Mietkaution: Wer zahlt was?
Mietkaution: Wer trägt die Kosten für Konto, Sparbuch oder Bürgschaft? Ein Ratgeber zu Pflichten von Mieter und Vermieter im Mietverhältnis.

Die Mietkaution gehört zu den wichtigsten Punkten beim Einzug in eine neue Wohnung. Sie schützt den Vermieter vor Schäden oder ausbleibenden Mietzahlungen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Doch wer zahlt eigentlich welche Kosten – für das Konto, die Anlageform oder eine Bürgschaft? Dieser Ratgeber erklärt, welche Pflichten Mieter und Vermieter haben, wann Kosten verhandelbar sind und was in der Praxis typischerweise üblich ist.
Grundlagen: Was ist eine Mietkaution und wie hoch darf sie sein?
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter gibt, um mögliche Schäden an der Wohnung oder ausstehende Mieten abzusichern. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern muss im Mietvertrag vereinbart werden. Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Betriebskosten oder Vorauszahlungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Der Mieter kann die Kaution in drei gleich großen Raten zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, zum Beispiel auf einem separaten Konto oder einem Kautionssparbuch. Die Zinsen aus dieser Anlage stehen dem Mieter zu.
- —Die Mietkaution dient als Sicherheit für Schäden oder Mietausfall.
- —Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen.
- —Der Mieter kann die Kaution in drei Raten zahlen.
- —Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
- —Die Zinsen aus der Anlage gehören dem Mieter.
Barkaution: Wer trägt die Kosten für das Mietkautionskonto?
Bei einer Barkaution zahlt der Mieter den Kautionsbetrag auf ein vom Vermieter angegebenes Konto oder übergibt ihn in bar. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, dieses Geld getrennt von seinem Vermögen anzulegen, zum Beispiel auf einem separaten Konto bei einer Bank. Nach § 551 Absatz 3 BGB muss die Kaution zu dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt werden.
Wer die Gebühren für das Mietkautionskonto trägt, hängt davon ab, wer das Konto eröffnet und welche Anlageform gewählt wird. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter, der die Kaution anlegt, muss auch die laufenden Kosten für die Kontoführung tragen. Gebühren für die Kontoauflösung werden jedoch dem Mieter auferlegt.
- —Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.
- —Die laufenden Kosten für das Konto trägt in der Regel der Vermieter.
- —Gebühren für die Kontoauflösung trägt der Mieter.
- —Die Zinsen aus der Anlage gehören dem Mieter.
Kautionssparbuch: Wer zahlt die Kosten?
Ein Kautionssparbuch ist eine weitere Möglichkeit, die Mietkaution anzulegen. Der Mieter eröffnet ein Sparbuch und verpfändet es an den Vermieter. Das Sparbuch muss getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt werden. Die Zinsen aus dem Sparbuch stehen ebenfalls dem Mieter zu.
Soweit der Vermieter ein mietvertraglich vereinbartes Kautionssparbuch eröffnet hat, muss er auch die Kosten für die Anlage und die Kontoführung zahlen. Die Kostenübernahme ist jedoch frei verhandelbar, wenn der Mieter das Sparbuch selbst eröffnet.
- —Das Kautionssparbuch wird vom Mieter eröffnet und verpfändet.
- —Die Zinsen aus dem Sparbuch gehören dem Mieter.
- —Der Vermieter trägt die Kosten, wenn er das Sparbuch eröffnet.
- —Die Kosten können verhandelt werden, wenn der Mieter das Sparbuch eröffnet.
Mietkautionsbürgschaft: Wer zahlt die Gebühren?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur Barkaution. Hier übernimmt eine Bank oder Versicherung die Bürgschaft für die Kaution. Der Mieter zahlt einen Jahresbeitrag an die Bank oder Versicherung, der in der Regel zwischen 4 und 6 Prozent der Kautionssumme liegt.
Der Jahresbeitrag für eine Mietkautionsbürgschaft ist immer vom Mieter zu tragen. Der Vermieter ist nicht am Vertragsabschluss beteiligt und muss daher keine Kosten übernehmen. Die Bürgschaft entlastet den Mieter finanziell, da er die Kaution nicht in bar zahlen muss.
- —Die Mietkautionsbürgschaft wird von einer Bank oder Versicherung übernommen.
- —Der Jahresbeitrag beträgt in der Regel 4 bis 6 Prozent der Kautionssumme.
- —Der Jahresbeitrag wird vom Mieter getragen.
- —Der Vermieter muss keine Kosten übernehmen.
Wer trägt die Kosten bei anderen Anlageformen?
Neben Barkaution, Kautionssparbuch und Mietkautionsbürgschaft gibt es weitere Anlageformen, wie zum Beispiel ein Mietkautionskonto, das vom Mieter eröffnet wird. In diesem Fall zahlt der Mieter die Kaution auf ein Treuhandkonto ein, das vom Vermögen des Vermieters getrennt geführt wird.
Die Kostenübernahme ist in diesen Fällen frei verhandelbar. Der Vermieter kann die Kosten übernehmen oder sie auf den Mieter umlegen. Es ist wichtig, dass die Kostenübernahme im Mietvertrag schriftlich festgehalten wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- —Die Kostenübernahme ist bei anderen Anlageformen frei verhandelbar.
- —Der Vermieter kann die Kosten übernehmen oder sie auf den Mieter umlegen.
- —Die Kostenübernahme sollte im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
Praxisbeispiele: Wie werden die Kosten in der Praxis verteilt?
In der Praxis wird die Barkaution am häufigsten verwendet. Der Vermieter legt die Kaution auf einem separaten Konto an und trägt die laufenden Kosten. Der Mieter zahlt die Gebühren für die Kontoauflösung. Bei einem Kautionssparbuch, das der Vermieter eröffnet, trägt dieser ebenfalls die Kosten. Wird das Sparbuch vom Mieter eröffnet, können die Kosten verhandelt werden.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter den Jahresbeitrag an die Bank oder Versicherung. Der Vermieter muss keine Kosten übernehmen. Bei anderen Anlageformen, wie einem Mietkautionskonto, das vom Mieter eröffnet wird, ist die Kostenübernahme frei verhandelbar und sollte im Mietvertrag festgehalten werden.
- —Bei Barkaution trägt der Vermieter die laufenden Kosten, der Mieter die Auflösungsgebühren.
- —Bei Kautionssparbuch trägt der Vermieter die Kosten, wenn er es eröffnet.
- —Bei Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter den Jahresbeitrag.
- —Bei anderen Anlageformen ist die Kostenübernahme frei verhandelbar.
Fazit
Die Mietkaution ist eine wichtige Sicherheitsleistung im Mietverhältnis. Wer die Kosten für das Konto, das Sparbuch oder die Bürgschaft trägt, hängt von der gewählten Anlageform und der Vereinbarung im Mietvertrag ab. Grundsätzlich trägt der Vermieter die laufenden Kosten, wenn er die Kaution anlegt. Der Mieter zahlt die Gebühren für die Kontoauflösung oder den Jahresbeitrag für eine Mietkautionsbürgschaft. Bei anderen Anlageformen ist die Kostenübernahme frei verhandelbar und sollte im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

