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Kurzzeitvermietung über Plattformen: Wer zahlt was?

Die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com bietet attraktive Einnahmen, birgt jedoch komplexe rechtliche und steuerliche Pflichten für Vermietende. Wir beleuchten, wer bei diesem Vermietungsmodell wofür zahlt.

9 min Lesezeit
Kurzzeitvermietung über Plattformen: Wer zahlt was?

Die Kurzzeitvermietung von Wohnraum hat sich in den letzten Jahren zu einer weit verbreiteten Praxis entwickelt, die sowohl für Immobilieneigentümer als auch für Reisende Vorteile mit sich bringt. Plattformen ermöglichen es, eine Immobilie oder Teile davon für Tage oder Wochen an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Dies kann eine attraktive Möglichkeit sein, zusätzliche Einnahmen zu generieren und die Auslastung einer Immobilie zu optimieren. Allerdings ist dieses Geschäftsmodell mit einer Vielzahl von Verpflichtungen verbunden, die über die reine Vermittlung hinausgehen. Insbesondere die Frage, wer welche Kosten und Abgaben trägt, ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg und die rechtliche Konformität. Von der Genehmigung über steuerliche Aspekte bis hin zu Betriebskosten und Versicherungsschutz – der Umfang der zu beachtenden Punkte ist groß. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Kosten und Verantwortlichkeiten, die bei der Kurzzeitvermietung über entsprechende Dienstleister auf Vermietende zukommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Genehmigungspflichten

Bevor eine Immobilie zur Kurzzeitvermietung angeboten werden kann, ist es unerlässlich, die lokalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung; stattdessen variieren die Vorgaben je nach Bundesland und Kommune erheblich. Viele Städte haben auf den Anstieg der Kurzzeitvermietung mit der Einführung von Zweckentfremdungsverboten reagiert, um den Wohnraum zu schützen. Diese Verbote sollen verhindern, dass regulärer Wohnraum dauerhaft dem Mietwohnungsmarkt entzogen und für touristische Zwecke genutzt wird.

Ein Zweckentfremdungsverbot kann bedeuten, dass die Kurzzeitvermietung nur unter bestimmten Auflagen oder gar nicht erlaubt ist. Häufig müssen Vermietende eine Genehmigung bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragen. Diese Genehmigung ist oft an Bedingungen geknüpft, beispielsweise an eine Begrenzung der Vermietungstage pro Jahr oder an die Vorgabe, dass es sich um sekundären Wohnraum handeln muss. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, die in einigen Fällen mehrere zehntausend Euro betragen können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei der Stadt bzw. Gemeinde nach den jeweiligen Bestimmungen zu erkundigen.

  • Prüfung lokaler Zweckentfremdungsgesetze vor Beginn der Vermietung.
  • Einholung notwendiger Genehmigungen und Registrierungsnummern bei den Kommunen.
  • Beachtung von Nutzungsbeschränkungen, z.B. maximale Vermietungstage pro Jahr.
  • Einhaltung der Meldefristen und Abgabe der erforderlichen Unterlagen.

Steuerliche Pflichten und Abgaben

Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Im Allgemeinen werden diese Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) betrachtet. Entscheidend ist, dass nicht nur die reinen Mieteinnahmen versteuert werden müssen, sondern auch alle weiteren Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, wie beispielsweise Reinigungsgebühren oder Gebühren für Zusatzleistungen. Auf der anderen Seite können jedoch auch alle mit der Vermietung verbundenen Ausgaben als Werbungskosten abgezogen werden, was die steuerliche Belastung mindern kann.

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen unter anderem: die anteiligen Finanzierungskosten der Immobilie, Renovierungs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen auf die Immobilie oder Einrichtungsgegenstände, Reinigungskosten, Kosten für Inserate oder Fotografie, und die Gebühren der Vermietungsplattformen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Umsatzsteuerpflicht. Werden mit der Kurzzeitvermietung bestimmte Umsatzgrenzen überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nicht mehr angewendet werden, und die Umsatzsteuer muss zusätzlich zu den Vermietungspreisen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Vermietungsdauer sehr kurz ist und zusätzliche Leistungen, die über die reine Gebrauchsüberlassung hinausgehen, angeboten werden, was einem hotelähnlichen Betrieb gleicht. Zudem erheben viele Städte und Gemeinden eine Bettensteuer oder Tourismusabgabe, die direkt an die Gäste weitergegeben oder von den Vermietenden abgeführt werden muss.

  • Einkommensteuer auf alle Einnahmen aus der Vermietung.
  • Möglicherweise Umsatzsteuerpflicht bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze.
  • Abzugsfähigkeit von Werbungskosten zur Minderung der Steuerlast.
  • Erhebung und Abführung von Bettensteuer oder Kurtaxe an die Kommune.

