Heizungsgesetz: Was jetzt für Eigentümer wichtig ist
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beeinflusst maßgeblich die Heizungssysteme in Immobilien. Dieser Ratgeber erklärt Eigentümern, welche Änderungen und Pflichten das reformierte "Heizungsgesetz" mit sich bringt und worauf Sie achten müssen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet, hat zum Ziel, den Wärme- und Kälteenergiebedarf von Gebäuden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Seit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Fassung am 1. Januar 2024 stehen Eigentümer vor neuen Herausforderungen und Entscheidungen bezüglich ihrer Heizungsanlagen. Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet die Kernpunkte des GEG, erläutert die wichtigsten Neuerungen und zeigt auf, welche Schritte Immobilieneigentümer jetzt unternehmen sollten, um gesetzeskonform zu handeln und zukunftssicher zu investieren. Dabei werden sowohl die Pflichten als auch die Fördermöglichkeiten detailliert dargestellt, um eine fundierte Grundlage für anstehende Entscheidungen zu liefern.
Die Kernziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz ist das zentrale Instrument der Bundesregierung, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu steigern und einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten. Es löst frühere Gesetze zur Energieeinsparung ab und fasst entsprechende Regelungen zusammen. Das übergeordnete Ziel ist eine schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung. Dies soll nicht nur den CO2-Ausstoß reduzieren, sondern auch die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger mindern und die Betriebskosten für Gebäude langfristig senken. Die Neufassung des GEG fokussiert dabei insbesondere auf den Einbau von Heizungsanlagen, die einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien nutzen.
- —Reduzierung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden.
- —Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung.
- —Vermeidung des Einbaus neuer Heizungsanlagen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
- —Schrittweise Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis spätestens 2045.
- —Beitrag zur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele.
Grundlagen der Novelle: Was ist neu seit 2024?
Die wesentlichste Änderung der GEG-Novelle, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, betrifft die sogenannte 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungsanlagen. Diese besagt, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Anforderung gilt zunächst primär für Heizungen, die in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten installiert werden. Für Bestandsgebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sind Übergangsfristen und Technologieoffenheit vorgesehen, die den Kommunen Zeit geben, eine verbindliche Wärmeplanung zu erstellen.
Die Kommunale Wärmeplanung spielt hier eine entscheidende Rolle. Sobald eine Kommune eine solche Wärmeplanung verabschiedet hat – voraussichtlich bis Mitte 2026 für Großstädte und bis Mitte 2028 für kleinere Kommunen –, greifen die Regelungen zur 65-Prozent-Pflicht auch für Bestandsgebäude bzw. Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Bis dahin dürfen auch weiterhin Gas- oder Ölheizungen eingebaut und betrieben werden, allerdings mit der Anforderung, dass diese ab 2029 zunehmend einen Anteil an Biomasse, Wasserstoff oder anderen grünen Gasen nutzen müssen.
Die 65-Prozent-Regel im Detail: Erfüllungsoptionen
Die 65-Prozent-Regel bedeutet nicht, dass zwangsläufig eine Wärmepumpe eingebaut werden muss. Das GEG bietet eine Vielzahl von Technologieoptionen, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Wahl der geeigneten Heiztechnologie hängt stark von den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes, der lokalen Infrastruktur und den persönlichen Präferenzen ab. Es ist ratsam, verschiedene Optionen zu prüfen und sich fachlich beraten zu lassen.
- —Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser): Nutzen Umweltwärme zum Heizen.
- —Anschluss an ein Wärmenetz: Bezug von Wärme aus einem zentralen, meist CO2-armen Netz.
- —Stromdirektheizung: Unter bestimmten Bedingungen in sehr gut gedämmten Gebäuden zulässig.
- —Solarthermie-Anlagen: Unterstützung der Heizung und Warmwasserbereitung durch Sonnenenergie.
- —Biomasseheizungen: Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz – unter bestimmten Bedingungen (z.B. Emissionsgrenzwerte) zulässig.
- —Hybridheizungen: Kombination aus fossilem Heizkessel und einer erneuerbaren Energieanlage (z.B. Gasheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe).
Für Gasheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden und nicht sofort die 65-Prozent-Pflicht erfüllen, gelten schrittweise steigende Anteile an klimafreundlichen Gasen. Ab 2029 müssen sie mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent biogene oder grüne Gase nutzen. Dies erfordert eine Verfügbarkeit entsprechender Gase und eine entsprechende Infrastruktur.
Übergangsfristen und Bestandschutz
Die Novelle des GEG beinhaltet wichtige Übergangsfristen und Bestandsschutzregelungen, um Eigentümer nicht zu überfordern und Planungssicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich werden bestehende und funktionierende Heizungsanlagen nicht sofort ausgetauscht werden müssen. Defekte Heizungen hingegen, die irreparabel sind, müssen unter bestimmten Bedingungen ersetzt werden.
Bei einer Heizungshavari bei einer Gas- oder Ölheizung außerhalb eines Neubaugebiets oder vor der kommunalen Wärmeplanung gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist kann eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Spätestens nach Ablauf der Frist muss diese aber die 65-Prozent-Anforderung erfüllen. Für Eigentümer von Gaszentralheizungen, die nachweislich vor 2024 eingebaut wurden, besteht generell eine Bestandsgarantie bis zur kommunalen Wärmeplanung, sofern keine gravierenden Defekte auftreten, die einen Austausch unumgänglich machen.
