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Mietpreisbremse: Kosten im Überblick

Wie viel darf die Miete bei Neuvermietung kosten? Ein Überblick zu Kosten, Grenzen und Ausnahmen der Mietpreisbremse für Vermieter und Mieter in Deutschland.

5 min Lesezeit
Mietpreisbremse: Kosten im Überblick

Die Mietpreisbremse ist ein zentrales Instrument im deutschen Mietrecht, um die Mietentwicklung in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Für Vermieter und Mieter ist entscheidend, welche Kosten bei Neu- oder Wiedervermietung zulässig sind und wo Ausnahmen gelten. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Mietpreisbremse funktioniert, welche Kosten sie begrenzt und in welchen Fällen höhere Mieten möglich sind.

Was die Mietpreisbremse regelt

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete, die Vermieter bei Neu- oder Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verlangen dürfen. In diesen Gebieten darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem jeweiligen Mietspiegel oder anderen anerkannten Vergleichsverfahren.

Die Regelung gilt nur in Städten und Gemeinden, die die Landesregierungen per Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen haben. In anderen Regionen können Vermieter die Miete frei vereinbaren, sofern keine anderen gesetzlichen Grenzen greifen. Die Mietpreisbremse ist bis 2029 verlängert worden und soll überzogene Mietsteigerungen bei Neuvermietungen verhindern.

Für Mieter bedeutet dies, dass sie bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen müssen, es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme greift. Für Vermieter bedeutet es, dass sie ihre Mieteinnahmen bei Neuvermietung begrenzen müssen, was die Planung von Investitionen und Modernisierungen beeinflusst.

Berechnung der zulässigen Miete

Die zulässige Miete bei Neuvermietung ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete plus maximal 10 Prozent. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel aus dem Mietspiegel abgeleitet, der die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Region auswertet. Vermieter und Mieter sollten den aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde konsultieren, um die korrekte Vergleichsmiete zu ermitteln.

Beispiel: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung bei 10 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 11 Euro pro Quadratmeter betragen. Liegt die verlangte Miete darüber, ist sie rechtswidrig, es sei denn, eine Ausnahme greift. Die 10-Prozent-Grenze ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung überschritten werden.

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Kaltmiete, also ohne Nebenkosten. Nebenkosten können zusätzlich verlangt werden, sofern sie ordnungsgemäß umgelegt werden. Die Mietpreisbremse betrifft also nur die Grundmiete, nicht die Nebenkosten.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht für alle Wohnungen. Es gibt mehrere Ausnahmen, bei denen Vermieter die Miete frei vereinbaren können. Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören Neubauten, Wohnungen nach umfassender Modernisierung und möblierte Untervermietungen. Vermieter müssen diese Ausnahmen vor Vertragsabschluss schriftlich offenlegen.

Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ebenso gilt die Mietpreisbremse nicht bei der Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung, wenn die Investitionen mindestens ein Drittel der Neubaukosten betragen. In diesen Fällen können Vermieter die Miete frei festlegen, sofern keine anderen gesetzlichen Grenzen greifen.

Möblierte Untervermietungen sind ebenfalls ausgenommen, da sie als besondere Form der Vermietung gelten. Hier können Vermieter höhere Mieten verlangen, da die Möblierung zusätzliche Kosten verursacht. Die Ausnahmen müssen klar im Mietvertrag geregelt sein, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Modernisierung und Mietpreisbremse

Bei Modernisierungen können Vermieter zusätzliche Kosten auf die Miete umlegen, auch wenn die Mietpreisbremse gilt. Kleinere Modernisierungen, die die Wohnqualität verbessern, berechtigen zu einem Zuschlag von bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete. Dieser Zuschlag kann zusätzlich zu den 10 Prozent der Mietpreisbremse verlangt werden.

Beispiel: Eine Wohnung mit 60 Quadratmetern wird modernisiert, die anteiligen Modernisierungskosten betragen 6.000 Euro. Der jährliche Zuschlag beträgt 11 Prozent der Investitionskosten, also 660 Euro pro Jahr, was etwa 0,92 Euro pro Quadratmeter entspricht. Dieser Betrag kann zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangt werden.

