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Immobilien mit Erbbaurecht kaufen

Immobilien mit Erbbaurecht bieten eine Alternative zum klassischen Grundstückskauf. Wir erklären, was es bedeutet, eine Immobilie auf fremdem Grund zu erwerben und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

9 min Lesezeit
Immobilien mit Erbbaurecht kaufen

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen ein zentrales Lebensziel. Doch die stetig steigenden Immobilienpreise, insbesondere für Grundstücke, machen diesen Traum oft schwierig zu realisieren. Eine alternative Option, die im Bewusstsein vieler Kaufinteressenten noch nicht vollständig verankert ist, stellt der Erwerb einer Immobilie mit Erbbaurecht dar. Hierbei wird nicht das Grundstück selbst gekauft, sondern lediglich das Recht erworben, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen und zu nutzen. Im Gegenzug ist ein regelmäßiger Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu entrichten. Dieses Modell bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen, die wir in diesem umfassenden Ratgeber detailliert beleuchten werden. Wir erklären die Funktionsweise, die Vor- und Nachteile sowie wichtige Aspekte, die vor einer Kaufentscheidung bedacht werden sollten.

Was ist Erbbaurecht eigentlich?

Das Erbbaurecht, oft auch als Erbpacht bezeichnet, ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankertes dingliches Recht. Es ermöglicht dem Erbbauberechtigten, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Damit ist der Erbbauberechtigte Eigentümer des Gebäudes, während der Grundeigentümer weiterhin Eigentümer des Bodens bleibt. Dieses Recht wird in der Regel für einen sehr langen Zeitraum, meist 75 bis 99 Jahre, im Grundbuch des Grundstücks eingetragen. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.

Historisch gesehen entstand das Erbbaurecht, um auch Menschen mit geringerer Finanzkraft den Zugang zu Bauland und damit zur Eigenheimförderung zu ermöglichen. Heute wird es häufig von Kommunen, Kirchen oder Stiftungen angeboten, die ihr Grundeigentum nicht veräußern, aber dennoch zur Bebauung zur Verfügung stellen möchten. Die rechtliche Konstruktion trennt somit das Eigentum am Boden vom Eigentum am Gebäude, was für beide Seiten spezifische Implikationen mit sich bringt.

  • Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht und kann wie ein Grundstück beliehen, vererbt und verkauft werden.
  • Der Erbbauberechtigte ist Eigentümer des Gebäudes.
  • Der Grundstückseigentümer bleibt Eigentümer des Bodens.
  • Ein Erbbauzins ist als Entgelt für die Nutzung des Grundstücks zu zahlen.
  • Die Laufzeit des Erbbaurechts ist in der Regel auf mehrere Jahrzehnte festgelegt (z.B. 75 oder 99 Jahre).

Vorteile des Erwerbs einer Immobilie mit Erbbaurecht

Der größte Vorteil beim Kauf von Immobilien mit Erbbaurecht liegt in den deutlich geringeren Anschaffungskosten im Vergleich zum Erwerb einer Immobilie inklusive Grundstück. Da der Kaufpreis für den Boden entfällt, ist der Kapitalbedarf zum Start der Finanzierung erheblich reduziert. Dies ermöglicht es oft Personen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, die sich einen kompletten Grundstückskauf nicht leisten könnten.

Ein weiterer Pluspunkt ist die in der Regel geringere Grunderwerbsteuer. Diese fällt nur auf den Gebäudewert an und nicht auf den Wert des Grundstücks, da dieses nicht erworben wird. Dies kann eine erhebliche Ersparnis bedeuten, da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland einen nicht unerheblichen Prozentsatz des Kaufpreises ausmacht. Zudem sind die laufenden monatlichen Kosten in vielen Fällen über einen langen Zeitraum kalkulierbar, da der Erbbauzins oft für viele Jahre vertraglich festgeschrieben ist oder nur moderat angepasst wird. Eine solche Planbarkeit ist ein wichtiger Aspekt für die Haushaltsführung.

  • Spürbar geringerer Kaufpreis, da der Grundstückskauf entfällt.
  • Niedrigere Grunderwerbsteuer, da sie nur auf den Gebäudewert anfällt.
  • Möglichkeit zum Eigenheimerwerb für Personen mit geringerem Eigenkapital.
  • Regelmäßige Einnahmen für den Grundstückseigentümer ohne Veräußerung seines Eigentums.
  • Oft gute innerstädtische oder begehrte Lagen, da Kommunen und Kirchen hier oft Eigentümer sind.

Nachteile und Risiken des Erbbaurechts

Trotz der genannten Vorteile birgt das Erbbaurecht auch spezifische Nachteile und Risiken, deren Kenntnis für eine fundierte Entscheidung unerlässlich ist. Der offensichtlichste Nachteil sind die laufenden Kosten in Form des Erbbauzinses. Dieser ist über die gesamte Laufzeit des Vertrags zu entrichten und kann im Laufe der Jahrzehnte, entsprechend vertraglicher Regelungen, angepasst werden. Solche Anpassungen können die monatliche Belastung erhöhen und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden. Die Anpassungsklauseln im Erbbaurechtsvertrag sind daher von größter Bedeutung und müssen genau geprüft werden.

