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Grundstücksteilung: Voraussetzungen und Vorgehen

Die Grundstücksteilung ist ein komplexes Vorhaben mit vielen rechtlichen und planerischen Hürden. Dieser Ratgeber erläutert die Voraussetzungen und den genauen Ablauf, um Sie bestmöglich zu informieren.

6 min Lesezeit
Grundstücksteilung: Voraussetzungen und Vorgehen

Die Entscheidung, ein bestehendes Grundstück zu teilen, kann verschiedene Motivationen haben: sei es die Veräußerung eines Teils, die Errichtung eines weiteren Gebäudes oder die Schaffung von Grundstücken für Familienmitglieder. Doch die Teilung eines Grundstücks ist kein einfaches Unterfangen. Sie ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft und erfordert die Einhaltung eines festen Ablaufs, bei dem verschiedene Behörden und Fachleute involviert sind. Dieser Ratgeber führt Sie detailliert durch den gesamten Prozess, erklärt wichtige Fachbegriffe und zeigt auf, welche Aspekte Sie von der ersten Idee bis zur Eintragung im Grundbuch beachten müssen. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und mögliche Fallstricke zu vermeiden, indem wir die komplexen rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen beleuchten.

Was bedeutet Grundstücksteilung?

Eine Grundstücksteilung, auch als Realteilung bezeichnet, ist der Vorgang, bei dem aus einem rechtlich bestehenden Grundstück im Grundbuch zwei oder mehr neue, selbstständige Grundstücke entstehen. Jedes dieser neuen Grundstücke erhält eine eigene Flurstücksnummer und wird separat im Grundbuch geführt. Dies unterscheidet sich von der schuldrechtlichen Teilung, bei der lediglich Miteigentumsanteile an einem Grundstück ohne physikalische Aufteilung übertragen werden. Die Realteilung ist ein hoheitlicher Akt, der einer behördlichen Genehmigung bedarf.

Die Notwendigkeit einer Teilung ergibt sich häufig, wenn auf einem ausreichend dimensionierten Grundstück ein weiteres Bauvorhaben realisiert werden soll oder ein Teil des Besitzes verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Die neu entstehenden Grundstücke sind am Ende der Prozedur eigenständig verkehrsfähig und können unabhängig voneinander genutzt oder gehandelt werden.

  • Aus einem Stammgrundstück entstehen zwei oder mehr separate Grundstücke.
  • Jedes neue Grundstück erhält eine eigene Flurstücksnummer.
  • Die Teilung muss von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
  • Die neuen Grundstücke werden eigenständig im Grundbuch geführt.
  • Grundlage ist in der Regel eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Voraussetzungen für eine Grundstücksteilung

Bevor eine Grundstücksteilung überhaupt in Erwägung gezogen werden kann, müssen verschiedene rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen geprüft werden. Die wichtigsten Kriterien betreffen das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und die Einhaltung technischer Standards der Vermessung. Eine frühzeitige Klärung dieser Punkte erspart später Zeit und Kosten.

Ein zentraler Aspekt ist die Frage, ob die neuen Grundstücke nach der Teilung baurechtlich nutzbar sind. Dies wird maßgeblich durch den Bebauungsplan (falls vorhanden) oder § 34 BauGB (im unbeplanten Innenbereich) sowie § 35 BauGB (im Außenbereich) bestimmt. Es muss sichergestellt sein, dass jedes neu entstehende Grundstück eine eigene Erschließung, also Zugang zu öffentlichen Wegen und Anschluss an Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom), besitzt und die Mindestgröße für Baugrundstücke nicht unterschritten wird. Zudem dürfen durch die Teilung keine Splittergrundstücke oder baurechtlich nicht nutzbare Restflächen entstehen.

  • Einhaltung des Bebauungsplans oder der Regeln der §§ 34, 35 BauGB.
  • Sicherung der Erschließung (Zuwegung, Wasser, Abwasser, Strom) für alle neuen Parzellen.
  • Beachtung der Mindestgröße für Baugrundstücke, falls vorhanden.
  • Verhinderung von baurechtlich ungeeigneten Restflächen.
  • Klärung von Dienstbarkeiten oder Baulasten, die die Teilung beeinflussen könnten.

Der Ablauf einer Grundstücksteilung: Schritt für Schritt

Der Prozess der Grundstücksteilung ist standardisiert und folgt mehreren Phasen. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit den richtigen Fachleuten sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Der Prozess beginnt oft mit einer Beratung und endet mit der grundbuchlichen Neubildung der Grundstücke.

Typischerweise startet das Vorhaben mit einer ersten Kontaktaufnahme zur Baubehörde und/oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Dieser klärt die grundsätzliche Machbarkeit und berät bezüglich der notwendigen Schritte. Sobald die planungsrechtliche Seite geklärt ist, wird der Antrag auf Genehmigung der Grundstücksteilung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt. Nach Erhalt der Teilungsgenehmigung erfolgt die eigentliche Vermessung vor Ort und die Anfertigung eines amtlichen Vermessungsplans. Dieser wird von der Katasterbehörde überprüft und bestätigt. Anschließend beurkundet ein Notar die Teilung, und die neuen Grundstücke werden ins Grundbuch eingetragen.

