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Mietvertrag kündigen: Was muss das Schreiben enthalten?

Was muss in ein Kündigungsschreiben für den Mietvertrag? Wir zeigen, welche Angaben Pflicht sind und wie Sie Fehler vermeiden.

6 min Lesezeit
Mietvertrag kündigen: Was muss das Schreiben enthalten?

Die Kündigung des Mietvertrags ist für viele Mieterinnen und Mieter ein sensibler Schritt – und ein formaler Akt, bei dem kleine Fehler teuer werden können. Ein wirksames Kündigungsschreiben muss mehr sein als eine kurze Nachricht: Es muss bestimmte formale und inhaltliche Vorgaben erfüllen, damit das Mietverhältnis zum gewünschten Zeitpunkt tatsächlich endet. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Informationen in das Schreiben gehören, wie sie formuliert werden sollten und welche typischen Fallstricke vermieden werden sollten.

Warum die Form des Kündigungsschreibens entscheidend ist

In Deutschland gilt für Wohnraummietverträge die Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen sein. Das bedeutet, dass eine mündliche Ankündigung, eine E‑Mail oder eine Nachricht per WhatsApp rechtlich nicht ausreichen. Die Schriftform dient dem Beweis – sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter – und schützt vor späteren Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder den Inhalt der Erklärung.

Zusätzlich muss die Kündigung fristgerecht beim Vermieter eintreffen. Das bedeutet, dass der letzte Tag der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist eingehalten wird. Für Mieterinnen und Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Wird diese Frist verpasst, kann die Kündigung unwirksam sein, und das Mietverhältnis läuft weiter – oft bis zum nächsten möglichen Termin.

Wichtige Punkte zur Form:

  • Kündigung immer schriftlich auf Papier, eigenhändige Unterschrift erforderlich.
  • Keine rechtswirksame Kündigung per E‑Mail, SMS oder Messenger.
  • Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter eintreffen (Postlaufzeiten berücksichtigen).

Pflichtangaben: Was im Schreiben stehen muss

Ein Kündigungsschreiben ist nur wirksam, wenn es bestimmte Informationen klar und eindeutig enthält. Dazu zählen sowohl personenbezogene Daten als auch sachliche Angaben zur Mietwohnung und zum gewünschten Kündigungstermin. Fehlen wesentliche Angaben, kann der Vermieter die Kündigung zurückweisen oder später anfechten.

Zu den zentralen Pflichtangaben gehören:

  • Vollständige Absenderadresse aller Mieter (Name, Adresse, ggf. Mietvertragsnummer).
  • Vollständige Empfängeradresse des Vermieters (inklusive Hausverwaltung, falls zutreffend).
  • Ort und Datum des Schreibens.
  • Klare Kündigungserklärung (z.B. „Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung …“).
  • Genau bezeichnete Mietsache (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Stockwerk, ggf. Wohnungsnummer).
  • Konkreter Kündigungstermin (z.B. „zum 31. Juli 2026“).

Diese Angaben bilden das Fundament des Schreibens. Ohne sie lässt sich nicht eindeutig feststellen, welches Mietverhältnis beendet werden soll und zu welchem Zeitpunkt. Eine unklare oder unvollständige Bezeichnung der Wohnung kann dazu führen, dass der Vermieter die Kündigung nicht zuordnen kann und das Mietverhältnis weiterläuft.

Kündigungserklärung: So formulieren Sie sie richtig

Die eigentliche Kündigungserklärung ist der zentrale Satz im Schreiben. Er muss unmissverständlich ausdrücken, dass das Mietverhältnis beendet werden soll. Formulierungen wie „Ich ziehe aus“ oder „Ich werde die Wohnung verlassen“ reichen rechtlich nicht aus, weil sie keine eindeutige Kündigungswillenserklärung darstellen.

Empfehlenswerte Formulierungen lauten zum Beispiel:

  • „Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben bezeichnete Wohnung fristgerecht zum …“.
  • „Hiermit kündigen wir den Mietvertrag für die oben bezeichnete Wohnung fristgerecht zum …“ (bei mehreren Mietern).
  • „Hiermit kündige ich den Mietvertrag fristlos zum … wegen …“ (bei fristloser Kündigung mit Begründung).

Wichtig ist, dass der Satz klar und ohne Doppeldeutigkeiten formuliert ist. Zusätzliche Begründungen sind für eine ordentliche Kündigung durch den Mieter nicht erforderlich, können aber zur besseren Nachvollziehbarkeit hilfreich sein. Bei einer fristlosen Kündigung ist eine nachvollziehbare Begründung dagegen zwingend erforderlich.

Kündigungsfrist und Kündigungstermin konkret angeben

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung beim Vermieter und dem Ende des Mietverhältnisses liegt. Für Mieterinnen und Mieter beträgt diese Frist in der Regel drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Auszugstermin beim Vermieter eintreffen muss.

Ein Beispiel: Wird die Kündigung am 15. März beim Vermieter eingegangen, endet das Mietverhältnis in der Regel zum 30. Juni. Wird sie erst am 1. April zugestellt, endet das Mietverhältnis erst zum 30. September. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann die Kündigung unwirksam sein, und der Mieter bleibt vertraglich gebunden.

