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Mietbürgschaft: Welche Unterlagen braucht man?

Welche Unterlagen braucht man für eine Mietbürgschaft? Wir erklären, was Vermieter verlangen dürfen und wie Sie alles richtig vorbereiten.

5 min Lesezeit
Mietbürgschaft: Welche Unterlagen braucht man?

Eine Mietbürgschaft ist im deutschen Mietrecht eine gängige Form der Mietsicherheit. Sie ersetzt oder ergänzt die Barkaution und gibt dem Vermieter die Gewissheit, dass bei Zahlungsausfällen oder Schäden eine dritte Person oder ein Institut für die Forderungen einsteht. Wer eine Mietbürgschaft beantragt – sei es als Mieter, Bürge oder Vermieter – steht schnell vor der Frage, welche Unterlagen konkret benötigt werden. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Dokumente für private Bürgen, Banken und Versicherungen sowie für den Vermieter übersichtlich dargestellt und erklärt.

Was eine Mietbürgschaft ist und warum Unterlagen wichtig sind

Eine Mietbürgschaft ist eine schriftliche Verpflichtung, mit der ein Dritter (der Bürge) für die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag einsteht. Der Vermieter erhält so eine zusätzliche Sicherheit, falls der Mieter Miete, Nebenkosten oder Schadensersatzforderungen nicht zahlt. Die Bürgschaft kann von einer Privatperson, einer Bank oder einer Versicherung übernommen werden und gilt in der Regel bis zu einer Höhe von maximal drei Nettokaltmieten, sofern keine zusätzliche Barkaution vereinbart ist.

Die Unterlagen sind deshalb so wichtig, weil sie die Identität, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die rechtliche Bindung des Bürgen nachweisen. Ohne vollständige Unterlagen kann der Vermieter die Bürgschaft ablehnen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Für den Mieter bedeutet das, dass die Wohnung möglicherweise nicht bezogen werden kann, wenn die Bürgschaft nicht rechtzeitig und korrekt vorliegt.

Grundlegende Unterlagen für jede Mietbürgschaft

Unabhängig davon, ob die Bürgschaft von einer Privatperson, einer Bank oder einer Versicherung übernommen wird, gibt es einige Grundunterlagen, die immer benötigt werden. Diese Unterlagen dienen dazu, die beteiligten Personen und das Mietobjekt eindeutig zu identifizieren und die rechtliche Verpflichtung zu dokumentieren.

  • Personalausweis oder Reisepass des Bürgen (Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des Mieters (Kopie)
  • Mietvertrag oder Mietvertragsentwurf
  • Bürgschaftserklärung oder Bürgschaftsurkunde
  • Kontaktdaten von Bürge, Mieter und Vermieter

Diese Unterlagen sollten immer vollständig und aktuell sein. Eine Kopie des Personalausweises muss lesbar und nicht abgelaufen sein. Der Mietvertrag sollte die wichtigsten Punkte wie Miete, Nebenkosten, Laufzeit und Adresse der Wohnung enthalten. Die Bürgschaftserklärung oder -urkunde muss schriftlich vorliegen und von allen Beteiligten unterschrieben sein.

Unterlagen für eine private Mietbürgschaft

Bei einer privaten Mietbürgschaft übernimmt eine Privatperson, oft ein Elternteil oder ein naher Verwandter, die Haftung für den Mieter. Der Vermieter verlangt in der Regel zusätzliche Unterlagen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen zu prüfen. Diese Unterlagen sind entscheidend, um die Bürgschaft zu genehmigen.

  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Steuerbescheid des letzten Jahres
  • Nachweis über weitere Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge)

Die Gehaltsnachweise und Kontoauszüge zeigen, ob der Bürge regelmäßig Einkünfte hat und diese ausreichen, um im Schadensfall für die Mietforderungen aufzukommen. Der Arbeitsvertrag oder die Bescheinigung des Arbeitgebers bestätigt die Beschäftigungsverhältnisse und die Stabilität des Einkommens. Steuerbescheide und Nachweise über weitere Einkünfte geben einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation des Bürgen.