Nebenkosten und Betriebsausgaben

Anders als bei der Langzeitvermietung, bei der viele Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können, trägt der Vermietende bei der Kurzzeitvermietung einen Großteil der anfallenden Betriebskosten selbst. Dies liegt daran, dass häufig pauschale Preise inklusive aller Nebenkosten angeboten werden und die Mieterwechsel zu einem erhöhten Aufwand führen. Zu den relevanten Nebenkosten zählen Strom, Wasser, Heizung, Internet und gegebenenfalls Kabelfernsehen. Der Verbrauch kann, insbesondere bei häufigen Mieterwechseln, deutlich höher ausfallen als bei einer durchgängigen Belegung durch eine Familie.

Neben den reinen Verbrauchskosten fallen auch regelmäßig Kosten für Reinigung und Wäsche an. Nach jedem Aufenthalt muss die Unterkunft gründlich gereinigt und die Wäsche gewaschen werden. Dies kann entweder selbst erledigt werden oder es wird eine professionelle Reinigungsfirma beauftragt, was höhere Kosten verursacht. Auch die Pflege des Gartens, kleine Reparaturen oder Wartungsarbeiten müssen eingeplant werden, um die Qualität der Unterkunft konstant hoch zu halten. All diese Faktoren müssen bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden, um am Ende einen profitablen Betrieb zu gewährleisten und die tatsächliche Rendite korrekt zu kalkulieren.

  • Übernahme der Kosten für Strom, Wasser, Heizung durch den Vermietenden.
  • Regelmäßige professionelle Reinigung nach jedem Mieterwechsel.
  • Laufende Instandhaltung und kleinere Reparaturen der Immobilie.
  • Kosten für Internetanschluss und mögliche Medienabonnements.

Versicherungen und Haftung

Ein oft unterschätzter Bereich bei der Kurzzeitvermietung ist der adäquate Versicherungsschutz. Eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung deckt Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen Kurzzeitvermietung entstehen, in der Regel nicht ab. Hier ist es von größter Bedeutung, den Versicherer über die geplante Nutzung zu informieren und gegebenenfalls spezielle Zusatzversicherungen abzuschließen. Andernfalls kann es im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen.

Für Vermietende ist eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert, die Schäden abdeckt, die Dritten (in diesem Fall den Gästen) im Rahmen der Vermietung entstehen könnten, etwa durch einen Sturz auf dem Grundstück oder einen Defekt an der Einrichtung. Manche Plattformen bieten zwar einen gewissen Basisschutz an, dieser ist jedoch oft limitiert und deckt nicht alle denkbaren Szenarien ab. Es ist ratsam, die genauen Konditionen dieser von der Plattform angebotenen Versicherungen genau zu prüfen und sich bei Bedarf zusätzlich abzusichern. Der Vermietende bleibt in der Verantwortung für die Sicherheit und den Zustand der Immobilie, und muss im Ernstfall für Schäden haften.

  • Anpassung der Wohngebäude- und Hausratversicherung an die gewerbliche Nutzung.
  • Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz vor Ansprüchen Dritter.
  • Prüfung der von Vermietungsplattformen angebotenen Versicherungsleistungen.
  • Verantwortung für die Sicherheit der Immobilie und Ausstattung auf den Vermietenden.

Kosten für Einrichtungsgegenstände, Instandhaltung und Abschreibungen

Die Ausstattung einer Ferienwohnung oder einer zur Kurzzeitvermietung genutzten Immobilie muss in der Regel deutlich höherwertig und funktionaler sein als bei einer Langzeitvermietung. Gäste erwarten einen gewissen Standard an Komfort, Hygiene und Ästhetik. Dies bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen Investitionen in Möbel, Küchenausstattung, Handtücher, Bettwäsche und Dekoration getätigt werden müssen. Die Abnutzung ist aufgrund der häufigen Mieterwechsel und der unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten oft höher, was zu einem schnelleren Verschleiß führt. Ein Budget für regelmäßige Neuanschaffungen und die frühzeitige Reparatur von Mängeln ist daher unerlässlich, um die Attraktivität der Unterkunft zu erhalten und gute Bewertungen zu sichern.

Darüber hinaus können die Kosten für die Einrichtung und größere Instandhaltungsmaßnahmen über die Nutzungsdauer steuerlich abgesetzt werden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, wie Möbeln oder Haushaltsgeräten, erfolgt dies über die Abschreibung. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstandes, wodurch die jährliche Steuerlast gemindert wird. Auch die Immobilie selbst kann abgeschrieben werden, wobei hier meist ein Prozentsatz von 2 % bis 2,5 % des Gebäudewertes (ohne Grundstücksanteil) pro Jahr anzusetzen ist. Diese Möglichkeit sollte im Rahmen der Steuererklärung genutzt werden, um die Rentabilität der Kurzzeitvermietung zu optimieren.

  • Regelmäßige Investitionen in hochwertige und ansprechende Möblierung und Ausstattung.
  • Einplanung von Kosten für Ersatzbeschaffungen aufgrund erhöhten Verschleißes.
  • Steuerliche Absetzung von Einrichtungsgegenständen über die Abschreibung.
  • Abschreibung des Gebäudes zur Reduzierung der Steuerbelastung.