Ein weiteres Risiko besteht in der begrenzten Laufzeit des Erbbaurechts. Obwohl diese oft bei 75 oder 99 Jahren liegt, wird das Erbbaurecht am Ende dieser Frist nicht automatisch verlängert. Ist keine Verlängerung vereinbart oder kommt es nicht zu einer Einigung, fällt das auf dem Grundstück stehende Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück. Dies wird als Heimfall bezeichnet. Der Erbbauberechtigte erhält in der Regel eine Entschädigung, die jedoch oft nur zwei Drittel des Verkehrswertes des Gebäudes zum Zeitpunkt des Heimfalls beträgt. Die Unsicherheit bezüglich der Verlängerung und der Höhe der Entschädigung kann die langfristige Planung erschweren. Auch die Beleihbarkeit einer Immobilie auf Erbpacht kann erschwert sein, da Banken die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts genau prüfen. Ist die Restlaufzeit zu kurz, kann es schwierig sein, eine vollumfängliche Finanzierung zu erhalten.

  • Periodischer Erbbauzins stellt eine dauerhafte finanzielle Belastung dar.
  • Regelmäßige Anpassungen des Erbbauzinses können die Kosten erhöhen.
  • Begrenzte Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages.
  • Risiko des Heimfalls am Ende der Laufzeit ohne automatische Verlängerung.
  • Mögliche Einschränkung der Beleihbarkeit bei kurzer Restlaufzeit.
  • Umfangreiche Modernisierungen könnten sich gegen Ende der Laufzeit nicht mehr lohnen.

Der Erbbauzins: Berechnung und Anpassung

Der Erbbauzins ist das Entgelt, das der Erbbauberechtigte für die Nutzung des Grundstücks an den Grundstückseigentümer zahlt. Seine Höhe wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und orientiert sich in der Regel an einem Prozentsatz des Bodenwertes, ähnlich einer Pacht. Typische Sätze liegen zwischen 2 und 5 Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks. Ein Beispiel: Beträgt der Bodenwert 200.000 Euro und der Erbbauzins 3 Prozent pro Jahr, so fallen jährlich 6.000 Euro, also 500 Euro monatlich, als Erbbauzins an.

Besonders wichtig sind die Regelungen zur Anpassung des Erbbauzinses. Der Erbbaurechtsvertrag enthält üblicherweise Klauseln, die eine regelmäßige Anpassung, zumeist alle paar Jahre, vorsehen. Häufig ist die Anpassung an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, um die Geldwertentwicklung zu berücksichtigen. Es können aber auch andere Mechanismen, wie die Anpassung an den tatsächlichen Verkehrswert des Grundstücks, vereinbart sein. Letzteres birgt ein höheres Risiko starker Zinserhöhungen. Eine genaue Prüfung dieser Anpassungsklauseln vor Vertragsabschluss ist daher unabdingbar, um die zukünftige finanzielle Belastung realistisch einschätzen zu können.

  • Der Erbbauzins wird als Prozentsatz des Bodenwerts berechnet.
  • Anpassungsklauseln im Vertrag regeln die Erhöhung des Zinses.
  • Oft ist der Zins an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.
  • Anpassungen können in der Regel alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
  • Eine genaue Prüfung der Anpassungsklauseln ist entscheidend für langfristige Planbarkeit.

Laufzeit des Erbbaurechts und der Heimfall

Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrages ist ein zentrales Element und hat weitreichende Konsequenzen. Sie beträgt in der Praxis meist zwischen 75 und 99 Jahren, in Ausnahmefällen auch 50 Jahre. Diese lange Dauer soll sicherstellen, dass der Erbbauberechtigte das Gebäude amortisieren und über einen Großteil seines Lebens nutzen kann. Je länger die Restlaufzeit eines bestehenden Erbbaurechts ist, desto attraktiver ist der Erwerb der Immobilie, insbesondere auch für finanzierende Banken.

Am Ende der vereinbarten Laufzeit steht der sogenannte Heimfall. Dies bedeutet, dass das Erbbaurecht erlischt und das Gebäude auf dem Grundstück an den Grundstückseigentümer fällt. Der Erbbauberechtigte verliert somit sein Eigentum am Gebäude. Im Gegenzug ist der Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, eine Entschädigung für das Gebäude zu leisten. Diese Entschädigung beträgt in der Regel zwei Drittel des Verkehrswertes des Gebäudes zum Zeitpunkt des Heimfalls. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine automatische Verlängerung des Erbbaurechts gibt, es sei denn, dies ist explizit im Vertrag vorgesehen oder wird individuell neu verhandelt. Die Möglichkeit einer Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist in Betracht gezogen und mit dem Grundstückseigentümer besprochen werden. Eine frühzeitige Sondierung der Möglichkeiten minimiert Unsicherheiten für die Erbbauberechtigten.

