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Maklerprovision in Deutschland: Kosten im Überblick

Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland? Wer zahlt sie und wie wird sie berechnet? Ein kompakter Überblick über Kosten, Recht und Praxis beim Immobilienkauf und bei der Vermietung.

7 min Lesezeit
Maklerprovision in Deutschland: Kosten im Überblick

Beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie spielt die Maklerprovision eine zentrale Rolle für die Gesamtkosten. Viele Käufer, Verkäufer und Mieter fragen sich, wie hoch die Provision üblicherweise ist, wer sie zahlt und ob sie verhandelbar ist. In Deutschland gibt es dafür keine einheitliche Gebührenordnung, sondern marktübliche Spannen und gesetzliche Rahmenbedingungen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Maklerprovisionen beim Immobilienkauf und bei der Vermietung berechnet werden, welche Regeln gelten und wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält. Beim Kauf einer Immobilie wird sie in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, bei einer Vermietung an der Nettokaltmiete. Die Provision fällt erst an, wenn ein gültiger Maklervertrag besteht, der Makler tatsächlich tätig geworden ist und der Kauf oder Mietvertrag zustande gekommen ist.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Maklervertrag und Kauf- bzw. Mietvertrag: Der Maklervertrag regelt die Beziehung zwischen Auftraggeber und Makler, während der Kauf- oder Mietvertrag die Rechte und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Vermieter und Mieter festlegt. Erst wenn beide Verträge wirksam sind und der Makler seine Leistung erbracht hat, entsteht der Anspruch auf Provision.

  • Maklerprovision = Vergütung für Vermittlung oder Nachweis einer Immobilie
  • Beim Kauf: meist Prozentsatz des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer
  • Bei Vermietung: meist ein Vielfaches der Nettokaltmiete inklusive Mehrwertsteuer
  • Provisionsanspruch entsteht erst bei wirksamer Beauftragung und erfolgreicher Vermittlung
  • Maklervertrag und Kauf-/Mietvertrag sind zwei getrennte Verträge

Höhe der Maklerprovision beim Immobilienkauf

Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern ist die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei verhandelbar. In der Praxis bewegen sich die marktüblichen Gesamtprovisionen in Deutschland meist zwischen etwa 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Je nach Bundesland und Region können die üblichen Sätze leicht abweichen, liegen aber in der Regel innerhalb dieser Spanne.

Die Gesamtprovision wird häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Das bedeutet, dass jede Seite etwa 1,78 bis 3,57 Prozent des Kaufpreises zahlt. In vielen Fällen wird ein Gesamtsatz von rund 5,95 bis 7,14 Prozent vereinbart, sodass Käufer und Verkäufer jeweils etwa 2,975 bis 3,57 Prozent tragen. Diese Aufteilung ist jedoch nicht zwingend und kann im Maklervertrag anders geregelt werden.

  • Marktübliche Gesamtprovision: etwa 3,57 bis 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Häufige Aufteilung: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils etwa die Hälfte
  • Regionale Unterschiede: Provisionssätze variieren je nach Bundesland
  • Keine gesetzliche Obergrenze, aber ortsübliche Spannen
  • Provision ist frei verhandelbar, sollte aber marktüblich sein

Beispielrechnung zur Maklerprovision beim Kauf

Zur Veranschaulichung lässt sich eine Beispielrechnung durchführen. Angenommen, eine Wohnung wird für 400.000 Euro verkauft und die vereinbarte Gesamtprovision beträgt 6,38 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Die Berechnung lautet dann: 400.000 Euro × 6,38 % = 25.520 Euro Maklerprovision insgesamt. Wird diese hälftig geteilt, zahlt jede Seite 12.760 Euro.

Ein anderes Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit einem Kaufpreis von 600.000 Euro und einer Gesamtprovision von 7,14 Prozent ergibt sich eine Provision von 42.840 Euro. Bei gleicher Aufteilung zahlt Käufer und Verkäufer jeweils 21.420 Euro. Diese Beispiele zeigen, wie sich die Provision direkt aus Kaufpreis und vereinbartem Prozentsatz ergibt und wie sich die Kosten auf beide Parteien verteilen können.

  • Formel: Kaufpreis × Provisionssatz = Maklerprovision
  • Beispiel 1: 400.000 € × 6,38 % = 25.520 € Gesamtprovision
  • Beispiel 2: 600.000 € × 7,14 % = 42.840 € Gesamtprovision
  • Häufige Aufteilung: 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer
  • Provision ist Teil der Kaufnebenkosten neben Notar, Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren

Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?

Seit einer Gesetzesänderung gilt, dass Käufer von selbst genutztem Wohnraum in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Maklerprovision tragen müssen, wenn sie den Makler nicht allein beauftragt haben. In der Praxis bedeutet das, dass Verkäufer und Käufer die Provision häufig hälftig teilen. Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er in der Regel mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.

Die genaue Aufteilung hängt davon ab, wer den Makler beauftragt und ob der Makler für beide Seiten tätig wird. Bei sogenannter Doppeltätigkeit, also wenn der Makler sowohl Käufer als auch Verkäufer vertritt, dürfen beide Seiten nur in gleicher Höhe zur Provision verpflichtet werden. Alternativ kann der Verkäufer die gesamte Provision übernehmen oder die Parteien vereinbaren eine andere Aufteilung im Maklervertrag.

