlehens der Prozentsatz geändert wird, mit dem das Darlehen zurückgezahlt wird. Statt 2 Prozent Tilgung können es beispielsweise 3 oder 4 Prozent werden – oder weniger, wenn die monatliche Belastung gesenkt werden soll. Ein solcher Wechsel ist keine automatische Anpassung, sondern eine außerplanmäßige Änderung, die vertraglich geregelt sein muss.

Viele Banken erlauben einen Tilgungssatzwechsel einmal pro Jahr oder nach einer bestimmten Mindestlaufzeit, etwa nach zwei oder fünf Jahren. Wichtig ist, dass der Wechsel rechtzeitig beantragt wird, da die Bank ihn prüfen und bestätigen muss. In der Regel gelten Fristen von einigen Wochen bis Monaten, damit die neue Rate zum gewünschten Zeitpunkt greift. Eine Erhöhung der Tilgung verkürzt die Laufzeit und senkt die Gesamtzinsbelastung, eine Senkung verlängert die Laufzeit und senkt die monatliche Rate.

  • Ein Tilgungssatzwechsel ist eine außerplanmäßige Änderung des Tilgungsanteils.
  • Viele Verträge erlauben einen Wechsel pro Jahr oder nach einer Mindestlaufzeit.
  • Die Bank muss den Wechsel genehmigen; Fristen von Wochen bis Monaten sind üblich.
  • Eine höhere Tilgung verkürzt die Laufzeit und senkt Zinsen, eine niedrigere senkt die Rate.
  • Die genauen Bedingungen stehen im Darlehensvertrag und sollten vorab geprüft werden.

Sondertilgung: Fristen und Grenzen

Sondertilgungen sind Sonderzahlungen, mit denen die Restschuld vorzeitig reduziert wird. Sie können die Laufzeit verkürzen und Zinsen sparen. In Deutschland ist das Recht auf Sondertilgung nicht gesetzlich garantiert, wird aber in den meisten Baufinanzierungsverträgen eingeräumt. Typisch sind jährliche Sondertilgungen von 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme, oft ohne zusätzliche Kosten.

Die Fristen für Sondertilgungen sind vertraglich festgelegt. Häufig müssen Sondertilgungen bis zu einem bestimmten Stichtag im Jahr angekündigt werden, etwa bis zum 30. November für eine Zahlung im Dezember. Manche Banken verlangen eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einigen Wochen. Überschreitet eine Sondertilgung die vereinbarte Grenze, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Beispiel: Bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro sind 5 Prozent Sondertilgung pro Jahr 10.000 Euro; darüber hinausgehende Beträge können kostenpflichtig sein.

  • Sondertilgungen reduzieren die Restschuld und verkürzen die Laufzeit.
  • Viele Verträge erlauben 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr.
  • Fristen für Anmeldung liegen oft bei einigen Wochen bis Monaten.
  • Überschreitung der vereinbarten Grenze kann Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.
  • Die genauen Bedingungen sind im Vertrag festgehalten und sollten vorab geprüft werden.

Prolongation und Forward-Darlehen: Fristen vor Ablauf der Zinsbindung

Am Ende der Zinsbindungsfrist stellt sich die Frage, wie die Baufinanzierung weitergeführt wird. Eine Prolongation bedeutet, dass die bestehende Finanzierung mit neuen Konditionen verlängert wird, meist bei der gleichen Bank. Alternativ kann ein Forward-Darlehen abgeschlossen werden, das die Zinsen für die Anschlussfinanzierung bereits heute festlegt. Beide Varianten haben eigene Fristen, die rechtzeitig beachtet werden müssen.

Experten empfehlen, sich bereits etwa drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung über das aktuelle Zinsniveau und mögliche Prolongationskonditionen zu informieren. Ohne den Zinsaufschlag eines Forward-Darlehens kann in der Regel sechs bis zwölf Monate vor Ende der Zinsfestschreibung mit der Bank über eine Prolongation gesprochen werden. Drei Monate vorher macht die Bank in der Regel von sich aus ein Angebot. Für ein Forward-Darlehen gelten oft längere Fristen, da die Zinsen früher festgelegt werden und ein Zinsaufschlag anfällt.