Wichtige Hinweise zur Frist:

  • Kündigungsfrist immer im Schreiben nennen (z.B. „unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten“).
  • Kündigungstermin klar als Monatsende angeben (z.B. „zum 31. Juli 2026“).
  • Bei vertraglich abweichenden Fristen die im Vertrag vereinbarte Frist beachten und im Schreiben erwähnen.
  • Postlaufzeiten berücksichtigen und bei Bedarf per Einschreiben versenden.

Unterschriften und Mehrpersonenhaushalte

Ein Mietvertrag wird in der Regel von mehreren Personen gemeinsam geschlossen – etwa Ehepartner, Lebenspartner oder Mitbewohner. In diesem Fall müssen alle Hauptmieter die Kündigung eigenhändig unterschreiben, damit sie wirksam ist. Fehlt eine Unterschrift, kann die Kündigung für die betreffende Person unwirksam sein, und diese bleibt weiterhin vertraglich gebunden.

Wichtig ist auch, dass die Unterschrift tatsächlich eigenhändig erfolgt. Kopien von Unterschriften, Stempel oder digitale Signaturen genügen nicht. Jede kündigende Person sollte den Brief persönlich unterschreiben und, wenn möglich, eine Kopie für die eigene Unterlagen aufbewahren.

Zusammenfassung zu Unterschriften:

  • Alle Hauptmieter müssen das Kündigungsschreiben unterschreiben.
  • Unterschrift muss eigenhändig sein, keine Kopien oder Stempel.
  • Bei Mitbewohnern, die nicht im Mietvertrag stehen, keine Unterschrift erforderlich, aber ggf. separate Abmelde- oder Räumungserklärung sinnvoll.

Optional, aber sinnvoll: Zusätzliche Hinweise im Schreiben

Neben den Pflichtangaben können zusätzliche Hinweise das Schreiben übersichtlicher machen und spätere Missverständnisse vermeiden. Diese Punkte sind rechtlich nicht zwingend, aber in der Praxis häufig sinnvoll.

Empfehlenswerte Zusatzangaben:

  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung (z.B. „Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Zugangs der Kündigung.“).
  • Hinweis auf die Abstimmung des Übergabetermins (z.B. „Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Ihnen bezüglich des Übergabetermins in Verbindung setzen.“).
  • Angabe der Mietvertragsnummer oder der Kundennummer, falls vorhanden.
  • Hinweis auf die Rückgabe der Schlüssel und die Abmeldung der Wohnung (z.B. „Die Schlüssel werden am Übergabetermin übergeben.“).

Solche Zusatzhinweise erleichtern die Kommunikation mit dem Vermieter und dokumentieren, dass der Mieter die Kündigung ernsthaft und strukturiert angeht. Sie ersetzen jedoch nicht die Pflichtangaben wie Kündigungserklärung, Adresse der Wohnung und Kündigungstermin.

Fristlose Kündigung: Wann und wie?

Eine fristlose Kündigung ist nur in besonderen Fällen zulässig, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Vermieters (z.B. erhebliche Mängel, fehlende Heizung, Sicherheitsrisiken) oder bei unzumutbaren Umständen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung muss eine fristlose Kündigung immer begründet werden.

Im Schreiben sollte daher klar dargestellt werden, welcher konkrete Grund vorliegt und warum das Mietverhältnis nicht bis zum regulären Kündigungstermin fortgeführt werden kann. Es empfiehlt sich, die Begründung sachlich und nachvollziehbar zu formulieren und, wenn möglich, Belege oder Nachweise beizufügen (z.B. Fotos, Gutachten, Schriftwechsel).

Wichtige Punkte zur fristlosen Kündigung:

  • Nur in Ausnahmefällen zulässig, nicht als „Schnellkündigung“ nutzbar.
  • Klare, nachvollziehbare Begründung im Schreiben erforderlich.
  • Kündigungstermin muss trotzdem konkret angegeben werden (z.B. „zum 30. Juni 2026“).
  • Bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen, da Fehler schwerwiegende Folgen haben können.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Viele Probleme bei der Kündigung des Mietvertrags entstehen durch kleine, aber entscheidende Fehler im Schreiben oder im Versand. Häufige Fehler sind unklare Formulierungen, fehlende Angaben zur Wohnung, falsche Kündigungsfristen oder fehlende Unterschriften.

Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich ein systematischer Check vor dem Versand:

  • Alle Pflichtangaben (Adresse, Kündigungserklärung, Kündigungstermin) noch einmal prüfen.
  • Kündigungsfrist anhand des gewünschten Auszugstermins nachrechnen.
  • Unterschriften aller Hauptmieter kontrollieren.
  • Postlaufzeiten berücksichtigen und bei Bedarf per Einschreiben versenden.
  • Eine Kopie des Schreibens und des Versands (z.B. Einschreiben-Quittung) aufbewahren.

Ein gut vorbereitetes Kündigungsschreiben schützt vor späteren Streitigkeiten und sorgt dafür, dass der Auszug zum geplanten Zeitpunkt reibungslos erfolgt.

Fazit

Die Kündigung des Mietvertrags ist ein formaler Akt, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält die vollständigen Adressen aller Beteiligten, eine klare Kündigungserklärung, die genaue Bezeichnung der Wohnung sowie einen konkreten Kündigungstermin unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen. Zusätzlich sollten alle Hauptmieter eigenhändig unterschreiben und, wenn möglich, eine Kopie des Schreibens aufbewahren. Wer diese Punkte beachtet, minimiert das Risiko von Fehlern und sorgt dafür, dass das Mietverhältnis zum gewünschten Zeitpunkt endet.

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