  • Käufer zahlt in der Regel maximal 50 % der Maklerprovision
  • Verkäufer trägt mindestens die Hälfte, wenn er den Makler beauftragt
  • Häufige Praxis: 50/50-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer
  • Doppeltätigkeit: beide Seiten zahlen in der Regel gleich viel
  • Andere Aufteilungen sind möglich, müssen aber vertraglich geregelt sein

Maklerprovision bei der Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum ist die Höhe der Maklerprovision gesetzlich begrenzt. Für Mieter gilt eine Obergrenze von zwei Nettomonatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt maximal 2,38 Nettokaltmieten. Diese Deckelung soll verhindern, dass Mieter übermäßig hohe Kosten tragen müssen. Für Vermieter gibt es keine gesetzliche Obergrenze; die Provision wird individuell mit dem Makler vereinbart.

Die Berechnung erfolgt anhand der vereinbarten Nettokaltmiete. Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro beträgt die maximale Provision für den Mieter 2.380 Euro (2 × 1.000 Euro × 1,19). Bei Staffelmietverträgen wird die Miete des ersten Jahres als Berechnungsgrundlage verwendet. Ist die vereinbarte Miete unzulässig hoch, dient die rechtlich zulässige Miete als Maßstab für die Courtage.

  • Mieter: maximal 2 Nettokaltmieten + MwSt. (2,38 Nettokaltmieten)
  • Vermieter: Provision frei verhandelbar, keine gesetzliche Obergrenze
  • Berechnungsgrundlage: vereinbarte Nettokaltmiete
  • Staffelmietverträge: Miete des 1. Jahres als Grundlage
  • Unzulässig hohe Mieten: zulässige Miete als Berechnungsgrundlage

Rechtliche Rahmenbedingungen und Verhandlungsspielraum

Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein. Das bedeutet, dass die vereinbarten Sätze in der Regel innerhalb der marktüblichen Spannen liegen sollten. Vereinbarungen, die deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegen, können als unangemessen angesehen werden und sind im Streitfall möglicherweise nicht durchsetzbar.

Wichtig ist auch der sogenannte Halbteilungsgrundsatz: In typischen Verbraucherkonstellationen soll der Käufer nicht mehr als 50 Prozent der Maklerprovision tragen. Dieser Grundsatz stützt sich auf gesetzliche Neuregelungen und wird in der Praxis weitgehend eingehalten. Dennoch bleibt Spielraum für individuelle Vereinbarungen, solange sie transparent und nachvollziehbar sind.

  • Provision ist frei verhandelbar, aber sollte ortsüblich sein
  • Halbteilungsgrundsatz: Käufer zahlt in der Regel maximal 50 %
  • Vereinbarungen über marktübliche Sätze können problematisch sein
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vereinbarung sind wichtig
  • Gesetzliche Deckelung nur bei Vermietung für Mieter

Praktische Tipps zur Gestaltung der Maklerprovision

Bevor ein Maklervertrag geschlossen wird, lohnt es sich, die Provision genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Käufer und Verkäufer sollten sich über die marktüblichen Sätze in ihrer Region informieren und die Aufteilung der Kosten klar festlegen. Auch die genaue Leistung des Maklers sollte im Vertrag beschrieben werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Bei der Vermietung sollten Mieter darauf achten, dass die Provision die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet. Vermieter können die Provision mit dem Makler aushandeln, sollten aber die üblichen Sätze im Blick behalten. In jedem Fall ist ein schriftlicher Maklervertrag erforderlich, der die Höhe der Provision, die Berechnungsgrundlage und die Zahlungsbedingungen regelt.

  • Informieren Sie sich über marktübliche Provisionssätze in Ihrer Region
  • Vereinbaren Sie die Aufteilung der Provision klar im Vertrag
  • Prüfen Sie, ob die vereinbarte Provision ortsüblich ist
  • Achten Sie bei Vermietung auf die gesetzliche Obergrenze für Mieter
  • Schließen Sie immer einen schriftlichen Maklervertrag ab

Zusammenhang mit anderen Kaufnebenkosten

Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Gesamtkosten beim Immobilienkauf. Neben der Courtage fallen Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren an. Diese Nebenkosten können zusammen je nach Bundesland und Kaufpreis bis zu etwa 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises betragen. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Grunderwerbsteuer und den Notargebühren ab.

Für Käufer ist es wichtig, die Maklerprovision im Kontext aller Nebenkosten zu betrachten. Eine sorgfältige Planung der Finanzierung sollte alle diese Kosten berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Ein Finanzierungsberater oder eine Bank kann bei der Einschätzung der Gesamtkosten unterstützen.

  • Maklerprovision ist Teil der Kaufnebenkosten
  • Weitere Nebenkosten: Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren
  • Gesamtkosten können bis zu etwa 10–12 % des Kaufpreises betragen
  • Planung der Finanzierung sollte alle Nebenkosten berücksichtigen
  • Beratung durch Finanzierungsberater oder Bank kann helfen

Fazit

Die Maklerprovision in Deutschland ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Immobilienkauf und bei der Vermietung. Beim Kauf liegt sie in der Regel zwischen etwa 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei der Vermietung ist die Provision für Mieter gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt, während Vermieter die Höhe frei verhandeln können. Die genaue Höhe und Aufteilung sollten transparent im Maklervertrag festgehalten werden, um Rechte und Pflichten klar zu regeln und unerwartete Kosten zu vermeiden.

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