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Forwardprämie: Ablauf Schritt für Schritt

Mit einer Forwardprämie sichern Sie sich heute die Zinsen für Ihre zukünftige Anschlussfinanzierung – ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber für Immobilienbesitzer und Bauherren.

8 min Lesezeit
Forwardprämie: Ablauf Schritt für Schritt

Viele Immobilienbesitzer und Bauherren stehen irgendwann vor der Frage, wie sie die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der aktuellen Zinsbindung günstig und planbar gestalten können. Eine häufig genutzte Lösung ist das sogenannte Forward-Darlehen, bei dem die Zinsen für die Zukunft bereits heute festgelegt werden. Dafür verlangen Banken in der Regel eine Forwardprämie – eine Art Zinsaufschlag für die Vorab-Sicherung. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie eine Forwardprämie im Kontext von Immobilienfinanzierung funktioniert, welche Vorteile und Risiken sie birgt und wie Sie den Abschluss sinnvoll vorbereiten.

Was ist eine Forwardprämie im Immobilienkontext?

Eine Forwardprämie ist im Immobilienbereich der zusätzliche Zinsaufschlag, den eine Bank verlangt, wenn Sie sich die Zinsen für eine zukünftige Anschlussfinanzierung bereits heute sichern. Technisch gesehen handelt es sich bei einem Forward-Darlehen um ein Annuitätendarlehen, das erst nach Ablauf der bestehenden Zinsbindung ausgezahlt wird. Die Bank garantiert Ihnen für diesen zukünftigen Zeitpunkt einen festen Zinssatz, unabhängig davon, wie sich die Marktzinsen bis dahin entwickeln. Für diese Planungssicherheit berechnet sie die Forwardprämie.

Die Forwardprämie wird in der Regel pro Monat der sogenannten Forward-Periode berechnet. Diese Periode beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit der Auszahlung des Darlehens, also typischerweise mit dem Ende der aktuellen Zinsbindung. Je länger diese Vorlaufzeit ist, desto höher fällt die Forwardprämie in der Regel aus. Sie wird nicht als einmalige Gebühr, sondern als zusätzlicher Zinsanteil auf den vereinbarten Sollzins aufgeschlagen.

Praktisches Beispiel: Angenommen, der aktuelle Sollzins für eine Anschlussfinanzierung liegt bei 3,5 Prozent. Die Bank berechnet für ein Forward-Darlehen mit einer Forward-Periode von 36 Monaten eine Forwardprämie von 0,02 Prozent pro Monat. Das ergibt 36 × 0,02 % = 0,72 %. Der effektive Zinssatz für das Forward-Darlehen läge dann bei etwa 4,22 % (3,5 % + 0,72 %). Diese Zahlen dienen nur der Veranschaulichung; die tatsächlichen Werte variieren je nach Bank und Marktlage.

Warum Banken eine Forwardprämie verlangen

Banken verlangen eine Forwardprämie, weil sie sich über einen längeren Zeitraum hinweg auf einen bestimmten Zinssatz festlegen müssen. In dieser Zeit kann sich das Zinsniveau am Markt deutlich verändern. Steigen die Zinsen, profitiert der Kunde von der gesicherten niedrigen Rate, während die Bank auf möglichen höheren Erträgen verzichtet. Fällt der Zins, kann die Bank theoretisch günstiger refinanzieren, hat aber bereits einen höheren Zinssatz zugesagt. Die Forwardprämie gleicht dieses Risiko für die Bank aus.

Zusätzlich entstehen der Bank Planungs- und Verwaltungsaufwände. Sie muss die zukünftige Auszahlung im Portfolio berücksichtigen, die Bonität des Kunden über die gesamte Forward-Periode beobachten und sicherstellen, dass die Anschlussfinanzierung fristgerecht abgewickelt werden kann. Die Forwardprämie ist daher auch eine Kompensation für diese zusätzlichen Kosten und Unsicherheiten.

  • Absicherung des Zinsrisikos für die Bank über die Forward-Periode
  • Kompensation für Planungs- und Verwaltungsaufwände
  • Anreiz für den Kunden, die Forward-Periode nicht unnötig lang zu wählen
  • Differenzierung im Wettbewerb: Manche Banken verzichten auf eine Prämie oder bieten Staffelungen

Forwardprämie vs. echtes und unechtes Forward-Darlehen

Im Immobilienbereich unterscheidet man zwischen echten und unechten Forward-Darlehen. Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung erst mit dem Auszahlungszeitpunkt, also nach Ablauf der aktuellen Zinsbindung. Die Forwardprämie wird für die gesamte Vorlaufzeit berechnet, in der keine Zinsen gezahlt werden. Beim unechten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung bereits mit Vertragsabschluss, die Auszahlung erfolgt aber erst später. Hier kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen, die sich ebenfalls in der Forwardprämie niederschlagen.