Bei umfassenden Modernisierungen, die mindestens ein Drittel der Neubaukosten betragen, gilt die Mietpreisbremse nicht mehr. In diesem Fall kann die Miete bei der ersten Wiedervermietung frei vereinbart werden. Vermieter sollten die Modernisierungskosten genau dokumentieren, um im Streitfall die Berechtigung des Zuschlags nachweisen zu können.

Kosten für Mieter und Vermieter

Die Mietpreisbremse hat direkte Auswirkungen auf die Kosten für Mieter und Vermieter. Für Mieter bedeutet sie, dass sie bei Neuvermietung nicht überzogene Mieten zahlen müssen. Für Vermieter bedeutet sie, dass sie ihre Mieteinnahmen begrenzen müssen, was die Rentabilität von Investitionen beeinflusst.

Für Mieter sind die wichtigsten Kosten die Miete selbst, Nebenkosten und eventuelle Modernisierungszuschläge. Die Mietpreisbremse schützt vor überhöhten Mieten, aber Mieter sollten dennoch den Mietspiegel prüfen und bei Überschreitungen rechtliche Schritte einleiten. Für Vermieter sind die Kosten die Investitionen in Modernisierungen, Instandhaltung und Verwaltung.

Vermieter sollten die Kosten für Modernisierungen sorgfältig planen, um die Rentabilität zu sichern. Die Mietpreisbremse begrenzt zwar die Miete, aber zusätzliche Zuschläge für Modernisierungen können die Investitionen teilweise kompensieren. Eine sorgfältige Kalkulation ist entscheidend, um wirtschaftlich zu vermieten.

Praktische Tipps für Vermieter

Vermieter sollten die geltenden Regelungen der Mietpreisbremse in ihrer Region genau kennen, um rechtssicher zu handeln. Dazu gehört die Kenntnis des Mietspiegels, der Ausnahmen und der Möglichkeiten zur Modernisierung. Eine rechtssichere Mietpreisgestaltung vermeidet Streitigkeiten und rechtliche Risiken.

Praktische Tipps für Vermieter:

  • Den aktuellen Mietspiegel der Region konsultieren, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
  • Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung strikt einhalten, es sei denn, eine Ausnahme greift.
  • Modernisierungskosten genau dokumentieren, um Zuschläge zu rechtfertigen.
  • Ausnahmen von der Mietpreisbremse schriftlich im Mietvertrag festhalten.
  • Bei Unsicherheiten einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.
  • Die Mietpreisbremse bei Indexmietverträgen nur bei Vertragsbeginn berücksichtigen.

Praktische Tipps für Mieter

Mieter sollten ihre Rechte im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse kennen, um überhöhte Mieten zu erkennen und gegebenenfalls zu beanstanden. Dazu gehört die Kenntnis des Mietspiegels, der Ausnahmen und der Möglichkeiten zur Modernisierung. Eine rechtssichere Prüfung der Miete schützt vor finanziellen Nachteilen.

Praktische Tipps für Mieter:

  • Den Mietspiegel der Region prüfen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
  • Die verlangte Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10 Prozent vergleichen.
  • Bei Überschreitungen die Miete schriftlich beanstanden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  • Modernisierungszuschläge prüfen und die Berechtigung nachweisen lassen.
  • Ausnahmen von der Mietpreisbremse im Mietvertrag genau lesen.
  • Bei Unsicherheiten einen Mieterverein oder Fachanwalt konsultieren.

Fazit

Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um die Mietentwicklung in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie schützt Mieter vor überhöhten Mieten bei Neuvermietung und gibt Vermietern klare Grenzen vor. Durch die Kenntnis der Regelungen, Ausnahmen und Möglichkeiten zur Modernisierung können beide Parteien ihre Rechte und Pflichten besser verstehen und rechtssicher handeln. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist entscheidend, um wirtschaftlich und rechtssicher zu vermieten.

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