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Immobilienverrentung: Wer zahlt was?

Immobilienverrentung: Wer zahlt was? Ein Ratgeber zu Zahlungsflüssen, Modellen und typischen Kosten im Immobilienkontext.

5 min Lesezeit
Immobilienverrentung: Wer zahlt was?

Immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer nutzen ihre Immobilie, um im Alter zusätzliche Liquidität zu schaffen, ohne ausziehen zu müssen. Die Immobilienverrentung – auch Immobilienrente genannt – ermöglicht genau das: Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung an einen Käufer und erhalten dafür regelmäßige Zahlungen, oft kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Doch wer zahlt hier eigentlich was? In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Modelle, die typischen Zahlungsströme und die Kosten, die mit einer Immobilienverrentung verbunden sind.

Was ist Immobilienverrentung?

Immobilienverrentung beschreibt den Verkauf einer Immobilie an Dritte gegen regelmäßige Rentenzahlungen, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Das bisherige Eigentum geht ganz oder teilweise auf den Käufer über, während die bisherigen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht behalten. Diese Vereinbarung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Die Immobilienverrentung gilt als Alternative zum klassischen Kauf und schafft eine Win-Win-Situation zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer erhält eine Immobilie mit einem gesicherten Nutzungsrecht, während der Verkäufer zusätzliche finanzielle Mittel erhält, ohne seine gewohnte Umgebung zu verlassen.

Formen der Immobilienverrentung

Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die sich in der Art der Zahlungen und der Eigentumsübertragung unterscheiden. Die wichtigsten Formen sind die Leibrente, der Teilverkauf und die Umkehrhypothek.

Die Leibrente ist eine Zusatzrente, die Sie bis an Ihr Lebensende erhalten. Sie verkaufen Ihre Immobilie an einen Leibrenten-Anbieter oder an nahestehende Verwandte und behalten ein lebenslanges Wohnrecht. Der Teilverkauf bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer Immobilie verkaufen und den Kaufpreis auf einen Schlag erhalten. Die Umkehrhypothek ist ein Kreditmodell, bei dem die Immobilie als Sicherheit dient und Sie eine monatliche Zahlung von der Bank erhalten, ohne Eigentümer zu werden.

  • Leibrente: Lebenslange monatliche Zahlungen gegen vollständigen Verkauf der Immobilie.
  • Teilverkauf: Teilweiser Verkauf der Immobilie gegen einmalige Zahlung.
  • Umkehrhypothek: Monatliche Zahlungen von der Bank gegen Immobilie als Sicherheit.
  • Verkauf mit Nießbrauch: Verkauf der Immobilie gegen lebenslanges Nutzungsrecht.
  • Zeitrente: Zeitlich begrenzte Rentenzahlungen gegen Verkauf der Immobilie.

Wer zahlt was bei der Leibrente?

Bei der Leibrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie komplett an einen Käufer, in der Regel an ein spezialisiertes Unternehmen. Der Käufer zahlt dem Eigentümer eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Zusätzlich kann eine Einmalzahlung vereinbart werden.

Die Höhe der Rente orientiert sich an der statistischen Lebenserwartung des Eigentümers und am Marktwert der Immobilie. Der Eigentümer behält ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Der Käufer übernimmt die Eigentumsrechte und kann die Immobilie später weiterverkaufen, ohne das Wohnrecht zu beeinträchtigen.

  • Käufer zahlt lebenslange monatliche Rente an den Eigentümer.
  • Eigentümer behält lebenslanges Wohnrecht.
  • Käufer übernimmt Eigentumsrechte und kann Immobilie weiterverkaufen.
  • Höhe der Rente basiert auf Lebenserwartung und Marktwert der Immobilie.

Wer zahlt was beim Teilverkauf?

Beim Teilverkauf verkauft der Eigentümer einen Teil seiner Immobilie an einen Käufer. Der Käufer zahlt den vereinbarten Kaufpreis auf einen Schlag. Der Eigentümer behält das Eigentum an dem verbleibenden Anteil und kann weiterhin in der Immobilie wohnen.

Der Käufer erhält einen Anteil an der Immobilie und kann diesen Anteil später verkaufen oder vererben. Der Eigentümer zahlt in der Regel ein monatliches Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil, das einer Miete ähnelt. Dieses Entgelt kann im Vertrag festgelegt werden und bleibt über die vereinbarte Laufzeit unverändert.

  • Käufer zahlt Kaufpreis für den verkauften Anteil auf einen Schlag.
  • Eigentümer behält Eigentum an verbleibendem Anteil.
  • Eigentümer zahlt monatliches Nutzungsentgelt für verkauften Anteil.
  • Käufer kann Anteil später verkaufen oder vererben.

