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Räumungsklage – Ablauf und Kosten

Eine Räumungsklage ist das letzte Mittel für Vermieter, unkooperative Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Erfahren Sie hier alles zu Ablauf, Kosten und Alternativen.

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Räumungsklage – Ablauf und Kosten

Die Räumungsklage ist für Vermieter oft der letzte, aber manchmal unvermeidliche Schritt, um eine Mietwohnung von einem Mieter zurückzuerhalten, der sich weigert, nach einer wirksamen Kündigung auszuziehen. Dieser Prozess ist mit bestimmten rechtlichen Vorgaben und Kosten verbunden, die sowohl der Vermieter tragen als auch unter Umständen vom Mieter zurückfordern muss. Wir erläutern Ihnen in diesem Ratgeber detailliert den Ablauf einer Räumungsklage, die damit verbundenen Kosten und geben Ihnen wichtige Hinweise, wie Sie als Vermieter oder Mieter in einer solchen Situation am besten vorgehen können. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und verständliche Orientierung zu bieten, damit Sie die Komplexität dieses rechtlichen Verfahrens besser einschätzen und fundierte Entscheidungen treffen können.

Was ist eine Räumungsklage und wann ist sie nötig?

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, das ein Vermieter einleitet, um einen Mieter aus einer gemieteten Immobilie zu entfernen. Sie wird notwendig, wenn der Mieter trotz einer wirksamen Kündigung durch den Vermieter die Wohnung nicht freiwillig räumt und weiterhin darin verbleibt. Der Vermieter hat in solchen Fällen keine Möglichkeit, den Mieter eigenmächtig – etwa durch Auswechseln der Schlösser oder das Entfernen von Möbeln – zum Auszug zu bewegen. Dies wäre eine verbotene Eigenmacht und strafbar. Die einzige rechtlich zulässige Methode, einen Mieter gegen seinen Willen aus der Wohnung zu bekommen, ist der Weg über das Gericht.

Die Hauptvoraussetzung für eine Räumungsklage ist eine Beendigung des Mietverhältnisses, die in der Regel durch eine wirksame Kündigung erfolgt ist. Ohne eine solche Kündigung, die dem Mieter form- und fristgerecht zugestellt wurde, hat eine Räumungsklage in aller Regel keinen Erfolg. Es gibt verschiedene Gründe, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen können und somit die Grundlage für eine spätere Räumungsklage bilden.

  • Ordentliche Kündigung: Dies ist beispielsweise der Fall bei Eigenbedarf des Vermieters oder einer umfassenden Verwertung des Grundstücks.
  • Außerordentliche, fristlose Kündigung: Der häufigste Grund hierfür sind erhebliche Mietrückstände, meist zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten oder ein Rückstand, der diesen Betrag übersteigt.
  • Verletzung vertraglicher Pflichten: Dazu gehören schwerwiegende Störungen des Hausfriedens oder die unerlaubte Untervermietung.

Der Ablauf einer Räumungsklage: Schritt für Schritt

Der Prozess einer Räumungsklage kann sich über mehrere Monate hinziehen und erfordert Geduld sowie die Einhaltung vieler rechtlicher Vorschriften. Ein fehlerhafter Schritt kann das ganze Verfahren verzögern oder sogar scheitern lassen.

Zunächst muss dem Mieter eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses zugestellt werden. Diese muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsgründe klar darlegen. Die Kündigungsfristen sind einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um eine fristlose Kündigung. Nach Ablauf der Kündigungsfrist und sofern der Mieter die Wohnung nicht geräumt hat, reicht der Vermieter die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. Dies geschieht in der Regel durch einen Rechtsanwalt, der die Klageschrift vorbereitet und einreicht. Die Klageschrift muss den Räumungsanspruch des Vermieters begründen und alle relevanten Fakten sowie Beweismittel enthalten.

