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Grunderwerbsteuer: Wie berechnet sich die Steuer beim Kauf?

Beim Immobilienkauf fällt die Grunderwerbsteuer an – wie sie berechnet wird, welche Faktoren zählen und wie sich die Höhe je nach Bundesland unterscheidet, erfahren Sie hier im Überblick.

6 min Lesezeit
Grunderwerbsteuer: Wie berechnet sich die Steuer beim Kauf?

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland gehört die Grunderwerbsteuer zu den wichtigsten Nebenkosten. Sie wird einmalig beim Erwerb fällig und kann je nach Bundesland einen erheblichen Teil des Kaufpreises ausmachen. Viele Käuferinnen und Käufer unterschätzen diese Kosten, weil sie nicht im Kaufpreis enthalten sind. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie sich die Grunderwerbsteuer berechnet, welche Faktoren in die Berechnung einfließen und wie sich die Höhe je nach Bundesland unterscheidet.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalig anfallende Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken, Immobilien oder bestimmten Anteilen an Grundstücksgesellschaften erhoben wird. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und wird in der Regel vom Käufer getragen. Im Gegensatz zur Grundsteuer, die regelmäßig auf den Besitz von Grund und Boden erhoben wird, fällt die Grunderwerbsteuer nur beim Erwerb an – also beim Übergang des Eigentums von einer Person auf eine andere.

Die Grunderwerbsteuer dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und wird von den Ländern erhoben. Deshalb unterscheiden sich die Steuersätze je nach Bundesland. Die Berechnung erfolgt durch das zuständige Finanzamt, das einen Steuerbescheid ausstellt. In der Praxis wird die Steuer meist beim Notartermin beglichen oder kurz danach überwiesen.

  • Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen an.
  • Sie wird einmalig beim Eigentumsübergang erhoben.
  • Der Käufer trägt in der Regel die Kosten.
  • Die Steuer wird von den Bundesländern erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
  • Die Berechnung erfolgt durch das Finanzamt, der Notar leitet die Daten weiter.

Berechnungsgrundlage: Was zählt zum Kaufpreis?

Die Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung, die der Käufer für das Grundstück oder die Immobilie leistet. In der Regel entspricht dies dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Wichtig ist, dass dieser Preis ohne bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Einbauküchen berechnet wird, sofern diese separat vereinbart sind. Der Kaufpreis umfasst jedoch in der Regel das Grundstück, das Gebäude und alle dauerhaften Bestandteile.

In bestimmten Fällen können auch weitere Leistungen Teil der Bemessungsgrundlage sein. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme von Grundpfandrechten, Wohn- oder Nießbrauchrechten oder andere vertraglich vereinbarte Zahlungen, die direkt mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen. Wenn der Kaufpreis nicht klar zwischen Grundstück und beweglichen Gegenständen aufgeteilt ist, kann eine spezielle Formel zur Aufteilung verwendet werden, um den anteiligen Grundstückspreis zu ermitteln.

  • Der Kaufpreis im Vertrag ist die Hauptberechnungsgrundlage.
  • Bewegliche Gegenstände wie Möbel werden in der Regel nicht mitgerechnet.
  • Übernahme von Grundpfandrechten oder anderen Rechten kann die Bemessungsgrundlage erhöhen.
  • Eine spezielle Formel kann bei nicht aufgeteilten Kaufpreisen angewendet werden.
  • Der Wert der Gegenleistung wird nach dem Grunderwerbsteuergesetz festgelegt.

Steuersätze je Bundesland: Von 3,5 % bis 6,5 %

Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Bundesland ab, in dem sich die Immobilie befindet. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Satz, während Brandenburg und einige andere Bundesländer mit 6,5 % den höchsten Satz anwenden. Die genauen Sätze können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf über den aktuellen Satz im jeweiligen Bundesland zu informieren.

Ein Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer in Bayern 10.500 Euro (3,5 %), während sie in Brandenburg 19.500 Euro (6,5 %) beträgt. Diese Differenz zeigt, wie stark sich die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs je nach Standort unterscheiden können. Käufer sollten die Grunderwerbsteuer daher frühzeitig in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen.

  • Die Steuersätze liegen zwischen 3,5 % und 6,5 % je nach Bundesland.
  • Bayern hat den niedrigsten Satz von 3,5 %.
  • Brandenburg hat den höchsten Satz von 6,5 %.
  • Die Sätze können sich im Laufe der Zeit ändern.
  • Die Unterschiede können die Gesamtkosten erheblich beeinflussen.

Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt nach einer einfachen Formel: Kaufpreis multipliziert mit dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes ergibt die Höhe der Steuer. Diese Formel gilt für die meisten Fälle, in denen der Kaufpreis klar festgelegt ist. Der Steuersatz wird in Prozent angegeben und muss in die Berechnung als Dezimalzahl umgerechnet werden (z.B. 6 % = 0,06).

