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Immobilie erben: Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Eine geerbte Immobilie stellt Erben vor wichtige Entscheidungen. Wir beleuchten Vor- und Nachteile von Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung, um Ihnen bei der Wahl der passenden Strategie zu helfen.

6 min Lesezeit
Immobilie erben: Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Der Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft ist oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Neben dem emotionalen Wert und den Erinnerungen an den Erblasser stellen sich den Erben auch sehr praktische Fragen: Was tun mit dem Haus oder der Wohnung? Die Möglichkeiten reichen von Eigennutzung über Vermietung bis hin zum Verkauf. Jede dieser Optionen birgt spezifische Chancen und Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen, indem er die verschiedenen Wege detailliert beleuchtet und wichtige Aspekte wie rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Implikationen und finanzielle Überlegungen berücksichtigt.

Die Ausgangssituation: Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Bevor man sich mit den konkreten Optionen beschäftigt, ist die Klärung der Eigentumsverhältnisse essenziell. Bin ich Alleinerbe, oder gehöre ich zu einer Erbengemeinschaft? Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung und die Handlungsfähigkeit bezüglich der Immobilie.

Als Alleinerbe haben Sie die volle Entscheidungsgewalt über die geerbte Immobilie. Sie können frei entscheiden, ob Sie diese selbst nutzen, vermieten oder verkaufen möchten. Dies vereinfacht viele Prozesse erheblich, da keine Abstimmungen mit anderen Erben notwendig sind.

  • Volle Handlungsfreiheit bei Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung.
  • Keine Notwendigkeit von Abstimmungen mit Miterben.
  • Potenziell schnellere Umsetzung von Entscheidungen.

Anders verhält es sich bei einer Erbengemeinschaft. Hier gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam. Entscheidungen über wesentliche Veränderungen, wie einen Verkauf oder eine Vermietung, müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Kleinere Maßnahmen zur Verwaltung können oft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, dies hängt jedoch von den spezifischen Vereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen ab. Eine Erbengemeinschaft kann schnell zu Konflikten führen, insbesondere wenn die Erben unterschiedliche Interessen oder finanzielle Bedürfnisse haben. In solchen Fällen kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, auch 'Teilung der Erbschaft' genannt, ein komplexer und langwieriger Prozess sein, der im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung der Immobilie zur Folge haben kann.

  • Entscheidungen über die Immobilie erfordern oft die Zustimmung aller Miterben.
  • Potenzial für Konflikte bei unterschiedlichen Interessen.
  • Komplexere Verwaltung und Entscheidungsfindung.
  • Möglichkeit einer Teilungsversteigerung bei Uneinigkeit.

Option 1: Die Immobilie verkaufen

Der Verkauf der geerbten Immobilie ist oft die bevorzugte Option, wenn eine schnelle Liquidität gewünscht wird, die Immobilie nicht selbst genutzt werden kann oder soll, oder wenn die Erben keinen Aufwand mit der Verwaltung betreiben möchten. Dies ist insbesondere für Erbengemeinschaften eine praktikable Lösung, da der Erlös aufgeteilt und somit die Immobilie aus der Erbmasse ausgeschieden werden kann.

Vorteile eines Verkaufs umfassen die schnelle Verfügbarkeit von Kapital, die Vermeidung von Verwaltungspflichten und die Bereinigung der Erbschaft. Es können jedoch auch Nachteile entstehen, beispielsweise wenn der Immobilienmarkt ungünstig ist oder wenn die Erbschaftssteuer bei einem Verkauf höher ausfällt als bei anderen Optionen.

  • Schnelle Freisetzung von Kapital.
  • Kein weiterer Verwaltungsaufwand für die Immobilie.
  • Klare Verteilung des Erlöses, besonders relevant für Erbengemeinschaften.
  • Vermeidung des Risikos zukünftiger Wertminderungen.

Wichtige Aspekte beim Verkauf sind die Bewertung der Immobilie, die Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises, die Beauftragung eines Maklers (oder der Eigenverkauf) sowie die Klärung der steuerlichen Aspekte. Besonders die Spekulationssteuer ist hier relevant. Eine Immobilienveräußerung ist in der Regel steuerfrei, wenn die Immobilie vor dem Verkauf mindestens zehn Jahre lang im Besitz des Erblassers war oder wenn sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren vom Erblasser ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. War dies nicht der Fall, fällt Spekulationssteuer an, sofern die Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist nach Erwerb durch den Erblasser verkauft wird. Für Erben gilt hier die Besitzzeit des Erblassers.

Option 2: Die Immobilie vermieten

Eine Vermietung der geerbte Immobilie kann eine attraktive Option sein, um langfristig Mieteinnahmen zu generieren und so ein passives Einkommen aufzubauen. Diese Strategie bietet sich an, wenn keine Eigennutzung gewünscht ist, aber der Wunsch besteht, die Immobilie im Familienbesitz zu halten oder von zukünftigen Wertsteigerungen zu profitieren.

Zu den Vorteilen der Vermietung zählen regelmäßige Einnahmen, die Möglichkeit der Wertsteigerung der Immobilie und steuerliche Vorteile durch Absetzbarkeit von Kosten. Nachteile können der Verwaltungsaufwand, das Risiko von Mietausfällen, die Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen und das komplizierte Mietrecht sein.