Wer zahlt was bei der Umkehrhypothek?

Die Umkehrhypothek ist ein Kreditmodell, bei dem die Immobilie als Sicherheit dient. Der Eigentümer erhält eine monatliche Zahlung von der Bank, bleibt aber weiterhin Alleineigentümer. Die Rückzahlung erfolgt erst nach dem Tod oder dem Auszug des Eigentümers, meist durch den Verkauf der Immobilie.

Die Bank zahlt dem Eigentümer eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung. Der Eigentümer zahlt weder Zinsen noch Tilgung während der Laufzeit. Die Schulden werden nach dem Tod oder dem Auszug des Eigentümers mit dem Verkauf der Immobilie beglichen. Der Erbe erhält den verbleibenden Wert der Immobilie nach Abzug der Schulden.

  • Bank zahlt monatliche Rente oder Einmalzahlung an den Eigentümer.
  • Eigentümer bleibt Alleineigentümer.
  • Rückzahlung erfolgt nach Tod oder Auszug durch Verkauf der Immobilie.
  • Erbe erhält verbleibenden Wert der Immobilie nach Abzug der Schulden.

Wer zahlt was beim Verkauf mit Nießbrauch?

Beim Verkauf mit Nießbrauch verkauft der Eigentümer seine Immobilie an einen Käufer und behält ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Der Käufer zahlt dem Eigentümer eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente. Der Eigentümer kann die Immobilie weiterhin nutzen, ohne Eigentümer zu sein.

Der Käufer übernimmt die Eigentumsrechte und kann die Immobilie später verkaufen oder vererben. Der Eigentümer zahlt in der Regel ein monatliches Nutzungsentgelt für das Nießbrauchrecht, das einer Miete ähnelt. Dieses Entgelt kann im Vertrag festgelegt werden und bleibt über die vereinbarte Laufzeit unverändert.

  • Käufer zahlt Einmalzahlung oder monatliche Rente an den Eigentümer.
  • Eigentümer behält lebenslanges Nießbrauchrecht.
  • Käufer übernimmt Eigentumsrechte und kann Immobilie verkaufen oder vererben.
  • Eigentümer zahlt monatliches Nutzungsentgelt für Nießbrauchrecht.

Wer zahlt was bei der Zeitrente?

Bei der Zeitrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie an einen Käufer und erhält dafür eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung. Der Käufer zahlt dem Eigentümer eine monatliche Rente über eine festgelegte Laufzeit. Der Eigentümer behält ein befristetes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht.

Die Höhe der Rente orientiert sich an der vereinbarten Laufzeit und dem Marktwert der Immobilie. Nach Ablauf der Laufzeit endet die Rentenzahlung und das Wohnrecht. Der Käufer kann die Immobilie dann frei nutzen oder verkaufen. Der Eigentümer kann nach Ablauf der Laufzeit ausziehen oder eine neue Vereinbarung treffen.

  • Käufer zahlt zeitlich begrenzte monatliche Rente an den Eigentümer.
  • Eigentümer behält befristetes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht.
  • Nach Ablauf der Laufzeit endet Rentenzahlung und Wohnrecht.
  • Käufer kann Immobilie frei nutzen oder verkaufen.

Kosten und Steuern bei der Immobilienverrentung

Die Immobilienverrentung ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die sowohl den Eigentümer als auch den Käufer betreffen. Notarkosten, Grundbuchgebühren und eventuelle Beratungskosten fallen an. Zudem sind die Rentenzahlungen in der Regel steuerpflichtig.

Die Rentenzahlungen gelten steuerlich als sonstige Einkünfte und sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Bei der Leibrente wird nur ein Teil (der sogenannte Ertragsanteil) versteuert, bei Zeitrenten meist der volle Betrag. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines Vertrags steuerlich beraten zu lassen, um die finanziellen Auswirkungen zu verstehen.

  • Notarkosten und Grundbuchgebühren fallen an.
  • Beratungskosten können anfallen.
  • Rentenzahlungen sind in der Regel steuerpflichtig.
  • Bei Leibrente nur Ertragsanteil versteuerbar.
  • Bei Zeitrente meist voller Betrag versteuerbar.

Fazit

Die Immobilienverrentung bietet Eigentümern die Möglichkeit, ihre Immobilie zu Geld zu machen und gleichzeitig darin zu wohnen. Je nach gewähltem Modell zahlt der Käufer dem Eigentümer eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Der Eigentümer behält in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht. Es ist wichtig, die verschiedenen Modelle, die Kosten und die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

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