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Mietbürgschaft: Kosten im Überblick

Eine Mietbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Arten, die damit verbundenen Kosten und worauf Mieter sowie Vermieter achten sollten.

5 min Lesezeit
Mietbürgschaft: Kosten im Überblick

Die Mietkaution stellt für viele Mieterinnen und Mieter eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Insbesondere bei hohen Mieten kann die zu hinterlegende Kautionssumme von bis zu drei Nettokaltmieten mehrere tausend Euro betragen. Als Alternative zur klassischen Barkaution etabliert sich zunehmend die Mietbürgschaft. Doch welche Kosten sind mit einer solchen Bürgschaft verbunden und welche Arten gibt es? Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet die verschiedenen Formen der Mietbürgschaft, die damit einhergehenden finanziellen Aspekte und gibt wertvolle Hinweise für alle Beteiligten im Mietverhältnis.

Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten, insbesondere Mietzahlungen und eventuelle Reparaturen bei Schäden an der Mietsache, stellt. Im Gegensatz zur traditionellen Mietkaution, bei der der Mieter einen Geldbetrag auf ein Kautionskonto einzahlt oder eine Bankbürgschaft hinterlegt, tritt bei einer Mietbürgschaft ein Dritter als Bürge auf. Dieser Bürge verpflichtet sich, im Falle eines Zahlungsausfalls oder bei entstandenen Schäden dem Vermieter gegenüber bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme einzustehen. Die Mietbürgschaft ist damit eine Form der Kreditsicherung und ersetzt die Barkaution vollständig oder teilweise.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Mietbürgschaft meist um eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach § 770 BGB. Dies bedeutet, dass der Bürge nicht erst dann zahlen muss, wenn der Gläubiger (Vermieter) erfolglos versucht hat, die Forderung vom Hauptschuldner (Mieter) einzutreiben. Der Bürge kann direkt in Anspruch genommen werden. Das Mietrecht in Deutschland erlaubt die Vereinbarung einer Mietbürgschaft als Kaution, jedoch darf die Bürgschaftssumme zusammen mit einer eventuell zusätzlich gezahlten Barkaution die Höhe von drei Nettokaltmieten nicht überschreiten.

Arten der Mietbürgschaft und ihre Kostenträger

Es gibt verschiedene Formen der Mietbürgschaft, die sich insbesondere in Bezug auf den Bürgen und die damit verbundenen Kosten unterscheiden. Die Wahl der geeigneten Bürgschaftsform hängt oft von der individuellen Situation des Mieters und den Anforderungen des Vermieters ab.

  • Private Bürgschaft (Elternbürgschaft / Bürgschaft von Privatpersonen)
  • Bankbürgschaft (Mietkautionsbürgschaft einer Bank)
  • Mietkautionsversicherung (Bürgschaft einer Versicherung)

Kosten der Elterlichen Bürgschaft (oder sonstige private Bürgschaft)

Die private Bürgschaft, oft als Elternbürgschaft bezeichnet, ist eine weit verbreitete Form, insbesondere wenn junge Menschen ihre erste eigene Wohnung beziehen. Hierbei erklären sich meist Eltern oder andere nahestehende Personen bereit, für die mietvertraglichen Pflichten des Mieters einzustehen. Diese Form der Bürgschaft ist in der Regel mit keinen direkten Kosten für den Mieter oder Vermieter verbunden.

Die einzige 'Kosten' entstehen hier im Falle einer Inanspruchnahme durch den Vermieter. Dann muss der Bürge die ausstehenden Forderungen begleichen. Der Bürge hat danach einen Regressanspruch gegenüber dem Mieter, das heißt, er kann das gezahlte Geld vom Mieter zurückverlangen. Für den Mieter ist dies die kostengünstigste Variante, da keine laufenden Gebühren oder Prämien anfallen.

Kosten der Bankbürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft stellt eine Bank die Bürgschaftsurkunde aus. Die Bank garantiert dem Vermieter die Zahlung von Mietrückständen oder Schadensersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme. Die Konditionen für eine Bankbürgschaft können je nach Bankinstitut variieren. In der Regel fallen hierfür jährliche Gebühren an.

Die Kosten für eine Bankbürgschaft werden meist als ein fester Prozentsatz der Bürgschaftssumme berechnet. Dieser Prozentsatz liegt üblicherweise zwischen 1 % und 5 % pro Jahr, wobei 2 % bis 3 % häufig vorkommen. Einige Banken verlangen zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Die genaue Höhe hängt dabei von der Bonität des Mieters und der jeweiligen Bank ab. Es ist ratsam, Angebote verschiedener Banken zu vergleichen, um die günstigste Option zu finden.

