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Geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?

Eine geerbte Immobilie bringt oft viele Fragen mit sich: Sollte man sie behalten, verkaufen oder selbst nutzen? Dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Aspekte und hilft bei der Entscheidungsfindung.

6 min Lesezeit
Geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?

Der Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft ist für die meisten Menschen ein bedeutendes Ereignis, das oft mit emotionalen Erinnerungen an die verstorbenen Angehörigen verbunden ist. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie mit diesem Erbe umgegangen werden soll. Die Entscheidung, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, selbst zu nutzen oder zu vermieten, ist komplex und sollte nicht überstürzt getroffen werden. Es gilt, zahlreiche rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte genau zu prüfen. Dieser Ratgeber soll Ihnen eine fundierte Grundlage bieten, um die für Ihre individuelle Situation beste Entscheidung treffen zu können und die damit verbundenen Chancen optimal zu nutzen.

Bestandsaufnahme: Die geerbte Immobilie und ihre Besonderheiten

Bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, ist eine umfassende Bestandsaufnahme der geerbten Immobilie unerlässlich. Hierbei geht es nicht nur um den äußeren Zustand, sondern auch um rechtliche Gegebenheiten und potenzielle Belastungen. Eine genaue Kenntnis der Immobilie bildet die Basis für alle weiteren Überlegungen.

  • Zustand und Wert der Immobilie: Erfolgt ist eine Besichtigung der Immobilie ratsam, um den Grad der Abnutzung, den Modernisierungsbedarf und eventuelle Mängel zu ermitteln. Ein unabhängiges Gutachten kann den Verkehrswert objektiv bestimmen.
  • Art der Immobilie: Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt? Jede Art hat spezifische Vor- und Nachteile in Bezug auf Nutzung und Verwertbarkeit.
  • Lage und Marktsituation: Die Lage der Immobilie – urban, ländlich, infrastrukturell gut angebunden – beeinflusst den Wert und die Attraktivität für Mieter oder Käufer. Auch die aktuelle Marktlage (Angebot, Nachfrage, Preisentwicklung) ist relevant.
  • Bestehende Mietverhältnisse: Sind Mieter in der Immobilie, sind deren Rechte zu beachten. Ein bestehendes Mietverhältnis kann den Verkaufspreis beeinflussen oder eine Eigennutzung erschweren.
  • Lasten und Beschränkungen: Ein Blick ins Grundbuch gibt Aufschluss über mögliche Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder Wegerechte, welche die Verwertbarkeit der Immobilie einschränken können.
  • Miteigentümer: Wenn die Immobilie Teil einer Erbengemeinschaft ist, müssen alle Miterben einer Entscheidung zustimmen, was den Prozess komplizierter machen kann.

Familieninterne Lösung: Eigennutzung durch einen Erben

Für viele Erben ist die Nutzung des Elternhauses oder einer anderen geerbten Immobilie als eigenes Heim eine emotional ansprechende Option. Dies kann nicht nur Erinnerungen bewahren, sondern auch eine kostengünstige Wohnlösung darstellen, da die Anschaffungskosten, abgesehen von möglichen Ausgleichszahlungen an Miterben, entfallen. Eine Eigennutzung kann unter bestimmten Voraussetzungen zudem steuerliche Vorteile bei der Erbschaftsteuer bieten.

Bei einer Erbengemeinschaft muss allerdings eine Einigung über den Ausgleich der anderen Miterben gefunden werden. Dies kann durch Auszahlung oder Anrechnung auf andere Vermögenswerte geschehen. Wichtig ist auch, die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Heizung, Wasser und Instandhaltungsrücklagen zu berücksichtigen, die trotz des Entfalls einer Kaufpreisfinanzierung weiterhin anfallen. Auch notwendige Sanierungen oder Umbauten können erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Die Vermietung als Option: Einkommen generieren

Die Vermietung einer geerbten Immobilie kann eine attraktive Möglichkeit sein, regelmäßige Einkünfte zu erzielen und das Vermögen langfristig zu erhalten. Dies erfordert jedoch ein aktives Management und die Bereitschaft, sich mit den Pflichten eines Vermieters auseinanderzusetzen. Eine vermietete Immobilie kann zudem eine gute Altersvorsorge darstellen und zum Aufbau eines diversifizierten Vermögensportfolios beitragen.