  • Prolongation verlängert die bestehende Finanzierung mit neuen Konditionen.
  • Empfehlung: Informationen drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einholen.
  • Sechs bis zwölf Monate vor Ende der Zinsbindung über Prolongation sprechen.
  • Drei Monate vorher macht die Bank in der Regel ein Angebot.
  • Forward-Darlehen legen Zinsen früher fest und haben eigene Fristen und Zinsaufschläge.

Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Nach zehn Jahren besteht für viele Immobilienkredite ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten entschädigungslos gekündigt werden kann, unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch läuft. Diese Frist beginnt in der Regel ab dem Tag, an dem das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Für Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen läuft die 10-Jahres-Frist ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung.

Das Sonderkündigungsrecht ist wichtig, wenn die Zinsen deutlich gesunken sind und ein Wechsel zu einer günstigeren Bank sinnvoll ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die sechsmonatige Frist eingehalten werden. Nach Ablauf der Frist kann das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden. Es gilt für alle Formen von Immobilienkrediten, also auch für Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen.

  • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren mit 6-Monats-Frist.
  • Frist beginnt ab Vollauszahlung des Darlehens.
  • Für Anschlussfinanzierungen ab Vertragsunterzeichnung.
  • Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
  • Wichtig für Zinswechsel zu einer günstigeren Bank.

Änderungen während der Laufzeit: Was ist möglich?

Während der Laufzeit einer Baufinanzierung können verschiedene Änderungen vorgenommen werden, die die Raten beeinflussen. Neben Tilgungssatzwechsel und Sondertilgung können auch andere Optionen wie eine Änderung der Ratenhöhe oder eine vorzeitige Rückzahlung vereinbart sein. Allerdings gibt es Grenzen: Eine bereits bestehende Baufinanzierung kann in der Regel nicht aufgestockt werden, auch nicht zum Ende der Zinsfestschreibung. Stattdessen kann eine zusätzliche Finanzierung ab einem bestimmten Betrag beantragt werden.

Raten können in der Regel nicht einfach ausgesetzt werden; ausgesetzte Raten werden innerhalb der Zinsbindungsfrist nachgeholt. Eine Änderung des Tilgungssatzes ist nur möglich, wenn die Option „Tilgungssatzänderung“ im Vertrag vereinbart ist. Auch hier gelten Fristen, die in der Regel einige Wochen bis Monate betragen. Es ist wichtig, die individuellen Vereinbarungen im Vertrag zu prüfen und rechtzeitig mit der Bank zu sprechen.

  • Tilgungssatzwechsel und Sondertilgung sind häufig möglich.
  • Raten können in der Regel nicht ausgesetzt werden.
  • Eine Aufstockung der bestehenden Baufinanzierung ist meist nicht möglich.
  • Zusätzliche Finanzierungen ab einem bestimmten Betrag sind möglich.
  • Fristen für Änderungen liegen bei einigen Wochen bis Monaten.

Fazit

Die Anpassung der Raten einer Baufinanzierung ist möglich, aber mit Fristen und vertraglichen Bedingungen verbunden. Wichtige Punkte sind der Beginn der Rückzahlung, Tilgungssatzwechsel, Sondertilgung, Prolongation und das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren. Jede dieser Optionen hat eigene Fristen, die rechtzeitig beachtet werden müssen, um Kosten zu vermeiden und die Finanzierung optimal zu gestalten. Es lohnt sich, den Darlehensvertrag genau zu prüfen und frühzeitig mit der Bank zu sprechen, um die besten Konditionen zu nutzen und die monatliche Belastung an die eigene finanzielle Situation anzupassen.

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