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Notarkosten: Wie hoch sind sie beim Immobilienkauf?

Notarkosten beim Immobilienkauf liegen in der Regel bei etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises, hinzu kommen rund 0,5 Prozent Grundbuchkosten – insgesamt etwa 1,5 bis 2 Prozent der Kaufsumme als Nebenkosten.

7 min Lesezeit
Notarkosten: Wie hoch sind sie beim Immobilienkauf?

Beim Kauf einer Immobilie sind Notarkosten ein wichtiger Bestandteil der Nebenkosten. Sie entstehen, weil der Kaufvertrag vor einem Notar beurkundet werden muss und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wird. In der Praxis liegen die Kosten für Notar und Grundbuch zusammen meist bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Für einen Kaufpreis von 300.000 Euro bedeutet das grob 4.500 bis 6.000 Euro zusätzlich zum reinen Kaufpreis. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, woraus sich diese Kosten zusammensetzen, wie sie berechnet werden und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.

Warum ist ein Notar beim Immobilienkauf Pflicht?

In Deutschland ist der Kauf einer Immobilie rechtlich nur wirksam, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Das bedeutet: Käufer und Verkäufer müssen den Vertrag gemeinsam vor einem Notar unterschreiben. Der Notar prüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erklärt die Folgen des Vertrags und stellt sicher, dass keine Partei übervorteilt wird. Ohne diese Beurkundung kann der Eigentumsübergang im Grundbuch nicht eingetragen werden.

Neben der Beurkundung übernimmt der Notar auch die Abwicklung mit dem Grundbuchamt. Er beantragt die Eintragung des neuen Eigentümers, die Auflassungsvormerkung und gegebenenfalls die Eintragung einer Grundschuld für die Finanzierung. Diese Tätigkeiten schlagen in den Notarkosten und Grundbuchgebühren nieder. Wer einen Immobilienkauf plant, sollte diese Kosten daher von Anfang an in die Finanzierung einplanen.

  • Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit der Kaufvertrag rechtswirksam ist.
  • Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit des Vertrags und berät die Parteien.
  • Der Notar koordiniert die Eintragungen im Grundbuch (Eigentümer, Grundschuld, Vormerkungen).

Was sind Notarkosten und Grundbuchkosten?

Unter Notarkosten versteht man die Gebühren, die der Notar für seine Tätigkeiten berechnet. Dazu gehören die Beurkundung des Kaufvertrags, die Vollzugstätigkeiten (z.B. Zahlungsabwicklung) und die Betreuungsgebühr für die Abwicklung mit dem Grundbuchamt. Zusätzlich kommen Auslagen wie Porto oder Kopienkosten hinzu. Diese Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind gesetzlich geregelt.

Grundbuchkosten entstehen beim Grundbuchamt für die Eintragungen im Grundbuch. Typische Positionen sind die Auflassungsvormerkung, die Umschreibung des Eigentümers und die Eintragung einer Grundschuld. Diese Gebühren werden ebenfalls nach dem Kaufpreis berechnet und liegen in der Regel bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. In vielen Ratgebern werden Notar- und Grundbuchkosten daher zusammengefasst.

  • Notarkosten: Gebühren für Beurkundung, Vollzug und Betreuung durch den Notar.
  • Grundbuchkosten: Gebühren für Eintragungen im Grundbuch (Eigentümer, Grundschuld, Vormerkungen).
  • Beide Kostenarten werden nach dem Kaufpreis berechnet und sind gesetzlich festgelegt.

Wie hoch sind die Notarkosten in der Praxis?

In der Praxis liegen die reinen Notarkosten beim Immobilienkauf meist zwischen etwa 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grundbuchkosten von rund 0,5 Prozent. Insgesamt sollten Käufer daher mit etwa 1,5 bis 2 Prozent der Kaufsumme als Nebenkosten rechnen. Für ein Haus mit 300.000 Euro Kaufpreis bedeutet das grob 4.500 bis 6.000 Euro zusätzlich.

Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Kaufpreis, Höhe der Grundschuld, Anzahl der Eigentümer, ob eine alte Grundschuld gelöscht werden muss und ob zusätzliche Vormerkungen oder Beschränkungen eingetragen werden. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro können die Notarkosten inklusive Grundbuchkosten je nach Konstellation etwa 3.500 bis 4.500 Euro betragen. Bei 500.000 Euro Kaufpreis können es 7.000 bis 9.000 Euro sein.

  • Notarkosten: in der Regel 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Grundbuchkosten: in der Regel etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Gesamt: meist 1,5 bis 2 Prozent der Kaufsumme als Nebenkosten.

Aus welchen Positionen setzen sich die Notarkosten zusammen?

Die Notarkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Zentral ist die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag. Diese wird nach dem Kaufpreis berechnet und macht den größten Teil der Notarkosten aus. Hinzu kommen die Vollzugstätigkeiten, also die Abwicklung der Zahlung und die Koordination mit Banken und Grundbuchamt. Die Betreuungsgebühr deckt die laufende Betreuung des Vorgangs ab, etwa die Erstellung von Schriftstücken und die Kommunikation mit den Beteiligten.

Weitere Positionen können die Beurkundung der Grundschuld, die Löschung einer bestehenden Grundschuld des Verkäufers und eventuelle Zusatzleistungen wie Beglaubigungen oder zusätzliche Vormerkungen sein. Jede dieser Leistungen wird gesondert berechnet und in der Rechnung ausgewiesen. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent wird auf die Netto-Gebühren aufgeschlagen, sodass die Bruttokosten höher ausfallen.

  • Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag (nach Kaufpreis).
  • Vollzugstätigkeiten (Zahlungsabwicklung, Koordination).
  • Betreuungsgebühr für die laufende Betreuung des Vorgangs.
  • Beurkundung und Eintragung der Grundschuld.
  • Löschung alter Grundschulden und zusätzliche Vormerkungen.

Wer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten?

Beim Immobilienkauf zahlt in der Regel der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Das ist eine weit verbreitete Marktpraxis, auch wenn es gesetzlich nicht festgeschrieben ist. Der Verkäufer trägt in der Regel nur seine eigenen Kosten, etwa Maklerprovisionen oder Steuern. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, etwa wenn Verkäufer einen Teil der Notarkosten übernehmen oder die Kosten aufgeteilt werden.

In manchen Fällen übernimmt der Verkäufer bestimmte Positionen, etwa die Löschung seiner alten Grundschuld, wenn diese noch im Grundbuch steht. Solche Vereinbarungen sollten klar im Kaufvertrag festgehalten werden, um späteren Streit zu vermeiden. Für den Käufer ist es wichtig, die Gesamtkosten frühzeitig zu kalkulieren und in die Finanzierung einzuplanen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

  • Käufer zahlt in der Regel Notar- und Grundbuchkosten.
  • Verkäufer trägt meist nur eigene Kosten wie Maklerprovisionen.
  • Abweichende Vereinbarungen sind möglich und sollten vertraglich festgehalten werden.

Wie werden Notarkosten berechnet? Ein Beispiel

Die Berechnung der Notarkosten erfolgt nach dem Wert der Immobilie und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Als Beispiel: Ein Haus wird für 300.000 Euro verkauft, die Finanzierung erfolgt über eine Grundschuld in Höhe des Kaufpreises. Die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag liegt grob bei etwa 1.500 bis 1.800 Euro netto, die Vollzugstätigkeiten bei rund 300 bis 400 Euro, die Betreuungsgebühr ähnlich hoch. Die Beurkundung der Grundschuld kann weitere 600 bis 800 Euro betragen.