  • Zustellung der Klageschrift: Das Gericht stellt die Klageschrift dem Mieter zu. Dieser hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist, meist zwei Wochen, auf die Klage zu erwidern.
  • Gütetermin und Hauptverhandlung: In der Regel setzt das Gericht einen Gütetermin an, bei dem versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Scheitert dies, folgt die Hauptverhandlung, bei der beide Parteien ihre Argumente und Beweise vortragen können.
  • Urteil: Das Gericht spricht ein Urteil. Erhält der Vermieter Recht, wird der Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt. Gleichzeitig kann das Gericht auch eine Zahlungsklage für ausstehende Mieten oder Nutzungsentschädigung während des Verfahrens prüfen und zusprechen.
  • Räumungsfrist: Oftmals gewährt das Gericht dem Mieter im Urteil eine kurze Räumungsfrist, um ihm die Möglichkeit zu geben, eine neue Wohnung zu finden und in Eigenregie auszuziehen. Eine solche Frist kann auf Antrag des Mieters auch nachträglich verlängert werden, meist aber nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus.
  • Vollstreckung: Kommt der Mieter dem Räumungsurteil nicht nach, kann der Vermieter die Zwangsvollstreckung beauftragen. Dies geschieht durch einen Gerichtsvollzieher, der die Wohnung räumt, den Mieter hinaussetzt und die Schlösser wechselt. Dies ist der kostspieligste Teil des gesamten Verfahrens.

Die Kosten einer Räumungsklage

Die Kosten einer Räumungsklage können erheblich sein und setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Sie hängen wesentlich vom sogenannten Streitwert ab, der bei Räumungsklagen in der Regel die Jahresmiete (ohne Nebenkosten) der betroffenen Wohnung beträgt, multipliziert mit einem Faktor, der je nach Bundesland oder Gerichtsbezirk variieren kann. Oftmals wird der dreieinhalbfache Jahreswert der Nettokaltmiete als Streitwert angesetzt.

Die Hauptkostenpunkte sind Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Für das Gerichtsverfahren selbst fallen ebenfalls Gerichtsgebühren an, die sich ebenfalls am Streitwert orientieren. Ein weiterer Kostenfaktor sind die Ausgaben für die Zustellung der Klageschrift und anderer Schriftstücke. Der größte Einzelposten können jedoch die Kosten für die eigentliche Zwangsräumung sein, wenn der Mieter der gerichtlichen Anordnung nicht freiwillig nachkommt. Diese 'Berliner Räumung' oder 'Hamburger Modell' sind Alternativen, die die Kosten senken können, indem der Gerichtsvollzieher lediglich Schlösser wechselt und den Vermieter in den Besitz setzt, während der Mieter auf eigene Kosten seine Sachen abholen muss. Bei der klassischen Räumung werden sämtliche Einrichtungsgegenstände des Mieters durch ein vom Gerichtsvollzieher beauftragtes Umzugsunternehmen abtransportiert und eingelagert, wobei diese Kosten vom Vermieter in Vorleistung zu tragen sind.

  • Gerichtsgebühren: Sie werden zu Beginn des Verfahrens fällig und richten sich nach dem Streitwert.
  • Anwaltskosten: Hier entstehen Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, die ebenfalls vom Streitwert abhängen.
  • Kosten der Zwangsvollstreckung: Diese können sehr hoch ausfallen und umfassen die Gebühren des Gerichtsvollziehers, Kosten für Umzugsunternehmen, Lagerkosten und eventuell für eine neue Schließanlage.
  • Nutzungsentschädigung: Der Mieter muss für die Zeit, in der er die Wohnung trotz Kündigung noch nutzt, eine Nutzungsentschädigung zahlen, die der Höhe der vereinbarten Miete entspricht.
  • Betriebskosten und Schönheitsreparaturen: Möglicherweise fallen auch Kosten für ausstehende Betriebskosten oder notwendige Schönheitsreparaturen an, die der Mieter während seiner Zeit verursacht hat.