Marketing und Vermittlungsprovisionen

Der Erfolg der Kurzzeitvermietung hängt maßgeblich von der Sichtbarkeit der Unterkunft ab. Die meisten Vermietenden nutzen daher Online-Plattformen, um ihre Immobilie anzubieten und Buchungen zu generieren. Diese Plattformen verlangen im Gegenzug Provisionen oder Servicegebühren für ihre Dienste. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach Plattform und Buchungsmodell, liegt aber häufig im Bereich von 3 % bis 20 % der Mieteinnahmen. Bei der Kalkulation der Übernachtungspreise müssen diese Kosten unbedingt berücksichtigt werden, da sie einen direkten Einfluss auf den Deckungsbeitrag haben. Es ist auch zu bedenken, dass manche Plattformen Gebühren sowohl vom Vermietenden als auch vom Gast erheben.

Neben den reinen Plattformgebühren können weitere Marketingkosten anfallen. Dazu gehören professionelle Fotos der Unterkunft, die Erstellung ansprechender Beschreibungen und möglicherweise auch die Schaltung von Anzeigen außerhalb der Plattformen oder die Einrichtung einer eigenen Website. Zeit für die Kommunikation mit den Gästen, die Beantwortung von Anfragen und das Management der Buchungen, ist ebenfalls ein Faktor, der als Kosten in Form von Arbeitszeit berücksichtigt werden sollte. Ein effizientes Management des Profils und eine proaktive Kommunikation sind entscheidend, um gute Bewertungen zu erhalten und die Auslastung zu optimieren, was wiederum zu höheren Einnahmen führt.

  • Kosten für Vermittlungsprovisionen oder Servicegebühren der Plattformen.
  • Investitionen in professionelle Fotos und ansprechende Objektbeschreibungen.
  • Eventuelle Ausgaben für zusätzliche Marketingmaßnahmen oder eigene Webseiten.
  • Zeitaufwand für Kommunikation mit Gästen und Buchungsmanagement.

Beispielrechnung: Einnahmen und Ausgaben

Um die Komplexität der Kurzzeitvermietung zu verdeutlichen, betrachten wir eine vereinfachte Beispielrechnung für eine Ferienwohnung in einer deutschen Großstadt, die 100 Nächte im Jahr vermietet wird. Der durchschnittliche Übernachtungspreis (Netto, ohne Reinigungsgebühr) wird mit 100 Euro und die Reinigungsgebühr mit 50 Euro pro Buchung angesetzt. Nehmen wir an, es gibt 50 Buchungen pro Jahr (durchschnittlich 2 Nächte pro Buchung).

  • Brutto-Mieteinnahmen (100 Nächte * 100 €) = 10.000 €
  • Einnahmen Reinigungsgebühren (50 Buchungen * 50 €) = 2.500 €
  • Gesamteinnahmen = 12.500 €
  • Plattformprovision (z.B. 15 % der Mieteinnahmen) = 1.500 €
  • Kosten Reinigung (50 Buchungen * 50 €) = 2.500 €
  • Nebenkosten (geschätzt, z.B. 30 % über Normalverbrauch) = 1.200 €
  • Instandhaltungsrücklage/Reparaturen (geschätzt) = 800 €
  • Versicherungen (Zuschlag für gewerbliche Nutzung) = 200 €
  • Bettensteuer/Kurtaxe (angenommen 5 % der Mieteinnahmen) = 500 €
  • Marketing/Fotos/Sonstiges = 300 €
  • Betriebliche Gesamtausgaben = 7.000 €
  • Vorläufiger Überschuss (vor Steuern und Abschreibungen) = 5.500 €

Von diesem Überschuss müssten dann noch die Einkommensteuer sowie gegebenenfalls die Abschreibungen auf die Immobilie und die Einrichtung abgezogen werden. Diese Beispielrechnung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Bruttoeinnahmen durch die verschiedenen Kosten und Abgaben aufgezehrt wird. Eine detaillierte individuelle Kalkulation ist unerlässlich, um die tatsächliche Rentabilität eines solchen Vorhabens zu bestimmen.

Fazit

Die Kurzzeitvermietung von Immobilien über Online-Plattformen kann eine lukrative Möglichkeit sein, zusätzliche Einnahmen zu erzielen und die Attraktivität einer Immobilie zu steigern. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, sich der vielfältigen Kosten, Pflichten und Risiken bewusst zu sein, die mit diesem Geschäftsmodell verbunden sind. Von den rechtlichen Genehmigungspflichten und den steuerlichen Abgaben über laufende Betriebskosten, Versicherungen und Instandhaltung bis hin zu Marketing- und Vermittlungskosten – die Liste der zu berücksichtigenden Posten ist lang. Eine sorgfältige Planung, eine umfassende Kostenkalkulation und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sind der Schlüssel zum Erfolg. Nur wer transparent und realistisch alle Aspekte berücksichtigt, kann die Kurzzeitvermietung langfristig profitabel und rechtssicher betreiben und unerwartete finanzielle Belastungen vermeiden.

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