Privatverkauf einer Immobilie: Wer zahlt was?
Beim Privatverkauf einer Immobilie entscheidet, wer welche Kosten trägt. Ein Ratgeber klärt, welche Gebühren auf Verkäufer und Käufer zukommen und wie sich Einsparungen realisieren lassen.

Der Verkauf einer Immobilie ohne Makler – der sogenannte Privatverkauf – wirkt auf viele attraktiv, weil Maklerprovisionen entfallen und der Verkäufer mehr Kontrolle über den Prozess behält. Doch wer zahlt eigentlich welche Kosten? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von Bundesland, Vertragsgestaltung und individuellen Vereinbarungen ab. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Kosten typischerweise anfallen, wer sie in der Regel trägt und wie sich durch kluge Vereinbarungen Geld sparen lässt.
Was bedeutet Privatverkauf einer Immobilie?
Unter einem Privatverkauf versteht man den Verkauf einer Immobilie ohne Einschaltung eines Immobilienmaklers. Verkäufer und Käufer verhandeln direkt miteinander, teilen sich die Kosten und regeln rechtliche Fragen meist über Notar und Anwalt. Im Gegensatz zum Maklerverkauf entfallen hier die Maklerprovisionen, was den Verkäufer finanziell entlastet, aber mehr Eigeninitiative erfordert.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Verkaufskosten und Nebenkosten. Verkaufskosten entstehen direkt durch den Verkaufsprozess (z.B. Notar, Werbung), Nebenkosten sind typischerweise beim Käufer angesiedelt (z.B. Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren). Im Privatverkauf können beide Parteien über die Verteilung dieser Kosten verhandeln, solange sie gesetzlich zulässig sind.
Typische Kosten beim Privatverkauf
Beim Privatverkauf einer Immobilie fallen verschiedene Kostenpositionen an, die sich grob in drei Gruppen einteilen lassen: Kosten für den Verkäufer, Kosten für den Käufer und gemeinsame Kosten. Zu den klassischen Positionen gehören Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren, eventuelle Maklerprovisionen (wenn doch ein Makler beteiligt ist), Werbekosten und ggf. Steuern wie die Spekulationssteuer.
Zusätzlich können Kosten für Gutachten, Energieausweise, Sanierungsmaßnahmen oder Reparaturen anfallen, die je nach Vereinbarung entweder vom Verkäufer oder vom Käufer getragen werden. In vielen Fällen übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Vorbereitung des Objekts (z.B. Energieausweis, Fotos, Exposé), während der Käufer die Kosten für die Finanzierung und die Eintragung ins Grundbuch trägt.
- —Notargebühren für Beurkundung des Kaufvertrags
- —Grunderwerbsteuer (in der Regel vom Käufer)
- —Grundbuchgebühren für Eintragung des Eigentumswechsels
- —Werbekosten für Fotos, Exposé, Inserate
- —Maklerprovision (falls ein Makler beteiligt ist)
- —Steuern wie Spekulationssteuer oder Grunderwerbsteuer
Wer zahlt die Notargebühren?
Die Notargebühren entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Beglaubigung der Unterschriften. In Deutschland sind Notargebühren gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. In der Praxis wird häufig vereinbart, dass die Notargebühren zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen werden, aber das ist nicht zwingend.
In manchen Bundesländern oder bei bestimmten Vertragsformen kann der Verkäufer die Notargebühren ganz übernehmen, um den Käufer zu gewinnen. Umgekehrt kann der Käufer die Notargebühren übernehmen, wenn er einen besonders attraktiven Kaufpreis verlangt. Entscheidend ist, dass die Verteilung im Kaufvertrag schriftlich festgehalten wird.
- —Notargebühren sind gesetzlich geregelt und abhängig vom Kaufpreis
- —Häufig werden die Kosten zu gleichen Teilen geteilt
- —Die Verteilung kann im Kaufvertrag individuell vereinbart werden
Grunderwerbsteuer: Wer trägt diese Kosten?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird in der Regel vom Käufer gezahlt und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
In seltenen Fällen kann der Verkäufer die Grunderwerbsteuer übernehmen, etwa wenn der Markt schwach ist und der Verkäufer den Käufer mit günstigeren Bedingungen locken möchte. Solche Vereinbarungen sollten jedoch sorgfältig geprüft werden, da sie steuerliche Auswirkungen haben können.