Für den Kunden bedeutet das: Beim echten Forward-Darlehen zahlt man während der Forward-Periode weder Zinsen noch Tilgung, nur die Forwardprämie ist im effektiven Zinssatz enthalten. Beim unechten Forward-Darlehen kann es sein, dass bereits vor der Auszahlung Zinsen oder Bereitstellungszinsen anfallen, was die Gesamtkosten erhöht. Die Wahl zwischen echtem und unechtem Forward-Darlehen hängt von der individuellen Situation und den Angeboten der Banken ab.

  • Echtes Forward-Darlehen: Zinsbindung erst bei Auszahlung, keine Zinszahlung in der Forward-Periode
  • Unechtes Forward-Darlehen: Zinsbindung ab Vertragsabschluss, Auszahlung später
  • Forwardprämie ist in beiden Fällen Teil des effektiven Zinssatzes
  • Bereitstellungszinsen können beim unechten Forward-Darlehen zusätzlich anfallen

Schritt 1: Prüfen, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist

Bevor eine Forwardprämie überhaupt berechnet wird, sollte geprüft werden, ob ein Forward-Darlehen für die eigene Situation sinnvoll ist. Typischerweise lohnt sich eine Forward-Zinsvereinbarung, wenn die aktuelle Zinsbindung in den nächsten fünf Jahren ausläuft, das aktuelle Zinsniveau für Sie tragbar ist und Sie davon ausgehen, dass die Zinsen in Zukunft eher steigen als fallen. In diesem Fall kann die Forwardprämie als Versicherung gegen steigende Zinsen verstanden werden.

Wichtig ist auch die eigene finanzielle Planung. Wer plant, die Immobilie in den nächsten Jahren zu verkaufen oder die Finanzierung deutlich zu verändern, sollte vorsichtig sein. Eine Forwardprämie kann sich nur dann auszahlen, wenn das Darlehen tatsächlich bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindung genutzt wird. Bei vorzeitiger Ablösung oder Verkauf der Immobilie ist die Prämie in der Regel nicht erstattbar.

  • Aktuelle Zinsbindung endet in den nächsten fünf Jahren
  • Aktuelles Zinsniveau ist für Sie tragbar
  • Erwartung steigender Zinsen in den nächsten Jahren
  • Kein kurzfristiger Verkauf oder Umfinanzierung geplant

Schritt 2: Daten zur aktuellen Finanzierung sammeln

Um eine Forwardprämie korrekt berechnen zu lassen, benötigt die Bank genaue Daten zur bestehenden Finanzierung. Dazu gehören das genaue Enddatum der aktuellen Zinsbindung, die Restschuld zum Ablösetermin sowie der Tilgungsplan. Diese Informationen finden sich in den Unterlagen des bestehenden Darlehensvertrags und in der letzten Kontoauszugs- oder Tilgungsplan-Bestätigung der Bank.

Zusätzlich sollten Sondertilgungsoptionen und eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigt werden. Manche Banken erlauben Sondertilgungen, die die Restschuld bis zum Ablösetermin reduzieren und damit die Höhe des zukünftigen Forward-Darlehens beeinflussen. Eine genaue Einschätzung der voraussichtlichen Restschuld hilft, die Forwardprämie realistisch zu kalkulieren.

  • Enddatum der aktuellen Zinsbindung
  • Restschuld zum Ablösetermin
  • Tilgungsplan und Sondertilgungsoptionen
  • Vorfälligkeitsentschädigungen und Kündigungsfristen

Schritt 3: Immobilien- und Bonitätsunterlagen vorbereiten

Neben den Daten zur bestehenden Finanzierung benötigt die Bank Unterlagen zur Immobilie und zur Bonität des Kunden. Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug, Unterlagen zum Wert der Immobilie (z.B. Wohnflächenberechnung oder Gutachten) sowie der Darlehensvertrag des aktuellen Kredits. Diese Unterlagen dienen der Beleihungswert-Ermittlung und der Prüfung, ob die Restschuld im angemessenen Verhältnis zum Immobilienwert steht.

Für die Bonitätsprüfung werden in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die letzten drei Gehaltsnachweise sowie eine aktuelle Schufa-Auskunft benötigt. Selbstständige müssen Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen vorlegen. Eine positive Bonität ist Voraussetzung für günstige Konditionen und eine moderate Forwardprämie.