Zusammen ergeben sich so Notarkosten von etwa 3.000 bis 3.800 Euro netto. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, was auf rund 570 bis 720 Euro kommt. Die Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung liegen bei etwa 1.200 Euro. Insgesamt können die Kosten für Notar und Grundbuch bei diesem Beispiel also etwa 4.500 bis 5.700 Euro betragen. Dies ist nur eine grobe Orientierung; die genaue Rechnung hängt von der individuellen Konstellation ab.

  • Berechnung nach Kaufpreis und tatsächlich erbrachten Leistungen.
  • Beispiel: 300.000 Euro Kaufpreis, Notarkosten netto etwa 3.000 bis 3.800 Euro.
  • Umsatzsteuer 19 Prozent, Grundbuchkosten etwa 1.200 Euro.
  • Gesamt: etwa 4.500 bis 5.700 Euro in diesem Beispiel.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Notarkosten?

Mehrere Faktoren können die Höhe der Notarkosten beeinflussen. Der wichtigste ist der Kaufpreis der Immobilie: Je höher der Preis, desto höher die Gebühren. Auch die Höhe der Grundschuld spielt eine Rolle, da die Beurkundung und Eintragung der Grundschuld gesondert berechnet wird. Komplexe Finanzierungen mit mehreren Kreditgebern oder Teilgrundschulden können die Kosten erhöhen.

Weitere Einflussfaktoren sind die Anzahl der Eigentümer, ob eine alte Grundschuld gelöscht werden muss, ob zusätzliche Vormerkungen oder Beschränkungen eingetragen werden und ob der Notar zusätzliche Leistungen erbringt, etwa Beglaubigungen oder Beratung. Auch die Region kann eine Rolle spielen, da es je nach Bundesland leichte Unterschiede in der Gebührenpraxis geben kann. Es lohnt sich daher, vorab eine grobe Kostenschätzung anzufordern.

  • Kaufpreis der Immobilie.
  • Höhe und Komplexität der Grundschuld.
  • Anzahl der Eigentümer und alte Grundschulden.
  • Zusätzliche Vormerkungen, Beschränkungen und Sonderleistungen.
  • Regionale Unterschiede in der Gebührenpraxis.

Wie können Käufer Notarkosten planen und sparen?

Um Notarkosten zu planen, sollten Käufer sie von Anfang an in die Finanzierung einrechnen. Viele Finanzierungsrechner berücksichtigen bereits etwa 1,5 bis 2 Prozent der Kaufsumme als Nebenkosten. Es ist sinnvoll, beim Notar eine Kostenschätzung anzufordern, bevor der Vertrag unterschrieben wird. So lassen sich Überraschungen vermeiden und die Finanzierung realistisch kalkulieren.

Sparen lässt sich an den Notarkosten nur begrenzt, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Möglichkeiten bestehen vor allem in der Optimierung der Finanzierung: Eine klare Struktur der Grundschuld, wenige Eigentümer und möglichst wenige zusätzliche Vormerkungen können die Kosten reduzieren. Zudem kann ein Vergleich von Notaren in der Region sinnvoll sein, da es je nach Notariat leichte Unterschiede in der Abrechnung geben kann.

  • Notarkosten frühzeitig in die Finanzierung einplanen.
  • Kostenschätzung beim Notar anfordern.
  • Finanzierung und Eigentümerstruktur möglichst einfach halten.
  • Vergleich von Notaren in der Region in Betracht ziehen.

Fazit

Notarkosten sind beim Immobilienkauf ein fester Bestandteil der Nebenkosten und sollten von Anfang an eingeplant werden. In der Praxis liegen sie zusammen mit den Grundbuchkosten meist bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die genaue Höhe hängt von Kaufpreis, Grundschuld, Eigentümerstruktur und weiteren Faktoren ab. Wer frühzeitig eine Kostenschätzung einholt und die Finanzierung entsprechend plant, kann böse Überraschungen vermeiden und den Kauf sicher und transparent abwickeln.

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