Beispielrechnung: Bei einer Kautionssumme von 2.000 Euro und einer jährlichen Gebühr von 3 % würden 60 Euro pro Jahr anfallen. Innerhalb von fünf Jahren wären dies dann 300 Euro. Vergleichen Sie dies mit der Zinsentwicklung, die Sie auf eine Barkaution erhalten würden. Die Kosten der Bankbürgschaft übersteigen in der Regel die möglichen Zinserträge einer Barkaution, weshalb sie vor allem dann in Betracht gezogen wird, wenn der Mieter die Kaution nicht flüssig hat oder sein Kapital anderweitig binden möchte.

Kosten der Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung, auch Kautionsbürgschaftsversicherung genannt, wird von spezialisierten Versicherungsgesellschaften angeboten. Hierbei übernimmt die Versicherung die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. Ähnlich wie bei der Bankbürgschaft erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung an den Vermieter aus und fordert dieses Geld anschließend vom Mieter zurück. Für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung fallen ebenfalls jährliche Beiträge an.

Die Kosten für eine Mietkautionsversicherung sind ähnlich strukturiert wie bei einer Bankbürgschaft und liegen häufig im Bereich von 3 % bis 5 % der Mietkautionssumme pro Jahr. Auch hier kann es eine einmalige Bearbeitungsgebühr geben. Einige Anbieter werben mit günstigen Monatsbeiträgen, die sich jedoch im Jahresvergleich oft auf einen ähnlichen Prozentsatz der Kaution summieren. Auch hier ist ein Vergleich verschiedener Anbieter empfehlenswert, denn die Konditionen können stark variieren. Achten Sie auch auf die Kündigungsfristen der Versicherung.

Beispielrechnung: Bei einer Kautionssumme von 2.500 Euro und einem jährlichen Beitragssatz von 4 % belaufen sich die Kosten auf 100 Euro pro Jahr. Über einen Zeitraum von vier Jahren würden sich die Gesamtkosten auf 400 Euro summieren. Diese Kosten sind als eine Art 'Miete' für die nicht hinterlegte Kaution zu verstehen und werden von vielen Mietern gerne in Kauf genommen, um die Liquidität zu erhalten.

Worauf Mieter und Vermieter achten sollten

Sowohl für Mieter als auch für Vermieter gibt es wichtige Punkte, die bei der Vereinbarung einer Mietbürgschaft zu beachten sind, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

  • Für Mieter: Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig. Beachten Sie nicht nur die jährlichen Kosten, sondern auch eventuelle Bearbeitungsgebühren, die Kündigungsfristen und die Bonitätsprüfung der Bürgschaftsanbieter.
  • Für Mieter: Stellen Sie sicher, dass der Vermieter die gewählte Form der Bürgschaft akzeptiert, bevor Sie diese beantragen. Nicht jeder Vermieter ist offen für alle Bürgschaftsformen.
  • Für Vermieter: Prüfen Sie die Bürgschaftsurkunde genau. Sie sollte eine selbstschuldnerische Bürgschaft sein und den Vermieter als Begünstigten eindeutig benennen.
  • Für Vermieter: Achten Sie darauf, dass die Bürgschaftssumme der gesetzlich zulässigen Höhe von maximal drei Nettokaltmieten entspricht. Eine höhere Bürgschaft wäre unwirksam.
  • Für beide Seiten: Die Mietbürgschaft sollte schriftlich im Mietvertrag oder in einem separaten Bürgschaftsvertrag vereinbart werden. Dies schafft Rechtssicherheit.

Fazit

Die Mietbürgschaft bietet eine flexible Alternative zur klassischen Mietkaution und kann sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile haben. Mieter erhalten Liquidität, während Vermieter eine verlässliche Absicherung ihrer Forderungen erhalten. Die Kosten variieren je nach Art der Bürgschaft. Während private Bürgschaften kostenfrei sind, fallen für Bankbürgschaften und Mietkautionsversicherungen jährliche Gebühren an. Ein sorgfältiger Vergleich der Konditionen ist unerlässlich, um die für die jeweilige Situation optimale Lösung zu finden und unerwartete Kosten zu vermeiden. Es ist immer ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen, um die beste Entscheidung für ein reibungsloses Mietverhältnis zu treffen.

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