Vor der Vermietung sind oft Investitionen in Modernisierung oder Instandhaltung notwendig, um die Immobilie marktfähig zu machen und eine gute Rendite zu erzielen. Zudem müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietrechts beachtet werden, beispielsweise bei der Festlegung der Miete oder im Falle einer Kündigung. Die Auswahl geeigneter Mieter ist ebenfalls entscheidend für eine erfolgreiche Vermietung. Die Einnahmen aus der Vermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

  • Mietpreisanalyse: Ermittlung eines realistischen und marktgerechten Mietpreises.
  • Instandhaltungsrücklagen: Bildung von Rücklagen für zukünftige Reparaturen und Sanierungen.
  • Mieterselektion: Sorgfältige Auswahl bonitätsgeprüfter und passender Mieter.
  • Mietverträge: Erstellung rechtssicherer Mietverträge unter Berücksichtigung aktueller Gesetze.
  • Steuern: Kenntnis und Berücksichtigung der steuerlichen Pflichten als Vermieter.
  • Verwaltung: Entscheidung, ob die Verwaltung selbst übernommen oder an eine Hausverwaltung delegiert wird.

Verkauf der Immobilie: Wann ist es der richtige Weg?

Ein Verkauf der geerbten Immobilie bietet sich an, wenn keine Eigennutzung gewünscht ist, die Vermietung nicht in Betracht kommt oder die Erben das geerbte Kapital anderweitig verwenden möchten. Dies ist oft die einfachste Lösung, insbesondere bei einer Erbengemeinschaft, um Streitigkeiten über die zukünftige Nutzung oder die Aufteilung der Kosten zu vermeiden. Der Verkauf kann auch sinnvoll sein, wenn die Immobilie in einem schlechten Zustand ist und hohe Investitionen für eine sinnvolle Nutzung erfordern würde.

Der Verkaufserlös kann zur Tilgung von Schulden, zur privaten Altersvorsorge, zur Finanzierung anderer Projekte oder zur Investition in andere Anlageformen genutzt werden. Dabei sind aber auch die Kosten des Verkaufs (Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren) und mögliche Spekulationssteuern zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Prüfung dieser Aspekte ist ratsam, um den Nettoerlös realistisch einschätzen zu können.

  • Marktwert ermitteln: Ein fundiertes Gutachten ist die Basis für einen realistischen Verkaufspreis.
  • Verkaufsstrategie: Privatverkauf oder Beauftragung eines Maklers – die Entscheidung hängt vom Zeitaufwand und der gewünschten Entlastung ab.
  • Steuerliche Aspekte: Prüfung der Spekulationssteuerpflicht und anderer steuerrelevanter Punkte, insbesondere wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde und die Fristen nicht eingehalten wurden.
  • Notwendige Renovierungen: Kleinere Schönheitsreparaturen können den Verkaufspreis positiv beeinflussen.
  • Unterlagen zusammenstellen: Alle relevanten Dokumente wie Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Mietverträge sollten vorliegen.
  • Zeitrahmen: Ein Immobilienverkauf kann einige Monate in Anspruch nehmen, dies sollte in die Planung einbezogen werden.

Steuerliche Aspekte der Erbschaft und Verwertung

Die Erbschaft einer Immobilie ist in Deutschland grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem persönlichen Freibetrag des Erben ab. Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden sollten. So kann die selbstgenutzte Familienwohnung unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe diese für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt.

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann zudem die Spekulationssteuer anfallen. Diese Veräußerungsgewinnsteuer wird fällig, wenn die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Spekulationsfrist, wieder verkauft wird. Diese Frist beträgt bei Immobilien in der Regel zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser. Eigennutzung durch den Erben oder Erblasser in bestimmten Zeiträumen kann von der Spekulationssteuer befreien. Eine genaue Prüfung der individuellen Fristen und Gegebenheiten ist hier unerlässlich, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist in diesen Fällen dringend empfehlenswert.

Umgang mit einer Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese kann die Entscheidungsfindung erheblich erschweren, da grundsätzlich alle wesentlichen Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen. Dies gilt sowohl für die Nutzung als auch für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie. Eine Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt, das heißt, sie soll irgendwann aufgelöst werden.

Um Konflikte zu vermeiden und zu einer tragfähigen Lösung zu gelangen, ist eine offene Kommunikation und die Bereitschaft zu Kompromissen essenziell. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen gemeinsamen Weg zu finden, idealerweise in Form einer schriftlichen Vereinbarung oder eines Erbauseinandersetzungsvertrags. Im Extremfall und bei anhaltenden Differenzen kann es zur Teilungsversteigerung der Immobilie kommen, was oft mit einem Wertverlust und hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden ist. Die frühzeitige Einbindung eines Mediatoren oder spezialisierten Anwalts kann hier sinnvoll sein.

Fazit

Die Entscheidung, ob eine geerbte Immobilie verkauft oder behalten werden soll, ist eine individuelle und weitreichende. Eine fundierte Bestandsaufnahme, die Berücksichtigung aller finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen sowie eine realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Bedürfnisse sind dabei unerlässlich. Ob Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf – jede Option hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Eine professionelle Beratung durch Makler, Notare, Steuerberater und gegebenenfalls Rechtsanwälte kann dabei helfen, die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden und das Erbe optimal zu gestalten.

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