Ein Beispiel: Ein Käufer erwirbt eine Wohnung in Berlin für 400.000 Euro. Der Steuersatz in Berlin beträgt 6 %. Die Berechnung lautet: 400.000 Euro × 0,06 = 24.000 Euro Grunderwerbsteuer. Diese Summe ist zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen und gehört zu den Nebenkosten des Immobilienkaufs. Es ist ratsam, vor dem Notartermin einen Online-Rechner zu nutzen, um die voraussichtliche Steuerhöhe zu ermitteln.

  • Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer.
  • Der Steuersatz muss als Dezimalzahl in die Formel eingesetzt werden.
  • Die Berechnung erfolgt durch das Finanzamt, kann aber vorab geschätzt werden.
  • Online-Rechner erleichtern die Ermittlung der voraussichtlichen Steuerhöhe.
  • Die Formel gilt für die meisten Standardfälle.

Fälligkeit und Zahlungsablauf

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Eigentumsübergang vollzogen ist. In der Praxis wird sie meist beim Notartermin beglichen oder kurz danach überwiesen. Der Notar leitet die notwendigen Daten an das Finanzamt weiter, das einen Steuerbescheid ausstellt. Der Käufer erhält diesen Bescheid und muss die Steuer innerhalb der angegebenen Frist zahlen, um Verzugszinsen zu vermeiden.

In einigen Fällen kann die Zahlung der Grunderwerbsteuer auch in Raten vereinbart werden, insbesondere wenn der Käufer finanzielle Engpässe hat. Dies ist jedoch nicht automatisch möglich und muss mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Es ist wichtig, die Zahlungsfristen einzuhalten, da sonst Zuschläge oder andere Sanktionen drohen können.

  • Die Steuer wird beim Eigentumsübergang fällig.
  • Sie wird meist beim Notartermin beglichen.
  • Der Notar leitet die Daten an das Finanzamt weiter.
  • Ein Steuerbescheid wird ausgestellt und muss fristgerecht bezahlt werden.
  • In Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Ausnahmen und Entlastungen

Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Grunderwerbsteuer nicht anfällt oder reduziert wird. Dazu gehören beispielsweise Erbschaften, Schenkungen oder Unternehmensumstrukturierungen. In solchen Fällen kann die Steuer ganz entfallen oder nur auf einen Teil des Wertes erhoben werden. Die genauen Regelungen sind im Grunderwerbsteuergesetz festgelegt und können je nach Bundesland variieren.

Einige Bundesländer planen oder haben bereits Entlastungen für bestimmte Käufergruppen eingeführt, etwa für Erstkäufer oder Familien. Diese Entlastungen können in Form von Steuerbefreiungen, Ermäßigungen oder Zuschüssen erfolgen. Es lohnt sich daher, sich vor dem Kauf über mögliche Entlastungen im jeweiligen Bundesland zu informieren, um die Gesamtkosten zu senken.

  • Erbschaften und Schenkungen können von der Steuer befreit sein.
  • Unternehmensumstrukturierungen können Sonderregelungen haben.
  • Bestimmte Käufergruppen können Entlastungen erhalten.
  • Die Regelungen variieren je nach Bundesland.
  • Es ist ratsam, sich vorab über mögliche Entlastungen zu informieren.

Praktische Tipps für Käufer

Für Käufer ist es wichtig, die Grunderwerbsteuer frühzeitig in die Finanzierungsplanung einzubeziehen. Eine genaue Berechnung der voraussichtlichen Steuerhöhe hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, vor dem Notartermin einen Online-Rechner zu nutzen oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genaue Höhe zu ermitteln.

Zudem sollten Käufer darauf achten, dass der Kaufpreis im Vertrag klar und korrekt festgelegt ist. Unklarheiten können zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führen. Bei komplexen Fällen, etwa bei der Übernahme von Grundpfandrechten oder bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften, ist eine professionelle Beratung besonders wichtig, um die Bemessungsgrundlage korrekt zu bestimmen.

  • Die Grunderwerbsteuer frühzeitig in die Finanzierungsplanung einbeziehen.
  • Online-Rechner oder Steuerberater zur Berechnung nutzen.
  • Den Kaufpreis im Vertrag klar und korrekt festlegen.
  • Bei komplexen Fällen professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
  • Über mögliche Entlastungen im jeweiligen Bundesland informieren.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Bestandteil der Kosten beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie wird einmalig beim Eigentumsübergang erhoben und hängt vom Kaufpreis sowie vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes ab. Durch eine frühzeitige Berechnung und sorgfältige Planung können Käufer die Gesamtkosten besser einschätzen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Es lohnt sich, sich über die genauen Regelungen und mögliche Entlastungen im jeweiligen Bundesland zu informieren, um die finanzielle Belastung zu minimieren.

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