  • Regelmäßige, oft kalkulierbare Mieteinnahmen.
  • Potenzieller langfristiger Werterhalt und -steigerung der Immobilie.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von anfallenden Kosten (z.B. Reparaturen, Finanzierungszinsen).
  • Erhalt des Familienbesitzes über Generationen.

Bevor man sich für die Vermietung entscheidet, sollten die aktuellen Marktmieten ermittelt, ein detaillierter Mietvertrag aufgesetzt und die Bonität potenzieller Mieter geprüft werden. Auch die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und Kosten für Instandhaltung und Modernisierung müssen berücksichtigt werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Erben auf die Bedingungen der Vermietung einigen und oft wird ein Erbe oder ein externer Verwalter bestimmt, der die Vermietung managt. Die Erträge aus der Vermietung sind einkommensteuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Option 3: Die Immobilie selbst nutzen

Der Einzug in die geerbte Immobilie ist oft die emotionalste Entscheidung und bietet den unschlagbaren Vorteil, mietfrei zu wohnen. Dies ist besonders attraktiv, wenn die Immobilie den eigenen Wohnbedürfnissen entspricht und keine eigene Immobilie vorhanden ist oder die aktuelle Wohnsituation verbessert werden soll.

Die Eigennutzung bietet finanzielle Vorteile durch entfallende Mietzahlungen und die Möglichkeit, das Objekt nach eigenen Wünschen zu gestalten. Allerdings sind auch hier Nachteile zu beachten, wie etwa die Übernahme aller laufenden Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen. Zudem bindet man sich räumlich, was bei beruflichen oder privaten Veränderungen unflexibel sein kann.

  • Wohnkostenersparnis, da keine Miete mehr gezahlt werden muss.
  • Gestaltungsfreiheit und Anpassung der Immobilie an eigene Bedürfnisse.
  • Potential, eine Immobilie mit hohem emotionalem Wert zu erhalten.
  • Umfassende Gestaltungsmöglichkeiten ohne Rücksicht auf Mieter.

Steuerlich ist die Eigennutzung oft ebenfalls vorteilhaft, insbesondere im Hinblick auf die Erbschaftssteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Eigennutzung zu einer Befreiung von der Erbschaftssteuer führen. Dies ist der Fall, wenn der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder des Erblassers die Immobilie unmittelbar nach dem Erbfall für mindestens zehn Jahre selbst zu Wohnzwecken nutzen und die Wohnfläche gewisse Grenzen (für Kinder generell auf 200 qm) nicht überschreitet. Wird die Immobilie innerhalb dieser Frist ohne zwingenden Grund (z.B. beruflich bedingter Umzug oder Tod des Erben) verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung nachträglich.

Steuerliche Aspekte der Erbschaft

Die Erbschaft einer Immobilie ist in Deutschland grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem persönlichen Freibetrag ab. Es gibt jedoch Ausnahmen und Möglichkeiten zur Steuerersparnis.

  • Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (z.B. 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder).
  • Steuerbefreiung für selbst genutzte Immobilien unter bestimmten Bedingungen.
  • Bewertung der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls durch das Finanzamt.

Es ist ratsam, frühzeitig professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um alle Optionen zu prüfen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für komplexe Fälle, wie große Immobilienvermögen oder Erbengemeinschaften. Eine fundierte Steuerstrategie kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Belastung haben.

Kosten und Aufwand bei der Entscheidung

Unabhängig davon, ob Sie sich für den Verkauf, die Vermietung oder die Eigennutzung entscheiden, sind mit jeder Option Kosten und unterschiedlicher Aufwand verbunden, die sorgfältig kalkuliert werden müssen. Diese reichen von einmaligen Ausgaben bis hin zu laufenden Verpflichtungen.

  • Bewertungskosten für die Immobilie.
  • Notar- und Gerichtskosten bei Verkauf oder Umschreibung.
  • Maklerprovision bei Beauftragung eines Maklers.
  • Grunderwerbsteuer (relevant bei Eigennutzung durch Kauf von Miterbenanteilen).
  • Instandhaltungs- und Modernisierungskosten.
  • Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten.

Bei der Vermietung kommen noch Kosten für die Mieterverwaltung hinzu, falls diese outgesourct wird. Bei Eigennutzung trägt der Erbe alle Lasten und Kosten alleine. Eine realistische Einschätzung aller anfallenden Ausgaben ist entscheidend für eine fundierte Entscheidung.

Fazit

Die Entscheidung, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll, ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung individueller Faktoren, finanzieller Möglichkeiten und präferierter Lebensstile. Es gibt keine Patentlösung, die für jeden Erben passend ist. Wir haben die wesentlichen Vor- und Nachteile der Optionen Verkauf, Vermietung und Eigennutzung dargestellt, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Neben den finanziellen und steuerlichen Aspekten sollten auch persönliche Präferenzen und die familiäre Situation in die Überlegung einfließen. Es wird dringend empfohlen, sich gegebenenfalls fachanwaltlich oder steuerrechtlich beraten zu lassen, um alle spezifischen Gegebenheiten vollumfänglich zu berücksichtigen und die bestmögliche Strategie für Ihre geerbte Immobilie zu entwickeln.

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