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Forward-Darlehen: Wer zahlt was?

Forward-Darlehen sichern heute niedrige Zinsen für die Anschlussfinanzierung – doch wer trägt Aufschlag, Risiko und Kosten? Ein Ratgeber für Immobilienbesitzer.

7 min Lesezeit
Forward-Darlehen: Wer zahlt was?

Ein Forward-Darlehen ist für viele Immobilienbesitzer ein Instrument, um sich vor steigenden Zinsen zu schützen und die Anschlussfinanzierung nach Ende der ersten Zinsbindung planbar zu machen. Doch hinter dem Begriff verbergen sich verschiedene Kosten- und Risikopositionen: Wer zahlt den Zinsaufschlag, wer trägt das Zinsänderungsrisiko und welche Nebenkosten kommen auf Käufer und Bank zu? In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wer im Forward-Darlehen was zahlt – und wann sich das Modell für Eigentümer wirklich lohnt.

Was ein Forward-Darlehen im Immobilienkontext ist

Ein Forward-Darlehen ist eine spezielle Form der Anschlussfinanzierung für eine Immobilie. Der Kreditnehmer schließt den Vertrag bereits heute ab, erhält das Geld aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, typischerweise nach Ablauf der ersten Zinsbindung der bestehenden Baufinanzierung. Der vereinbarte Zinssatz – der sogenannte Forward-Zins – gilt dann für die neue Zinsbindung, unabhängig davon, wie sich die Marktzinsen bis dahin entwickeln.

Forward-Darlehen sind in der Praxis fast immer Annuitätendarlehen: Die monatliche Rate bleibt über die vereinbarte Zinsbindung gleich, da sich Zins- und Tilgungsanteil automatisch anpassen. Die Immobilie selbst dient als Sicherheit, meist über eine Grundschuld. Das Darlehen eignet sich vor allem für Eigentümer, deren erste Sollzinsbindung in den nächsten Jahren ausläuft und die sich heute schon gegen steigende Zinsen absichern möchten.

Wer zahlt den Zinsaufschlag – und warum?

Der markanteste Punkt im Forward-Darlehen ist der Zinsaufschlag. Während der Zeit zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Auszahlung – der sogenannten Forward-Periode – verlangt die Bank einen höheren Zinssatz als für ein sofort ausgezahltes Darlehen mit gleicher Zinsbindung. Dieser Aufschlag kompensiert das Risiko, das die Bank eingeht, weil sie sich heute schon auf einen Zinssatz festlegt, der in einigen Jahren greifen soll.

In der Praxis liegt der Forward-Aufschlag meist zwischen 0,01 und 0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit. Bei einer Forward-Periode von 36 Monaten können so 0,3 bis 1,0 Prozentpunkte Aufschlag auf den aktuellen Sollzins kommen. Den Zinsaufschlag zahlt also der Kreditnehmer – indirekt über die höhere Rate im Forward-Darlehen. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Aufschlag, da das Zinsrisiko für die Bank steigt.

  • Der Kreditnehmer zahlt den Forward-Aufschlag als Teil des vereinbarten Sollzinses.
  • Die Bank erhält den Aufschlag als Risikoprämie für die lange Vorabfixierung.
  • Der Aufschlag steigt in der Regel mit der Länge der Forward-Periode.
  • Kurze Vorlaufzeiten (z.B. 12 Monate) führen zu geringeren Aufschlägen als lange (z.B. 48–60 Monate).

Wer trägt das Zinsrisiko – Kunde oder Bank?

Beim klassischen Baukredit trägt der Kreditnehmer das Zinsrisiko erst nach Ende der Zinsbindung, wenn er eine Anschlussfinanzierung abschließen muss. Beim Forward-Darlehen wird dieses Risiko bereits heute verteilt: Die Bank nimmt das Risiko, dass die Zinsen bis zum Auszahlungszeitpunkt fallen könnten, und der Kreditnehmer nimmt das Risiko, dass die Zinsen steigen und er trotzdem den höheren Forward-Zins zahlt.