  • Beratung und Vorprüfung der Machbarkeit (Bauamt, Vermessungsingenieur).
  • Antrag auf Genehmigung der Grundstücksteilung bei der Bauaufsichtsbehörde.
  • Vermessung des Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
  • Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Übernahme der Vermessungsschriften.
  • Notarielle Beurkundung der Teilungserklärung oder des Kaufvertrags (bei Verkauf eines Teils).
  • Eintragung der neuen Grundstücke im Grundbuch.

Rolle des Vermessungsingenieurs

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) spielt eine zentrale Rolle bei der Grundstücksteilung. Er ist nicht nur für die exakte Vermessung zuständig, sondern auch ein wichtiger Berater in Fragen des Katasterwesens und des Grundstücksrechts. Seine hoheitlichen Aufgaben ermöglichen es ihm, amtliche Vermessungen durchzuführen und die notwendigen Unterlagen für die Katasterbehörde zu erstellen.

Die Aufgaben des Vermessungsingenieurs beginnen oft schon bei der Planungsphase, wo er zur rechtlichen und technischen Machbarkeit berät. Er identifiziert bestehende Grenzen, vermisst die neuen Grenzen der zu teilenden Grundstücke und fertigt einen Teilungsentwurf an. Nach Genehmigung des Entwurfs durch die Behörde führt er die eigentliche Vermessung im Gelände durch, setzt neue Grenzzeichen und erstellt die erforderlichen Vermessungsschriften. Diese Unterlagen sind die Basis für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und die spätere Eintragung im Grundbuch. Er fungiert somit als Schnittstelle zwischen Grundstückseigentümer, Baubehörde und Katasteramt.

  • Beratung zur Machbarkeit und Planung der Teilung.
  • Grenzfeststellung und Vermessung der neuen Grenzen vor Ort.
  • Erstellung des Teilungsentwurfs und der amtlichen Vermessungsschriften.
  • Einreichung der Unterlagen bei der Katasterbehörde zur Fortführung.
  • Abgabe von Erklärungen und Bescheinigungen für die weiteren Schritte.

Genehmigung durch die Baubehörde

In den meisten Bundesländern ist für eine Grundstücksteilung eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung ist im Baugesetzbuch (BauGB) verankert und soll sicherstellen, dass durch die Teilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die den öffentlichen Belangen widersprechen oder die spätere Bebauung der Grundstücke behindern. Der Antrag auf Teilungsgenehmigung muss in der Regel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Kommune oder des Landkreises gestellt werden.

Die Behörde prüft dabei insbesondere, ob die neu entstehenden Grundstücke den Vorgaben des Bauplanungsrechts entsprechen – also ob sie bebaubar sind, eine ausreichende Größe und Form aufweisen und die Erschließung gesichert ist. Auch denkmalrechtliche Belange oder Belange des Naturschutzes können in die Prüfung einfließen. Eine Teilungsgenehmigung kann unter Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Ohne eine solche Genehmigung kann die Teilung nicht vollzogen und im Grundbuch eingetragen werden. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld mit der Baubehörde in Kontakt zu treten, um die spezifischen Anforderungen und mögliche Probleme zu klären.

  • Antragstellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
  • Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit (Bebauungsplan, BauGB).
  • Sicherstellung der Erschließung und Beachtung der Mindestgrößen.
  • Mögliche Einbeziehung weiterer Fachämter (Denkmalschutz, Naturschutz).
  • Erteilung der Teilungsgenehmigung oder Ablehnung.

Kosten einer Grundstücksteilung

Die Kosten für eine Grundstücksteilung können erheblich sein und setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Eine genaue Kalkulation ist im Vorfeld schwierig, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Größe und Komplexität des Grundstücks, dem Wert der Grundstücke und den Gebührensätzen des jeweiligen Bundeslandes abhängt.

Zu den Hauptkostenfaktoren zählen die Gebühren für den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, die sich nach der Vermessungsgebührenordnung richten und vom Bodenwert und dem Umfang der Leistung abhängig sind. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren für die Teilungsgenehmigung durch die Baubehörde und die Gebühren für die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch das Katasteramt. Nicht zu vergessen sind die Notar- und Grundbuchgebühren für die Beurkundung der Teilungserklärung bzw. des Kaufvertrages und die Eintragung der neuen Grundstücke ins Grundbuch. Diese richten sich nach dem Wert der neuen Grundstücke. Bei einer beispielhaften Teilung eines Grundstücks im Wert von 300.000 Euro in zwei gleiche Teile könnten die Gesamtkosten, je nach Bundesland und den spezifischen Gegebenheiten, schnell im vier- bis niedrigen fünfstelligen Bereich liegen.

  • Gebühren für den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (landesabhängig, nach Wert und Aufwand).
  • Verwaltungsgebühren für die Teilungsgenehmigung der Baubehörde.
  • Gebühren für die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
  • Notar- und Grundbuchgebühren für die Neueintragung der Grundstücke.
  • Eventuelle Kosten für die Anpassung der Erschließung (z.B. neue Hausanschlüsse).

Fazit

Die Grundstücksteilung ist ein aufwendiges, aber bei entsprechender Planung gut realisierbares Vorhaben. Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen, eine enge Zusammenarbeit mit Fachleuten wie einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und der Baubehörde sowie die Berücksichtigung aller Kostenfaktoren sind essenziell für den Erfolg. Durch die Einhaltung des beschriebenen Vorgehens können Eigentümer die Potenziale ihres Grundbesitzes optimal nutzen und neue Werte schaffen. Es ist ratsam, sich frühzeitig umfassend zu informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Fehlentwicklungen und unnötigen Aufwand zu vermeiden.

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