Unterlagen für eine Bankbürgschaft

Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank ausgestellt und gilt als besonders sicher, da die Bank als Bürge auftritt. Für die Beantragung einer Bankbürgschaft benötigt die Bank bestimmte Unterlagen, um die Kreditwürdigkeit des Mieters und des Bürgen zu prüfen. Diese Unterlagen sind in der Regel umfangreicher als bei einer privaten Bürgschaft.

  • Personalausweis oder Reisepass des Mieters und des Bürgen
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Schufa-Auskunft (falls erforderlich)
  • Mietvertrag oder Mietvertragsentwurf

Die Bank prüft die Einkommens- und Vermögenssituation des Bürgen, um sicherzustellen, dass dieser im Schadensfall die Forderungen begleichen kann. Die Schufa-Auskunft gibt Aufschluss über die Zahlungsmoral und bestehende Kredite. Der Mietvertrag dient als Grundlage für die Höhe der Bürgschaft, die in der Regel maximal drei Nettokaltmieten beträgt.

Unterlagen für eine Mietkautionsversicherung

Eine Mietkautionsversicherung wird von einer Versicherung angeboten und ersetzt die Barkaution. Der Mieter zahlt eine Prämie an die Versicherung, die im Schadensfall für die Forderungen des Vermieters einsteht. Für die Beantragung einer Mietkautionsversicherung benötigt die Versicherung bestimmte Unterlagen, um das Risiko einzuschätzen.

  • Personalausweis oder Reisepass des Mieters
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Mietvertrag oder Mietvertragsentwurf
  • Schufa-Auskunft (falls erforderlich)

Die Versicherung prüft die Einkommens- und Vermögenssituation des Mieters, um sicherzustellen, dass dieser die Prämien regelmäßig zahlen kann. Die Schufa-Auskunft gibt Aufschluss über die Zahlungsmoral und bestehende Kredite. Der Mietvertrag dient als Grundlage für die Höhe der Versicherungssumme, die in der Regel maximal drei Nettokaltmieten beträgt.

Unterlagen, die der Vermieter verlangen darf

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Identität und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen zu prüfen. Er darf jedoch nur Unterlagen verlangen, die für die Beurteilung der Bürgschaft erforderlich sind. Übermäßige oder diskriminierende Anfragen sind unzulässig.

  • Personalausweis oder Reisepass des Bürgen
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Steuerbescheid des letzten Jahres
  • Nachweis über weitere Einkünfte

Der Vermieter darf keine Unterlagen verlangen, die nicht direkt mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen zusammenhängen, wie z.B. medizinische Unterlagen oder private Fotos. Die Unterlagen sollten immer nur für die Prüfung der Bürgschaft verwendet werden und dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden.

Wie man die Unterlagen richtig vorbereitet

Die Vorbereitung der Unterlagen ist entscheidend, um die Bürgschaft schnell und reibungslos abzuwickeln. Unvollständige oder unleserliche Unterlagen können zu Verzögerungen führen oder die Bürgschaft gefährden. Es ist wichtig, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie vollständig und aktuell sind.

  • Alle Unterlagen in Kopie vorlegen, Originale nur auf Anfrage
  • Unterlagen in der richtigen Reihenfolge sortieren
  • Unleserliche oder beschädigte Unterlagen ersetzen
  • Unterlagen zeitnah einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden
  • Bei Fragen die Vermieter oder Bank kontaktieren

Die Kopien sollten klar und lesbar sein, ohne wichtige Informationen abzuschneiden. Die Unterlagen sollten in der Reihenfolge sortiert werden, in der sie verlangt werden, um die Prüfung zu erleichtern. Beschädigte oder unleserliche Unterlagen sollten ersetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Unterlagen sollten zeitnah eingereicht werden, um Verzögerungen bei der Wohnungszuweisung zu vermeiden.

Fazit

Eine Mietbürgschaft ist eine wichtige Form der Mietsicherheit, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile bietet. Die richtigen Unterlagen sind entscheidend, um die Bürgschaft erfolgreich abzuschließen. Private Bürgen, Banken und Versicherungen verlangen unterschiedliche Unterlagen, die immer die Identität, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die rechtliche Verpflichtung des Bürgen nachweisen. Der Vermieter darf nur Unterlagen verlangen, die für die Beurteilung der Bürgschaft erforderlich sind. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen sorgt dafür, dass die Bürgschaft schnell und reibungslos abgewickelt wird und die Wohnung pünktlich bezogen werden kann.

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