Wenn die Marktzinsen bis zum Auszahlungszeitpunkt deutlich steigen, profitiert der Kreditnehmer vom heute gesicherten Zinssatz – die Bank zahlt dieses „bessere“ Ergebnis indirekt, weil sie weniger Zinsen als möglich hätte einnehmen können. Fällt der Zinssatz dagegen, zahlt der Kreditnehmer über den Forward-Aufschlag mehr, als er bei einem späteren Vertragsabschluss hätte zahlen müssen. In diesem Fall trägt der Kreditnehmer das Risiko der Zinsrückgänge.

  • Die Bank trägt das Risiko steigender Zinsen bis zum Auszahlungszeitpunkt.
  • Der Kreditnehmer trägt das Risiko fallender Zinsen, weil er den höheren Forward-Zins zahlt.
  • Beim Forward-Darlehen wird das Zinsrisiko also zwischen Bank und Kreditnehmer aufgeteilt.
  • Der Kreditnehmer kauft sich Planungssicherheit – aber nicht zwangsläufig den günstigsten Zinssatz.

Kosten und Gebühren: Wer zahlt was?

Neben dem Zinsaufschlag entstehen beim Forward-Darlehen weitere Kosten, die klar auf Kreditnehmer und Bank verteilt sind. Typische Positionen sind Bearbeitungsgebühren, Provisionen für Vermittler, Kosten für die Grundschuld und eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen beim Altvertrag. Diese Kosten werden in der Regel vom Kreditnehmer getragen, auch wenn sie formal von der Bank oder einem Vermittler erhoben werden.

Die Bank selbst trägt in der Regel nur interne Kosten wie Verwaltungsaufwand und Risikokapital. Diese Kosten schlägt sie indirekt über den Zinssatz und den Forward-Aufschlag auf. Für den Kreditnehmer bedeutet das: Er zahlt nicht nur den höheren Zinssatz, sondern auch die üblichen Nebenkosten einer Baufinanzierung – etwa Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld, eventuelle Beratungs- oder Vermittlungsgebühren sowie mögliche Gebühren für die Umschuldung des Altvertrags.

  • Kreditnehmer zahlt: Forward-Aufschlag, Bearbeitungsgebühren, Notar- und Grundbuchkosten, eventuelle Vermittlungsprovisionen.
  • Bank trägt: interne Verwaltungskosten und Risikokapital, die im Zinssatz enthalten sind.
  • Kreditnehmer kann Kosten durch Vergleich verschiedener Anbieter und günstige Konditionen reduzieren.
  • Vorfälligkeitsentschädigungen beim Altvertrag gehen in der Regel zu Lasten des Kreditnehmers.

Wer zahlt, wenn sich die Pläne ändern?

Ein Forward-Darlehen bindet den Kreditnehmer an einen bestimmten Zeitpunkt und eine bestimmte Zinsbindung. Was passiert, wenn sich die Lebenssituation ändert – etwa durch Verkauf der Immobilie, Umzug oder andere Finanzierungsentscheidungen? In vielen Fällen kann das Forward-Darlehen nicht einfach storniert werden, ohne dass Kosten entstehen.

Wenn der Kreditnehmer das Forward-Darlehen nicht wie geplant in Anspruch nimmt, kann die Bank eine Stornierungs- oder Ausfallgebühr verlangen. Diese Gebühr soll den Aufwand und das Risiko der Bank kompensieren, die sich auf den Vertrag eingestellt hat. In einigen Fällen lässt sich das Darlehen auch umbauen oder auf eine andere Immobilie übertragen, was aber ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. In der Regel zahlt also der Kreditnehmer, wenn sich die Pläne ändern und das Darlehen nicht wie vereinbart genutzt wird.

  • Kreditnehmer zahlt in der Regel Gebühren, wenn das Forward-Darlehen nicht wie geplant genutzt wird.
  • Bank kann Stornierungs- oder Ausfallgebühren verlangen, um ihren Aufwand zu kompensieren.
  • Änderungen der Pläne (Verkauf, Umzug, andere Finanzierung) können zusätzliche Kosten verursachen.
  • Klare Vertragsbedingungen und Optionen auf Änderungen sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Wer profitiert von welchen Szenarien?