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Unterlagen zum Immobilienwert (Wohnflächenberechnung, Gutachten)
  • Darlehensvertrag des aktuellen Kredits
  • Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Personalausweis
  • Für Selbstständige: Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Schritt 4: Forwardprämie mit verschiedenen Banken vergleichen

Die Höhe der Forwardprämie ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Bank und Produkt stark variieren. Einige Institute berechnen einen festen Zinsaufschlag pro Monat der Forward-Periode, andere staffeln die Prämie oder verzichten für die ersten 12 Monate darauf. Es lohnt sich daher, Angebote mehrerer Banken oder Finanzierungsberater einzuholen und die effektiven Zinssätze inklusive Forwardprämie zu vergleichen.

Beim Vergleich sollte nicht nur der Zinssatz, sondern auch die Gesamtkosten betrachtet werden. Dazu gehören mögliche Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren und die Flexibilität der Konditionen (z.B. Sondertilgungsoptionen). Ein Angebot mit niedriger Forwardprämie kann sich langfristig als teurer erweisen, wenn andere Kosten höher sind oder die Konditionen unflexibler sind.

  • Vergleich der Forwardprämie pro Monat der Forward-Periode
  • Prüfung von Staffelungen oder Freimonaten
  • Einbeziehung von Bereitstellungszinsen und Gebühren
  • Bewertung der Flexibilität (Sondertilgung, Kündigungsmöglichkeiten)

Schritt 5: Vertrag abschließen und Forward-Periode überwachen

Nach Auswahl des passenden Angebots folgt der Vertragsabschluss. Der Forward-Darlehensvertrag enthält alle Konditionen für die zukünftige Anschlussfinanzierung, einschließlich des festgelegten Zinssatzes, der Forwardprämie, der Laufzeit und der Tilgungsmodalitäten. Bis zur Auszahlung läuft der bestehende Kredit weiter, und es fallen weder Zinsen noch Tilgung für das neue Darlehen an. Die Forward-Periode beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Während der Forward-Periode sollte die eigene finanzielle Situation regelmäßig überprüft werden. Ändert sich die Bonität, kann dies die Konditionen beeinflussen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Restschuld bis zum Ablösetermin wie geplant entwickelt. Bei Abweichungen (z.B. durch Sondertilgungen) kann eine Anpassung des Forward-Darlehens notwendig sein.

  • Vertragsabschluss mit allen Konditionen für die Anschlussfinanzierung
  • Weiterlauf des bestehenden Kredits ohne Zahlungen für das Forward-Darlehen
  • Regelmäßige Überprüfung der Bonität und Restschuldentwicklung
  • Möglichkeit der Anpassung bei Sondertilgungen oder Änderungen

Schritt 6: Auszahlung und Ablösung des alten Kredits

Zum vereinbarten Zeitpunkt nach Ablauf der aktuellen Zinsbindung erfolgt die Auszahlung des Forward-Darlehens. Die Bank zahlt die vereinbarte Summe aus und löst damit die Restschuld des bestehenden Kredits fristgerecht ab. Danach beginnt die reguläre Tilgung des neuen Darlehens in vereinbarten Raten. Der effektive Zinssatz, der die Forwardprämie enthält, bleibt für die gesamte Zinsbindung unverändert.

Für den Kunden bedeutet dies Planungssicherheit: Die monatlichen Raten sind bereits bei Vertragsabschluss bekannt und ändern sich nicht, unabhängig von der Entwicklung der Marktzinsen. Dies erleichtert die langfristige Haushaltsplanung und schützt vor unerwarteten Zinssteigerungen. Gleichzeitig sollte die eigene Liquidität so gestaltet sein, dass die neuen Raten auch bei eventuellen Einkommensänderungen tragbar bleiben.

  • Fristgerechte Ablösung der Restschuld des bestehenden Kredits
  • Beginn der regulären Tilgung mit festen Raten
  • Unveränderter effektiver Zinssatz inklusive Forwardprämie
  • Langfristige Planungssicherheit trotz schwankender Marktzinsen

Fazit

Eine Forwardprämie ist ein zentraler Bestandteil der Forward-Darlehen im Immobilienbereich und ermöglicht es, die Zinsen für eine zukünftige Anschlussfinanzierung bereits heute zu sichern. Sie gleicht das Zinsrisiko für die Bank aus und wird als zusätzlicher Zinsaufschlag auf den vereinbarten Sollzins berechnet. Ob sich eine Forwardprämie lohnt, hängt von der individuellen Situation, der erwarteten Zinsentwicklung und der geplanten Nutzung der Immobilie ab. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, einem Vergleich verschiedener Angebote und einer klaren Planung kann eine Forwardprämie eine sinnvolle Option zur langfristigen Sicherung der Finanzierungskosten sein.

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