  • Typische Laufzeiten liegen zwischen 75 und 99 Jahren.
  • Eine längere Restlaufzeit erhöht die Attraktivität der Immobilie.
  • Am Ende der Laufzeit tritt der sogenannte Heimfall ein.
  • Beim Heimfall fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück.
  • Der Erbbauberechtigte erhält eine Entschädigung, meist zwei Drittel des Gebäudewertes.
  • Es gibt keine automatische Verlängerung des Erbbaurechts.

Finanzierung einer Immobilie mit Erbbaurecht

Die Finanzierung einer Immobilie mit Erbbaurecht unterscheidet sich in einigen Aspekten von der Finanzierung eines klassischen Eigenheims. Für Banken ist vor allem die Restlaufzeit des Erbbaurechts von entscheidender Bedeutung. In der Regel erwarten Kreditinstitute, dass die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Laufzeit der Immobilienfinanzierung deutlich übersteigt, oft um mindestens weitere 10 bis 20 Jahre. Dies dient als Sicherheit für den Fall, dass die Finanzierung über die ursprüngliche Vertragslaufzeit hinausgeht.

Ist die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts zu kurz, kann dies zu einer Ablehnung des Darlehensantrags führen oder die Konditionen verschlechtern. Es ist daher ratsam, bereits im Vorfeld Gespräche mit verschiedenen Banken zu führen und deren spezifische Anforderungen an die Restlaufzeit zu erfragen. Einige Banken bieten möglicherweise spezielle Produkte oder eine erhöhte Risikobeurteilung an, was sich in den Zinskonditionen niederschlagen kann. Der Erbbauzins wird von den Banken bei der Bonitätsprüfung als laufende Belastung mit in die Haushaltsrechnung einbezogen, ähnlich wie Mietkosten oder andere Fixkosten.

  • Banken achten auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts.
  • Die Finanzierungslaufzeit sollte deutlich kürzer sein als die Restlaufzeit des Erbbaurechts.
  • Eine zu kurze Restlaufzeit kann die Kreditvergabe erschweren oder verteuern.
  • Der Erbbauzins wird als laufende Kosten bei der Bonitätsprüfung berücksichtigt.
  • Es empfiehlt sich, frühzeitig mit Banken über die Finanzierung zu sprechen.

Wichtige Prüfungspunkte vor dem Kauf

Vor dem Erwerb einer Immobilie mit Erbbaurecht sind sorgfältige Prüfungen unerlässlich. Zunächst sollte der Erbbaurechtsvertrag selbst eingehend analysiert werden. Hier sind insbesondere die Regelungen zum Erbbauzins und dessen Anpassung, die Laufzeit des Vertrags und die Konditionen des Heimfalls von Bedeutung. Klären Sie, ob es eine Option zur Verlängerung gibt und welche Bedingungen damit verbunden sind. Auch mögliche Vorkaufsrechte des Grundstückseigentümers sowie Regelungen zu Modernisierungen und Umbauten am Gebäude sind relevant.

Darüber hinaus sollten die finanziellen Aspekte genau durchkalkuliert werden. Berücksichtigen Sie neben dem Kaufpreis für das Gebäude und der Grunderwerbsteuer auch den laufenden Erbbauzins sowie potenzielle Erhöhungen. Eine unabhängige Bewertung der Immobilie ist ebenso ratsam, um den Verkehrswert des Gebäudes realistisch einschätzen zu können. Informieren Sie sich über den Grundstückseigentümer, da öffentliche Träger (Kirchen, Kommunen) in der Regel als verlässlicher gelten als private Eigentümer. Ziehen Sie im Zweifelsfall stets eine rechtliche und finanzielle Expertenmeinung hinzu.

  • Erbbaurechtsvertrag genau prüfen: Erbbauzins, Laufzeit, Heimfallklauseln.
  • Anpassungsklauseln für den Erbbauzins verstehen.
  • Mögliche Verlängerungsoptionen des Erbbaurechts prüfen.
  • Gesamtkostenkalkulation unter Einbeziehung des Erbbauzinses erstellen.
  • Informationen über den Grundstückseigentümer einholen.
  • Rechtliche und finanzielle Beratung in Anspruch nehmen.

Fazit

Der Kauf einer Immobilie mit Erbbaurecht kann eine attraktive Möglichkeit sein, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, insbesondere wenn die finanziellen Mittel für den Erwerb eines vollen Eigentumsgrundstücks begrenzt sind. Die geringeren Anschaffungskosten und die reduzierte Grunderwerbsteuer stellen klare Vorteile dar. Es ist jedoch essenziell, die spezifischen Rahmenbedingungen des Erbbaurechts, insbesondere die dauerhafte Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses, die begrenzte Laufzeit und die Regelungen zum Heimfall, genau zu verstehen und in die finanzielle und strategische Planung einzubeziehen. Eine umfassende Due Diligence, die sorgfältige Prüfung des Erbbaurechtsvertrags und die Einholung professioneller Beratung sind unverzichtbar, um eine fundierte Entscheidung treffen und langfristig von dieser besonderen Eigentumsform profitieren zu können.

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Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
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