- —Funktionierende Heizungen: Müssen nicht sofort ausgetauscht werden.
- —Reparaturpflicht: Bestehende Heizungen dürfen repariert werden.
- —Havariefall: Fünf Jahre Übergangsfrist für Gas- und Ölheizungen bei Defekt, sofern die Kommune noch keine Wärmeplanung hat.
- —Bestandsschutz für bestehende Öl- und Gasetagenheizungen: Keine sofortige Austauschpflicht, es gelten gesonderte Übergangsregelungen und Verpflichtungen zur Beratung bei Reparatur oder Austausch.
Die Rolle der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Pfeiler der GEG-Novelle und hat maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen von Immobilieneigentümern. Sie soll den Kommunen ermöglichen, eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet zu entwickeln. Dies beinhaltet die Identifizierung geeigneter Gebiete für Wärmenetze, die Potenziale für erneuerbare Energien und die Festlegung von Entwicklungszielen. Für Städte über 100.000 Einwohner soll die Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorliegen, für kleinere Kommunen bis Mitte 2028.
Sobald eine Kommune einen verbindlichen Wärmeplan verabschiedet hat, kann dies direkte Auswirkungen auf die Heizungswahl in den betroffenen Gebieten haben. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass in bestimmten Quartieren zukünftig ein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz besteht, oder es werden Vorgaben für bestimmte Technologien gemacht. Eigentümer sollten sich daher aktiv über den Stand der Wärmeplanung in ihrer Kommune informieren, um vorausschauend planen zu können.
Fördermöglichkeiten: Unterstützung bei der Heizungssanierung
Mit den verschärften Anforderungen des GEG gehen auch umfangreiche Förderprogramme einher, die Eigentümer bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme finanziell unterstützen sollen. Die Hauptförderung erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird.
- —Grundförderung: Ein fester Prozentsatz der Investitionskosten für den Heizungstausch.
- —Geschwindigkeits-Bonus: Zusätzlicher Bonus für den frühzeitigen Austausch alter, wenig effizienter Heizungen.
- —Einkommens-Bonus: Für Haushalte mit geringem zu versteuerndem Jahreseinkommen.
- —Wärmepumpen-Bonus: Bestimmte Wärmepumpen können einen zusätzlichen Effizienzbonus erhalten.
- —Neben der Heizungserneuerung werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) gefördert.
Die genaue Höhe und Kombinierbarkeit der Boni kann variieren und wird regelmäßig angepasst. Es ist essenziell, sich vor Planungsbeginn über die aktuellen Förderkonditionen zu informieren und einen Energieberater hinzuzuziehen, der bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt. Die Antragstellung muss in der Regel erfolgen, BEVOR Aufträge an Handwerker erteilt werden.
Praxistipps für Eigentümer: Das sollten Sie jetzt tun
Angesichts der Komplexität des „Heizungsgesetzes“ und der langfristigen Auswirkungen auf Immobilien ist es für Eigentümer ratsam, proaktiv zu handeln. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema schafft Planungssicherheit und ermöglicht die Nutzung von Fördermöglichkeiten.
- —Energieberatung in Anspruch nehmen: Ein zertifizierter Energieberater kann den energetischen Zustand Ihres Gebäudes bewerten, mögliche Sanierungsmaßnahmen aufzeigen und bei der Wahl der besten Heiztechnologie beraten.
- —Lokale Wärmeplanung verfolgen: Informieren Sie sich über den Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde, um zukünftige Anforderungen abschätzen zu können.
- —Heizungsanalyse durchführen lassen: Prüfen Sie das Alter und den Zustand Ihrer aktuellen Heizungsanlage. Eine defektanfällige Anlage könnte einen baldigen Austausch erforderlich machen.
- —Fördermöglichkeiten prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Förderprogramme und lassen Sie sich bei der Beantragung unterstützen, idealerweise durch einen Energieeffizienz-Experten.
- —Mehrere Angebote einholen: Vergleichen Sie verschiedene Heizsysteme und die Angebote von Fachbetrieben, um die für Ihr Gebäude und Budget passende Lösung zu finden.
- —Langfristige Perspektive einnehmen: Eine Investition in ein zukunftsfähiges Heizsystem zahlt sich nicht nur durch mögliche Fördermittel, sondern auch durch niedrigere Betriebskosten und einen höheren Immobilienwert aus.
Fazit
Das reformierte Gebäudeenergiegesetz stellt Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance, den eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und langfristig von einer modernen, effizienten Heiztechnik zu profitieren. Eine frühzeitige und fundierte Planung, idealerweise mit Unterstützung durch qualifizierte Energieberater, ist entscheidend, um die richtigen Entscheidungen zu treffen, Förderungen optimal zu nutzen und das eigene Zuhause zukunftssicher aufzustellen. Informieren Sie sich, planen Sie weitsichtig und gestalten Sie die Energiewende in Ihrem Eigenheim aktiv mit.