Beispielrechnung für die Kosten einer Räumungsklage

Um die potenziellen Kosten besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Angenommen, die Nettokaltmiete beträgt 800 Euro pro Monat. Der Streitwert für die Räumungsklage wird üblicherweise mit dem 12-fachen der Monatsmiete berechnet, also 12 x 800 Euro = 9.600 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Beträge für ausstehende Mietforderungen, was den Streitwert weiter erhöht.

Auf Basis eines Streitwerts von 9.600 Euro könnten die Kosten wie folgt aussehen:

  • Gerichtsgebühren: In der Regel zwei Gerichtskostenfaktoren. Das wären etwa 600-800 Euro.
  • Anwaltskosten: Für den Vermieter (1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr) und den Mieter, falls er sich verteidigt. Für den Vermieter könnten dies für das Gericht und die außergerichtliche Tätigkeit insgesamt ca. 1.200 - 1.800 Euro sein.
  • Kosten für den Gerichtsvollzieher (Vollstreckung): Für eine klassische Räumung können hier schnell 3.000 bis 6.000 Euro oder mehr anfallen, je nach Umfang des Hausstandes und Dauer der Einlagerung. Für eine Berliner Räumung liegen die Kosten oft bei 500 bis 1.500 Euro.

Dies sind lediglich Schätzungen und können je nach Einzelfall, Umfang des Verfahrens (z.B. mehrere Gerichtstermine, Gutachten etc.) und dem jeweiligen Rechtsanwalt variieren. Im Erfolgsfall hat der unterlegene Mieter grundsätzlich die gesamten Kosten zu tragen. Dies ist aber eine Forderung, die in der Praxis oft nur schwer durchsetzbar ist, wenn der Mieter mittellos ist.

Alternativen zur Räumungsklage

Eine Räumungsklage sollte stets das letzte Mittel sein, da sie mit hohen Kosten, Zeit und Nerven verbunden ist. Es gibt daher oft Möglichkeiten, eine solche Klage zu vermeiden oder zumindest weniger aufwendig zu gestalten.

Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, sollte immer an erster Stelle stehen. Dies kann den Abschluss eines Räumungsvergleichs bedeuten, in dem sich Mieter und Vermieter auf einen freiwilligen Auszugstermin und gegebenenfalls auf die Begleichung offener Forderungen einigen. Hierbei kann auch eine 'Räumungsprämie' für den Mieter in Betracht gezogen werden, die die Kosten einer Klage und Räumung in vielen Fällen deutlich unterbieten kann. Ebenso kann eine Stundung von Mietrückständen oder die Unterstützung bei der Wohnungssuche für den Mieter eine Motivation sein, einer Räumungsklage zuvorzukommen. Die Mediation durch einen neutralen Dritten kann ebenfalls hilfreich sein, um verfahrene Situationen aufzulösen und eine kooperative Lösung zu finden.

  • Räumungsvereinbarung: Eine vertragliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter über den Auszugstermin, oft verbunden mit einer Räumungsprämie.
  • Stundung von Mietrückständen: Eine Vereinbarung zur Ratenzahlung oder temporären Aussetzung von Mietforderungen, um eine fristlose Kündigung zu heilen.
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche: Hilfe des Vermieters bei der Suche nach einer neuen Wohnung für den Mieter, um den Auszug zu erleichtern.
  • Inanspruchnahme von Beratungsstellen: Mieter können sich an Mietervereine oder soziale Dienste wenden, um Unterstützung bei finanziellen Problemen oder der Wohnungssuche zu erhalten.

Schutz für Mieter bei einer Räumungsklage

Auch wenn der Vermieter eine Räumungsklage einreicht, sind Mieter nicht schutzlos. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich rechtlich zu verteidigen und die Rechtmäßigkeit der Klage zu prüfen. In vielen Fällen sind es formale Fehler bei der Kündigung durch den Vermieter, die eine Räumungsklage unwirksam machen können. So muss die Kündigung beispielsweise schriftlich erfolgen, die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden und bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Kündigungsgrund klar benannt sein.