Ob ein Forward-Darlehen sich für Kreditnehmer oder Bank lohnt, hängt stark von der zukünftigen Zinsentwicklung ab. In einem Szenario steigender Zinsen profitiert der Kreditnehmer von der heute gesicherten Zinsbindung, während die Bank weniger Zinsen als möglich einnimmt. In einem Szenario fallender Zinsen profitiert die Bank vom höheren Forward-Zins, während der Kreditnehmer mehr zahlt, als er bei einem späteren Vertragsabschluss hätte zahlen müssen.

Für Kreditnehmer mit hohem Sicherheitsbedürfnis und langfristiger Planung kann das Forward-Darlehen sinnvoll sein, auch wenn sie im Falle fallender Zinsen etwas mehr zahlen. Für Banken bietet das Modell eine langfristige Kundschaftbindung und Planungssicherheit, da sie bereits heute wissen, welche Zinsbindung sie in einigen Jahren auszahlen werden. Insgesamt profitieren beide Seiten von unterschiedlichen Szenarien – der Kreditnehmer von steigenden Zinsen, die Bank von fallenden oder stabilen Zinsen.

  • Kreditnehmer profitiert von steigenden Zinsen, da er den heute gesicherten Zinssatz zahlt.
  • Bank profitiert von fallenden oder stabilen Zinsen, da sie den höheren Forward-Zins einnimmt.
  • Kreditnehmer erhält Planungssicherheit, Bank erhält langfristige Kundschaftbindung.
  • Beide Seiten profitieren von unterschiedlichen Zinsentwicklungen, was das Risiko verteilt.

Praxisbeispiel: Wer zahlt wie viel?

Ein Beispiel kann verdeutlichen, wer im Forward-Darlehen was zahlt. Angenommen, ein Kreditnehmer hat heute einen Sollzins von 3,5 Prozent für eine sofortige Anschlussfinanzierung. Er entscheidet sich für ein Forward-Darlehen mit einer Vorlaufzeit von 36 Monaten und einem Aufschlag von 0,03 Prozentpunkten pro Monat. Der Forward-Zins beträgt dann 3,5 Prozent + (0,03 Prozent × 36) = 4,58 Prozent.

Der Kreditnehmer zahlt also 4,58 Prozent Zinsen statt 3,5 Prozent – das sind 1,08 Prozentpunkte mehr. Wenn die Zinsen in den nächsten 36 Monaten steigen und der aktuelle Sollzins dann 5,0 Prozent beträgt, spart der Kreditnehmer 0,42 Prozentpunkte und profitiert vom heute gesicherten Zinssatz. Fällt der Zinssatz dagegen auf 3,0 Prozent, zahlt der Kreditnehmer 1,58 Prozentpunkte mehr als nötig. In beiden Fällen trägt der Kreditnehmer den Unterschied – entweder als Einsparung oder als Mehrkosten.

  • Kreditnehmer zahlt 4,58 Prozent Zinsen statt 3,5 Prozent bei 36 Monaten Vorlaufzeit.
  • Bei steigenden Zinsen (z.B. 5,0 Prozent) spart der Kreditnehmer 0,42 Prozentpunkte.
  • Bei fallenden Zinsen (z.B. 3,0 Prozent) zahlt der Kreditnehmer 1,58 Prozentpunkte mehr.
  • Der Kreditnehmer trägt den Unterschied zwischen Forward-Zins und aktuellem Zinssatz.

Fazit

Ein Forward-Darlehen ist ein Instrument, bei dem der Kreditnehmer heute einen höheren Zinssatz zahlt, um sich gegen steigende Zinsen in der Zukunft abzusichern. Der Zinsaufschlag, die Nebenkosten und das Risiko von Planänderungen gehen in der Regel zu Lasten des Kreditnehmers, während die Bank das Risiko steigender Zinsen trägt und langfristige Planungssicherheit erhält. Für Immobilienbesitzer mit hohem Sicherheitsbedürfnis und klarer Planung kann das Forward-Darlehen sinnvoll sein – für andere kann ein späterer Abschluss der Anschlussfinanzierung günstiger sein. Wer zahlt was, hängt also stark von der individuellen Situation und der zukünftigen Zinsentwicklung ab.

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