- —Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Käufer gezahlt
- —Höhe abhängig vom Bundesland (3,5 % bis 6,5 %)
- —Vereinbarung über Übernahme durch Verkäufer möglich, aber selten
Grundbuchgebühren und Eintragungskosten
Die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch ist ein zentraler Schritt beim Immobilienkauf. Für diese Eintragung fallen Gebühren an, die in der Regel vom Käufer getragen werden. Diese Gebühren sind ebenfalls gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis.
Zusätzlich können Kosten für die Löschung von Grundschulden oder Hypotheken anfallen, wenn der Verkäufer noch Kredite an der Immobilie hat. Diese Löschungskosten werden in der Regel vom Verkäufer übernommen, da sie mit seiner Finanzierung zusammenhängen.
- —Grundbuchgebühren für Eintragung des Eigentumswechsels
- —In der Regel vom Käufer getragen
- —Löschungskosten für Grundschulden vom Verkäufer
Werbekosten und Maklerprovisionen
Beim Privatverkauf entfallen in der Regel die Maklerprovisionen, was den Verkäufer finanziell entlastet. Allerdings können Werbekosten für Fotos, Exposé, Inserate und ggf. eine professionelle Fotografie anfallen. Diese Kosten werden in der Regel vom Verkäufer getragen, da sie direkt mit der Vermarktung zusammenhängen.
In manchen Fällen kann der Verkäufer einen Makler nur für die Vermittlung nutzen und die Provision auf den Käufer übertragen. Solche Vereinbarungen sind möglich, müssen aber im Vertrag klar geregelt sein. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen vorab zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- —Werbekosten für Fotos, Exposé, Inserate vom Verkäufer
- —Maklerprovisionen entfallen beim reinen Privatverkauf
- —Möglichkeit der Provisionstransfer auf den Käufer
Steuern beim Privatverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie können verschiedene Steuern anfallen, darunter die Spekulationssteuer und die Grunderwerbsteuer. Die Spekulationssteuer fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird und ein Gewinn erzielt wird. Diese Steuer wird vom Verkäufer getragen.
Die Grunderwerbsteuer, wie bereits erwähnt, wird in der Regel vom Käufer gezahlt. Es ist wichtig, sich vor dem Verkauf über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren, da sie den Nettoerlös des Verkäufers erheblich beeinflussen können.
- —Spekulationssteuer vom Verkäufer bei kurzfristigem Verkauf
- —Grunderwerbsteuer vom Käufer
- —Steuerliche Beratung vor dem Verkauf empfehlenswert
Praktische Beispielrechnung
Ein Beispiel kann die Kostenverteilung veranschaulichen: Angenommen, eine Immobilie wird für 300.000 Euro verkauft. Die Notargebühren betragen 1.500 Euro, die Grunderwerbsteuer 4,5 % (13.500 Euro), die Grundbuchgebühren 600 Euro und die Werbekosten 500 Euro. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Werbekosten und die Notargebühren zu 50 % (750 Euro), der Käufer die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchgebühren sowie die andere Hälfte der Notargebühren.
Diese Beispielrechnung zeigt, dass der Verkäufer trotz des Wegfalls der Maklerprovisionen noch erhebliche Kosten trägt. Es ist daher wichtig, alle Kosten im Voraus zu kalkulieren und im Vertrag klar zu regeln, wer welche Position übernimmt.
Fazit
Der Privatverkauf einer Immobilie bietet die Möglichkeit, Maklerprovisionen zu sparen, erfordert aber eine sorgfältige Planung der Kostenverteilung. Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren und Werbekosten sind die wichtigsten Positionen, die zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden müssen. Durch klare Vereinbarungen im Kaufvertrag und eine professionelle Beratung lassen sich Kosten minimieren und der Verkaufsprozess reibungslos gestalten.