Mieter sollten sich umgehend rechtlichen Rat einholen, sobald sie eine Kündigung oder gar eine Räumungsklage erhalten. Ein Mieterverein oder ein auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer Verteidigung beurteilen und die notwendigen Schritte einleiten. Bei finanziellen Schwierigkeiten, die zu Mietrückständen geführt haben, können Mieter unter Umständen staatliche Hilfen beantragen, um die Schulden zu begleichen und eine fristlose Kündigung zu heilen. Dies ist oft noch möglich, wenn die Räumungsklage bereits läuft, jedoch nur innerhalb bestimmter Fristen.

  • Prüfung der Kündigung: Mieter sollten die Rechtmäßigkeit und Formalitäten der Kündigung durch den Vermieter überprüfen lassen.
  • Möglichkeit der Heilung: Bei fristloser Kündigung wegen Mietrückständen kann der Mieter durch Begleichung der Schulden (oft innerhalb einer bestimmten Frist nach Klagezustellung) die Kündigung unwirksam machen.
  • Härtefallantrag: In bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise bei drohender Obdachlosigkeit oder schwerer Krankheit, kann ein sogenannter Härtefallantrag beim Gericht gestellt werden, um eine Räumung zu verhindern oder zumindest aufzuschieben.
  • Anwaltliche Vertretung: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um die eigenen Rechte zu wahren und eine fundierte Verteidigung aufzubauen.
  • Beratung durch Mietervereine: Mietervereine bieten Rechtsberatung und Unterstützung zu mietrechtlichen Fragen an.

Räumungsklage und Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat in den letzten Jahren erhebliche Auswirkungen auf das Mietrecht und insbesondere auf das Thema Räumungsklagen gehabt. Um Mieter in finanziellen Notlagen zu schützen, wurden temporäre Schutzvorschriften eingeführt. Beispielsweise gab es Regelungen, die Kündigungen aufgrund von Mietschulden, die in einem bestimmten Zeitraum der Pandemie entstanden sind, erschwert oder ausgeschlossen haben. Solche Regelungen waren jedoch oft befristet und sind größtenteils wieder ausgelaufen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die grundlegenden Mechanismen des Mietrechts und die Möglichkeit einer Räumungsklage nach wie vor Bestand haben. Mietschulden, die nach dem Auslaufen der speziellen Schutzmaßnahmen entstanden sind, können weiterhin die Grundlage für eine fristlose Kündigung und eine Räumungsklage bilden. Vermieter und Mieter sollten sich daher stets über die aktuelle Rechtslage informieren und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einholen. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, wie wichtig es ist, in Notlagen proaktiv das Gespräch zu suchen und nach Lösungen zu suchen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

  • Ablaufdatum beachten: Spezielle Schutzvorschriften im Zuge der Pandemie waren meist befristet und sind ausgelaufen.
  • Weiterhin bestehende Pflichten: Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt grundsätzlich bestehen.
  • Kommunikation: Bei finanziellen Schwierigkeiten ist eine frühzeitige und offene Kommunikation mit dem Vermieter entscheidend.
  • Staatliche Hilfen: Prüfung von Ansprüchen auf staatliche Unterstützung (z.B. Wohngeld, Leistungen nach SGB II), um Mietrückstände zu vermeiden.

Fazit

Eine Räumungsklage ist ein komplexes und belastendes Verfahren für alle Beteiligten. Sie ist mit erheblichen Kosten und einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden. Für Vermieter ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen genau zu prüfen und alle Fristen und Formalitäten einzuhalten, um einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zu gewährleisten. Für Mieter ist es entscheidend, frühzeitig auf eine Kündigung zu reagieren und sich umgehend rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte zu wahren und gegebenenfalls Abwehrmöglichkeiten zu nutzen. In vielen Fällen lassen sich durch frühzeitige Kommunikation und den Versuch einer außergerichtlichen Einigung sowohl die Kosten als auch der Stress einer Räumungsklage vermeiden.

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